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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> einbürgerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1222434321 Beitrag begonnen von anouar53119 am 26.09.2008 um 15:05:21 |
Titel: einbürgerung Beitrag von anouar53119 am 26.09.2008 um 15:05:21
Hallo an alle in diesem Forum,
ich möchte gerne wissen ob ich mit meine voraussetzungen eine möglichkeit um die einbürgerung zu beantrage, Voraussetzungen: - einreise nach deutschland okt 1999 zweck Studium - geheiratet mit deutscher frau 03.2005 - getrenntlebend von 05.2007 bis scheidung - geschieden seit 05.2008 - habe mit erfolg an einem intergationskurs teilgenommen momentan habe ich eine AE befristet bis 03.2009, habe eine feste arbeisplatz, habe nie socialhilfe oder ähnliches bekommen, bin nie bestraft worden. würde sehr dankbar wenn mir jemand antwortet. |
Titel: Re: einbürgerung Beitrag von Ralf am 26.09.2008 um 15:14:20 anouar53119 schrieb am 26.09.2008 um 15:05:21:
Nach welchem §? Und in welchem Bundesland spielt die Geschichte? |
Titel: Re: einbürgerung Beitrag von Sanija am 26.09.2008 um 15:22:42
Hallo, anouar53119.
Wenn Du nicht eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 des AufenthG besitzst, dann könnten die Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung nach §10 erfüllt sein. Allerdings musst Du in einem Bundesland wohnhaft sein, das Studienzeiten als Aufenthaltszeiten gelten lässt. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, kannst Du selbst unter dem Knöpflen oben (ganz unten "zum Staatsangehörigkeitsgesetz") nachlesen. Viel Erfolg! |
Titel: Re: einbürgerung Beitrag von Ralf am 26.09.2008 um 16:05:32 Aletheia schrieb am 26.09.2008 um 15:22:42:
Na, das ist aber ein Umweg. Mit kommt man direkt ans Ziel. ;) |
Titel: Re: einbürgerung Beitrag von anouar53119 am 26.09.2008 um 18:57:13
hallo
das weiss ich nicht? als ich geheirartet habe habe ich eine AE die 3-jahre gültig war aber vor der scheidung, wo ich getrennt lebend angemeldet war habe ich meine jetzige AE allerdings gültig für ein Jahr ich bin in schwaben land BaWü. danke |
Titel: Re: einbürgerung Beitrag von Ralf am 26.09.2008 um 20:08:39 anouar53119 schrieb am 26.09.2008 um 18:57:13:
Dann schau mal in deinem Pass nach. Der § steht auf der AE nämlich drauf. ;) anouar53119 schrieb am 26.09.2008 um 18:57:13:
Das ist schlecht, zumindest für die Einbürgerung. Die Zeit als Student (AE nach § 16 AufenthG) wird dort nämlich bei der Anspruchseinbürgerung nicht mit ange- rechnet. Somit müsten die strengeren Voraussetzungen für die Ermessenseinbürgerung erfüllt werden, u.a. eine Altersvorsorge. |
Titel: Re: einbürgerung Beitrag von anouar53119 am 27.09.2008 um 02:41:55
§ 31 ABS. 1,2,4 AufenthG
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Titel: Re: einbürgerung Beitrag von anouar53119 am 29.09.2008 um 01:57:21
heisst das, das ich jetzt kein chance habe für die einbürgerung? gilt das in ganz bawü? kann ich z.b. in rheinland pfalz mich einbürgeren lassen?
danke |
Titel: Re: einbürgerung Beitrag von Blaise am 29.09.2008 um 11:10:47 anouar53119 schrieb am 29.09.2008 um 01:57:21:
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages ist die Einbürgerungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren dauernden Aufenthalt haben (§ 17 StAngRegG i.V.m. § 27 StAngRegG). Der Begriff des dauernden Aufenthaltes entspricht dem"gewöhnlichen Aufenthaltes" des § 30 Abs. 3 Satz 2 des Sozialgesetzbuches Band I (SGB I) (BVerwG vom 25.11.2004, Az. 1 B 24/04). Danach hat den gewöhnlichen Aufenthalt jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Sich in einem anderen Bundesland eine "Zweitwohnung" anmieten und dann anmelden reicht nicht aus, um eine örtliche Zuständigkeit zu ändern. Solange Sie also keinen "dauernden Aufenthalt" in Rheinland-Pfalz haben, wird auch keine Einbürgerungsbehörde dort für Sie zuständig sein. Blaise Blaise |
Titel: Re: einbürgerung Beitrag von Mikael321 am 29.09.2008 um 11:21:45 anouar53119 schrieb am 29.09.2008 um 01:57:21:
Wie Blaise schon schrieb : Zuständig für die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages ist die Einbürgerungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren dauernden Aufenthalt haben (§ 17 StAngRegG i.V.m. § 27 StAngRegG). Damit gelten dann immer die Spielregeln des jeweiligen Bundeslandes, wo sich der Wohnsitz befindet. Ob in Rheinland Pfalz die Studienzeiten anrechenbar sind, weiß ich leider nicht. In NRW zb. sind sie anrechenbar. Wenn du also zb. deine Wohnsitz nach NRW verlegen würdest, könntest du dich einbürgern lassen. In Bayer und in Sachsen zb. nicht, weil diese Länder damit argumentieren, das ein Studienaufenhalt , ein NICHT auf Dauer angelegter Aufenhalt ist. NRW zb. argumentiert, das jeder Legale Aufenthalt anrechenbar ist. Und damit auch AE zum Studium / Sprachkurse / Ausbildung u.s.w Michael |
Titel: Re: einbürgerung Beitrag von Blaise am 29.09.2008 um 11:29:05 Mikael321 schrieb am 29.09.2008 um 11:21:45:
Zum ... ähh ... 23. Mal: Ja, in Rheinland-Pfalz gelten Studienzeiten als rechtmäßiger Aufenthalt i.S.d. § 10 StAG. Blaise |
Titel: Re: einbürgerung Beitrag von anouar53119 am 29.09.2008 um 14:30:16
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages ist die Einbürgerungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren dauernden Aufenthalt haben (§ 17 StAngRegG i.V.m. § 27 StAngRegG).
in rheinland pfalz meine ich nicht eine 2. wohnsitz, sondern hauptwohnsitz, wird das gehen. |
Titel: Re: einbürgerung Beitrag von Blaise am 29.09.2008 um 23:45:01 Zitat:
Es wird gehen, wenn Sie Ihren dauernden Aufenthalt in Rheinland-Pfalz begründen! Blaise |
Titel: Re: einbürgerung Beitrag von anouar53119 am 02.10.2008 um 15:11:21
Es wird gehen, wenn Sie Ihren dauernden Aufenthalt in Rheinland-Pfalz begründen!
wenn man ergendwo wohnt muss man das begründen, ich wohen z.b. in bawü und arbeite in Bayern seit 3 jahren, da hat mir niemand was gesagt so von wegen ich muss mein dauernd aufenthalt begründen. habe ich ab sofort die Voraussetzungen in Rheinland pfalz, oder brauche ich die 60 monate sozialbeiträge. danke |
Titel: Re: einbürgerung Beitrag von reinhard am 02.10.2008 um 16:41:41
Das ist ein Missverständnis: "seinen Wohnsitz begründen" sagen Behörden, wir sagen "umziehen".
Es geht einfach darum: Du musst fest nach Rheinland-Pfalz umziehen, also nicht nur für ein paar Tage bei einem Freund auf dem Sofa schlafen. Du "gründest" eine neue Wohnung, daher der Ausdruck. |
Titel: Re: einbürgerung Beitrag von rahaf2004 am 02.10.2008 um 20:55:02 Ralf schrieb am 26.09.2008 um 20:08:39:
In BW gilt: wenn man zum Zeitpunkt der Antragstellung eine NE (unbefristet) hat, werden die Studiumzeiten VOLL angerechnet. Das war zumindest im Jahr 2006 so, ich habe es schriftlich vom Landratsamt Ludwigsburg mitgeteilt bekommen! |
Titel: Re: einbürgerung Beitrag von anouar53119 am 03.10.2008 um 13:51:59
habe ich ab sofort die Voraussetzungen in Rheinland pfalz, oder brauche ich die 60 monate sozialbeiträge.
danke |
Titel: Re: einbürgerung Beitrag von Ralf am 03.10.2008 um 15:18:16 anouar53119 schrieb am 03.10.2008 um 13:51:59:
Hast du nicht, denn du wohnst ja nicht da. Und es wurde doch bereits gesagt: einfach nur eine Wohnung in einem anderen Bundesland anzumieten reicht nicht. Man muss da auch tatsächlich wohnen, sich also auch überwiegend dort aufhalten. Wenn sich dein Arbeitsplatz in Bayern befindet, wird das kaum möglich sein, außer wenn du belegen kannst, dass du täglich pendelst. |
Titel: Re: einbürgerung Beitrag von anouar53119 am 03.10.2008 um 23:18:46
ja, für die Einbürgerung würde ich das gerne in kauf nehmen und pendeln zwischen bayern und rheinlandpfalz oder sogar die Arbeit wechseln und eine Stelle in rheinland pfalz suchen, das ist besser für mich als noch ewig zu warten in bawü, da die staatbürgerschaft sehr wichtig für mich ist privat und beruflich, hier alleine die warte zeit für die bearbeitung des antrages dauert genau 1 jahr.
deshalb möchte ich gerne wissen ob ich die 60 mon. sozialbeiträge brauche oder nicht. Danke sehr |
Titel: Re: einbürgerung Beitrag von Ralf am 03.10.2008 um 23:36:43
Wenn sich ein Einbürgerungs-Verfahren nach § 10 StAG
richtet, braucht man dies nicht. Bei § 8 sehr wohl. |
Titel: Re: einbürgerung Beitrag von anouar53119 am 04.10.2008 um 12:34:23
Ralf, ich bedanke mich ganz herzlich bei dir und bei allen, die in diesem Forum teilnehmen.
danke sehr |
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