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Beitrag begonnen von numanuma am 24.09.2008 um 17:52:42

Titel: Rechte mit Visum Typ D / nach Praktikum noch touristischer Aufenthalt
Beitrag von numanuma am 24.09.2008 um 17:52:42
Hallo,

ich frage für einen brasilianischen Freund, der hier in Deutschland ein Praktikum macht.  Brasilianer brauchen ja für Aufenthalte in Deutschland die weniger als 90 Tage dauern kein Visum.

Das Praktikum meines Freundes soll aber 5 Monate dauern.  Er hat deshalb vor Reiseantritt in Brasilien ein Visum vom Typ D, Multiple-Entry, bekommen, dass zunächst für 90 Tage gültig ist.  Als Anmerkung steht drinn: Nur für Fachpraktikum bei Fa. ..., AE erlischt bei vorzeitiger Beendigung.

Ich habe jetzt zwei Fragen:

1.  Ich bin etwas verwirrt darüber, ob dieses Visum ein "Schengen-Visum" ist.  Kann man sagen, dass dieser Typ D Visum eigentlich kein Schengenvisum ist, sondern ein nationales Visum?  Nur Visa vom Typ C sind Schengenvisa?

Ist es erlaubt mit einem solchen Visum im Pass ins komplette Schengengebiet zu reisen?

Auf folgender Webseite der deutschen Botschaft (leider auf portugieisch): brasilia.diplo.de/Vertretung/brasilia/pt/01/Visabestimmungen/visto/permanencia_20acima_20de_2090_20dias.html steht, (falls ich das richtig verstehe) dass man sich mit so einem Visum nur vor der Einreise nach Deutschland 5 Tage im Schengengebiet aufhalten kann, danach nicht mehr.

Anschließend kann man das Visa gegen einen "título de permanência alemão" tauschen, wahrscheinlich heißt das wohl Aufenthaltstitel, mit welchem man während seiner Gültigkeitsdauer bis zu 90 Tage am Stück ins Schengen-Ausland reisen darf.

Habe ich das richtig verstanden, bzw. stimmt das?  Ich kann nur gebrochen portugiesisch, und im deutschen Web habe ich nichts Erhellendes gefunden.

Kriegt man diesen Aufenthaltstitel nur auf Anfrage oder automatisch, sobald man das Visum verlängern möchte?

2. Und nun meine zweite Frage:

Mein Freund will nach seinem Praktikum von fünf Monaten einen weiteren Monat in Deutschland bzw. Europa bleiben und einfach nur Reisen.  Sein aktuelles Visum ist ja gebunden an sein Fachpraktikum.  Wir haben uns den oben erwähnten Aufenthaltstitel noch nicht geholt, aber ich denke dass dieser wohl auch daran gebunden sein wird.  Wir waren zwar kurz beim Ausländeramt, doch der Beamte wollte sein Visum nur bis zum Ende seines Praktikums verlängern.

Gibt es eine Möglichkeit entweder das aktuelle Visum zu verlängern, oder ein Touristenvisum zu bekommen, damit mein Freund einen Monat länger bleiben kann?

Ist es hierzu notwendig Deutschland (bzw. den Schengenraum) zu verlassen, oder kann mein Freund nach dem Ende seines Praktikums einfach hier bleiben und ist automatisch Tourist?

Schöne Grüße
numanuma

Titel: Re: Rechte mit Visum Typ D / nach Praktikum noch touristischer Aufenthalt
Beitrag von Einbeck am 24.09.2008 um 18:06:32

numanuma schrieb am 24.09.2008 um 17:52:42:
1.Ich bin etwas verwirrt darüber, ob dieses Visum ein "Schengen-Visum" ist.Kann man sagen, dass dieser Typ D Visum eigentlich kein Schengenvisum ist, sondern ein nationales Visum?Nur Visa vom Typ C sind Schengenvisa?


Nein, dies ist kein Schengenvisum, DEUTSCHLAND dürfte klar als Gültigkeitsbereich vermerkt sein.
Dies ist auch nur ein sogenanntes Einreisevisum, bei der ABH gibt es dann auf Antrag eine AE.

Bitte nach Eintreffen in Deutschland bei der ABH vorsprechen und dort Verlängerung auf 5 Monate für die Dauer des Praktikum/die Dauer des Aufenthaltes beantragen.

Titel: Re: Rechte mit Visum Typ D / nach Praktikum noch touristischer Aufenthalt
Beitrag von Sphynx am 24.09.2008 um 18:36:10
Kleiner Tip am Rande: die deutschen Botschaften stellen ihre Infos grundsätzlich auch auf Deutsch ins Netz - zum Vergleich: http://www.brasilia.diplo.de/Vertretung/brasilia/de/04/Visa.html

Da am Besten nochmal nach dem Passenden gucken!

LG

Titel: Re: Rechte mit Visum Typ D / nach Praktikum noch touristischer Aufenthalt
Beitrag von Daddy am 24.09.2008 um 18:53:16
Hi...


numanuma schrieb am 24.09.2008 um 17:52:42:
Ich bin etwas verwirrt darüber, ob dieses Visum ein "Schengen-Visum" ist.Kann man sagen, dass dieser Typ D Visum eigentlich kein Schengenvisum ist, sondern ein nationales Visum?Nur Visa vom Typ C sind Schengenvisa?

Kann man so sagen und ist auch so ... nationale Visa Typ D werden zwar auf dem gleichen Sticker wie Schengenvisa Typ C erteilt, haben aber ganz andere Berechtigungsinhalte.

Schengenrechtlich erlaubt ein nationales Visum Typ D nur den Transit (max. 5 Tage) durch die anderen Schengenstaaten, um in den Ziel- / Ausstellerstaat zu gelangen. Die Rückreise mit diesem Visum durch die anderen SCH- Staaten oder gar der Aufenthalt dort ist mit diesem Visum nicht möglich.


numanuma schrieb am 24.09.2008 um 17:52:42:
Ist es hierzu notwendig Deutschland (bzw. den Schengenraum) zu verlassen, oder kann mein Freund nach dem Ende seines Praktikums einfach hier bleiben und ist automatisch Tourist?

Um seine Reiserechte als visumsfreier Tourist in Anspruch nehmen zu können, muss eine Ausreise aus dem Schengenraum erfolgen. Nur so wird eine erste Einreise im Sinne des EuGH gesetzt und der 3- Monatszeitraum beginnt zu laufen.

Ähnliche Fälle wurden schon hier und hier mal behandelt.
Ein Touristenvisum (Typ C) ausgestellt in D kommt gar nicht in Betracht und nach einer Ausreise ist es auch nicht mehr von Nöten.

Daddy

Titel: Re: Rechte mit Visum Typ D / nach Praktikum noch touristischer Aufenthalt
Beitrag von numanuma am 25.09.2008 um 23:54:14
Vielen Dank für Eure sehr hilfreichen Antworten.

Zwei kurze Anmerkungen habe ich noch:
Sphynx: Vielen Dank für den Tipp, aber leider habe ich die von mir verlinkte Webseite nicht auf Deutsch gefunden (diese bezieht sich explizit auf Aufenthalte über 90 Tage, Dein Link ist hauptsächlich über die Bedingungen für Touristenvisa).  Trotzdem Danke!  Ich hab's auch nicht gefunden.

Daddy: Die von Dir verlinkten Threads habe ich davor schon gelesen, ich war mir aber nicht sicher, ob meine Situation die Gleiche ist.

Durch Eure Antworten ist mir der Unterschied zwischen Visa nach Schengenrecht und nationalen Visa klar geworden.

Vielen Dank an Euch alle!
Schöne Grüße,
numanuma

Titel: Re: Rechte mit Visum Typ D / nach Praktikum noch touristischer Aufenthalt
Beitrag von Sphynx am 26.09.2008 um 00:09:49
@numanuma: wenn du auf der von mir verlinkten Seite bis nach unten scrollst, müsstest du eigentlich auf das Merkblatt (im pdf Format) "Visum für ein Praktikum" stossen...

Ich stelle dir aber gern nochmal den direkten link rein, selbst wenn deine Frage für dich ja jetzt geklärt ist...

http://www.brasilia.diplo.de/Vertretung/brasilia/de/04/Konsularischer__Service/down__Visum__Praktikum,property=Daten.pdf

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