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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Heirat in Indien
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Beitrag begonnen von tascha am 01.10.2008 um 18:59:48

Titel: Heirat in Indien
Beitrag von tascha am 01.10.2008 um 18:59:48
Hallo Leute,

ich habe russische Staatsangehörigkeit. Ich arbeite zur Zeit in NRW und habe vor mich einbürgern zu lassen. In Deutcshalnd lebe ich seit 11 Jahren und arbeite zur Zeit als wiss. Mitarbeiterin an einer Universität. In Sommer habe ich meinen Freund geheiratet. Wir sind seit 4 Jahren zusammen. Er hatte nie eine Aufenthalterlaubnis in Deutschland gehabt. Wir haben uns in der Schweiz getroffen, wo ich und er damals gearbeitet haben. In den letzten zwei Jahren arbeitet er in Indien und er war immer wieder in Europe geschäftlich. Er konnte aber nie länger als 3 Monate in Deutschland bleiben. Also, jetzt haben wir in Indien geheiratet. Wir haben heiraten, weil wir zusammen leben wollen. Dabei haben wir uns gar keine Gedanken gemacht, ob es event. einen Einfluss auf meine Einbürgerung/oder event. Niderlassung haben wird. Anbei ist meine Frage. Kann es tatsächlich die Einbürgerung stören bzw. sie verlängern, dass ich mit einem Inder verheiratet bin.

Über Ihre Antworten werde ich mich sehr freuen.
Gruss

Titel: Re: Heirat in Indien
Beitrag von Ulf am 01.10.2008 um 20:07:25

tascha schrieb am 01.10.2008 um 18:59:48:
Kann es tatsächlich die Einbürgerung stören bzw. sie verlängern, dass ich mit einem Inder verheiratet bin.


Du solltest die Eheschließung bei Einbürgerungsantrag mit angeben. Wenn Du an der Uni so gut verdienst, daß es auch noch für Deinen Gatten reichen würde, sehe ich kein Problem.

Gruß, ULF

Titel: Re: Heirat in Indien
Beitrag von tascha am 01.10.2008 um 20:13:48
Hi Uli,

danke für deine Antwort. Ich dachte schon, dass keiner mir etwas schreiben wird. Ich hatte nur Angst, dass die Bearbeitung meines Anträges länger dauern wird, weil noch die indische Heiratsurkunde überprüft werden muss.

Gruss :)

Titel: Re: Heirat in Indien
Beitrag von Ulf am 01.10.2008 um 20:51:01

tascha schrieb am 01.10.2008 um 20:13:48:
Ich hatte nur Angst, dass die Bearbeitung meines Anträges länger dauern wird, weil noch die indische Heiratsurkunde überprüft werden muss.


Hmm, weiß nicht, ob die Einbürgerungsbehörde so viel Wert darauf legt. Solltet Ihr allerdings an eine gemeinsame Wohnsitznahme in D denken, wird die Frage spätestens bei der Visaantragstellung aktuell.

Gruß, ULF

Titel: Re: Heirat in Indien
Beitrag von Ralf am 03.10.2008 um 13:37:03
Habe das Thema mal hierher verschoben, weil sich die
Fragestellung auf die Einbürgerung bezieht.


ulf schrieb am 01.10.2008 um 20:51:01:
Hmm, weiß nicht, ob die Einbürgerungsbehörde so viel Wert darauf legt.  

Naja. Die Einbürgerungsstatistik soll ja einigermaßen
stimmen. ;)

Spaß beiseite: Wenn ansonsten die Voraussetzungen
für die Einbürgerung erfüllt sind, kann eine Eheschließung
sich ja nur dann negativ auf das Verfahren auswirken,
wenn danach der Lebensunterhalt nicht mehr aus eigenen
Mitteln gesichert ist und das Sozialamt ins Spiel kommt.
Aber danach sieht es hier ja nicht aus.

Zu bedenken ist aber folgendes: Wenn sich durch die
Heirat der Familienname geändert hat, muss der neue
Name ja auch am Ende des Verfahrens auf der Einbür-
gerungsurkunde erscheinen. Die Namensänderung ist
dazu natürlich durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Sollten solche Unterlagen (noch) nicht vorhanden sein,
dann kann es natürlich auch zu Verzögerungen beim
Einbürgerungsverfahren kommen.


Titel: Re: Heirat in Indien
Beitrag von tascha am 04.10.2008 um 21:27:08
Hi Ralf, vielen dank für deine Antwort. Ich habe meinen Namen nicht geändert, weil ich vermutete, dass es die Bearbeitung meines Antrages verzögern wird. Ich gehe davon aus, dass ich alle Voraussetzungen erfühle. Ich lebe in NRW seit 11 Jahren (Studium, Promotion, Arbeit). Mein Vertrag läuft bis Ende des Jahres und genau bis zum 31 Dezember 2008 habe ich eine Aufenthalterlaubnis nach §18. Wird mein Einbürgerungantrag angenommen, obwohl ich keine NE habe und meine AE in 3 Monaten ablaufen wird? Ich gehen davon aus, dass mein Vertrag verlängert wird bzw. ich eine neue Stelle relativ schnell finden kann. Ich wollte aber schon jetzt einen Antrag stellen.

Gruss und vielen Dank für Eure Arbeit

Titel: Re: Heirat in Indien
Beitrag von Ralf am 04.10.2008 um 22:12:51

tascha schrieb am 04.10.2008 um 21:27:08:
Wird mein Einbürgerungantrag angenommen, obwohl ich keine NE habe und meine AE in 3 Monaten ablaufen wird?

Eine NE ist nicht erforderlich, es reicht auch eine AE,
vorausgesetzt, diese ist für andere als die in den §§ 16,
17, 20, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 des
Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke
erteilt worden.

Auch wenn das Einbürgerungsverfahren schon läuft,
muss die AE rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden.

Titel: Re: Heirat in Indien
Beitrag von tascha am 05.10.2008 um 12:10:04
Hi Ralf, ja, ich habe verstanden. Du musstest es schon viel, viel Mal wiederholen... Ich habe eine AE nach §18. Ich kann keinen Antrag stellen, bevor ich den Einbürgerungstest bestanden habe. Ist es richtig? Und es dauert ja wohl sehr lange, bevor man einen Ternim bekommt. Hoffentlich werde ich es schaffen in den nächsten 3 Monaten einen Antrag zu stellen und dann schauen wir, wie es weiter gehen wird.

Gruß und vielen, vielen Dank für eure Unterstützung

Titel: Re: Heirat in Indien
Beitrag von Ulf am 05.10.2008 um 12:43:44

tascha schrieb am 05.10.2008 um 12:10:04:
Ich kann keinen Antrag stellen, bevor ich den Einbürgerungstest bestanden habe. Ist es richtig? Und es dauert ja wohl sehr lange, bevor man einen Ternim bekommt. Hoffentlich werde ich es schaffen in den nächsten 3 Monaten einen Antrag zu stellen und dann schauen wir, wie es weiter gehen wird.


Den Antrag kann man auch ohne Termin im Freitext einreichen. Vor der Bewilligung wird die EBH aber wissen wollen, wie es jobmäßig im nächsten Jahr weitergeht.

Meines Wissens ist der Test vor der Einbürgerung, nicht bereits vor der Antragstellung zu absolvieren.

Gruß, ULF

Titel: Re: Heirat in Indien
Beitrag von tascha am 05.10.2008 um 15:21:58
Vielen Dank für Eure Zeit und Unterstützung!

TASCHA

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