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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Lebensunterhalt und Absetzbeträge nach SGB II
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Beitrag begonnen von Muleta am 27.08.2008 um 11:38:02

Titel: Lebensunterhalt und Absetzbeträge nach SGB II
Beitrag von Muleta am 27.08.2008 um 11:38:02
Kein Kindernachzug bei Anspruch auf Arbeitslosengeld II

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 26.08.2008 entschieden, dass der Lebensunterhalt eines Ausländers dann nicht im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gesichert ist, wenn er Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) hat. Damit hat es eine in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte umstrittene Frage geklärt. BVerwG 1 C 32.07

Das bedeutet, dass die Absetzbeträge (insbes. §§ 11 Abs. 2 Nr. 6, 30 SGB II) voll einkommensmindernd zu berücksichtigen sind, obwohl diesen kein tatsächlicher Bedarf entgegensteht. Für die Betroffenen bedeutet dies einen Unterschied von bis zu 310 EUR netto pro Monat, die im Gegensatz zu einer günstigen Gesetzesauslegung mehr verdient werden müssen.

Insbes. in laufenden Klageverfahren sollte daher tunlichst auf eine (erneute) Überprüfung des LU-Sicherung geachtet werden - bevor das Gericht das am Tage der Verhandlung tut und dann zu ungünstigen Ergebnissen kommt.

Muleta

Titel: Re: Lebensunterhalt und Absetzbeträge nach SGB II
Beitrag von Muki am 09.09.2008 um 18:33:37
Vielleicht sollte hier ergänzend noch hinzugefügt werden, dass es sich hier um einen in in Deutschland lebenden Ausländer ging, der nicht mit einem Deutschen verheiratet ist.

Auf diesen Personenkreis ist dieses Urteil nicht übertragbar.

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