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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Einladung der Mutter meiner Frau 2xabgelehnt
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Beitrag begonnen von moby.gp am 31.07.2008 um 21:35:04

Titel: Einladung der Mutter meiner Frau 2xabgelehnt
Beitrag von moby.gp am 31.07.2008 um 21:35:04
Hallo,

ich mit Frau aus Ghana verheiratet. Wir haben ein Kind und sind schon lange zusammen. Wir würden gerne die Mutter meiner Frau (65 Jahre alt) nach Deutschland einladen, damit sie sieht wie wir leben und damit sie vor allem Ihren Enkel kennenlernen kann. Wir haben schon zwei Einladungen versendet. Es war kein Problem, die Einladungen hier zu erhalten aber die Deutsche Botschaft in Ghana hat die Einladug jetzt zum zweiten mal ohne Begründung abgelehnt. Kann mir jemand einen Tip geben, wie wir die Mutter meiner Frau doch noch einladen können bzw. was wir noch versuchen können. Wir hatten die Einladung jeweils für 3 Monate beantragt.

Danke

Titel: Re: Einladung der Mutter meiner Frau 2xabgelehnt
Beitrag von Muleta am 31.07.2008 um 21:40:39

moby.gp schrieb am 31.07.2008 um 21:35:04:
aber die Deutsche Botschaft in Ghana hat die Einladug jetzt zum zweiten mal ohne Begründung abgelehnt. Kann mir jemand einen Tip geben, wie wir die Mutter meiner Frau doch noch einladen können bzw. was wir noch versuchen können. Wir hatten die Einladung jeweils für 3 Monate beantragt


Problem: man befürchtet, sie wird nicht wieder ausreisen.
Lösung: Rückkehrwilligkeit belegen. Wieso ist sie im Heimatland unverzichtbar (-> z.B. Betreuung von anderen Angehörigen) oder würde auf jeden Fall wieder kommen (ordentliche soziale und wirtschaftliche Stellung, Haus- und Grundbesitz).

Ach ja: wenn sie unverzichtbar sein sollte: warum kann man dann volle drei Monate doch auf sie verzichten?

Muleta

Titel: Re: Einladung der Mutter meiner Frau 2xabgelehnt
Beitrag von engel2006 am 31.07.2008 um 21:42:32
Hallo moby.gp
hast du auch eine VE abgegeben, wenn nicht kann es daran liegen das die Einladung abgelehnt wurde. Versuch es noch einmal aber diesesmal mit VE und deine Schwiegermutter muss Rückkehrbereitschaft vorweisen können, sonst geht die erneute Einladung mit VE auch schief.
Viel Glück

Gruß engel2006

Titel: Re: Einladung der Mutter meiner Frau 2xabgelehnt
Beitrag von trixie am 31.07.2008 um 22:55:57

moby.gp schrieb am 31.07.2008 um 21:35:04:
Kann mir jemand einen Tip geben, wie wir die Mutter meiner Frau doch noch einladen können bzw. was wir noch versuchen können.  

Deine Schwiegermutter sollte gegen die Ablehnung remonstrieren. Dann erfährt sie die Gründe der Ablehnung.


moby.gp schrieb am 31.07.2008 um 21:35:04:
Wir hatten die Einladung jeweils für 3 Monate beantragt.

Dann soll deine Schwiegermutter das Visum nur für 1 Monat beantragen.

Hatte sie eine KV abgeschlossen?

trixie


Titel: Re: Einladung der Mutter meiner Frau 2xabgelehnt
Beitrag von moby.gp am 01.08.2008 um 21:42:36

Muleta schrieb am 31.07.2008 um 21:40:39:
Problem: man befürchtet, sie wird nicht wieder ausreisen.
Lösung: Rückkehrwilligkeit belegen. Wieso ist sie im Heimatland unverzichtbar (-> z.B. Betreuung von anderen Angehörigen) oder würde auf jeden Fall wieder kommen (ordentliche soziale und wirtschaftliche Stellung, Haus- und Grundbesitz).
Ach ja: wenn sie unverzichtbar sein sollte: warum kann man dann volle drei Monate doch auf sie verzichten? Muleta

Sie hat dort ein eigenes Haus und hilft auch bei der Betreung ihrer in Ghana lebenden Enkel. Veilleich hilft es, darauf hinzuweisen und die Einladung für einen Monat auszusprechen?


engel2006 schrieb am 31.07.2008 um 21:42:32:
Hallo moby.gp
hast du auch eine VE abgegeben, wenn nicht kann es daran liegen das die Einladung abgelehnt wurde. Versuch es noch einmal aber diesesmal mit VE und deine Schwiegermutter muss Rückkehrbereitschaft vorweisen können, sonst geht die erneute Einladung mit VE auch schief.
Viel Glück Gruß engel2006  

Ich habe jeweils eine Verpflichtungserklärung beim Ausländeramt hier beantragt und auch bekommen. Die habe ich dann zusammen mit der KV (ADAC) zu meiner Schwiegermutter geschickt. Die hat das dann bei der Botschaft vorgelegt.


trixie schrieb am 31.07.2008 um 22:55:57:
Deine Schwiegermutter sollte gegen die Ablehnung remonstrieren. Dann erfährt sie die Gründe der Ablehnung.

Soweit ich weis, muss die Botschaft die Ablehnung nicht begründen. Wie sollte sie (oder kann ich das auch von hier aus machen) formal korrekt vorgehen, wenn man so eine Begründung erhalten möchte?

Vielen Dank noch mal

Titel: Re: Einladung der Mutter meiner Frau 2xabgelehnt
Beitrag von fons am 01.08.2008 um 22:07:02
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Titel: Re: Einladung der Mutter meiner Frau 2xabgelehnt
Beitrag von Rolsoft am 01.08.2008 um 22:37:05
Hallo,

da ja bis jetzt noch keiner der Experten geantwortet hat versuche ich halt mal das so weit ich weiss zu erklären. Man korrigiere mich wenn ich mist verzapfe ;)


Zitat:
Soweit ich weis, muss die Botschaft die Ablehnung nicht begründen. Wie sollte sie (oder kann ich das auch von hier aus machen) formal korrekt vorgehen, wenn man so eine Begründung erhalten möchte?


Der Weg die Botschaft zu zwingen ihre Gründe offenzulegen ist die Remonstration (Widerspruch gegen die Ablehnung). Remonstrieren kann m.W. nur der Antragsteller bzw. ein vom Antragsteller ermächtigter Vertreter (RA?).

Evtl. wäre das auch von hier aus möglich wenn du eine Vollmacht hättest, aber einfacher ist es bestimmt vor Ort.

Also ich würde dir Raten zuerst einmal deine Schwiegermutter Remonstrieren zu lassen und die förmliche Begründung der Botschaft abzuwarten, evtl. lässt die Botschaft ja auch mit sich handeln und wäre bereit ein 4 Wochen Visum auszustellen, 3 Monate sind schon ziemlich heftig und m.W. bei Privatpersonen bei der ersten Visavergabe wohl die absolute Ausnahme.
Nach der Remonstration ist die Botschaft dann gezwungen die Ablehnungsgründe offenzulegen und du kannst dann klagen.

Gruß


Titel: Re: Einladung der Mutter meiner Frau 2xabgelehnt
Beitrag von fons am 01.08.2008 um 22:50:18

Rolsoft schrieb am 01.08.2008 um 22:37:05:
da ja bis jetzt noch keiner der Experten geantwortet hat

Naja, mein link auf die Remo-Erläuterung hat im
Wesentlichen schon was ausgesagt  8-)

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