i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Kroate Einreise in die Eu usw.
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1221684138

Beitrag begonnen von MMaajja am 17.09.2008 um 22:42:18

Titel: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von MMaajja am 17.09.2008 um 22:42:18
Guten Abend liebe Leute,

ich habe eine kurze Frage..die da lautet.., aber vorher hole ich ein wenig aus..


Ich bin eine Bosnierin, die in Köln lebt und eine Niederlassungserlaubnis hat.
Mein Mann (Kroate in Bosnien lebend) (allerdings noch nicht standesamtlich verheiratet sonder haben nur den religiösen Teil vollzogen, wollen aber hier in Köln standesamtlich heiraten).

Mein Mann war im April hier in Köln. Er ist am 26.04 eingereist und ist am 16.7 ausgereist. Daher meine Frage...

wann darf er denn wieder eineisen? Am 26.10 (6Monate nach seiner letzten Einreise).,
am 16.10(3 Monate nach seiner Ausreise), oder vllt 10 Tage vorher, da er ja die 3 Monate visumsfreien Aufenthalt nicht ganz augenutz hat, weil er 11 Tage vorher ausgereist ist?

Dann würe mich interessieren obwir für die Heirat hier in DE ein Ehevisum brauchen, denn das Bezirksamt in Nippes sagt ja, die ABH in Kalk sagt nein, er dürfe mich heiraten, ohne visum.

Ahja , noch würde mich interessieren, ob man die FZF umgehen kann? Mein Mann hat den Deutschtest bestanden und mich würd interessieren ob ich ihn auch ohne FZF hier behalten könnte(natürlich nur auf legalem Weg) Vllt per FZF ohne dass er aureisen müsste...

Vielen lieben Dank und entschuldigug für das vermischen so vieler Fragen

MAja



Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von Daddy am 17.09.2008 um 22:53:54

MMaajja schrieb am 17.09.2008 um 22:42:18:

wann darf er denn wieder eineisen? Am 26.10 (6Monate nach seiner letzten Einreise).,
am 16.10(3 Monate nach seiner Ausreise), oder vllt 10 Tage vorher, da er ja die 3 Monate visumsfreien Aufenthalt nicht ganz augenutz hat, weil er 11 Tage vorher ausgereist ist?


Hi ... mal ne Teilantwort ..

es gibt ein kroatisch- deutsches Sichtvermerksabkommen ... demnach können Voraufenthaltszeiten nicht angerechnet werden ... von daher kann er rein rechtlich, ohne die von dir erwähnten umständlichen Berechnungen berücksichtigen zu müssen, für einen visumsfreien Aufenthalt bis zu 3 Monaten sofort wieder kommen ...


MMaajja schrieb am 17.09.2008 um 22:42:18:
Dann würe mich interessieren obwir für die Heirat hier in DE ein Ehevisum brauchen, denn das Bezirksamt in Nippes sagt ja, die ABH in Kalk sagt nein, er dürfe mich heiraten, ohne visum.

Heiraten ist auch ohne Visum möglich, ob es mit dem "Gleich-Hier-Bleiben" klappt, mögen andere beurteilen ...

Daddy

Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von Mick am 17.09.2008 um 23:00:25

MMaajja schrieb am 17.09.2008 um 22:42:18:
Dann würe mich interessieren obwir für die Heirat hier in DE ein Ehevisum brauchen, denn das Bezirksamt in Nippes sagt ja, die ABH in Kalk sagt nein, er dürfe mich heiraten, ohne visum.

Hi,

irgendwie haben beide Recht. Kommt er, um die Ehe
zu schließen, dann ist das kein touristischer Aufenthalt.
Nur für den wäre er von der Visumspflicht befreit.
Kommt er zu touristischen Zwecken und heiratet dabei,
dann wird auch keiner meckern.


MMaajja schrieb am 17.09.2008 um 22:42:18:
hja , noch würde mich interessieren, ob man die FZF umgehen kann? Mein Mann hat den Deutschtest bestanden und mich würd interessieren ob ich ihn auch ohne FZF hier behalten könnte(natürlich nur auf legalem Weg) Vllt per FZF ohne dass er aureisen müsste...

§ 39 Nr. 3 AufenthV. Das wird dann passen (wenn die
normalen Nachzugsvoraussetzungen erfüllt werden, wie
z.B. Sicherung Lebensunterhalt).

Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von MMaajja am 17.09.2008 um 23:01:08
Danke Daddy für deine  fixe Antwort, auf dich scheint Verlass zu sein, hast mir ja schließlich auch letztes Jahr sehr geholfen.

Aber das mit dem  kroatisch- deutschem Sichtvermerksabkommen versteh ich nicht ganz und das mit dem sofort kommen auch nicht so recht. Wann kann er denn nu :( sofort , morgen, in einem Monat..

danke dir/ Ihnen sehhr fr die Teilantwort

Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von MMaajja am 17.09.2008 um 23:08:57
Danke Mick,

3. er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind,

Heisst das, dass er per Visum eingereist sein muss um dises dann zu velängern ode geht das uch mit diesem visumsfreien Aufenthalt.

Sry, dass ich ein bischen auf der Leitung stehe aber habe die Grippe und verstehe somit nur gut sehr eindeutige, klare Antworten. :))) ich höre mich ja an wie ne' dumme Nuss..

Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von Daddy am 17.09.2008 um 23:16:30

MMaajja schrieb am 17.09.2008 um 23:01:08:
Aber das mit dem kroatisch- deutschem Sichtvermerksabkommen versteh ich nicht ganz und das mit dem sofort kommen auch nicht so recht. Wann kann er denn nu :( sofort , morgen, in einem Monat..


Ohne es zu sehr rechtstheoretisch beantworten zu wollen ... D hat mit HR vor etlichen Jahren ein Abkommen getroffen, wonach Kroaten für 3 Monate für touristische Zwecke visumsfrei nach D einreisen dürfen...

Dieses SV- Abkommen "overrult" die Voraussetzungen der Schengen-Regularien... somit ist die Bezugszeitraumberechnung (90 Tage in 6 Monaten) nicht anwendbar... er kann somit sofort wieder kommen ...

Nun der Knackpunkt ... ist bei seiner Einreise geplant über die 3 Monate (in eurem Fall vermutlich für immer) nach D zu kommen, wäre er ab dem ersten Moment visumspflichtig ... mick hat es ja mit anderen Worten bereits erwähnt ...

Daddy

Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von MMaajja am 17.09.2008 um 23:52:58
Aha, :S soso , irgendwie macht das doch keinen Sinn, 3 Monate hier sen, ausreisen und dann sofort wieder einreisen oder wie.. Ich dachte immer, dass er nur 3 Monate in 6 MOnaten hier sein darf und das, dass an den Grenze anhand der Stempel überprüft werden kann. Im Falle, dass er nachein par Tagen wieder nach Deutschland einist dachte ich, dass er eine Sraftat begehen würde..

Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von Daddy am 21.09.2008 um 16:16:27
Doch doch... irgendwie macht das schon Sinn, wenn man die Historie betrachtet...

Das SV- Abkommen stammt aus dem Jahr 1992.. da waren wir noch ein Stück von der eigentlichen Umsetzung des SDÜ weg.
In diesem SV- Abkommen wurde ein Bezugszeitraum (3 Monate in 6) noch nicht erwähnt, der kam erst mit dem SDÜ, um es mal vereinfacht auszudrücken.
Das SDÜ enthält eine Öffnungsklausel, die älteren Abkommen Vorrang gewährt und somit gewisse Bereiche "nicht anwendbar" sind.

Von daher greift die Bezugszeitraumberechnung hinsichtlich eines möglichen illegalen Aufenthalts zwar nicht, eine Bewertung an der Grenze vor einer Wiedereinreise kann trotzdem zur Zurückweisung führen, da die Kurzzeitaufenthaltsregelung wissentlich zu Gunsten eines langfristigen Aufenthalts umgangen werden soll. Also Strafrecht und Aufenthaltsrecht sind zu trennen...

Sofern bei der Einreise beabsichtigt ist länger wie 3 Monate am Stück zu bleiben, greift auch das SV- Abkommen nicht, da es nur Aufenthalte bis zu 3 Monaten visumfrei zulässt und eine sofortige Visumpflicht eintritt...

Soweit alles klar? ;)

Gruß
Daddy

Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von uzzi112 am 05.11.2008 um 01:19:12
Hi Daddy, ich bin neu hier und habe das Forum nach genau diesem Thema durchforstet. Gibt es einen Link bzw. den passenden Text zu diesem SV-Abkommen stammt aus dem Jahr 1992 ?? Wenn meine Freundin nach dieser Voraussetzung auf Besuch zu mir kommt und es Trouble an der Grenze oder sonstwo gibt, sieht es bestimmt bissel sonderbar aus, wenn sie sagen würde "Daddy hat aber gesagt.."

Liebe Grüße und Dank für die Info vorab
uzzi

Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von Daddy am 05.11.2008 um 08:23:30

uzzi112 schrieb am 05.11.2008 um 01:19:12:
Gibt es einen Link bzw. den passenden Text zu diesem SV-Abkommen stammt aus dem Jahr 1992 ??


[guck=guck.gif]   hier

Daddy

Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von uzzi112 am 05.11.2008 um 21:05:32
Hi Daddy,
vielen Dank für die schnelle Antwort.  :) Meine Freundin ist nach 88 Tagen vor einiger Zeit wieder nach Kroatien gereist. Nun wollte sie wiederkommen; die Aussagen auf diversen Websites sind aber extrem widersprüchlich, insbesondere was die "3 in 6 Monaten" angeht.

Auf der http://www.zagreb.diplo.de/Vertretung/zagreb/de/01/Visabestimmungen/Visabestimmungen.html steht ja mal ganz klar Kroatische Staatsangehörige können zu Besuchszwecken visumfrei nach Deutschland einreisen und sich bis zu drei Monaten pro Halbjahr visumfrei in Deutschland aufhalten. <-kennen die das SV-Abkommen denn nicht?

oder:

http://www.tilmann-schott-luebeck.de/19501.html sagt 4.9 § 16 AufenthV
Drittstaatsangehörige, mit deren Staaten ein Sichtvermerksabkommen besteht (Anlage A Nr. 1 zur AufenthV): Australien, Chile, El Salvador, Honduras, Japan, Kanada, Rep. Korea (Südkorea), Kroatien, Monaco, Neuseeland, Panama, San Marino, USA (Aufnahme von Brasilien in die Anlage in Planung, Aufnahme von Mexiko in Überprüfung aufgrund bisher unveröffentlichter jetzt entdeckter SV-Abkommen). Voraufenthaltszeiten in anderen Schengen-Staaten werden nicht angerechnet.
<-sie war in D, nicht in "anderen" Schengenstaaten..

Ich möchte Dir natürlich zu gern glauben und noch viel mehr, dass meine Freundin so schnell wie möglich in den Armen halten - von daher frage ich mich...und vor allen Dingen Dich:
wie sicher ist die Tatsache, und vor allen Dingen, wissen das die "Grenzwächter", ABH's und alle anderen denn auch?  :o

Fakt und Hintergrund ist, dass wir nämlich nicht durch die Illegalität eiern wollen, sondern die Zeit, die wir uns hier sehen, genießen.

Ich bin so gespannt!
Grüßle!
uzzi

Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von Daddy am 06.11.2008 um 13:50:43
Hi...

Also wem welche gesetzliche Grundlage bekannt ist, kann ich dir nicht sagen, aber dem Großteil der Bundespolizisten sind die SV- Abkommen bekannt.

Gem. § 16 AufenthV sind Inhaber der in Anlage A zu dieser Verordnung genannten Dokumente sind für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet, auch bei Überschreitung der zeitlichen Grenze eines Kurzaufenthalts, vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, soweit Sichtvermerksabkommen, die vor dem 1. September 1993 mit den in Anlage A aufgeführten Staaten abgeschlossen wurden, dem Erfordernis des Aufenthaltstitels oder dieser zeitlichen Begrenzung entgegenstehen.

Ein Kurzaufenthalt definiert sich als ein 3-monatiger Aufenthalt pro Halbjahr (vgl. Art 20 SDÜ, Art 5 SGK).
Demzufolge reist ein kroatischer Staatsangehöriger nicht unerlaubt ein oder hält sich illegal auf, wenn er zB nach einem 3-monatigen Aufenthalt nur wenige Wochen wartet und erneut einreist.

ABER... wird bei der Grenzkontrolle ein derartiges Verhalten festgestellt (zB 90 Tage D, 1 Woche HR, beabsichtigte weitere 90 Tage in D), dann ist man schnell bei einer ermessensabhängigen Zurückweisung nach § 15 Abs. 2 AufenthG, da durch ein solches Verhalten die Kurzzeitregelung zugunsten eines Daueraufenthalts mit kurzen Unterbrechungen umgeht.

Sollte man dies an der Grenze nicht feststellen und im Rahmen einer Inlandskontrolle festgestellt werden, dann weiß ich nicht, wie eine ABH reagieren könnte...

Im Endeffekt kommt man an der 90 Tage / 3 Monatsregelung nahezu nicht vorbei, nur illegal ist man nicht und macht sich auch nicht strafbar.

Aber so ähnlich habe ich es ja oben bereits erwähnt...

Zitat:
Von daher greift die Bezugszeitraumberechnung hinsichtlich eines möglichen illegalen Aufenthalts zwar nicht, eine Bewertung an der Grenze vor einer Wiedereinreise kann trotzdem zur Zurückweisung führen, da die Kurzzeitaufenthaltsregelung wissentlich zu Gunsten eines langfristigen Aufenthalts umgangen werden soll. Also Strafrecht und Aufenthaltsrecht sind zu trennen...


Daddy

Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von uzzi112 am 06.11.2008 um 23:59:43
Hi Daddy,
vielen Dank für Deine Antwort!

Das wir die 90 Tage Aufenthalt nicht "stretchen" können und wir an dieser Verordnung/Regelung nicht vorbeikommen, ist mir klar. So habe ich es auch verstanden.

Wenn ich also das, was Du uns hier erklärst, richtig verstehe verhält es sich so, dass in unserem Fall eine Wiedereinreise nach fast 2 Monaten (!) kein Problem darstellen wird, da vorhersehbar ist, dass der Fall
Zitat:
...da durch ein solches Verhalten die Kurzzeitregelung zugunsten eines Daueraufenthalts mit kurzen Unterbrechungen umgeht.
wegen der langen Zeit, die zwischen Aus- und Einreise liegt, bei meiner Freundin nicht zuftrifft.

Ich würde ja gerne wissen, was "Ermessen" im Sinne der Bewertung von Mißbrauch dieses SV-Abkommens heißen soll, aber ich denke, dass hier niemand dazu eine Aussage machen kann, oder läßt sich das doch irgendwie eingrenzen..?

Grüßle!
uzzi

Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von Daddy am 07.11.2008 um 10:59:26

uzzi112 schrieb am 06.11.2008 um 23:59:43:
Ich würde ja gerne wissen, was "Ermessen" im Sinne der Bewertung von Mißbrauch dieses SV-Abkommens heißen soll, aber ich denke, dass hier niemand dazu eine Aussage machen kann, oder läßt sich das doch irgendwie eingrenzen..?


Zurückweisungen sind immer Einzelfallentscheidungen... und wenn es sich noch dazu um eine Ermessensentscheidung handelt, wird dir niemand sagen können, wie der eine oder andere Fall letztendlich tatsächlich entschieden wird, sorry...

Daddy

Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von uzzi112 am 07.11.2008 um 20:26:58
Ich habe es mir schon gedacht. Was wir nun draus machen, müssen wir erst noch überlegen...risky einreisen oder abwarten bis die 6 Monate um sind...ist schon echt ein ätzendes Gefüh, auf diese Artl abhängig zu sein und nicht zu wissen, wie gut die Optionen sind...

Trotzdem lieben Dank für Deine Antworten..Du hast die Regeln ja nicht gemacht...nur gut, dass Du Dich damit auskennst![smiley=thumbsup.gif]

Grüßle!
uzzi

Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von MMaajja am 15.01.2009 um 18:27:13
HI allerseits,

ich hab da mal ne Frage.
Mein Freund (Kroate)war von April bis Anfang Juli in Deutschland. Dannach hat er sich 3 MOnate in Kroatien aufgehalten und ist dann wieder nach DEutschland gereist. An der Grenze wurde er beschuldigt sich 91 Tage im Halbjahr in DEutschland aufgehalten zu haben und aurde dann ausgefragt wieso er denn so oft nach Deutschland reisen würde, ob er wohlmöglich schwarz arbeiten würde, wieviel Geld er dabei habe usw...

Dadurch, dass er genug Geld dabei hatte wurde er auch über die slowenische Grenze gelassen.

Nur jetzt verstehe ich nicht wieso er sich angeblich 91 Tage hioer aufgehalten hat, wenn er doch  3 Monate in Kroatien war und erst dannach wieder hierhin reiste?
Bedeutet 3 Monate im Halbjahr, nur 3 Monate von Januar bis Juni bzw. Juni bis Dezember?  Weil wir dachten, dass er 3 MOnate innerhalb von 6 Monaten hier sein darf.

Dann würde mich noch interessieren ob er ein 3monatiges Visum  in Deutschland verlängern könnte, wir dann endlich heiraten können und er für immer hierbleiben kann oder dies nur mit einer Familienzusammenführung klappen könnte.
Er hat den Deutschtest im Goetheinstitut bestanden, ich habe eine eigene Wohnung, verdiene aber nicht genug, daher wäre das verlängerte Visum ideal für uns, falls es klappen würde.


Vielen Dank im Vorraus
Gruß
Maja

Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von reinhard am 15.01.2009 um 19:13:51
Deine Informationen sind zu ungenau, um antworten zu können.

Wenn er "Anfang April" einreist, läuft ab diesem TAG (den Du nicht verraten hast) die Frist. Innerhalb von 180 Tagen darf er 90 Tage hier sein.

Wenn er dann zurückkehr und wieder einreist, musst Du genau rechnen: Ist er am 180. oder am 181. Tag eingereist? Das eine wäre der 91. Tag des ersten Zeitraums, das zweite der 1. Tag des zweiten Zeitraums.

Und: Visum-Verlängerung um zu Heiraten ist nicht möglich. Er kann aber herkommen, Ihr heiratet, und dann beantragt er bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis als Ehemann. Entweder sie stimmt zu, dann bleibt er, oder sie lehnt ab, dann fährt er und beantragt ein Visum zur FZF.

Wenn Ihr keine Probleme wollt, dann beantragt er lieber ehrlich das Visum, das er braucht, und benutzt keine Tricks. Die visumfreie Einreise für Kroaten ist eben nur für Besuchsaufenthalte gedacht. Wenn er bleiben will, braucht er ein Visum.

Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von Daddy am 15.01.2009 um 20:14:11
Hi MMaajja...

Um dir eine richtige Antwort geben zu können müsstest du mal, wie reinhard sagte, die exakten Reisedaten auflisten...

Anfang April bis Anfang Juli können 3 Monate sein, oder auch mehr ... und hier zeigt sich ein alter Streit... 90 Tage oder 3 Monate.

Die 3- Monatsregelung findet sich in einigen Rechtsvorschriften, unter anderem im bereits genannten SV- Abkommen und im SDÜ.
Die 90- Tagesregelung ergibt sich zum eines aus der GKI (im Hinblick auf Visagültigkeiten) und dem BGB hinsichtlich einer gesplitterten Aufenthaltsdauer.

Insofern dürfte ein am Stück genommener Aufenthalt von 3 Monaten auch mal 92 Tage pro Halbjahr betragen (oder auch weniger), wird im Bezugszeitraum mehrmals ein- und ausgereist reduziert sich der Aufenthalt auf 90 Tage.

Der Halbjahreszeitraum richtet sich übrigens nicht nach dem Kalenderhalbjahr, sondern nach dem Tag der ersten Einreise... also wenn er tatsächlich 3 Monate außer Landes war, beginnt ein neuer Bezugszeitraum mit der Einreise.

Fragen:
Wann und wie wurde er beschuldigt?
Wurde er strafrechtlich angezeigt aufgrund eines unerlaubten Aufenthalts?

Daddy

Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von MMaajja am 15.01.2009 um 21:11:39
Hallo,

vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Also er reiste am 24.4.08 ein und fuhr am 12.7. zurück und kam dann am 15.10 blieb knapp einen Monat fuhr zurück aufgrund eines Todesfalls in der Familie blieb 2 Wochen und kam am 4.12 wieder nach Deutschland.

Er wurde an der kroatisch-slowenischen Grenzen ausgefragt.
Strafrechtlich wurde er nciht angezeigt. Der Beamte wies ihn nur darauf hin, dass er sich 91 Tage in Deutschland befand und fragte ihn über Schwarzarbeit aus.

Es ist zum verrückt werden. Der einzige Grund warum er so oft hier ist ist  der, dass wir ohne einander nicht können und insbesondere mir es schwer fällt ohne ihn hier zu sein. Deshalb ziehe ich dann immer zu meinen Eltern wenn er nicht da ist.
Ich möchte einfach nur, dass wir ein normales Leben führen können und das so bald wie möglich, das Problem ist halt nur, dass ich nicht genug verdiene.

Wir dachten uns deshalb ihm ein 3monatiges Visum zu schicken und dann zu versuchen seinen Aufenthalt hier zu verlängern, da ja alle Vorraussetzungen für eine FZF gegeben sind, außer halt mein Gehalt.
Wir wollen das Visum nicht verlängern um hier zu heiraten, sondern um ein normales Leben zu beginnen.
Ich hatte mir auch überlegt zu ihm zu ziehen, aber nach 17 Jahren in Deutschland wäre es nicht das richtige für mich.

Ich möchte, dass er sich wohl fühlt und nicht immer hin und her pendeln muss, denn das macht ihn auch kaputt und hoffe deshalb, dass es irgendwie möglich ist nach seiner Einreise mit dem Visum seinen Aufenthalt hier zu verlängern.


Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von Daddy am 15.01.2009 um 21:29:00

MMaajja schrieb am 15.01.2009 um 21:11:39:
Also er reiste am 24.4.08 ein und fuhr am 12.7. zurück und kam dann am 15.10 blieb knapp einen Monat fuhr zurück aufgrund eines Todesfalls in der Familie blieb 2 Wochen und kam am 4.12 wieder nach Deutschland.

Ist regelungskonform und ich kann keinen Verstoß gg. aufenthaltsrechtliche Vorschriften erkennen... Voraussetzung, dass er vor dem 24.04.08 auch 3 Monate außerhalb Deutschlands war.


MMaajja schrieb am 15.01.2009 um 21:11:39:
Er wurde an der kroatisch-slowenischen Grenzen ausgefragt.

Also kein deutsches Problem und somit ist eine Einschätzung nicht möglich.


MMaajja schrieb am 15.01.2009 um 21:11:39:
Wir dachten uns deshalb ihm ein 3monatiges Visum zu schicken und dann zu versuchen seinen Aufenthalt hier zu verlängern, da ja alle Vorraussetzungen für eine FZF gegeben sind, außer halt mein Gehalt.
Wir wollen das Visum nicht verlängern um hier zu heiraten, sondern um ein normales Leben zu beginnen.
Ich hatte mir auch überlegt zu ihm zu ziehen, aber nach 17 Jahren in Deutschland wäre es nicht das richtige für mich....

Für einen touristischen Aufenthalt bekommt er kein Visum, weil er keines braucht... somit gibt es auch nichts zu verlängern ...

Wie ich hier bereits sagte ...

Daddy schrieb am 21.09.2008 um 16:16:27:
Sofern bei der Einreise beabsichtigt ist länger wie 3 Monate am Stück zu bleiben, greift auch das SV- Abkommen nicht, da es nur Aufenthalte bis zu 3 Monaten visumfrei zulässt und eine sofortige Visumpflicht eintritt...

Dann beantragt ein Visum zur Eheschließung und gut ... das kann dann in eine AE gewandelt werden ;)

Daddy


Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von MMaajja am 15.01.2009 um 21:43:03
Vor dem 24.04.08 war er noch nie in Deutschland, was dafür spricht , dass er nur wegen mir hier ist.

Was braucht man um ein Visum zur Eheschließung zu beantragen?
Das Visum wollte ihm mein Cousin schicken, da ich ja nciht genug verdiene.

Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von fons am 15.01.2009 um 21:50:25

MMaajja schrieb am 15.01.2009 um 21:43:03:
Das Visum wollte ihm mein Cousin schicken, da ich ja nciht genug verdiene.

Du meinst sicher die notwendige VE dazu? Ein Visum
kann man nicht "schicken".  8-)

Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von MMaajja am 15.01.2009 um 21:56:31
Jep, mir fiel das Wort nciht ein, sry, daher habe ich es aus meiner Muttersprache so übernommen.

Titel: Re: Kroate Einreise in die Eu usw.
Beitrag von reinhard am 15.01.2009 um 22:14:04
Den Visumantrag zum Heiraten stellt er. Das deutsche Konsulat schickt es dann über zwei Stationen an deine Ausländerbehörde.

Die will von Dir dann die VE (wenn er die noch nicht vorgelegt hat) und eine Bestätigung deines Standesamtes, dass Du dort alle Papiere eingereicht hast bzw. eine Befreiung vom OLG hast und die Eheschließung unmittelbar bevorsteht. Dann kann das Visum erteilt werden.

Damit er nach der Hochzeit hierblieben kann, muss aber Lebensunterhalt und ausreichende Wohnung gesichert sein. Wenn Du nicht genug verdienst, muss die VE von einer Person kommen, die auf Jahre hinaus ein ausreichendes Einkommen hat.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.