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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Anrechnungszeit: Rentenversicherung
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Beitrag begonnen von seci am 24.08.2008 um 12:03:01

Titel: Anrechnungszeit: Rentenversicherung
Beitrag von seci am 24.08.2008 um 12:03:01
Hallo Zusammen,

ich habe wahren der Studienzeiten , 2 Semester frei genommen und wahrend der Zeit ein  versicherung Beschäftigung ausgeübt( 40 Stunden/Woche)

also: 6 Jahre insgesamt Studiert (30 Stunden/woche) , davon 2 Semester frei.

Für die Anrechnungszeit der Rentenversicherung, werden jetzt das ganze Studienzeit für die Rentenversicherung nicht anerkennt oder Teilweise ?  wie geht jetzt das ?

vielen dank für die Hilfe.

Grüsse

SECI

Titel: Re: Anrechnungszeit: Rentenversicherung
Beitrag von trixie am 24.08.2008 um 12:28:51

seci schrieb am 24.08.2008 um 12:03:01:
Für die Anrechnungszeit der Rentenversicherung, werden jetzt das ganze Studienzeit für die Rentenversicherung nicht anerkennt oder Teilweise ?wie geht jetzt das ?

Maximal drei Jahre werden für das Studium bei der Rente angerechnet, unabhängig davon, ob das Studium beendet wurde oder nicht. Die Zeiten in denen du gearbeitet hast und auch RV-Beiträge einbezahlt wurden, werden natürlich auch berücksichtigt.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/sid_0B2CB43FDAFFA26B24DB4819D1906016/SiteGlobals/Forms/Suche/DRV/SucheErwForm__DRV,templateId=processForm.html

trixie

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