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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> 3 Jahre hat sie bekommen...
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Beitrag begonnen von jake_blues am 11.09.2008 um 22:24:07

Titel: 3 Jahre hat sie bekommen...
Beitrag von jake_blues am 11.09.2008 um 22:24:07
....nee, keinen Knast, eine AE.
Es war ein langer Weg mit vielen Hindernissen und anfangs auch mangelnder Sachkenntnis. Das größte Hindernis war die Scheidung obwohl meine Exfrau sich auch scheiden lassen wollte, das Amtsgericht kam einfach nicht in die Gänge.
Doch nun zum Thema Ausländerrecht:
Das Ganze begann mit einem großen Fehler meinerseits indem ich einen sogenannten Fachanwalt konsultiert hatte um mir eine Beratung einzuholen, eine pure Zeit.- und Geldverschwendung.
Meine Frau ist aus Kolumbien und arbeitete auf der kolumbianischen Botschaft in Warschau. Sie hat ein polnisches Arbeitsvisum (D-9) das in Verbindung mit einer Arbeitsbestätigung eine Einreise (90/180) in die restlichen Schengenstaaten erlaubt. Diese Info hatten wir von der deutschen Botschaft in Warschau als wir ein Schengenvisum für sie beantragen wollten (auf Anraten des Anwaltes) und die freundliche Dame dort uns mitteilte dass das nicht notwendig sei.
Nach einigen Besuchen (die 90 Tage wurden nie erreich da sie ja auch arbeiten musste) haben wir schließlich in Dänemark (Herning) geheiratet.
Sie bekam heute ihre AE nach Rechtsgrundlage von § 39 Abs. 6 AufenthV (viiielen Dank an Trixie an dieser Stelle für die Beratung per PN). Auch das leidige Thema Deutschkenntnisse hat sich erledigt da sie einen Hochschulabschluss hat (übersetzt ins deutsche mit Bestätigung vom kolumbianischen Außenministerium, gleiche Formalität wie die Papiere zum heiraten).
Dennoch wird die im November einen Intensivdeutschkurs (20 Std. pro Woche) starten (früher ging nicht da alles belegt).
An dieser Stelle noch mal ein herzliches Dankeschön an alle die uns hier beraten haben.

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