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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Entscheidung Staatsangehörigkeit https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1222870184 Beitrag begonnen von arjen44 am 01.10.2008 um 16:09:44 |
Titel: Entscheidung Staatsangehörigkeit Beitrag von arjen44 am 01.10.2008 um 16:09:44
ich bin im Jahr 1989 in Deutschland geboren. Meine Eltern haben danach im Jahr 2000 die Staatsbürgerschaft Deutsch bekommen (ich auch). Jetzt bin ich 18 und habe einen Brief vom Landratsamt bekommen, dass ich eine Entscheidung treffen muss. Ich habe irgendwo gehört, dass das nur diejenigen betrifft, die nach 1990 geboren sind. Gibt es so was?
DAnke im Voraus arjy |
Titel: Re: Entscheidung Staatsangehörigkeit Beitrag von Ralf am 01.10.2008 um 16:47:46 arjen44 schrieb am 01.10.2008 um 16:09:44:
Was genau steht denn da drin? arjen44 schrieb am 01.10.2008 um 16:09:44:
Das gibts, nämlich die Optionsregelung. Die betrifft alle, die die deutsche StA nach § 4 (3) oder durch Einbürgerung nach § 40 b StAG erworben haben. Da du Jahrgang 1989 bist, kann beides nicht auf dich zutreffen. Siehe hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1197932336 Ich nehme eher an, dass du im Jahr 2000 zusammen mit den Eltern eingebürgert worden bist und die Einbürgerung mit einer Auflage versehen war, nach der mit Erreichen der Volljährigkeit die Entlassung aus der alten StA herbei zu führen ist, vermutlich weil dies zum Zeitpunkt der Einbürgerung nicht möglich war. Das hat aber nichts mit der genannten Optionsregelung nach § 29 StAg zu tun. |
Titel: Re: Entscheidung Staatsangehörigkeit Beitrag von arjen44 am 01.10.2008 um 20:07:04 |
Titel: Re: Entscheidung Staatsangehörigkeit Beitrag von fons am 01.10.2008 um 20:13:02
Tipp: du kannst das Bild hier direkt anhängen (bis
500 kB). Das ist a) sicherer (die Imagehoster sind nicht so sehr zuverlässing) und b) schneller. Nur bitte nicht breiter als ca. 800 Pixel. |
Titel: Re: Entscheidung Staatsangehörigkeit Beitrag von Ulf am 01.10.2008 um 20:39:48 arjen44 schrieb am 01.10.2008 um 20:07:04:
Entscheiden ist angesagt. Gruß, ULF |
Titel: Re: Entscheidung Staatsangehörigkeit Beitrag von Ralf am 01.10.2008 um 22:33:13 arjen44 schrieb am 01.10.2008 um 20:07:04:
Ich gehe mal davon aus, dass du das Schreiben auch gelesen hast: Es ist jetzt der Entlassungsantrag beim türkischen Konsulat zu stellen und dies der Behörde nachzuweisen. ulf schrieb am 01.10.2008 um 20:39:48:
So nicht ganz richtig. ;) |
Titel: Re: Entscheidung Staatsangehörigkeit Beitrag von arjen44 am 02.10.2008 um 16:21:04
ok dann mach ich das ich bin sowieso keine türkin deswegen brauche ich auch keine türkische pass
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Titel: Re: Entscheidung Staatsangehörigkeit Beitrag von lacrima am 03.10.2008 um 11:02:23 arjen44 schrieb am 02.10.2008 um 16:21:04:
Anscheinend bist Du eine Türkin.. wenn die deutschen Behörden von Dir eine Entlassung von der türkischen Staatsangehörigkeit verlangen.. und wenn Du sagst, ja ich mache das, ich bin aber keine Türkin... dann ist das ein Widerspruch in sich.. Grüße, Lacrima |
Titel: Re: Entscheidung Staatsangehörigkeit Beitrag von Odysseus am 03.10.2008 um 11:45:14
ich denke mal, die meint, dass sie sich nicht wie eine Türkin fühlt, sondern eher wie eine Deutsche.
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Titel: Re: Entscheidung Staatsangehörigkeit Beitrag von arjen44 am 03.10.2008 um 13:56:23 Odysseus schrieb am 03.10.2008 um 11:45:14:
ich bin keine Türkin sondern kurdin. deswegen lieber deutsche pass anstatt türkische |
Titel: Re: Entscheidung Staatsangehörigkeit Beitrag von Ralf am 03.10.2008 um 15:12:04 arjen44 schrieb am 03.10.2008 um 13:56:23:
Das ist in etwa so, als wenn man sagt: "Ich bin Friese (oder Bayer), aber kein Deutscher." Das passt allenfalls, wenn man die Volkszugehörigkeit meint. Hier geht es aber um Staatsangehörigkeiten. So, genug OT. Es ist also die Entlassung aus der türkischen Staatsange- hörigkeit zu beantragen. Sofern du ordnungsgemäß in die türkischen Register eingetragen ist und türkische Papiere besitzt, sollte es dabei auch keine Probleme geben. Bei der Antragstellung muss man außerdem belegen, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit bereits besitzt, der Personalausweis oder Reisepass sollte dafür ausreichen. |
Titel: Re: Entscheidung Staatsangehörigkeit Beitrag von arjen44 am 05.10.2008 um 18:05:59 Das ist in etwa so, als wenn man sagt: "Ich bin Friese (oder Bayer), aber kein Deutscher." - ---- Bitte mehr Kenntnisse über Türken und Kurden sammeln( da dass zu euer Beruf gehört!) Diese vergleich klingt sowie "Deutschen sind eigentlich Araber ". Sie kann man ja auch nicht als Volkszusammengehörigkeit bezeichnen oder? Also bitte so ist es nicht. Kurden sind nicht vergleichbar mit bayerner und deutschen. Kurdisch ist bereits eine annerkannte Staatsangehörigkeit und Sprache Zb. in Nord IRak. Wir sehen vielleicht wie die Türken oder Italiener aus aber sind keine. Die Franzosen sehen auch wie die Deutschen aus aber das heißt nicht alle Franzosen sind letztendlich Deutsch. Kurdisch ist eine ganz andere Kultur und Sprache, ich selber kann überhaupt kein türkisch und war noch nie in der West Türkei. Aber das sind ja die Türken, die wollten ja sogar die Österreicher türkisch machen - vielleicht ihr Hobby;D na ja egal. Ich mache hier ein Schluss wir danken aber für euer Kommentare und Mithilfe. Viele Grüße "Außerdem: ich bin der Ehemann von ihr" |
Titel: Re: Entscheidung Staatsangehörigkeit Beitrag von tapir am 05.10.2008 um 19:16:46 Ralf schrieb am 03.10.2008 um 15:12:04:
Arrgh. Dass der Vergleich hinkt, sieht ja wohl ein Blinder mit Krückstock. Kurden sprechen eine mit dem Türkischen nicht verwandte Sprache, wurden in der Türkei jahrzehntelang brutal unterdrückt und viele von ihnen fordern seit Jahrzehnten - einige gewaltsam - einen eigenen Staat. Von daher ist das ungefähr eher so, wie wenn ein holländisch sprechender Bürger von Amsterdam oder Utrecht im 16. Jahrhundert gesagt hat: "Ich bin Niederländer, aber kein Spanier". Oder, um in der Gegenwart zu bleiben, wie wenn in 1998 ein Einwohner von Pristina sagte: "Ich bin Kosovare, aber kein Serbe". Mehr Infos über Kurdistan gibt's bei der Gesellschaft für bedrohte Völker oder beim BAMF. |
Titel: Re: Entscheidung Staatsangehörigkeit Beitrag von Saxonicus am 05.10.2008 um 20:51:28 arjen44 schrieb am 05.10.2008 um 18:05:59:
Eine Staasangehörigkeit ohne Staat gibt es nicht und zumindest bislang gibt es noch keinen kurdischen Staat. . |
Titel: Re: Entscheidung Staatsangehörigkeit Beitrag von fons am 05.10.2008 um 20:54:51 arjen44 schrieb am 05.10.2008 um 18:05:59:
Is glaub ich an der Zeit zu closen, da das nun an der eigentlichen Rechtsfrage vorbeidriftet. :closed |
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