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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Beglaubigung der Ablichtungen von Reisepässen / Personalausweisen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1216910518 Beitrag begonnen von tapir am 24.07.2008 um 16:41:58 |
Titel: Beglaubigung der Ablichtungen von Reisepässen / Personalausweisen Beitrag von tapir am 24.07.2008 um 16:41:58
Ist irgendwo gesetzlich geregelt, dass Ablichtungen deutscher Reisepässe oder Personalausweise von deutschen Stellen nicht beglaubigt werden dürfen?
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Titel: Re: Beglaubigung der Ablichtungen von Reisepässen / Personalausweisen Beitrag von janetm am 24.07.2008 um 17:00:23
Bevor du hier noch eine profesionelle Antwort mit Quelle bekommst, das was ich dazu weiss und gefunden habe.
"Hingegen sind Beglaubigungen deutscher Personalausweise und Reisepässe zur Vorlage bei deutschen Behörden möglich." http://www.landsberg.de/web.nsf/id/pa_asan6u7crd.html "Fotokopien dürfen nicht als Ersatz von Papieren beglaubigt werden (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Fahrzeugschein usw." http://www.luebeck.de/bewohner/buergerservice/lvw/leistungen/index.html?lid=115 Und genauso wurde es hier im Bürgerbüro auch gemacht. Da stand dann drauf: Beglaubigt zur Vorlage bei xyz. Aloha |
Titel: Re: Beglaubigung der Ablichtungen von Reisepässen / Personalausweisen Beitrag von trixie am 03.08.2008 um 01:28:00
Vielleicht hilft dir das hier weiter:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1188547248/13#13 trixie |
Titel: Re: Beglaubigung der Ablichtungen von Reisepässen / Personalausweisen Beitrag von tapir am 03.08.2008 um 12:38:51
Danke für den Hinweis. Gibt es hierzu auch Vorschriften oder sonstige Quellen?
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Titel: Re: Beglaubigung der Ablichtungen von Reisepässen / Personalausweisen Beitrag von Muleta am 03.08.2008 um 14:36:39 tapir schrieb am 03.08.2008 um 12:38:51:
gibt die Kommentierung zu § 33 VwVfG dazu nichts her? Ich sehe, jedenfalls bezogen auf das VwVfG, keinen Hinderungsgrund, solange die Vorlage der beglaubigten Kopie bei einer Behörde bestimmt ist. Muleta |
Titel: Re: Beglaubigung der Ablichtungen von Reisepässen / Personalausweisen Beitrag von ronny am 04.08.2008 um 07:50:24 Muleta schrieb am 03.08.2008 um 14:36:39:
Du mußt als Beglaubigender aber genau angeben (im Beglaubigungsvermerk)bei welcher Behörde die Vorlage erfolgt. Und das ist der casus knacktus, man kann das immer nur für einen Einzelfall beglaubigen. Ich kriege gerade den Link auf die hessische Verordnung zum § 33 HVwVfG online nicht gefunden.... :-/ Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Beglaubigung der Ablichtungen von Reisepässen / Personalausweisen Beitrag von Muleta am 04.08.2008 um 11:12:32 ronny schrieb am 04.08.2008 um 07:50:24:
ja klar: "zur Vorlage beim Standesamt xyz" Und schon habe ich eine beglaubigte Kopie - die Beglaubigung wird 'unter Privaten' ja nicht dadurch entwertet, dass die beglaubigende Behörde den entsprechenden Vermerk draufmacht. Insofern ist die ganze Regelung m.E. sowieso witzlos... Muleta |
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