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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZV - Ausländeramt erfragt Papiere. Probleme beim Nachkommen der Forderungen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1222618954 Beitrag begonnen von garuti am 28.09.2008 um 18:22:34 |
Titel: FZV - Ausländeramt erfragt Papiere. Probleme beim Nachkommen der Forderungen Beitrag von garuti am 28.09.2008 um 18:22:34
Hallo,
ich habe in eine Mexikanerin in Mexiko geheiratet und nach FZV durch meine Frau kam folgendes Schreiben der ALB ins Haus: Ich soll 3 aktuelle Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag und Arbeitsnachweis vorlegen. Probleme: Gehaltsnachweise kann ich nicht vorlegen, da kein Job vorhanden (bin Student). Meine Eltern ueberweisengebegeben mir monatlichen Unterhalt von 500 Euro. Wohne beim Vater und meine Frau soll dort auch wohnen, also welchen Mietvertrag soll ich da denn vorlegen? Ich bin Deutscher, keine Regelausnahmefall. Goethe A1 liegt vor, rechtmaessige Heirat, die in D registriert wurde. Kann es sein das die das Visum ablehnen???? |
Titel: Re: FZV - Ausländeramt erfragt Papiere. Probleme beim Nachkommen der Forderungen Beitrag von reinhard am 28.09.2008 um 18:36:26
Mein Tipp: Leg vor, was Du vorlegen willst, und weise die Ausländerbehörde darauf hin, dass Du Deutscher bist. Vielleicht ist da ja jemand einfach in der falschen Routine-Schleife.
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Titel: Re: FZV - Ausländeramt erfragt Papiere. Probleme beim Nachkommen der Forderungen Beitrag von sigi-n am 28.09.2008 um 18:38:17
Rechtlich = Nein
Dass Sie Probleme machen = möglich |
Titel: Re: FZV - Ausländeramt erfragt Papiere. Probleme beim Nachkommen der Forderungen Beitrag von garuti am 28.09.2008 um 18:40:36 sigi-n schrieb am 28.09.2008 um 18:38:17:
Was soll ich tun wenn sie Probleme machen, z.B. mit Ablehnung des Visums drohen wegen Nicht-Nachkommens ihrer Forderungen |
Titel: Re: FZV - Ausländeramt erfragt Papiere. Probleme beim Nachkommen der Forderungen Beitrag von maki am 28.09.2008 um 18:53:53
Wenn du keinen Gehaltsnachweis vorlegst, dürfte das Visum deswegen nicht abgelehnt werden.
Ohne Nachweis der Wohnung wäre eine Ablehnung vorstellbar, unter der Brücke kann man nunmal keine ehel. LG führen die vom GG geschützt wäre. |
Titel: Re: FZV - Ausländeramt erfragt Papiere. Probleme beim Nachkommen der Forderungen Beitrag von garuti am 28.09.2008 um 18:56:15
Wie kann ich eine Wohnung nachweisen?
Was muss ich vorlegen wenn ich beim Vater wohne? |
Titel: Re: FZV - Ausländeramt erfragt Papiere. Probleme beim Nachkommen der Forderungen Beitrag von maki am 28.09.2008 um 19:00:03
Lass deine Eltern eine Bestätigung schreiben dass du dort wohsnt & dass deine Frau auch dort wohnen wird.
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Titel: Re: FZV - Ausländeramt erfragt Papiere. Probleme beim Nachkommen der Forderungen Beitrag von reinhard am 28.09.2008 um 19:00:41
Bring doch einfach eine formlose Bestätigung Deiner Eltern mit, dass Du dort wohnst und Deine Frau dort auch wohnen kann. Das können sie kurz machen, sie können aber auch schreiben, wenn z.B. schon ein freies Zimmer für sie vorgesehen ist.
Das ist eine Behörde, aber in der Behörde arbeiten Menschen. Zitat:
Für die Ausländerbehörde gilt das gleiche Grundgesetz wie für Dich und für mich. Was soll die Ausländerbehörde tun, wenn Du ihnen Probleme machst? Wickele von Deiner Seite aus das Verfahren zur Familienzusammenführung entsprechend Recht und Gesetz ab. Voraussichtlich hält die Ausländerbehörde auch Recht und Gesetz ein. Wenn nicht, gibt es Rechtsmittel. |
Titel: Re: FZV - Ausländeramt erfragt Papiere. Probleme beim Nachkommen der Forderungen Beitrag von garuti am 28.09.2008 um 19:05:05
also ist es richtig, dass eine eigene Wohnung gesrzlich kein MUSS ist bei Familiennachzug zu Deutschen?
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Titel: Re: FZV - Ausländeramt erfragt Papiere. Probleme beim Nachkommen der Forderungen Beitrag von reinhard am 28.09.2008 um 19:09:05
Im Grundgesetz steht:
Zitat:
Im Aufenthaltsgesetz steht (siehe oben: FAQ): Zitat:
Also: Wohnraum, keine eigene Wohnung. Ein Zimmer bei den Schwiegereltern ist mehr als ausreichend. |
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