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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Niederlassungserlaubnis trotz Studium https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1217405969 Beitrag begonnen von Elti am 30.07.2008 um 10:19:29 |
Titel: Niederlassungserlaubnis trotz Studium Beitrag von Elti am 30.07.2008 um 10:19:29
Hallo,
mein nigerianischer Mann ist seit 2 Jahren in D mit mir veheiratet und arbeitete zuerst bis 4/08 im Minijob. Jetzt endlich Vollzeit. Im Oktober 09 kann er die NE beantragen. Ist es notwendig, dass er 60 Monate Rentenbeiträge gezahlt hat? Oder reicht es, dass ich voll erwerbstätig war/bin? Was passiert, wenn er ab Frühjahr 2009 studiert, um bessere Berufsaussichten zu haben? Beeinflußt das die NE negativ? Danke für eure Hilfe Elti |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis trotz Studium Beitrag von inge am 30.07.2008 um 10:26:45 Zitat:
Nein. §28 Abs 2 geht vor. Gesicherter LU ist auch bei nur Berufstätigkeit der Ehefrau (wenn halt kein Anspruch auf Sozialleistung für die Familie) gegeben. Ob er studiert, arbeitet oder angeln geht ist unerheblich, solange der LU gesichert ist und kein Ausweisungsgrund vorliegt. |
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