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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
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Beitrag begonnen von jUICE am 20.08.2008 um 04:07:52

Titel: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von jUICE am 20.08.2008 um 04:07:52
Guten Abend oder Guten Morgen, je nachdem :)

Tagelang lese ich nun schon im Forum mit, auf der Suche nach Informationen, Meinungen, Erfahrungen etc.
Leider konnte ich zu meinem Problem keine Lösung finden, deswegen habe ich mich registriert um Euch meine Lage zu beschreiben.

Ich:
Ich werde nächste Woche 22, bin in Deutschland geboren, habe jedoch die Serbische Staatsbürgerschaft. Bin aber kein direkter Serbe, ich bin ein Goraner (islamisierte südslawische Minderheit im Kosovo).


Meine Frau:
23 Jahre alt, in Belgrad (Serbien) geboren, ist auch Goranin, hat die serbische Staatsbürgerschaft, jedoch ist sie auf dem Kosovo, direkt nach der Geburt aufgewachsen. Sie hatte bis vor kurzem keinen serbischen Ausweis, da sie den ja im Kosovo nicht gebraucht hat. Dort gibt es diese UNMIK-Pässe, die von den Vereinten Nationen für, die auf dem Kosovo lebenen Menschen ausgestellt werden.
Ihr Vater ist im Mai 2007 gestorben, weswegen sie wegen Existenzschwierigkeiten, zusammen mit ihrer Mutter und ihrem kleinen Bruder, zu ihrem großen Bruder nach Belgrad gezogen ist. Besaß aber keinen serbischen Ausweis. Nach einer langwierigen Prozedur, hat sie diesen seit Juli 2008.

Wir haben am 2. Oktober 2007 im Kosovo geheiratet, wollten es auf diese Weise versuchen. Ich mit serbischem Reisepass, sie mit UNMIK-Ausweis, alles kein Problem, wurde auch hier in Deutschland von einer diplomierten Dolmetscherin übersetzt. Somit hat sie meinen Nachnamen angenommen.

Laut Ausländerbehörde, ist zum Ehegattennachzug ja diese Start A1-Prüfung im Goethe Institut abzulegen. Ein Goethe Institut gibt es auch auf dem Kosovo, nämlich in Pristina, aber dort kann sie auf gar keinen Fall hin, da sie alleine wäre (versteht kein albanisch, keine Möglichkeit irgendwo unterzukommen).

Jetzt sind wir dabei, es auf die andere Weise zu versuchen. Wir müssen noch einmal heiraten.
Ich verbringe ganze Nächte im Internet, auf der Suche nach einem Weg, diese Sprachprüfung zu umgehen.

Nicht, dass ich der Meinung bin, dass meine Frau kein Deutsch sprechen muss, sondern weil ich denke, dass sie es hier ERHEBLICH einfacher hätte, die Prüfung zu schaffen. (habe zwei Geschwister, wir sprechen ausschließlich Deutsch, alle hier geboren, meine Eltern beherrschen die Sprache fließend). Hier hätte sie ein deutschsprachiges Umfeld, deutsche Nachbarn, deutsches Fernsehen.

Außerdem habe ich gerade eine neue Arbeitsstelle angetreten, kann daher nicht sofort mit Urlaubsanfragen kommen, um meine Liebste zu sehen.

Ich bin mir sicher, dass viele User in diesem Forum mein Leid teilen. Man liebt sich, man kann nicht ohne den Anderen, aber Vater Staat verbietet es mir, meine Frau bei mir zu haben.
Die größte Sorge, die ich habe, meine Frau macht dauernd Anmerkungen, dass sie immer dicker wird, oft Hungerattacken kriegt und über Übelheit klagt  :-/

Ich möchte auf gar keinen Fall, dass in Falle einer Schwangerschaft, ich als Vater nicht dabei sein kann.
In so einem Fall, kann man auch sicherlich verstehen, dass dieser Kurs, der zu absolvieren ist eine enorme Belastung darstellt. Sie hat Angst, dass sie es nicht schafft. Stress und Schwangerschaft, passt überhaupt nicht zusammen!


Wahrscheinlich langweilie ich Euch jetzt mit meinem Leiden, deswegen werde ich jetzt konkreter.
Mir fallen zwei Möglichkeiten ein, bitte äußert Euch dazu, wäre Euch echt dankbar!

1. Hochzeit in Deutschland, Einreise über Schengen-, oder Touristenvisum

Alle zur Hochzeit notwendigen Dokumente werden natürlich vorbereitet und bei Einreise mitgenommen. Sie kommt für drei Monate zu mir, wir heiraten standesamtlich und dann, naja, beantragen eine Aufenthaltserlaubnis. Wie ich hier erfahren konnte, hat es bei dem Einen geklappt, bei dem Anderen nicht, was Ausreise zur Folge hätte und ein Antrag auf Ehegattennachzug (wieder mit Sprachzertifikat verbunden) gestellt werden muss.


2. Hochzeit in Dänemark, Einreise über Schengen-, oder Touristenvisum

Kontroverser Versuch, ich weiß nicht was Ihr darüber denkt. Wurde oft berichtet, dass der Ehepartner über ein Schengenvisum nach Deutschland, anschließend nach Dänemark reist und man sich dort trauen lässt. Wieder eine 50:50 Chance, entweder man kriegt eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, oder siehe Punkt 1.




Vielleicht kennt Ihr noch mehr Möglichkeiten, vielleicht habe ich etwas übersehen, was zu meinen Gunsten sein könnte.
Bitte helft mir, bin für jeden Vorschlag dankbar und zu jeder Meinung, die meine beiden Vorschläge betrifft.

Danke im Vorraus,
ein weiterer Leidender.... :'(

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von Beppo am 20.08.2008 um 06:41:19
Guten Morgen jUICE,

von deiner Variante ein Visum für einen Besuchsaufenthalt zu beantragen, obwohl ein Daueraufenthalt beabsichtigt ist, kann ich dir nur abraten. Hierbei handelt es sich um ein strafbares Verhalten, nämlich dem um den Gebrauch eines erschlichenen Visums. Dieses könnte zu erheblichen Problemen bei der Einreise führen und auch die Ausländerbehörde sieht das für die Aufenthaltstitelerteilung bestimmt nicht gerne. Hierzu wurde im Forum ausreichend berichtet.

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass der Ehepartner mit dem entsprechenden Visum eingereist ist und die für die Erteilung notwendigen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat. Das wäre bei Euch nicht der Fall, da ihr ja einen Besuchsaufenthalt beantragen wollt. Hiervon kann abgesehen werden, wenn der Ehepartner einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel hat. Deine Frau hätte einen Anspruch, wenn die Voraussetzungen des §30 AufenthG erfüllt werden. Jedoch werden hier wieder die Sprachkenntnisse gefordert. Eine Ausnahme von der Sprachkenntnis ist in deinem Sachverhalt nicht erkennbar. Somit müsste das Visumverfahren für die Familienzusammenführung vermutlich nachgeholt werden.

Es dreht sich also alles um die Sprachkenntnisse. Vielleicht ist es ja möglich, dass du deine Frau zunächst für einen Sprachkurs nach Deutschland kommen lässt und anschließend die Familienzusammenführung durchführst. Eine andere Idee habe ich leider nicht für dich. Aber vielleicht fällt ja noch jemanden etwas ein.

Gruß
Beppo

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von trixie am 20.08.2008 um 07:59:46

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 04:07:52:
Jetzt sind wir dabei, es auf die andere Weise zu versuchen. Wir müssen noch einmal heiraten.

Diesen Gedanken bitte sofort vergessen. Ihr seid nach serbischen Recht verheiratet, sodass es ausgeschlossen ist, nochmals zu heiraten.

Es geht als nur um ein Visum zur FZF.

Die entsprechenden Hinweise hierzu hat Beppo bereits ausführlich geschildert.

trixie

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von inge am 20.08.2008 um 08:52:08
Wenn sie in Belgrad lebt (>6 Monate) ist die dortige Botschaft für's Visum zuständig. Ebenso wird's dort vermutlich ein Goethe-Inst geben. Außerdem gibt's für's GI sowieso keine "Zuständigkeit", man denn Kurs bzw die Prüfung da machen wo's am bequemsten ist. Und da die Ehe bereits im Okt 07 geschlossen wurde, hätte sie mit deutschlernen ja auch schon anfangen können. Als "Ausrede" dass es JETZT zu lange dauern würde, ist das vermutlich also nicht besonders hilfreich.

Wie Trixie bereits anmerkte: "Nochmal" heiraten ist ein NO-GO!


Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von jUICE am 20.08.2008 um 10:00:51
Das mit dem NOCHMAL heiraten scheint hier ein massives Problem dartzstellen.
Die Ehe wurde im Kosovo (nicht in Serbien) geschlossen und zwar zu dem Zeitpunkt (Oktober 2007) als das Kosovo noch nicht unabhängig war.
In Serbien sind somit diese Heiratsurkunden nichtig. D.h. will ich, dass meine Frau ein Visum bekommt, um sie als Ehegattin herzuholen, muss man halt verheiratet sein, was wir ja in Serbien NICHT sind.
Komplexe Situation, ich weiß!

Ja, sie hätte Deutsch lernen können, von Wörterbüchern, Lernheften etc.
Zu einem Kurs, der ihr dazu verhelfen sollte Deutsch zu lernen, konnte sie ja nicht (bis Juli 08 keinen serbischen Ausweis, im Kosovo nicht möglich wegen den Punkten in meinem oberen Beitrag).
Bitte nicht mit so unschönen Wörtern, wie "Ausrede"; weil eine solche ist es wirklich nicht.




Was ich aber nicht verstehe, von wegen Einreiseproblemen wegen falschem Visum.
Bis zur Antritt ihrer Reise, wusste sie ja noch nicht, dass sie mich heiratet, ist also NICHT mit falschem Visum hier.
Dass sie mich dann heiraten möchte, ist halt passiert, nachdem sie angekommen ist.


Sie hat noch eine leibliche, ältere Schwester hier. Ist die von Nutzen bei der Sache ?

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von maki am 20.08.2008 um 10:29:45

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 10:00:51:
Die Ehe wurde im Kosovo (nicht in Serbien) geschlossen und zwar zu dem Zeitpunkt (Oktober 2007) als das Kosovo noch nicht unabhängig war.
In Serbien sind somit diese Heiratsurkunden nichtig. D.h. will ich, dass meine Frau ein Visum bekommt, um sie als Ehegattin herzuholen, muss man halt verheiratet sein, was wir ja in Serbien NICHT sind.

Wieso sollte diese Heirat nichtig sein?


jUICE schrieb am 20.08.2008 um 10:00:51:
Was ich aber nicht verstehe, von wegen Einreiseproblemen wegen falschem Visum.
Bis zur Antritt ihrer Reise, wusste sie ja noch nicht, dass sie mich heiratet, ist also NICHT mit falschem Visum hier.
Dass sie mich dann heiraten möchte, ist halt passiert, nachdem sie angekommen ist.

Verstehe ich nicht.
Sie hat ein Schengenvisum beantrag, um dich hier zu besuchen und danach wieder nach Serbien zu fahren?

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von inge am 20.08.2008 um 10:35:46

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 10:00:51:
Dass sie mich dann heiraten möchte, ist halt passiert, nachdem sie angekommen ist.  

Tja, wir alle wissen, dass das gelogen ist, oder? Und die Gesamtumstände des Falles würden auch der ABH zeigen, dass das gelogen ist, oder?

Ob die Serben die Ehe anerkennen ist wurscht. Wichtig ist, ob sie von deutscher Seite anerkannt wird -> vermutlich ja. Es kommt nur darauf an, ob zum Zeitpunkt der Eheschließung die Ortsform beachtet wurde und ob die materiellen Voraussetzungen vorlagen.
Damit bist du bereits verheiratet und ein zweites Mal heiraten (auch denselben Partner) gibt trouble!

Ich möchte mich der Frage anschliessen: Warum braucht man einen serbischen Pass um im GI einen (bezahlten!) Kurs zu machen???





Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von jUICE am 20.08.2008 um 10:39:26
@maki

Weil Serbien KEIN kosovarisches Dokument anerkennt, sie erkennen ja nicht die Unabhängigkeit des Kosovos an, deswegen alle kos. Dokumente = nichtig

Sie hat noch nichts beantragt, ich meinte ja nur, dass es doch nicht verboten sein kann, dass wenn sie mich oder ihre Schwester hier besucht, mit Schengen-Visum, wir doch hier heiraten können und dann einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung abgeben. Es ist ja in dem Sinne nicht beabsichtigt gewesen bis zur Abreise (somit keine Visa-Falschaussage), sondern wir haben das hier entschieden.

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von Beppo am 20.08.2008 um 10:39:32

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 10:00:51:
Was ich aber nicht verstehe, von wegen Einreiseproblemen wegen falschem Visum.
Bis zur Antritt ihrer Reise, wusste sie ja noch nicht, dass sie mich heiratet, ist also NICHT mit falschem Visum hier.
Dass sie mich dann heiraten möchte, ist halt passiert, nachdem sie angekommen ist.


Du schreibst doch von Familienzusammenführung, also ist doch ein Daueraufenthalt in Deutschland geplant. Im Falle einer Einreise könnte es dann zu einer Zurückweisung kommen, da der beantragte Zweck (Kurzaufenthalt) nicht mit dem tatsächlichen Zweck (FZF) übereinstimmt. In diesem Fall hätte nämlich die zuständige ABH der Visaerteilung zustimmen müssen. Wenn sich also der Zweck nach der Beantragung des Visums ändert, hat sie den Antrag bei der Botschaft entsprechend zu ändern. Natürlich könnt ihr das Schengenvisum auch für eine Heirat (falls ihr tatsächlich noch nicht verheiratet seid!) nutzen. Das Visumverfahren für die FZF werdet ihr voraussichtlich dann nachholen müssen.

Gruß
Beppo


Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von jUICE am 20.08.2008 um 10:44:22

inge schrieb am 20.08.2008 um 10:35:46:
Tja, wir alle wissen, dass das gelogen ist, oder? Und die Gesamtumstände des Falles würden auch der ABH zeigen, dass das gelogen ist, oder?

Ob die Serben die Ehe anerkennen ist wurscht. Wichtig ist, ob sie von deutscher Seite anerkannt wird -> vermutlich ja. Es kommt nur darauf an, ob zum Zeitpunkt der Eheschließung die Ortsform beachtet wurde und ob die materiellen Voraussetzungen vorlagen.
Damit bist du bereits verheiratet und ein zweites Mal heiraten (auch denselben Partner) gibt trouble!

Ich möchte mich der Frage anschliessen: Warum braucht man einen serbischen Pass um im GI einen (bezahlten!) Kurs zu machen???

Na klar ist das gelogen, aber man braucht ja keine schlafenden Hunde zu wecken, oder ?
Also meinst Du, meine Frau soll mit der kosovarischen Heiratsurkunde ins deutsche Konsulat nach Serbien gehen und dort einen Antrag stellen ? Die werden sicherlich fragen, haben sie einen serbischen Pass. Hat sie, seit Kurzem. Werden dann aber bestimmt auch fragen, warum sie nicht mit diesem geheiratet hat.
Warum man einen Pass braucht ? Bei der Anmeldung muss man seinen Ausweis vorzeigen, den UNMIK-Pass ist dort nichts wert, den serbischen hatte sie zu der Zeit noch nicht

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von inge am 20.08.2008 um 10:48:46

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 10:39:26:
Weil Serbien KEIN kosovarisches Dokument anerkennt, sie erkennen ja nicht die Unabhängigkeit des Kosovos an, deswegen alle kos. Dokumente = nichtig

Für die Gültigkeit der Ehe spielt das KEINE Rolle!!!!

D interessiert nicht, ob die Serben irgendwas anerkennen oder nicht. WIR entscheiden ob eine gültige Ehe geschlossen wurde. Wenn die Serben die Ehe deshalb nicht anerkennen, weil es eine kosovarsiche Ukrunde ist, juckt das den dt. Standesbeamten wenig.

Bsp.:
Ein Deutscher und eine Murmelakin heiraten in Absurdistan nach dortiger Ortsform. Murmelakistan erkennt die Ehe nicht an, weil man im Clinch mit Absurdistan liegt und der Meinung ist, dass Absurdistan gar kein souveränder Staat ist, sondern eine Murmelakanische Provinz.
In D ist die Ehe allerdings gültig, weil wir Absurdistan völkerrechtlich anerkannt haben und bei der eheschließung ja die Ortsform beachtet wurde.

EDIT:

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 10:44:22:
warum sie nicht mit diesem geheiratet hat.

Das interessiert die Botschaft nicht im geringsten. Und falls doch wäre man mit der obigen Erklärung (Kosovo, UNMIK etc) üblicherweise zufrieden, da man die Verhältnisse vor Ort kennt.

Die HU müsste aber wohl legalisert werden und da bin ich nicht sicher, welche Botschaft das macht. Falls keine Legalisierung, dann halt inhaltliche Prüfung.


Zitat:
den UNMIK-Pass ist dort nichts wert

Wurde das versucht, oder ist das ne Vermutung? Das GI ist schließlich keine serbische Behörde ...

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von jUICE am 20.08.2008 um 10:53:22
Weißt Du was es  DANN für ein Problem gäbe ?

Beispiel:
Meine Frau besteht die Prüfung, gibt die Dokumente ab, bekommt das Visum und will zu mir kommen. Doch, sie hat in Ihrem Reisepass ihren Mädchennamen abgegeben, auf dem Visum steht mein Familienname. Passt nicht zusammen. Die SERBEN werden Probleme bei der Urkunde machen, wenn es darum geht, den Familiennamen zu ändern.

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von jUICE am 20.08.2008 um 10:55:22

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 10:53:22:
Weißt Du was es  DANN für ein Problem gäbe ?

Beispiel:
Meine Frau besteht die Prüfung, gibt die Dokumente ab, bekommt das Visum und will zu mir kommen. Doch, sie hat in Ihrem Reisepass ihren Mädchennamen abgegeben, auf dem Visum steht mein Familienname. Passt nicht zusammen. Die SERBEN werden Probleme bei der Urkunde machen, wenn es darum geht, den Familiennamen zu ändern.


EDIT:
Ja, wurde versucht, mit Vermutungen habe ich es nicht so, muss immer alles genau wissen  :) Ne, im Ernst, die stellten sich total quer, drohten sogar mit Polizei wegen illegalem Aufenthaltes

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von inge am 20.08.2008 um 11:01:55

Zitat:
Doch, sie hat in Ihrem Reisepass ihren Mädchennamen abgegeben

Und?
Welches Namensrecht gilt denn überhaupt? Wurde ein Namensrecht gewählt, falls möglich?
Im Zweifel gibt es höchstens das Problem der "hinkenden" Namensführung. D.h. nach serbischen Recht hat sie einen anderen Namen als nach deutschen (bzw. kosovarischem) Recht.


Zitat:
drohten sogar mit Polizei wegen illegalem Aufenthaltes

Ich denke sie ist Serbin? Wie kann der Aufenthalt illegal sein?

Im übrigen kann sie Deutschkurse auch bei anderen Instituten besuchen (private, Uni, VHS etc). Das ablegen der Prüfung ist mW auch ohne vorherigen Kursbesuch möglich.


Ggfs verschieben nach Personenstandsrecht? Ist ggfs ja als erstes zu klären?

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von fons am 20.08.2008 um 11:07:05

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 10:44:22:
Na klar ist das gelogen, aber man braucht ja keine schlafenden Hunde zu wecken, oder ?

Du weckst hier ziemlich viel schlafende Hunde!
(Experten und ehrliche User).

Entweder du nimmst die Tipps an, die hier ge-
geben werden um das legal über die Bühne zu
ziehen - und unterlässt deine Theorien wie man
die Behörden belügt (und sich dabei strafbar
macht), oder hier ist ganz schnell dicht.


Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von jUICE am 20.08.2008 um 11:08:52

inge schrieb am 20.08.2008 um 11:01:55:
Und?
Welches Namensrecht gilt denn überhaupt? Wurde ein Namensrecht gewählt, falls möglich?
Im Zweifel gibt es höchstens das Problem der "hinkenden" Namensführung. D.h. nach serbischen Recht hat sie einen anderen Namen als nach deutschen (bzw. kosovarischem) Recht.

Ich denke sie ist Serbin? Wie kann der Aufenthalt illegal sein?

Im übrigen kann sie Deutschkurse auch bei anderen Instituten besuchen (private, Uni, VHS etc). Das ablegen der Prüfung ist mW auch ohne vorherigen Kursbesuch möglich.


Ggfs verschieben nach Personenstandsrecht? Ist ggfs ja als erstes zu klären?



Na wenn man mit einem serbischen Reisepass unterwegs sein möchte, ist es doch klar dass serbisches Recht angewendet wird.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung war sie KEINE Serbin (noch vor Oktober 2007) Sie ist es erst seit Juli 2008.

Das Problem mit dem Nachnamen besteht gar nicht.
Ich fahre da runter, wir heiraten in Belgrad, fertig. Das IST einfach, die Situation da unten ist nunmal anders als in anderen Staaten.

Hab da noch eine Idee.
Sie kommt mit dem Schengen Visum hierrüber. Wir heiraten. Sie wird ausgewiesen. STOP. Wenn ein Attest vorliegt, dass sie tatsächlich schwanger ist, kann sie hier bleiben und eine AE kriegen ? Bis zum Ende der Schwangerschaft, kann sie auc hier ein GI besuchen.

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von jUICE am 20.08.2008 um 11:14:05
@ FONS

Ich will mich ganz klar von illegalen Machenschaften distanzieren und würde, WENN ich denn solche Absichten hätte, nicht in ein öffentliches Forum gehen.
Es ist nur halt so, wie ist leider ist und ich will nicht mehr länger von meiner Frau getrennt leben, vor allem da ich mir fast sicher bin, dass ich bald Papa werde.

Es geht mir nur um die Aufklärung, wie man es ohne Sprachzertifikat machen könnte.

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von fons am 20.08.2008 um 11:16:42

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:14:05:
Es geht mir nur um die Aufklärung, wie man es ohne Sprachzertifikat machen könnte

Genau DAS dürfte doch abschließend erörtert
worden sein! Zaubern kann hier niemand und
Lösungen erfinden.


jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:08:52:
Wenn ein Attest vorliegt, dass sie tatsächlich schwanger ist, kann sie hier bleiben und eine AE kriegen ?

Da wär ich mir nicht so sicher. Schwangerschaft ist
grundsätzlich kein Abschiebehindernis. Und frei-
willig ausreisen kann sie allemal.

Wenn du um's Verrecken versuchst mit Tricks zu
arbeiten, darfst du dich über das Echo der Be-
hörden nicht wundern.


Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von inge am 20.08.2008 um 11:17:31

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:08:52:
ist es doch klar dass serbisches Recht angewendet wird.

Was dir so alles klar ist. Personenstandsrecht und Namensrecht ist verhältnissmäßig kompliziert, wenn mehrere Länder beteiligt sind.
Ich wette, dass der "Onkel Ronny" einen Riesenberg Fachliteratur zu diesem Thema in seinem Büro hat.


jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:08:52:
Wenn ein Attest vorliegt, dass sie tatsächlich schwanger ist, kann sie hier bleiben und eine AE kriegen ?

Grundsatz: Schwangerschaft schützt vor Abschiebung nicht.


jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:08:52:
Zum Zeitpunkt der Anmeldung war sie KEINE Serbin (noch vor Oktober 2007) Sie ist es erst seit Juli 2008.

Halte ich persönlich für Unfung. Aber wenn sie keine Serbin war, welche StA hatte sie denn dann? Hat sie eine serbische Einbürgerungsurkunde?
99.997% aller Menschen haben eine StA bei ihrer Geburt. Manchmal ist es nur nicht möglich oder einfach, den Nachweis zu führen. Auf den faktischen Besitz der StA hat das allerdings keinen Einfluss.

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von maki am 20.08.2008 um 11:17:33

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:08:52:
Hab da noch eine Idee.
Sie kommt mit dem Schengen Visum hierrüber. Wir heiraten. Sie wird ausgewiesen. STOP. Wenn ein Attest vorliegt, dass sie tatsächlich schwanger ist, kann sie hier bleiben und eine AE kriegen ? Bis zum Ende der Schwangerschaft, kann sie auc hier ein GI besuchen.  

Je nachdem in welchem Stadium die Schwangerschaft ist, kann sie vielleicht eine Duldung erhalten.
Dann fehlt aber immer noch der Sprachtest und die Einreise mit richtigem Visum, beides ist nicht nötig, denn das Kind wäre deutsch, vorrausgesetzt es wird hier geboren und du hast eine NE und lebst seit mind. 8 Jahren in D.

Die Kosten für die Geburt (5000-8000€) trägst du.

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von jUICE am 20.08.2008 um 11:18:15
Also entweder bin ich blind oder nur doof. Oder es ist noch nicht erörtert worden und du vertust Dich  :-[Tippi [edit]Ich füge dein Folgepost hier ein.[/edit]



@inge
Also Schwangerschaft hier kann ich wohl vergessen, mist!
Ja sie hatte die serbische,bei der Geburt, konnte es aber nicht nachweisen

@maki
Warum muss ich dafür aufkommen ? Sie wäre doch hier versichert, über meine Krankenkasse oder verstehe ich das falsch ?

@fons
Das ist doch aber kein Trick, die Symptome deuten auf Schwangerschaft

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von maki am 20.08.2008 um 11:22:50

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:21:10:
@maki
Warum muss ich dafür aufkommen ? Sie wäre doch hier versichert, über meine Krankenkasse oder verstehe ich das falsch ?  

Schengenvisum = Reisekrankenversicherung

Diese kommt nicht für eine Geburt oder ähnliche Dinge auf, d.h. du musst zahlen.

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von jUICE am 20.08.2008 um 11:23:56
Und wenn sie über ein Besuchervisum herkommen würde ? Darf sie ja auch drei Monate lang

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von maki am 20.08.2008 um 11:25:02
Ein Besuchervisum ist auch ein Schengenvisum,s.o.

Ob sie überhaupt ein Visum für 3 Monate bekommt ist mehr als fraglich, es gibt Vorraussetzungen, siehe FAQ: http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#5
Auch solltest du mal nach dem Begriff "Rückkehrbereitschaft" suchen.

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von inge am 20.08.2008 um 11:31:03

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:21:10:
Ja sie hatte die serbische,bei der Geburt, konnte es aber nicht nachweisen

Siehste! Nix mit "sie hatte keine StA" ...


Zitat:
über meine Krankenkasse

Bei Duldung statt AE wäre ich mir da nicht sicher.

Ich würde mich zuerst mal an die Botschaft in Pristina wenden. Dort würde vermutlich die HU legalisiert werden müssen. Wenn das da gemacht wird ... machen!
Falls nicht Pristina zuständig ist, sondern Belgraf, wird man euch das sicherlich sagen.


Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von jUICE am 20.08.2008 um 11:36:10
Und wie gehe ich danach vor ? Muss ich die legalisieren, wenn ja wofür ?
Sie ist hier ins Deutsche übersetzt und notariell beglaubigt worden.

Sprachzertifikat ? Braucht das meine Frau dann nicht mehr ?

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von inge am 20.08.2008 um 11:42:53

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:36:10:
Sie ist hier ins Deutsche übersetzt und notariell beglaubigt worden.

Und woher weiß der Notar, dass es sich um eine kosovarische HU handelt?

->
http://www.berlin.de/standesamt1/beglaubigung/


jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:36:10:
Sprachzertifikat ? Braucht das meine Frau dann nicht mehr ?  

Doch.
Die HU zum Nachweis der Ehe, das Zertifikat zum Nachweis der sprachkenntnisse. Eins ohne das andere hilft nicht viel.

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von jUICE am 20.08.2008 um 11:50:01
Achso, Apostille ist gemeint, das wird kein Problem sein.

Siehst Du, sie braucht das Zertifikat doch.
Genau das versuche ich auf LEGALE Weise zu umgehen.


Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von maki am 20.08.2008 um 11:58:52

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:50:01:
Siehst Du, sie braucht das Zertifikat doch.
Genau das versuche ich auf LEGALE Weise zu umgehen.

Wenn das so einfach wäre würde wohl keiner mehr das Zertifikat machen bzw. könnte man diese Vorraussetzung aus dem Gesetz streichen.

Wird wohl das beste sein wenn ihr euch damit abfindet dass sie das Sprachzertifikat ablegen muss und sie sich dementsprechend darauf vorbereitet.

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von inge am 20.08.2008 um 12:01:30

jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:50:01:
LEGALE Weise zu umgehen

Der Weg ist einfach:
Antrag stellen, ablehnen lassen und dann beim VG Berlin klagen.
Kurs machen und bestehen ist zwar in den meisten Fällen schneller und billiger, aber jeder so wie er's mag.
Die bislang von dir geschilderten "legalen" Tricks dürften sich allesamt auf dem Level "weitestgehend nicht legal" bewegen.


jUICE schrieb am 20.08.2008 um 11:50:01:
Apostille ist gemeint, das wird kein Problem sein

Serbien ist Apostille-Staat. Aber die erkennen die Urkunde nicht an. BTW: Ist es eine "UNMIK"-Urkunde?

Ja: Frag mal in Personenstandsrecht, nach Prüfung etc von UNMIK-Urkunden. Ich meine, da gab's ne Besonderheit.

EDIT: UNMIK HU zB hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1142664647/4#4

Nein: Was sonst?

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von Girl24 am 20.08.2008 um 12:04:15
Warum soll eigentlich die Ehe die vor der Unabhängikeit geschlossen wurde nicht anerkannt werden in Serbien?

Eine Nachbarin, die in unserem Haus wohnt, hat ca. Mitte November im Kosovo geheiratet und die Dokumente sind alle anerkannt worden. Außerdem weiß ich dass sogar viele aus dem Kosovo das Certifikat einfach in Albanien und Mazedonien machen, es ist egal wo sie es macht...daher kann sie es ja auch in Belgrad problemlos machen.

Außerdem ist dass doch gar nicht so schlimm, es gibt Schnellkurse die dauern ca. 6 Wochen, den Test kann man auch bestehen wenn man keine Ahnung von Deutsch hatte und keinen der einem helfen kann. Hat mein Mann auch problemlos beim ersten mal hinbekommen, obwohl er davor gar kein deutsch konnte. Soviel dazu. Wenn ihr euch beeilt gehts wahrscheinlich auch schneller als auf illegalem Wege irgendetwas zu versuchen.

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von jUICE am 20.08.2008 um 12:26:18
Ich habe meine Frau jetzt angerufen und ihr alles erklärt.
Es ist wohl wirklich das beste, dass auf normalem Wege zu versuchen. Aber eins sag ich Euch: Man müsste den Politikern mal die Frau oder den Mann für ein halbes Jahr wegnehmen, mal sehen ob sie bei dem Gesetz bleiben würden!

Ich habe meiner Frau gesagt, sie soll sich in Belgrad beim GI anmelden und nach nem Schnellkurs fragen. Sie sagt mir heute Abend bescheid.


Werde innerhalb der nächsten Wochen für ein WE nach Belgrad fliegen und dort heiraten, UNMIK Urkunde ist nicht das Papier wert, worauf es gedruckt wird, wenn man einen serbischen Reisepass beantragt.

Vielen Dank,
ich halte Euch auf dem Laufenden



EDIT:
Hab mal geguckt was man für das Visum noch so benötigt und frage mich, ob es diese Formulare irgendwo online zum downloaden gibt, damit ich sie ausfüllen kann, oder muss man sich die von woanders holen ?

* 3 vollständig in deutscher Sprache in Druckschrift oder mit   Schreibmaschine ausgefüllte Antragsformulare (Antragsformular „Nationales Visum“)

* unterschriebene Erklärung nach § 55 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 AufenthG bzgl. der Folgen von falschen und/oder unvollständigen Angaben im Visumverfahren

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von tapir am 20.08.2008 um 12:38:54
Schön, dass die wesentlichen Sachfragen geklärt sind. Ein paar Bemerkungen noch zu Nebenthemen, die aber immer wieder relevant werden.


inge schrieb am 20.08.2008 um 10:35:46:
Ob die Serben die Ehe anerkennen ist wurscht. Wichtig ist, ob sie von deutscher Seite anerkannt wird -> vermutlich ja.

Tja, und wann erkennen die Deutschen die Ehe an? Die Antwort steht in Art. 13 EGBGB: Nämlich dann, wenn der Heimatstaat, also hier die Serben sie anerkennen. "Wurscht" ist das also mal gar nicht. Zu klären wäre allenfalls, ob auch die kosovarische Staatsangehörigkeit erworben wurde und ob dann im Rahmen des Art. 13 nach der "effektiven" Staatsangehörigkeit (Lebensmittelpunkt) zu fragen oder nach Günstigkeitsprinzip vorzugehen ist.


inge schrieb am 20.08.2008 um 10:48:46:
Ein Deutscher und eine Murmelakin heiraten in Absurdistan nach dortiger Ortsform. Murmelakistan erkennt die Ehe nicht an, weil man im Clinch mit Absurdistan liegt und der Meinung ist, dass Absurdistan gar kein souveränder Staat ist, sondern eine Murmelakanische Provinz.
In D ist die Ehe allerdings gültig, weil wir Absurdistan völkerrechtlich anerkannt haben und bei der eheschließung ja die Ortsform beachtet wurde.

Die völkerrechtliche Anerkennung ist völlig bedeutungslos (bitte Boardsuche benutzen mit Suchbegriff Transnistrien).

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von Beppo am 20.08.2008 um 12:51:39
Schau mal unter:

www.belgrad.diplo.de

hier unter
- Die Botschaft
- Konsularabteilung
- Informationen zur Eheschließung m.a. DA
- bzw. FZF

Entsprechende Downloads findest du am Ende der Seite.

Gruß
Beppo

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von jUICE am 20.08.2008 um 12:57:10

Beppo schrieb am 20.08.2008 um 12:51:39:
Schau mal unter:

www.belgrad.diplo.de

hier unter
- Die Botschaft
- Konsularabteilung
- Informationen zur Eheschließung m.a. DA
- bzw. FZF

Entsprechende Downloads findest du am Ende der Seite.

Gruß
Beppo



Vielen Dank mein Freund!

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von inge am 20.08.2008 um 13:07:05

tapir schrieb am 20.08.2008 um 12:38:54:
Nämlich dann, wenn der Heimatstaat, also hier die Serben sie anerkennen.

Steht da nirgendwo (absolut)
Außerdem war die UNMIK vor der Unabhängigkeit zuständig (auch wenn die Serben das ggfs anders sehen). Wenn die "OK" sagen, dann ist die Ehe auch gültig. Falls du Gegenbeispiele hast, bitte belegen.


Zitat:
Die völkerrechtliche Anerkennung ist völlig bedeutungslos

Eine nach seeländischem Recht geschlossene Ehe zweier seeländischer "Bürger" ist also eine Ortsform korrekt geschlossene Ehe und in D gültig?

PS: Ist immer noch Personenstandsrecht ...

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von tapir am 20.08.2008 um 13:14:32

inge schrieb am 20.08.2008 um 13:07:05:
Steht da nirgendwo (absolut)

Art. 13 Abs. 1 EGBGB bestimmt, dass sich die materiellen Voraussetzungen der Eheschließung nach dem Heimatrecht der Verlobten bzw. Eheleute bestimmen. Dies bedeutet nach allgemeiner Auffassung, dass eine nach dem Heimatrecht aus materiell-rechtlichen Gründen unwirksame Ehe auch nach deutschem Recht unwirksam ist.


inge schrieb am 20.08.2008 um 13:07:05:
Außerdem war die UNMIK vor der Unabhängigkeit zuständig (auch wenn die Serben das ggfs anders sehen). Wenn die "OK" sagen, dann ist die Ehe auch gültig. Falls du Gegenbeispiele hast, bitte belegen.

Es geht hier nicht um "Zuständigkeit", sondern um das Heimatrecht der Betroffenen. Die von UNMIK oder wem auch immer in Kosovo de facto befolgten Vorschriften sind nur für die formellen Voraussetzungen der Eheschließung von Bedeutung, Art. 11 Abs. 1 EGBGB.  "Gegenbeispiele" gibt es nicht. Zum näheren Verständnis empfehle ich die Lektüre der Kommentierungen zu Art. 11, 13 in einem beliebigen Kommentar oder die entsprechenden Kapitel in einem beliebigen IPR-Lehrbuch.


inge schrieb am 20.08.2008 um 13:07:05:
Eine nach seeländischem Recht geschlossene Ehe zweier seeländischer "Bürger" ist also eine Ortsform korrekt geschlossene Ehe und in D gültig?

Falls Du die Plattform "Sealand" meinst: Diese ist kein Staat, da es kein stabiles Staatsgebiet gibt (bitte googlen oder bei Seidl/Hohenveldern oder sonstwo nachlesen).

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von inge am 20.08.2008 um 13:26:03

tapir schrieb am 20.08.2008 um 13:14:32:
oder die entsprechenden Kapitel in einem beliebigen IPR-Lehrbuch

Mir würde schon eine Aussage der üblichen Verdächtigen ausreichen (Ronny, Blaise, etc)

Titel: Re: Ehegattennachzug Non-EU + Non-EU (am Rande der Verzweiflung!)
Beitrag von fons am 20.08.2008 um 14:17:04
Führt das dann bitte im Personenstandsrecht fort.
A1 sollte hier ausdiskutiert sein. Deswegen

:closed

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