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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> ALG mit aufenhaltstitel §30
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Beitrag begonnen von inam_81 am 25.07.2008 um 22:04:32

Titel: ALG mit aufenhaltstitel §30
Beitrag von inam_81 am 25.07.2008 um 22:04:32
Hello everyone,
I have a question regarding the ALG.

My friend's wife is working in the industry for the last 4 years having a visa titel §30. Her job will be terminating at the end of this year.
Would it be possible for her to get "arbeitlosengeld" with this visa titel?

Thanks for the response.

Titel: Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Beitrag von schweitzer am 25.07.2008 um 22:08:32

inam_81 schrieb am 25.07.2008 um 22:04:32:
Would it be possible for her to get "arbeitlosengeld" with this visa titel?



Yes. Why not?  If she has paid to the social insurances, than  she has of course the right to get "Arbeitslosengeld".

=schweitzer=

Titel: Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Beitrag von trixie am 25.07.2008 um 22:16:35

inam_81 schrieb am 25.07.2008 um 22:04:32:
Would it be possible for her to get "arbeitlosengeld" with this visa titel?

Nur wenn es sich um eine versicherungspflichtige Tätigkeit gehandelt hat, bekommt sie ALG I. Also wenn es ein sog. 400 Euro Job war, bekommt sie kein ALG I.

trixie

Titel: Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Beitrag von inam_81 am 25.07.2008 um 22:19:18
This means ALG is not visa dependent.
She is paying "sozialversicherung" since 4 years.

Titel: Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Beitrag von ryka am 25.07.2008 um 22:19:39

trixie schrieb am 25.07.2008 um 22:16:35:
Nur wenn es sich um eine versicherungspflichtige Tätigkeit gehandelt hat, bekommt sie ALG I. Also wenn es ein sog. 400 Euro Job war, bekommt sie kein ALG I.

trixie


Du meintst wohl, wenn es kein 400 Euro Job war.

Ryka


Titel: Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Beitrag von C_Devil am 25.07.2008 um 22:38:41

ryka schrieb am 25.07.2008 um 22:19:39:
Du meintst wohl, wenn es kein 400 Euro Job war.  


Nee, trixie meint schon richtig: Wenn es ein 400 Euro Job war, bekommt sie kein Alg I.

Anspruch auf Alg I entsteht nur durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen.

Wenn 4 Jahre Sozialversicherung gezahlt wurde (Fulltime-Job) hat sie Anspruch auf Alg I.
Wenn ich die Tabelle der Anspruchsdauer richtig deute, müsste sie Anspruch auf 12 Monate ALg I haben (ohne Gewähr, da ich kein Leistungsrechtler bin).

Bitte denkt aber unbedingt an die rechtzeitige Arbeitslosmeldung - § 37 b SGB III.
Hier zwei entsprechende Links dazu.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25986/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Allgemein/Arbeitsuchendmeldung.html

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Publikation/pdf/Leitfaden-zur-fruehzeitigen-Arbeitsuche.pdf

Titel: Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Beitrag von inam_81 am 25.07.2008 um 22:55:48
Wenn 4 Jahre Sozialversicherung gezahlt wurde (Fulltime-Job) hat sie Anspruch auf Alg I.

3 Jahre (Halftime), 1 Jahr (Fulltime)

Titel: Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Beitrag von fons am 25.07.2008 um 22:59:38
Boah, deine Farbwahl erzeugt Augenkrebs.
Haste ne gute Haftpflichtversicherung?  [lach=ichlachmichwech.gif]

BTW: schau mal oben bei Hilfe, da wird erklärt
wie man zitieren kann.

Titel: Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Beitrag von C_Devil am 25.07.2008 um 23:02:53

inam_81 schrieb am 25.07.2008 um 22:55:48:
3 Jahre (Halftime), 1 Jahr (Fulltime)  


1 Jahr Fulltime reicht aus für einen Anspruch von 6 Monaten.

Waren die 3 Jahre Halftime im Rahmen eines 400 Euro-Jobs oder mehr ?

Titel: Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Beitrag von trixie am 25.07.2008 um 23:14:25

inam_81 schrieb am 25.07.2008 um 22:19:18:
This means ALG is not visa dependent.

Die Dame hat kein Visum, sondern eine AE. Ohne AE hätte sie ja nicht arbeiten dürfen. Sie ist ALG I anspruchsberchtigt, wenn die Hinweise der beiden Links beachtet.


C_Devil schrieb am 25.07.2008 um 22:38:41:
Wenn ich die Tabelle der Anspruchsdauer richtig deute, müsste sie Anspruch auf 12 Monate ALg I


... und ab dem vollendeten 50. Lebensjahr wäre der Anspruch 15 Monate,

... ab dem vollendetern 55. Lebensjahr wäre der Anspruch 18 Monate

... und last not least ab dem vollendeten 58. Lebensjahr wäre der Anspruch 24 Monate.


@ C_Devil für den Hinweis

@ Ryka du wolltest mich scheinbar auf's Glatteis führen, denn heute ist scheinbar kein guter Tag für mich. ;)
... aber C_Devil hat heute ein wachsames Holzauge und übersieht kein kein nicht. Hoffentlich hast du es dieses Mal verstanden fons.


Zitat:
1 Jahr Fulltime reicht aus für einen Anspruch von 6 Monaten.

Waren die 3 Jahre Halftime im Rahmen eines 400 Euro-Jobs oder mehr ?

Man kann ja gar nicht so schnell schreiben, wie sich hier neue Infos ergeben.


fons schrieb am 25.07.2008 um 22:59:38:
Boah, deine Farbwahl erzeugt Augenkrebs.

Das liegt wohl an den Joints, die du mit heute geraucht hast. ;D


trixie

Titel: Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Beitrag von inam_81 am 25.07.2008 um 23:15:46
Waren die 3 Jahre Halftime im Rahmen eines 400 Euro-Jobs oder mehr ?

3 Jahre (halftime) was 1500 Euro (bruto) job.

Titel: Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Beitrag von trixie am 25.07.2008 um 23:20:53

inam_81 schrieb am 25.07.2008 um 23:15:46:
Waren die 3 Jahre Halftime im Rahmen eines 400 Euro-Jobs oder mehr ?

3 Jahre (halftime) was 1500 Euro (bruto) job.


Bevor hier die Infos völlig durcheinander geraten, wäre es sinnvoll, wenn du aufschreibst, von wann bis wann sie welche Tätigkeit ausgeübt hat.

trixie

Titel: Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Beitrag von inam_81 am 25.07.2008 um 23:33:16
von wann bis wann sie welche Tätigkeit ausgeübt hat

Software Engineer (Halftime) ...  01.12.2004 - 31.12.2007
Software Engineer (Fulltime)  ...  01.01.2008 - 31.12 .2008

Titel: Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Beitrag von trixie am 25.07.2008 um 23:37:02

inam_81 schrieb am 25.07.2008 um 23:33:16:
Software Engineer (Halftime) ...01.12.2004 - 31.12.2007

Wurden für diese Tätigkeiten auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt oder war das ein sog. 400 Euro Job?

trixie

Titel: Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Beitrag von inam_81 am 25.07.2008 um 23:59:17
"Sozialversicherung" is paid during the all 4 years and jobs are more than 1000 Euro.

Titel: Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Beitrag von trixie am 26.07.2008 um 00:09:28

inam_81 schrieb am 25.07.2008 um 23:59:17:
"Sozialversicherung" is paid during the all 4 years and jobs are more than 1000 Euro.


Die Dame hätte dann Anspruch auf mindestens 12 Monate ALG I, evtl. sogar noch länger, wenn hier etwas zutrifft:


trixie schrieb am 25.07.2008 um 23:14:25:
... und ab dem vollendeten 50. Lebensjahr wäre der Anspruch 15 Monate,

... ab dem vollendetern 55. Lebensjahr wäre der Anspruch 18 Monate

... und last not least ab dem vollendeten 58. Lebensjahr wäre der Anspruch 24 Monate.


Die Höhe des ALG I richtet sich nach dem Durchschnitteinkommen der letzten 12 Monate, in denen sie beschäftigt war.

trixie

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