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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Lebenslauf erforderlich?
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Beitrag begonnen von Linda.1001 am 31.08.2008 um 20:47:40

Titel: Lebenslauf erforderlich?
Beitrag von Linda.1001 am 31.08.2008 um 20:47:40
Gehört zwar nicht unbedingt hier rein, hat aber das gleiche TOPIC.  ;)

Für eine Einbürgerung wird doch aber ein handgeschriebener Lebenslauf verlangt, oder ist das nicht normal?

LG und Danke


P.S. Sorry, weil falsche Sparte.

Titel: Re: Lebenslauf erforderlich?
Beitrag von maki am 31.08.2008 um 20:58:19

Linda.1001 schrieb am 31.08.2008 um 20:47:40:
Für eine Einbürgerung wird doch aber ein handgeschriebener Lebenslauf verlangt

Hört man immer wieder im Zusammenhang mit Ermessenseinbürgerungen(§8).

Titel: Re: Lebenslauf erforderlich?
Beitrag von Linda.1001 am 31.08.2008 um 21:34:09
nein, Regeleinbürgerung nach §10  :o

Entweder der Beamte hat was falsch verstanden oder meine Freundin.

Für die Regeleinbürgerung ist kein Lebenslauf erforderlich?
Wie unterscheidet sich die Regeleinbürgerung von der Ermessenseinbürgerung in Sachen Dokumente etc.? Kann mir das jemand sagen?


Ach ja und danke für das Einfügen des Threads.

Titel: Re: Lebenslauf erforderlich?
Beitrag von Mick am 01.09.2008 um 07:49:25

maki schrieb am 31.08.2008 um 20:58:19:
Hört man immer wieder im Zusammenhang mit Ermessenseinbürgerungen(§8).  

Hoi,

in NRW gibt es einen Ausführungserlass zum StAG. Da steht
drin, dass ein eigenständig geschriebener Lebenslauf erforder-
lich ist. Egal, nach welcher Vorschrift die Einbürgerung erfolgen
soll.

Titel: Re: Lebenslauf erforderlich?
Beitrag von maki am 01.09.2008 um 09:40:01
Danke Mick, wusste ich nicht.

In Bayern wird der handgeschrebene Lebenslauf nur für §8 EBs verlangt.

Titel: Re: Lebenslauf erforderlich?
Beitrag von Mikael321 am 01.09.2008 um 09:43:12

Mick schrieb am 01.09.2008 um 07:49:25:
In NRW gibt es einen Ausführungserlass zum StAG. Da steht
drin, dass ein eigenständig geschriebener Lebenslauf erforder-
lich ist.
Schon länger ? Bei meiner Frau, hat es ein gedruckter, auch getan .


Michael


PS: Habe gerade nochmal nachgesehen. Auf der TO DO Liste der EB stand auch damals schon : Handgeschriebener Lebenslauf .

Titel: Re: Lebenslauf erforderlich?
Beitrag von Linda.1001 am 03.09.2008 um 15:26:21
Muss es denn ein handgeschriebener sein? Wenn jemand ne ziemliche Sauklaue hat, dann wäre ein gedruckter echt besser. ;)

Werd nochmal nachfragen

Titel: Re: Lebenslauf erforderlich?
Beitrag von maki am 03.09.2008 um 15:29:04

Linda.1001 schrieb am 03.09.2008 um 15:26:21:
Muss es denn ein handgeschriebener sein? Wenn jemand ne ziemliche Sauklaue hat, dann wäre ein gedruckter echt besser. Zwinkernd

Wenn ein handschriftlicher CV gefordert ist, dann muss es eben ein handschriftlicher sein.

Titel: Re: Lebenslauf erforderlich?
Beitrag von Hook am 03.09.2008 um 15:34:09
Hallo!

Als meine Frau 2007 in Köln eingebürgert wurde (Antrag 2006 gestellt) hat ein ausgedruckter Lebenslauf ausgereicht. Im Zweifel also einfach den Sachbearbeiter fragen, was da aktuell verlangt wird. Ist ja auch kein wirkliches Problem, den Lebenslauf von Hand noch mal abzuschreiben.

Titel: Re: Lebenslauf erforderlich?
Beitrag von Linda.1001 am 03.09.2008 um 15:41:12

Mikael321 schrieb am 01.09.2008 um 09:43:12:
Schon länger ? Bei meiner Frau, hat es ein gedruckter, auch getan .

PS: Habe gerade nochmal nachgesehen. Auf der TO DO Liste der EB stand auch damals schon : Handgeschriebener Lebenslauf .


Deswegen frag ich...

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