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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wann Familienzusammenführung
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Beitrag begonnen von Bellabianca1978 am 08.09.2008 um 18:34:56

Titel: Wann Familienzusammenführung
Beitrag von Bellabianca1978 am 08.09.2008 um 18:34:56
Hallo Ihr,

wie Ihr ja vielleicht wisst ist mein Mann aus Bosnien jetzt mit einem normalen Visum hier. Das Visum geht bis zum 17.11.2008. Wir haben es hier verlängern lassen damit er den Goethe Institut Test im September machen kann damit er alle Unterlagen für die FZF hat. Meine bzw. unsere Frage ist jetzt:
Sollte er NACH bestandenem Test heim fahren und Antrag auf FZF stellen oder das Visum bis zum Ende nutzen? Die Angst ist die, das wenn er zu Hause ist, die den Antrag nicht bearbeiten weil das Visum ja eigentlich bis zum 17.11. gültig ist. Von wegen 90 Tage überschreiten und so,... Oder wird das Visum irgendwie als "früher zu Hause" abgestempelt,...Oder ist der Antrag zur FZF etwas anderes. Er hat halt Angst das die Botschaft ihn jetzt auf dem Kieker hat weil er das Visum hier verlängert hat,...Wir wollen halt so schnell wie möglich zusammen sein und ich möchte Weihnachten nicht ohne meinen Mann sitzen,....Danke euch nochmal und großes Lob

Titel: Re: Wann Familienzusammenführung
Beitrag von oldie am 08.09.2008 um 21:56:39
Hallo Bellabianca,
hab mal "Familienzusammenführung" bei Google eingegeben und ein deutsches Generalkonsulat gefunden. Bearbeitungsdauer für Antrag auf FZF 2 - 3 Monate. D. h. wenn Dein Mann bis zum 17.11. bleibt sehe ich für Weihnachten schwarz. Welche Botschaft soll ihn auf dem Kieker haben ? Der BRD Botschaft kanns ja egal sein und wird es wohl auch sein. Bei der Bosnische Botschaft fehlt mir die Erfahrung, muss er die überhaupt kontaktieren ?

Drück Dir die Daumen dass es für Weihnachten klappt.

Titel: Re: Wann Familienzusammenführung
Beitrag von Bellabianca1978 am 09.09.2008 um 08:36:39
Er muss ja nach Bosnien um die FZF zu beantragen,...wenn er früher heim geht als wie das Visum läuft kann es sein das er zu weihnachtenhier ist? Oder ist das Visum bis zum ende ( 17.11.) gültig obwohl er heim geht?


Titel: Re: Wann Familienzusammenführung
Beitrag von Mick am 09.09.2008 um 09:31:11
Hi,


Bellabianca1978 schrieb am 09.09.2008 um 08:36:39:
wenn er früher heim geht als wie das Visum läuft kann es sein das er zu weihnachtenhier ist?  

vielleicht, vielleicht auch nicht. Typische Frage für die
Glaskugel. Die Chancen steigen latürnich, je früher der
Antrag gestellt wird.


Bellabianca1978 schrieb am 09.09.2008 um 08:36:39:
Oder ist das Visum bis zum ende ( 17.11.) gültig obwohl er heim geht?  

Gültig ist das schon, sollte aber kein Problem sein. Ob
es zu einer erneuten Einreise berechtigt, müsste sich
aus dem Visum selbst ergeben.

Wenn der Sprachkurs erledigt ist, fragt doch vor der
Ausreise Eure ABH mal nach einer Vorabzustimmung  :P

Titel: Re: Wann Familienzusammenführung
Beitrag von Bellabianca1978 am 09.09.2008 um 12:14:58
was ist eine vorabzustimmung Mick? Und läuft das Visum bis ende aus oder wird es notiert ob er früher heim ist,....

Titel: Re: Wann Familienzusammenführung
Beitrag von maki am 09.09.2008 um 12:18:10

Bellabianca1978 schrieb am 09.09.2008 um 12:14:58:
was ist eine vorabzustimmung  

http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#3


Bellabianca1978 schrieb am 09.09.2008 um 12:14:58:
Und läuft das Visum bis ende aus oder wird es notiert ob er früher heim ist,....  

Die botschaft wird wohl merken dass er nicht mehr in D ist wenn er in Bosnien einen Antrag stellt.

Titel: Re: Wann Familienzusammenführung
Beitrag von SigSag am 09.09.2008 um 12:18:28

Bellabianca1978 schrieb am 09.09.2008 um 12:14:58:
was ist eine vorabzustimmung


Eine Zustimmung für die Erteilung eines Visums an die Botschaft. Dann muss die Botschaft nicht noch erst die ABH nach besagter Zustimmung befragen.

SigSag

Titel: Re: Wann Familienzusammenführung
Beitrag von Muki am 09.09.2008 um 12:19:07
Das mit dem Weihnachten zusammen sein, ob das klappt ist fraglich.
Mein Rat wäre so schnell wie möglich nach bestandener A1 die FZF beantragen. Was Ihr an Urkunden benötigt findest Du < hier >.

Ich würde auch alle Urkunden vorab in Deutschland besorgen die Ihr benötigt. Hier sind Internationale Urkunden vorzuziehen, da man diese nicht nochmals Übersetzen muss.

Was mir jedoch persönlich unverständlich ist, wie ein deutsches Konsulat in Bosnien für eine Internationale Urkunde eine Apostille verlangen kann, denn Überbeglaubigung Internationaler Urkunden ist nicht vorgesehen.

@SigSag
Dazu musst Du erst mal einen Mitarbeiter der ABH finden, der mit dieser Möglichkeit vertraut ist. Meine Erfahrungen hier 1 von 100 und auch dann wenn er / sie will.

Muki

Titel: Re: Wann Familienzusammenführung
Beitrag von Bellabianca1978 am 09.09.2008 um 12:46:00
er hat halt angst das die ihn dort warten lassen weil er ja noch ein gültiges Visum bis 17.11. hat,....und man ja normalerweise nur 90 Tage im Jahr bleiben darf,..hat hier jemand erfahrung gemacht ? die bosnische botschaft ist halt sehr streng und hat ihn auf dem kieker weil er damals sein visum verlängert hat und jetzt auch wieder,....man hat halt leider nie eine handhabe gegen die weil schriftlich geben die einem ja eh nix

Titel: Re: Wann Familienzusammenführung
Beitrag von Muki am 09.09.2008 um 13:45:34
Leider kann ich dir hierbei auch nicht helfen, ich kann dich jedoch gut verstehen.
Die deutsche Botschaft in Bosnien ist nicht streng, denn auch sie haben sich an gesetzliche Vorlagen zu halten, die für alle Gültigkeit haben sollten.
Dass es an Konsulaten jedoch, teilweise erhebliche Missstände gibt ist ein offenes Geheimnis.

Weiter kann ich dir leider auch nicht helfen. Ich kann dir hier nur raten, dass sich dein Mann auf dem Konsulat nicht seine Würde nehmen lassen soll.

Es könnte ja auch sein, dass er an einen netten Mitarbeiter des Konsulats kommt (auch die gibt es), dann waren alle Aufregungen umsonst.

Viel Glück

Muki

Titel: Re: Wann Familienzusammenführung
Beitrag von stefo am 09.09.2008 um 17:15:26
Wenn er vor dem 17.11 wieder ausreist, wird das doch auch in seinem Pass so abgestempelt sein, außerdem, wie oben bereits jemand sagte, werden die bei der Botschaft ja merken, dass er nicht mehr in Deutschland ist, wenn er bei ihnen auf der Matte steht. Ob das Visum trotz Rückreise noch gültig ist, hängt doch davon ab, ob es sich um ein Visum zur einmaligen oder mehrmaligen EInreise handelt, oder verstehe ich da was falsch?

Und soweit ich weiß, bezieht sich die 90-Tage-Klausel auf dem Aufenthalt mit einem Schengen Visum, nicht aber auf jeglichen Aufenthalt generell, sodass ich denke, dass dies bei der Beantragung der FZF keine Rolle spielen dürfte.

Ob das mit der FZF bis Weihnachten was wird, weiß wirklich nur die Glaskugel, aber auf jeden Fall solten doch die Chancen darauf steigen, je früher das Visum beantragt wird.

Titel: Re: Wann Familienzusammenführung
Beitrag von Bellabianca1978 am 09.09.2008 um 17:26:37
er hat ein visum zur mehrmaligen ein und ausreise,....die frage ist nur ob die es als "ungültig" abstempeln wenner wieder in Bosnien ist,....Ja sicher haben die sich an sachen zu halten,..was will aber ein kleiner bürger machen der sagt gebt mir das schriftlich das ihr den antrag nicht annehmt und die es nicht tuen,..???

Titel: Re: Wann Familienzusammenführung
Beitrag von Muki am 09.09.2008 um 17:37:19
Ich würde das alles von deiner stelle aus mal positiv sehen und nicht nur negativ.

Die Verlängerung des Visums war legal, der Grund der Verlängerung ersichtlich.
Daran kann niemand was aussetzen, ganz im Gegenteil.
Es zeugt z.b. von höheren Integrationswillen und wenn dein Mann bei dir gemeldet ist, entkräftet dieses einen Scheineheverdacht erheblich.

Sollte doch irgendwie was schief gehen kannst Du dich an das AA wenden. Da wird dir meist sehr gut und schnell geholfen.

Nicht vergessen alles hat zwei Seiten.  ;)

Muki

Titel: Re: Wann Familienzusammenführung
Beitrag von Bellabianca1978 am 09.09.2008 um 19:43:13
Hallo Muki,

was soll ich denn beim AA? Hatte gestern mit der ABH gesprochen,...der Mann hatte was interessantes gesagt.

Warum muss ihr Mann heim ? Es gibt das Grundgesetz und das Ausländergesetz. Laut Grundgesetz dürfte er hier bleiben laut Ausländergesetz mit dem falschem Visum da,...Alles ziemlich verwirrend,..

Wie gesagt ich kenne die bosnische Botschaft. Die sind nicht sehr kooperativ. Und wenn er die volle Zeit des Vsiums nutzt werden sie ihn bestimmt nicht gleich gehen lassen. .....Aber trotzdem danke für deine tröstenden Worte,...wie siehst du die aussage der abh wegen den 2 gesetzen

Titel: Re: Wann Familienzusammenführung
Beitrag von Muki am 09.09.2008 um 20:19:10
Prinzipiell  hat der Mann am ABH recht, wenn es da nicht die Bestimmung gäbe, dass ein FZF an dem heimischen Konsulat gestellt werden müsste.

Es kann aber sein, dass ich da was übersehen habe und es dennoch möglich ist.

Wenn es dir schon der SB am ABH in Aussicht stellt diese AE vor Ort zu beantragen, dann würde ich das auch schnellstmöglich tun.
Ich diesem Fall wäre das Konsulat nicht mehr relevant.

Vielleicht könnte dir hierbei auch ein Anwalt helfen, der auf Ausländerrecht spezialisiert ist.

Deine Vorbehalte gegenüber des deutschen Konsulats in Bosnien kann ich verstehen, ich habe ähnliche Erfahrungen mit einem anderen Konsulat auf dem Balkan.

Muki

Titel: Re: Wann Familienzusammenführung
Beitrag von Bellabianca1978 am 09.09.2008 um 22:03:24
vielleicht kann sich hierzu mal ein experte äußern der den satz des mannes bei der abh erläutern kann und sagen kann was korrekt ist,...DANKE

Titel: Re: Wann Familienzusammenführung
Beitrag von Einbeck am 09.09.2008 um 22:19:54

Bellabianca1978 schrieb am 09.09.2008 um 22:03:24:
vielleicht kann sich hierzu mal ein experte äußern der den satz des mannes bei der abh erläutern kann und sagen kann was korrekt ist,...DANKE


Warum bittest Du nicht den Mitarbeiter der ABH Dir seine Aussage näher zu erläutern?
Sorry, auch Experten tuen sich schwer Worte und Sätze zu bewerten auch wenn Sie von "Kollegen" (kann leider seine Gedanken nicht lesen) stammen, wir waren beim Gespräch nicht dabei, kennen auch nicht die Gedankengänge oder sind Hellseher/Wahrsager.
Sorry, wenn diese Wortwahl zu deutlich war.

Tatsache ist Dein Mann ist mit einem italienischen Schengenvisum für Besuchszwecke eingereist. Dieses visum wurde von der ABH verlängert, Glück gehabtt, nette ABH.
Zur Übersiedlung zum Ehegatten und Beabsichtigung
eines Daueraufenthaltes hätte er eines Visums zur Familienzusammenführung (Ehegattennachzug) benötigt.

Der Sachverhalt, die Rechtslage etc. wurde doch in Deinen früheren Threads bereits ausführlichst diskutiert.

Ja  zur anderen Frage; wann ausreisen oder wann ein FzF -Visum beantragen, am besten so rechtzeitig ausreisen, das es bis Weihnachten erteilt werden kann (sorry verweise auch hier auf ersten Teil meiner antwort Hellseher etc. sind wir keine), die Bearbeitungsdauer liegt bei zustimmungs-/beteiligungspflichtigen FzF Visum bei ca. 2 Monaten, eher länger, also sollte man dies spätestens Anfang Oktober beantragen, selbst dann muss alles noch problemlos und ohne Verzögerungen ablaufen.

Zur Bearbeitungsdauer von FzF-Visumsanträge findest Du hier diverse Quelle und unterschiedlichste Infos.

Titel: Re: Wann Familienzusammenführung
Beitrag von Bellabianca1978 am 10.09.2008 um 13:29:14
Ich glaube Ihr habt nicht verstanden auf was ichhinaus will,.....Das die FZF dauert ist mir klar und das er den Antrag am besten sofort abgeben sollte,...Meine Frage ist:

Wenn er VOR Visumsende nach Hause fährt ob die deutsche Botschaft dann das Restvisum sozusagen entwertet. Weil wie sollen die sonst ein Visum für die FZF ausstellen wenn das alte eigentlich ja noch gültig wäre,.....

Titel: Re: Wann Familienzusammenführung
Beitrag von Einbeck am 10.09.2008 um 13:53:38

Bellabianca1978 schrieb am 10.09.2008 um 13:29:14:
Wenn er VOR Visumsende nach Hause fährt ob die deutsche Botschaft dann das Restvisum sozusagen entwertet. Weil wie sollen die sonst ein Visum für die FZF ausstellen wenn das alte eigentlich ja noch gültig wäre,.....


Die Frage ist doch hypothetisch und theoretisch, ein FzF-Visum gibt es erst nach Abschluss des Verfahrens, also nach Eingang einer zustimmenden Stellungnahme der zu beteiligenden ABH, hier kann niemand wissen ob diese vor dem 17.11 eingeht und damit die Chance bestehen würde vor dem 17.11. ein FzF Visum auszustellen.

Ein Antrag kann sicherlich während der Gültigkeit des verlängerten Schengenvisums für Besuchszwecke gestellt werden.

Ein entwerten oder ungültig stempeln des verlängerten Schengen Besuchsvisums
wäre nach meiner Auffassung ein Widerruf oder eine Rücknahme eines Aufenthaltstitels nach § 52 AufenthG (Widerruf) bzw. § 51 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG (Rücknahme).
Diese Vorschriften sind in der Rechtssammlung verlinkt, kannst dort nachlesen, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen dies möglich ist.

Titel: Re: Wann Familienzusammenführung
Beitrag von Muki am 11.10.2008 um 15:27:40

Bellabianca1978 schrieb am 10.09.2008 um 13:29:14:
Wenn er VOR Visumsende nach Hause fährt ob die deutsche Botschaft dann das Restvisum sozusagen entwertet. Weil wie sollen die sonst ein Visum für die FZF ausstellen wenn das alte eigentlich ja noch gültig wäre

Wie schon Einbeck schrieb, nein, außer es gibt hierfür einen rechtlichen Grund, auch welche Gründe hier möglich sind wurde dir mitgeteilt.

Was dein Mann jedoch bekommt, ist ein Stempel in den Pass, dass ein Antrag für ein FZF gestellt wurde. Dieser entwertet jedoch nicht eine Restlaufzeit des vorhergehenden Visums.

Muki

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