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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> VE für Ehemann erforderlich? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1217117936 Beitrag begonnen von Saida am 27.07.2008 um 02:18:55 |
Titel: VE für Ehemann erforderlich? Beitrag von Saida am 27.07.2008 um 02:18:55
Sorry, aber jetzt möchte ich hier nochmal nachfragen. Wie sieht es aus, wenn eine Mutter von 5 Kindern, 2 arbeiten schon und sind aus dem Haus, also zahlen Steuern, und 3 minderjährige befinden sich in ihrem Haushalt ( knapp 10, 3 und 2 J.), sich noch im Erziehungsurlaub befindet und zur Zeit von ALG 2, Kindergeld und Kindesunterhalt lebt? Miete wird auch vom Amt übernommen. Ich kann keine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Mein Mann ist Marokkaner, wir haben am 15. Juli den Antrag fürs Visum zur FZF gestellt. Das macht mir aber Angst jetzt. Soviel könnte ich nie verdienen, um so eine Verpflichtungserklärung von 2085 Euro zu unterschreiben. Muss ich jetzt mit meinen Kindern nach Marokko ziehen?
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Titel: Re: VE für Ehemann erforderlich? Beitrag von fons am 27.07.2008 um 02:36:02
Kurz und bündig: der Ehegatte einer Deustchen
kann grundsätzlich ohne sichergestellten Lebens- unterhalt zur Frau zuziehen. Stöber mal hier. Wurde 113 x behandelt. Also mach dir keine Sorgen, zumindest wegen der Kohle. |
Titel: Re: VE für Ehemann erforderlich? Beitrag von Saida am 27.07.2008 um 09:46:36
Danke, ich hab das schon so oft gelesen, aber auch schon oft gehört, dass die Ausländerbehörden Einkommensnachweise verlangen. Das ist sicher unterschiedlich und nicht überall gleich. Bei meiner AB sagte man mir im März, man hättte irgendwo eine Nachfrage hingeschickt, um zu klären, ob das Einkommen eine Rolle spielt oder nicht.
Sollte ich nun abwarten, bis sich die AB bei mir meldet, wir haben am 15. Juli den Antrag fürs Visum zur FZF gemacht? Kenne mich leider überhaupt nicht damit aus. Könnte ich für meinen Mann nach Arbeit suchen? Hat jemand Erfahrung damit? Darf ich das, bevor er die Arbeitserlaubnis bekommt von der AB? Tut mir leid, dass ich soviel frage, aber ich hab keine Ahnung und möchte auch nichts falsch machen. Danke |
Titel: Re: VE für Ehemann erforderlich? Beitrag von trixie am 27.07.2008 um 10:40:49
@ mods
Vielleicht macht ihr aus Saida einen neuen Thread auf. Da scheinbar einige Fragen vorhanden sind, ist eine Vermischung mit den Ausgangsthread sonst unvermeidbar. Saida schrieb am 27.07.2008 um 09:46:36:
Wer oder was sollte dich daran hindern, für deinen Mann eine Arbeit suchen? Saida schrieb am 27.07.2008 um 09:46:36:
Also für das Suchen von Arbeit - auch wenn es eine illegale wäre - ist noch keiner bestraft worden, bzw. hat sich damit strafbar gemacht. ;) trixie |
Titel: Re: VE für Ehemann erforderlich? Beitrag von fons am 27.07.2008 um 11:07:46
jepp, done.
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Titel: Re: VE für Ehemann erforderlich? Beitrag von Mikael321 am 27.07.2008 um 11:16:37 Saida schrieb am 27.07.2008 um 09:46:36:
Michael |
Titel: Re: VE für Ehemann erforderlich? Beitrag von Saida am 27.07.2008 um 14:38:30
Danke euch!
Ich hab das schon gehört, dass man das dann über einen Scheineheverdacht versucht abzulehnen. Ich weiß nicht, ob es hilft, wenn ich mit hunderten Fotos dort ankomme, wo mein Mann mit den Kindern zusammen ist, sie sich küssen und umarmen und natürlich auch mit mir. Wir haben auch selbstgedrehte Videos. Ich hab ein paar Briefe und auch meinem Mann mehrere Pakete geschickt auch mit Briefen und vielen Sachen für meine Schwiegereltern und die Geschwister. Mein Mann hat auch Kontakt zu meinen großen Kindern und meiner Mutter im MSN und auch Handy. Ich hab seine ganzen SMS auf meinem PC mit Datum und Uhrzeit. Und 1 Tüte voll mit Global Telefonkarten. Dann noch Tickets, ich war 3 Mal dort mit den Kindern. Ich hoffe, das reicht,um den Verdacht einer Scheinehe auszuräumen. Zudem möchten die Kinder und ich in nächster Zeit seinen Namen annehmen. Was könnte ich noch tun oder sagen? |
Titel: Re: VE für Ehemann erforderlich? Beitrag von trixie am 27.07.2008 um 14:48:37 Saida schrieb am 27.07.2008 um 14:38:30:
Vor allem nicht verrückt machen. ;) Wenn die Botschaft Zweifel hat, dann ist immer noch Zeit, ihnen den ganzen Container mit den Belegen zu schicken. Saida schrieb am 27.07.2008 um 14:38:30:
... was aber mindestens das alleinige Sorgerecht voraussetzt. trixie |
Titel: Re: VE für Ehemann erforderlich? Beitrag von Saida am 27.07.2008 um 15:24:17
Ich hab für die beiden Kleinsten das alleinige Sorgerecht. Für die Großen kommt das nicht infrage, sie tragen ihren Namen schon so lange und sollen ihn behalten. Die beiden Kleinen sind aus einer Beziehung nach meiner Scheidung (mit einem Deutschen). Mit diesem Mann (Deutschen) war ich nicht verheiratet.
Die Botschaft hat uns schon zusammen befragt. Wo wir uns kennengelernt haben und wie wir mit dem Altersunterschied zurechtkommen ( Mein Mann ist 10 Jahre jünger), ob mein Mann sich stark genug fühlt sich um meine Kinder zu kümmern. Er hat gut geantwortet. Es wären ja nur 2 Kleine, die anderen sind ja schon groß. Lach.Und ob wir eine Hochzeitsfeier gemacht haben, in welcher Sprache wir uns verständigen. So eine Seite hat sie geschrieben und mein Mann hat auch von selbst alle Namen und das Alter meiner Kinder gesagt. Und noch mehr. Ob sie ihn wohl nochmal vorladen zur gleichzeitigen Befragung, wenn ich zur Ausländerbehörde muss? Habe gehört, das soll sich geändert haben. Stimmt das? |
Titel: Re: VE für Ehemann erforderlich? Beitrag von trixie am 27.07.2008 um 15:43:37 Saida schrieb am 27.07.2008 um 15:24:17:
Ich weiss zwar nicht, was du genau meinst, was sich geändert haben soll. Auch ist eine Befragung nicht grundsätzlich Bestandteil des Visumsverfahren, sondern eine Einzelfallsache. Wart's doch erst einmal ab, was auch dich zukommt. Du kennst ja den Weg ins Forum schon sehr gut und hier wird dir bestmöglich geholfen. trixie |
Titel: Re: VE für Ehemann erforderlich? Beitrag von Saida am 27.07.2008 um 15:50:44
Vielen lieben Dank. Ich weiß das sehr zu schätzen und ich werde auch weiterhin hier schreiben und mitteilen und auch später anderen helfen und über meine Erfahrungen berichten. LG
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