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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einburgerungstest Befreiung möglich ?
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Beitrag begonnen von Landyz am 01.09.2008 um 22:41:41

Titel: Einburgerungstest Befreiung möglich ?
Beitrag von Landyz am 01.09.2008 um 22:41:41
Hallo !

Ich habe zwei Fragen.

1 ° bezüglich des Einburgerungstestes, habe ich eines Zertificat Deutsch Als Fremdsprache Mittelstufe. Könnte ich vom Test befreit werden?

2 ° Ich habe eine Deutsche Frau. Seit einige Monate ist sie Arbeitslos (I). Ich habe einen Arbeitsvertrag von 1 Jahr und ich verdiene 1800 Euros monatlich. Kann die Situation meiner Frau auf meine Einbürgerung schaden?

Titel: Re: Einburgerungstest Befreiung möglich ?
Beitrag von fons am 01.09.2008 um 22:48:46
zu 1:

der test umfasst mehr als Sprachtest. Also kein Ausnahmegrund.

zu 2:

kein Problem

Titel: Re: Einburgerungstest Befreiung möglich ?
Beitrag von Ralf am 01.09.2008 um 22:53:23
Hi!

Beim Einbürgerungstest geht es nicht um Kenntnise
der deutschen Sprache, sondern um "Kenntnisse der
Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebens-
verhältnisse in Deutschland". Befreit von diesem Test
ist nur, wer einen deutschen Schulabschluss hat, weil
diese Kenntnisse in der Schule vermittelt werden.

Titel: Re: Einburgerungstest Befreiung möglich ?
Beitrag von Belgrad am 02.09.2008 um 08:08:26
Hallo Ralf!

Zählt Berufsschule/Gesellenbrief dazu?
Nach welcher Rechtsgrundlage?

Danke!

Titel: Re: Einburgerungstest Befreiung möglich ?
Beitrag von schweitzer am 02.09.2008 um 08:18:19

Belgrad schrieb am 02.09.2008 um 08:08:26:
Zählt Berufsschule/Gesellenbrief dazu?


Nein, die zählt nicht dazu - ich verweise auf einen aktuellen thread und meine dort gegebene Information. (Blaues bitte anklicken!)

Auch eine Berufsschule zählt nicht zu den allgemeinbildenden Schulen!

=schweitzer=

Titel: Re: Einburgerungstest Befreiung möglich ?
Beitrag von Landyz am 03.09.2008 um 14:23:36
Hallo !

Vielen Dank !

Titel: Re: Einburgerungstest Befreiung möglich ?
Beitrag von Linda.1001 am 03.09.2008 um 15:09:33
Gehört das Studienkolleg auch dazu?
Denn es wird ja als gymnasiale Oberstufe angesehen.

Allerdings frag ich mich warum man dann den Studierendenbeitrag zahlen muss. Naja.

Titel: Re: Einburgerungstest Befreiung möglich ?
Beitrag von maki am 03.09.2008 um 15:17:15

Linda.1001 schrieb am 03.09.2008 um 15:09:33:
Gehört das Studienkolleg auch dazu?

Nein.

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