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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
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Beitrag begonnen von S.P am 26.07.2008 um 21:58:42

Titel: kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
Beitrag von S.P am 26.07.2008 um 21:58:42
Hallo Leute !

bin EU Bürgerin in De geboren und lebe hier,mein verlobter nicht EU Bürger hat ein Schengen-Visum bekommen.
wäre mit diesem Visum eine heirat in De möglich?


wäre für jeden Hinweis sehr dankbar!

Titel: Re: kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
Beitrag von trixie am 26.07.2008 um 22:16:48
Eine klare, kurze und einfach Frage, die man mit einem schlichten

JA!

beantworten kann. Das Vorhandensein etwaiger Ehedokumente unterstelle ich einfach einmal. Vermutlich kommen jetzt die weiteren Fragen. ;D

trixie

Titel: Re: kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
Beitrag von S.P am 26.07.2008 um 22:33:55
bedanke mich um ihre aufmerksamkeit .
erbitte detailierte angaben zu benötigte dokumente.
könnten wir nach der heirat antrag auf AE stellen oder muss er erst ausreisen?

Titel: Re: kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
Beitrag von trixie am 26.07.2008 um 23:10:24

S.P schrieb am 26.07.2008 um 22:33:55:
erbitte detailierte angaben zu benötigte dokumente.

Hierzu wende mich sich ohne Scheu an das Standesamt. ;)


Zitat:
könnten wir nach der heirat antrag auf AE stellen oder muss er erst ausreisen?

Anträge stellen kannst du fast für alles stellen - auch für die Abschaffung des schlechten Wetters in Deutschland - ob dieser genehmigt wird, kann dir nur die zuständige ABH beantworten.

Zu dieser Thematik gibt auch die Forensuche brauchbare Infos. natürlich nicht für die Abschaffung des schlechten Wetters.

trixie

Titel: Re: kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
Beitrag von tapir am 27.07.2008 um 12:46:28

S.P schrieb am 26.07.2008 um 22:33:55:
könnten wir nach der heirat antrag auf AE stellen oder muss er erst ausreisen?

Er muss nicht ausreisen, Ihr stellt einen Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte gem. § 5 Abs. 2 FreizügG/EU.

Titel: Re: kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
Beitrag von trixie am 27.07.2008 um 13:00:23

tapir schrieb am 27.07.2008 um 12:46:28:
Ihr stellt einen Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte gem. § 5 Abs. 2 FreizügG/EU.  

Bei dem Drittstaatler dürfte im Moment nur eine Aufenthaltskarte möglich sein, weil die Aufenthaltszeiten für einen DA noch nicht erfüllt sind. Ich weiß, dass du lieber großzügig bist. ;)

trixie

Titel: Re: kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
Beitrag von tapir am 27.07.2008 um 13:05:53
Sorry, trixie hat natürlich Recht. Aufenthaltskarte ist richtig, die Daueraufenthaltskarte gibt's erst später.

Titel: Re: kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
Beitrag von Marex21 am 27.07.2008 um 14:10:40
hallo ...
kann mir bitte jemand ganz kurz sagen, warum im fall von S.P. eine ausreise nach der heirat zum nachholen des visumsverfahren nicht nötig ist?
danke

Titel: Re: kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
Beitrag von trixie am 27.07.2008 um 14:17:56

Marex21 schrieb am 27.07.2008 um 14:10:40:
kann mir bitte jemand ganz kurz sagen, warum im fall von S.P. eine ausreise nach der heirat zum nachholen des visumsverfahren nicht nötig ist?  

Weil hier das FreizügG/EU anzuwenden ist, das kein Visumsverfahren  vorsieht, im Gegensatz zum "nationalen" AufenthG. Genauso wenig muss der Mann von S.P. z. B. keine Sprachkenntnisse nachweisen, keinen I-Kurs machen usw.

trixie

Titel: Re: kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
Beitrag von Marex21 am 27.07.2008 um 14:45:02
danke trixi, ich wusste nicht das da unterschiede gemacht werden. d.h. also, das ein deutsch verheirateter nicht eu bürger schlechter behandelt wird ( hinsichtlich aufenthalt und deutschkenntnisse ). der sinn will mir nicht wirklich einleuchten. warum muss ein nicht deutsch verheirateter nicht erst "durchleuchtet" werden (visumsverfahren im heimatland) und zur integration keine deutschkenntnisse mitbringen, wenn doch ein daueraufenthalt in D angestrebt wird?  :-?
wenn es denn so ist, ist es doch sehr frustrierend und man fühlt sich als deutscher im eigenen land ein wenig diskriminiert.

Titel: Re: kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
Beitrag von trixie am 27.07.2008 um 14:55:38

Marex21 schrieb am 27.07.2008 um 14:45:02:
ich wusste nicht das da unterschiede gemacht werden.  

Der folgende Thread gibt dir vielleicht einen kleinen Einblick in diese Materie. Aber bitte keine Frage über den Sinn oder der Gerechtigkeit. EU-Recht ist nicht gleich deutsches Recht.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1217021889/1#1

trixie

Titel: Re: kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
Beitrag von Marex21 am 27.07.2008 um 15:08:40
ok, habe nicht vor über den sinn oder unsinn zu debatieren ( obwohl mich das schon wurmt  >:( ). ich würde halt nur gern verstehen, was genau der unterschied ist. denn nach aussage des sb in der abh, sind die nachholung des visumsverfahren und die deutschkenntnisse im öffentlichen interesse und daher unbedingt erforderlich. warum ist das öffentliche interesse im fall eines eu verheiratetem nicht vorhanden? oder anders gefragt, wann gilt eu recht und wann nationales recht?

achso ... entschuldige bitte trixie, aber ich habe doch glatt das "e" vergessen bei meinem letzten beitrag  :-[

Titel: Re: kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
Beitrag von trixie am 27.07.2008 um 15:37:57

Marex21 schrieb am 27.07.2008 um 15:08:40:
habe nicht vor über den sinn oder unsinn zu debatieren

Ich habe meine Aussage nicht auf dich persönlich bezogen. ;)


Marex21 schrieb am 27.07.2008 um 15:08:40:
wann gilt eu recht und wann nationales recht?  

EU-Recht  gilt, wenn mindestens ein EU-Bürger betroffen ist (EU-Bürger ist man i.d.R. nicht in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit man hat) und nationales Recht, wenn kein EU-Bürger beteiligt ist.


Marex21 schrieb am 27.07.2008 um 15:08:40:
entschuldige bitte trixie, aber ich habe doch glatt das "e" vergessen

Habe mich schon gewundert; es ist scheinbar versehentlich bei Mareex21 hineingerutscht. ;D

trixie

Titel: Re: kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
Beitrag von schweitzer am 27.07.2008 um 15:44:54

Marex21 schrieb am 27.07.2008 um 15:08:40:
warum ist das öffentliche interesse im fall eines eu verheiratetem nicht vorhanden? oder anders gefragt, wann gilt eu recht und wann nationales recht?


Du stellst Grundsatzfragen, Marex, die wir hier nicht lösen können. Ich persönlich halte sie ja nicht für unberechtigt (und viele andere user auch nicht), aber das bringt uns und Dich nicht weiter. Fakt ist dass bisweilen EU-Recht vor nationalem Recht gilt und ggf. weitergehender oder auch liberaler ist. Für Deutsche und ihre ausländischen Familiennagehörigen (Drittstaatler) gilt aber in erster Linie nationales Recht.


Marex21 schrieb am 27.07.2008 um 14:45:02:
man fühlt sich als deutscher im eigenen land ein wenig diskriminiert.  


Korrekt! - Da sind wir beim Stichwort "Inländerdiskriminierung", zu dem man im Übrigen auch in anderen ausländerrechtlichen Kontexten gelangt und zu dem hier im Forum schon Romane geschrieben worden sind. (Gib das Wort mal in die Suche ein ...)

So mancher hat in diesen Kontexten auch schon Klagen erworgen, auch Klagen vorm Bundesverfassungsgericht ...

=schweitzer=

Titel: Re: kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
Beitrag von Marex21 am 27.07.2008 um 15:51:31

trixie schrieb am 27.07.2008 um 15:37:57:
EU-Rechtgilt, wenn mindestens ein EU-Bürger betroffen ist (EU-Bürger ist man i.d.R. nicht in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit man hat) und nationales Recht, wenn kein EU-Bürger beteiligt ist.


hmmm ... wenn ich das also richt verstehe ist in diesem fall das nationale öffentliche interesse dem eu recht unter zu ordnen, auch wenn die voraussetzungen unterm strich die gleichen sind? gilt das ausschließlich für das ausländerrecht?


trixie schrieb am 27.07.2008 um 15:37:57:
Habe mich schon gewundert; es ist scheinbar versehentlich bei Mareex21 hineingerutscht. Grinsend


nein, habe das e anderweitig gebraucht  ;)

Titel: Re: kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
Beitrag von Mikael321 am 27.07.2008 um 16:14:56

Marex21 schrieb am 27.07.2008 um 15:51:31:
hmmm ... wenn ich das also richt verstehe ist in diesem fall das nationale öffentliche interesse dem eu recht unter zu ordnen, auch wenn die voraussetzungen unterm strich die gleichen sind? gilt das ausschließlich für das ausländerrecht?
Nein und Nein. Wenn zumindest ein EU Bürger involviert ist, gilt EU Recht. Ist kein EU Bürger Involviert, gilt Deutsches Recht. Bist du zb. Holländischer KFZ Mechaniker, und könntest nach NL Recht in NL eine Werkstadt aufmachen, kannst du das auch in Deutschland. Bist du Deutscher, kannst du das nach Deutschem Recht nicht, weil du Meister sein musst. ( oder du musst einen Beschäftigen)

Es gibt zwar auch Rechtsgutachten, wo einige Jura Profs. der Meinung sind, das auch ein Deutscher in Deutschland EU Bürger ist, aber solange sich das BVG nicht dieser Meinung anschließt, bleibt es so, wie es ist. Eine Inländerdiskriminierung in vielen Bereichen.

Aber in anderen Ländern ist es auch nicht besser. Im Beispiel NL zb. brauchst du weitaus mehr Sprachkenntnisse und Kurse, VOR dem Nachzug nach NL. Außerdem muss der Holländische Ehepartner 125 % des Holländischen Durchschnittseinkommens nachweisen, damit der Ausländische Ehepartner nachziehen kann.

Einen anderen Weg haben die Ösis beschritten. Dort ist in ihr GG aufgenommen worden, das ein Austria Staatsbürger NICHT schlechter behandelt werden darf, als ein Ausländer. ( Auch EU )

Ich wünschte mir dies auch für Deutschland, nicht nur wegen dem Ausländerrecht.


Michael





Titel: Re: kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
Beitrag von thom am 27.07.2008 um 17:34:57
Es gibt natürlich ein FZF-Visumverfahren für EU-Drittstaatsangehörige entspr. dem Aufenthaltsgesetz (§ 2(4)Freizüg/EU.  Das Schengen-Visum ist dafür nicht vorgesehen.
Falls es trotzdem erteilt wurde und die Eheschließung erfolgte, kann man normalerweise gleich bleiben - z.T. gilt dies aber auch für Deutschverheiratete.
Die dt. Sprachanforderungen fallen weg, weil die Ehesprache oft eine andere ist und die weitere Zukunft des Paares im EU-Ausland liegen kann. Sooo inländerdiskriminierend ist dies nun auch wieder nicht.
thom

Werden dänische Eheschließungen und Heiratsurkunden z.B. in F. ohne weitere Prüfungen akzeptiert?

Titel: Re: kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
Beitrag von trixie am 27.07.2008 um 18:51:27

Mikael321 schrieb am 27.07.2008 um 16:14:56:
Einen anderen Weg haben die Ösis beschritten. Dort ist in ihr GG aufgenommen worden, das ein Austria Staatsbürger NICHT schlechter behandelt werden darf, als ein Ausländer. ( Auch EU )

Das würde mich wundern, hat man zum Jahresanfang das Mindestnettoeinkommen für eine binantionale Partnerschaft erhöht, so dass sich viele Österreicher einen Partner aus einem Drittland gar nicht mehr leisten können.

http://www.deserteursberatung.at/article/521/

trixie

Titel: Re: kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
Beitrag von Mikael321 am 27.07.2008 um 23:54:05

trixie schrieb am 27.07.2008 um 18:51:27:
Das würde mich wundern, hat man zum Jahresanfang das Mindestnettoeinkommen für eine binantionale Partnerschaft erhöht, so dass sich viele Österreicher einen Partner aus einem Drittland gar nicht mehr leisten können.
Das ist ja eine der Grundbedingungen für Freizügigkeit . Unterhalt muss gesichert sein, und es muss eine KV geben. Ich sehe da keinen Widerspruch .


http://de.wikipedia.org/wiki/Inl%C3%A4nderdiskriminierung

Michael

Titel: Re: kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
Beitrag von tapir am 28.07.2008 um 00:57:15

Mikael321 schrieb am 27.07.2008 um 23:54:05:
Unterhalt muss gesichert sein

Erst ab drei Monaten Aufenthalt und nicht bei Arbeitnehmern, Selbständigen und Arbeitsuchenden.

Titel: Re: kann man mit einem schengen-visum in DE heiraten?
Beitrag von trixie am 28.07.2008 um 01:54:27

Mikael321 schrieb am 27.07.2008 um 23:54:05:
Unterhalt muss gesichert sein, und es muss eine KV geben. Ich sehe da keinen Widerspruch .


tapir schrieb am 28.07.2008 um 00:57:15:
nicht bei Arbeitnehmern, Selbständigen und Arbeitsuchenden.


Und da findest du die gleiche Inländerdiskriminierung wie in Deutschland.

trixie

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