i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Lebenspartnerschaft / Probleme bei Arbeit in Österreich??? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1217016748 Beitrag begonnen von questionaire am 25.07.2008 um 22:12:28 |
Titel: Lebenspartnerschaft / Probleme bei Arbeit in Österreich??? Beitrag von questionaire am 25.07.2008 um 22:12:28
Hallo liebe Forenleser,
ich werde in Kürze in Deutschland eine Lebenspartnerschaft mit meinem Freund eingehen. Da ich freiberuflich tätig bin, kann es sein das ich jedoch bereits Ende des Jahres für einige Monate nach Österreich ziehen muss, um dort zu arbeiten. Gibt es da Probleme, wenn ich mit meinem Freund dann nach Österreich ziehen muss, da es in Österreich ja keine eingetragene Lebenspartnerschaft kennt, oder gilt deutsches Recht? Wie läuft das mit dem Integrationskurs, kann man den nur in Deutschland machen oder könnte ich auch dafür sorgen, dass mein Freund das in Österreich machen kann? Ich bin grad total hin und hergerissen, wegen meiner ganzen beruflichen Planung. Vielen Dank. |
Titel: Re: Lebenspartnerschaft / Probleme bei Arbeit in Österreich??? Beitrag von trixie am 25.07.2008 um 22:24:30 questionaire schrieb am 25.07.2008 um 22:12:28:
Wenn in den nächsten Wochen/Monaten ein Umzug ins Ausland ansteht, wäre erst einmal zu prüfen, ob überhaupt noch eine I-Kurs Berechtigung existiert. Zitat:
Österreich hat mit dem I-Kurs nach deutschem Recht überhaupt nichts zu tun. trixie |
Titel: Lebenspartnerschaft / Probleme bei Umzug nach Österreich wegen Arbeit? Beitrag von questionaire am 25.07.2008 um 22:14:28
Hallo liebe Forenleser,
da ich meine Frage nicht genau zuordnen kann, schreibe ich auch mal unter "Ehe und Familie" meine Frage ins Forum. Ich werde in Kürze in Deutschland eine Lebenspartnerschaft mit meinem Freund eingehen. Da ich freiberuflich tätig bin, kann es sein, dass ich jedoch bereits Ende des Jahres für einige Monate nach Österreich ziehen muss, um dort zu arbeiten. Gibt es da Probleme, wenn ich mit meinem Freund dann nach Österreich ziehen muss, da es in Österreich ja keine eingetragene Lebenspartnerschaft kennt, oder gilt deutsches Recht? Wie läuft das mit dem Integrationskurs, kann man den nur in Deutschland machen oder könnte ich auch dafür sorgen, dass mein Freund das in Österreich machen kann? Ich bin grad total hin und hergerissen, wegen meiner ganzen beruflichen Planung und freue mich über Eure Antworten. Vielen Dank. |
Titel: Re: Lebenspartnerschaft / Probleme bei Arbeit in Österreich??? Beitrag von fons am 26.07.2008 um 00:47:12
Hab das mal zusammengeschoben (Danke Daddy).
Bitte keine Doppelpostings! |
Titel: Re: Lebenspartnerschaft / Probleme bei Umzug nach Österreich wegen Arbeit? Beitrag von Muleta am 26.07.2008 um 00:53:38 questionaire schrieb am 25.07.2008 um 22:14:28:
die Zeiten, in denen dort deutsches Recht galt, sind schon länger vorbei. Das nutzt Dir aber wenig, da Dein Lebenspartner wohl in Österreich kein von Dir abgeleitetes längerfristiges Aufenthaltsrecht bekommen wird. Er wird sich mit der deutschen Aufenthaltserlaubnis somit nur für relativ ausgedehnte Besuche dort aufhalten dürfen. Zitat:
wieso sollte es in AT überhaupt "Integrationskurse" geben?!? Und was sollte er dort über die deutsche Werteordnung, insbes. über solche Themen wie gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und Nichtdiskriminierung von homosexuell orientierten Menschen lernen können?!? Ergebnis: Integrationskurs, zumindest einer, der in Deutschland als solcher anerkannt wird, geht nur in Deutschland. Muleta |
Titel: Re: Lebenspartnerschaft / Probleme bei Arbeit in Österreich??? Beitrag von trixie am 26.07.2008 um 01:00:53 Muleta schrieb am 26.07.2008 um 00:53:38:
Wenn der LP kein abgeleitetes Aufenthaltsrecht bekommt, müßte er praktisch in Deutschland leben. Aber eine deutsche AE würde aber wieder daran scheitern, dass die eheliche LG hier nicht gelebt wird und die abgeleitete Freizügigkeit wird daran scheitern, weil der Stammberechtigte nicht in Deutschland lebt. Wie soll das denn funktionieren? trixie |
Titel: Re: Lebenspartnerschaft / Probleme bei Arbeit in Österreich??? Beitrag von Muleta am 26.07.2008 um 01:07:41 trixie schrieb am 26.07.2008 um 01:00:53:
der TS schrieb: questionaire schrieb am 25.07.2008 um 22:14:28:
es geht also um eine vorübergehende Abwesenheit, möglicherweise unter Beibehaltung des Lebensmittelpunktes in D und zwar gerade wegen der LP. Den Anspruch auf Erteilung einer deutschen AE berührt ein solcher Projekteinsatz doch gar nicht. Muleta |
Titel: Re: Lebenspartnerschaft / Probleme bei Arbeit in Österreich??? Beitrag von questionaire am 26.07.2008 um 09:06:23
Bezüglich Integrationskurs hatte ich mich falsch ausgedrückt. Ich dachte es muss ein Integrationskurs hier in Deutschland durchgeführt werden, um die AE in Deutschland zu erlangen. Aber mein Freund muss ja sowieso vor der Familienzusammenführung das Deutsch A1 Sprachtest-Zertifikat vorlegen.
Was das deutsche Recht betrifft, hat mich interessiert ob Österreich LPs anerkennt, die in Deutschland geschlossen wurden. Ansonsten ist es mir ja gar nicht möglich einen Job in Österreich anzunehmen, was eben schwierig ist, wenn man wie ich als Freelancer im künstlerischen Bereich arbeitet. Aber sehe ich das richtig, dass die AE in D von einem Aufenthalt in Österreich unberührt bleibt. Natürlich möchte ich diesbezüglich auch kein Risiko eingehen. |
Titel: Re: Lebenspartnerschaft / Probleme bei Arbeit in Österreich??? Beitrag von trixie am 26.07.2008 um 09:42:34 questionaire schrieb am 26.07.2008 um 09:06:23:
Nö! Die AE bekommt er nach der Einreise, wenn sie bei der ABH beantragt wird. questionaire schrieb am 26.07.2008 um 09:06:23:
Nachdem es in Österreich keine Lebenspartnerschaft gibt, kann sie dort auch nicht anerkannt werden. questionaire schrieb am 26.07.2008 um 09:06:23:
Solange der gewöhnliche Aufenthalt Deutschland ist, würde ich da zustimmen. trixie |
Titel: Re: Lebenspartnerschaft / Probleme bei Umzug nach Österreich wegen Arbeit? Beitrag von michi am 31.08.2008 um 01:17:16 Muleta schrieb am 26.07.2008 um 00:53:38:
Das österreichische Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (http://www.bmi.gv.at/downloadarea/niederlassung/rechtsgrundlagen/NAG.pdf) kennt in §56 durchaus die Möglichkeit, dem Lebenspartner eines freizügigkeitsberechtigten EWR-Bürgers eine "Niederlassungsbewilligung - Angehöriger" zu erteilen. In der FAQ (http://www.bmi.gv.at/niederlassung/faq.asp) des österreichischen Innenministeriums liest sich das folgendermaßen: Zitat:
Es sind also die allgemeinen Voraussetzungen für Aufenthaltstitel zu erfüllen, eine Haftungserklärung des TS wäre nötig, der Lebenspartner hat mit diesem Titel zunächst einmal keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Eine ähnliche Frage wurde z.B. in http://www.auslaender.at/forum/showthread.php?t=2805&highlight=lebenspartner diskutiert. Der Nachweis der "dauerhaften Beziehung" kann über die entsprechenden Dokumente der in Deutschland eingetragenen Partnerschnaft geführt werden. Ganz abgesehen davon, welchen Weg der TS schließlich wählt: da diese Partnerschaften in Österreich eben zivilrechtlich nicht anerkannt sind, sollte für Notfälle (Besuchsrecht im Krankenhaus) entsprechend vorgesorgt werden. lg michi |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |