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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familiennachzug zum Deutschen und gewöhnlicher Aufenthalt des Deutschen
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Beitrag begonnen von willix am 28.09.2008 um 11:14:49

Titel: Familiennachzug zum Deutschen und gewöhnlicher Aufenthalt des Deutschen
Beitrag von willix am 28.09.2008 um 11:14:49
Hallo!
Vielleicht ist diese Frage schon mal gestellt worde. Ich habe aber nichts hierzu gefunden.

Also folgende Frage stellt sich mir hinsichtlich §28 Aufenthaltsgesetzt:

Darin heißt es, dass der Ausländer nur dann eine AE erhält, wenn das deutsche Kind oder deutsche Ehegatten seinen "gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat". Was passiert also folglich, wenn der Ausländer mit seinem deutschen Ehegatten oder Kind aus dem Ausland nach Deutschland umziehen möchte? In diesem Falle hätte der Deutsche bei Antragsstellung keinen gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD.

Muss dann der deutsche Ehegatte oder sogar das deutsche Kind vorausreisen, um den "gewöhnlichen Aufenthalt" in der BRD zu begründen? Klingt ziemlich absurd, oder?

Gruß
willix

Titel: Re: Familiennachzug zum Deutschen und gewöhnlicher Aufenthalt des Deutschen
Beitrag von Ulf am 28.09.2008 um 11:55:04

willix schrieb am 28.09.2008 um 11:14:49:
Muss dann der deutsche Ehegatte oder sogar das deutsche Kind vorausreisen, um den "gewöhnlichen Aufenthalt" in der BRD zu begründen? Klingt ziemlich absurd, oder?


Nein, muß nicht. Gleichzeitige Übersiedlung nach D ist zulässig und üblich, hatten wir hier mehrfach.

Gruß, ULF

Titel: Re: Familiennachzug zum Deutschen und gewöhnlicher Aufenthalt des Deutschen
Beitrag von willix am 28.09.2008 um 11:57:07
Danke trotzdem! Wollte mich nur vergewissern.

Gruß willix

Titel: Re: Familiennachzug zum Deutschen und gewöhnlicher Aufenthalt des Deutschen
Beitrag von willix am 30.03.2009 um 21:11:54
Hallo!
Nochmal zur meiner vorhergehenden Frage... Durch Zufall habe ich in einer Broschüre des Verbandes für binationale Familie auf Seite 23  folgendes gelesen: " Eine gemeinsame Wohnsitzverlegung ist da-mit in der Regel nicht möglich." http://www.verband-binationaler.de/seiten/file/home/broschuere_ehegattennachzug.pdf

Also nun doch nicht möglich???
Oder habe ich da was falsch verstanden.

Gruß
willix

Titel: Re: Familiennachzug zum Deutschen und gewöhnlicher Aufenthalt des Deutschen
Beitrag von willix am 30.03.2009 um 21:08:18
Hallo!
Nochmal zur meiner vorhergehenden Frage... Durch Zufall habe ich in einer Broschüre des Verbandes für binationale Familie auf Seite 23  folgendes gelesen: " Eine gemeinsame Wohnsitzverlegung ist da-mit in der Regel nicht möglich." http://www.verband-binationaler.de/seiten/file/home/broschuere_ehegattennachzug.pdf

Also nun doch???
Oder habe ich da was falsch verstanden.

Gruß
willic

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