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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Unterlagen für Einbürgerung; Geburtsurkunden Vater und Großvater https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1222786054 Beitrag begonnen von hilal am 30.09.2008 um 16:47:34 |
Titel: Unterlagen für Einbürgerung; Geburtsurkunden Vater und Großvater Beitrag von hilal am 30.09.2008 um 16:47:34
Hallo,
zur Einbürgerung meines Mannes braucht die zuständige Behörde die Geburtsurkunde des Vaters und Großvaters. Der Vater dürfte kein Problem sein, aber der Großvater - und das in Marokko :-? Ist es üblich, ein solches Dokument zu fordern und für was wird das gebraucht? Danke schon mal im Voraus. Viele Grüße Hilal |
Titel: Re: Unterlagen für Einbürgerung; Geburtsurkunden Vater und Großvater Beitrag von Ralf am 30.09.2008 um 19:33:44 hilal schrieb am 30.09.2008 um 16:47:34:
Nicht mehr. hilal schrieb am 30.09.2008 um 16:47:34:
Es wurde gebraucht, als es noch erforderlich war, dass marokkanische Einbürgerungsbewerber einen "Entlassungs- antrag zur amtlichen Weiterleitung an die Botschaft" aus- füllen mussten. Die genannten Urkunden waren als Anlage zu diesem Entlassungsantrag erforderlich. Seit das Erfordernis dieses Entlassungsantrags für Marokkaner nicht mehr besteht, sind auch die genannten Urkunden nicht mehr erforderlich. |
Titel: Re: Unterlagen für Einbürgerung; Geburtsurkunden Vater und Großvater Beitrag von hilal am 03.10.2008 um 13:43:22
Hallo Ralf,
vielen Dank für die Antwort. Schade, dass unsere Einbürgerungsbehörde davon noch nichts weiß. Dann werde ich den Sachbearbeiter darauf ansprechen. Gibt es denn gesetzliche Grundlagen oder Empfehlungen, auf die ich mich stützen kann? Was kann ich tun, wenn die Urkunden dennoch gefordert werden? Vielen Dank und Grüße Hilal |
Titel: Re: Unterlagen für Einbürgerung; Geburtsurkunden Vater und Großvater Beitrag von Ralf am 03.10.2008 um 15:20:37 hilal schrieb am 03.10.2008 um 13:43:22:
Ich denke, das wird das Problem aus der Welt schaffen. Wenn nicht, melde dich noch mal hier. ;) |
Titel: Re: Unterlagen für Einbürgerung; Geburtsurkunden Vater und Großvater Beitrag von hilal am 05.10.2008 um 09:58:01 Ralf schrieb am 30.09.2008 um 19:33:44:
Kannst du mir sagen, seit wann es das nicht mehr gibt bzw. wo ich das nachlesen kann? Möchte meine Aussage gerne auf was rechtliches stützen :) Vielen Dank! |
Titel: Re: Unterlagen für Einbürgerung; Geburtsurkunden Vater und Großvater Beitrag von Ralf am 05.10.2008 um 15:54:31 hilal schrieb am 05.10.2008 um 09:58:01:
Natürlich kann ich das. Die betreffende Gesetzesänderung ist zum 28.08.2007 in Kraft getreten. Vorher lautete § 12 Abs. 1 Nr. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes: Zitat:
Mit der Änderung ist der fett markierte Halbsatz gestrichen worden. Das sollte der Sachbearbeiter aber wissen. ;) |
Titel: Re: Unterlagen für Einbürgerung; Geburtsurkunden Vater und Großvater Beitrag von hilal am 06.10.2008 um 18:54:25
Vielen Dank!
Jetzt fehlt mir nur noch die Grundlage wo steht, dass Marokko die Entlassung verweigert. Dann bin ich "argumentationssicher" :) |
Titel: Re: Unterlagen für Einbürgerung; Geburtsurkunden Vater und Großvater Beitrag von Ralf am 06.10.2008 um 22:47:13
Das steht in einem Erlass des betreffenden Bundeslandes,
und jede Einbürgerungsbehörde weiß ohnehin, welche Staaten unter diese Regelung fallen: http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/doppelte.htm Dort findet man ganz unten auch einen Link zur Liste der Staaten. |
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