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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einburgerungstest Befreiung möglich ? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1220301701 Beitrag begonnen von Landyz am 01.09.2008 um 22:41:41 |
Titel: Einburgerungstest Befreiung möglich ? Beitrag von Landyz am 01.09.2008 um 22:41:41
Hallo !
Ich habe zwei Fragen. 1 ° bezüglich des Einburgerungstestes, habe ich eines Zertificat Deutsch Als Fremdsprache Mittelstufe. Könnte ich vom Test befreit werden? 2 ° Ich habe eine Deutsche Frau. Seit einige Monate ist sie Arbeitslos (I). Ich habe einen Arbeitsvertrag von 1 Jahr und ich verdiene 1800 Euros monatlich. Kann die Situation meiner Frau auf meine Einbürgerung schaden? |
Titel: Re: Einburgerungstest Befreiung möglich ? Beitrag von fons am 01.09.2008 um 22:48:46
zu 1:
der test umfasst mehr als Sprachtest. Also kein Ausnahmegrund. zu 2: kein Problem |
Titel: Re: Einburgerungstest Befreiung möglich ? Beitrag von Ralf am 01.09.2008 um 22:53:23
Hi!
Beim Einbürgerungstest geht es nicht um Kenntnise der deutschen Sprache, sondern um "Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebens- verhältnisse in Deutschland". Befreit von diesem Test ist nur, wer einen deutschen Schulabschluss hat, weil diese Kenntnisse in der Schule vermittelt werden. |
Titel: Re: Einburgerungstest Befreiung möglich ? Beitrag von Belgrad am 02.09.2008 um 08:08:26
Hallo Ralf!
Zählt Berufsschule/Gesellenbrief dazu? Nach welcher Rechtsgrundlage? Danke! |
Titel: Re: Einburgerungstest Befreiung möglich ? Beitrag von schweitzer am 02.09.2008 um 08:18:19 Belgrad schrieb am 02.09.2008 um 08:08:26:
Nein, die zählt nicht dazu - ich verweise auf einen aktuellen thread und meine dort gegebene Information. (Blaues bitte anklicken!) Auch eine Berufsschule zählt nicht zu den allgemeinbildenden Schulen! =schweitzer= |
Titel: Re: Einburgerungstest Befreiung möglich ? Beitrag von Landyz am 03.09.2008 um 14:23:36
Hallo !
Vielen Dank ! |
Titel: Re: Einburgerungstest Befreiung möglich ? Beitrag von Linda.1001 am 03.09.2008 um 15:09:33
Gehört das Studienkolleg auch dazu?
Denn es wird ja als gymnasiale Oberstufe angesehen. Allerdings frag ich mich warum man dann den Studierendenbeitrag zahlen muss. Naja. |
Titel: Re: Einburgerungstest Befreiung möglich ? Beitrag von maki am 03.09.2008 um 15:17:15 Linda.1001 schrieb am 03.09.2008 um 15:09:33:
Nein. |
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