i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Beglaubigung der Ablichtungen von Reisepässen / Personalausweisen
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1216910518

Beitrag begonnen von tapir am 24.07.2008 um 16:41:58

Titel: Beglaubigung der Ablichtungen von Reisepässen / Personalausweisen
Beitrag von tapir am 24.07.2008 um 16:41:58
Ist irgendwo gesetzlich geregelt, dass Ablichtungen deutscher Reisepässe oder Personalausweise von deutschen Stellen nicht beglaubigt werden dürfen?

Titel: Re: Beglaubigung der Ablichtungen von Reisepässen / Personalausweisen
Beitrag von janetm am 24.07.2008 um 17:00:23
Bevor du hier noch eine profesionelle Antwort mit Quelle bekommst, das was ich dazu weiss und gefunden habe.

"Hingegen sind Beglaubigungen deutscher Personalausweise und Reisepässe zur Vorlage bei deutschen Behörden möglich."

http://www.landsberg.de/web.nsf/id/pa_asan6u7crd.html

"Fotokopien dürfen nicht als Ersatz von Papieren beglaubigt werden (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Fahrzeugschein usw."

http://www.luebeck.de/bewohner/buergerservice/lvw/leistungen/index.html?lid=115

Und genauso wurde es hier im Bürgerbüro auch gemacht. Da stand dann drauf: Beglaubigt zur Vorlage bei xyz.

Aloha

Titel: Re: Beglaubigung der Ablichtungen von Reisepässen / Personalausweisen
Beitrag von trixie am 03.08.2008 um 01:28:00
Vielleicht hilft dir das hier weiter:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1188547248/13#13

trixie

Titel: Re: Beglaubigung der Ablichtungen von Reisepässen / Personalausweisen
Beitrag von tapir am 03.08.2008 um 12:38:51
Danke für den Hinweis. Gibt es hierzu auch Vorschriften oder sonstige Quellen?

Titel: Re: Beglaubigung der Ablichtungen von Reisepässen / Personalausweisen
Beitrag von Muleta am 03.08.2008 um 14:36:39

tapir schrieb am 03.08.2008 um 12:38:51:
Danke für den Hinweis. Gibt es hierzu auch Vorschriften oder sonstige Quellen?


gibt die Kommentierung zu § 33 VwVfG dazu nichts her?

Ich sehe, jedenfalls bezogen auf das VwVfG, keinen Hinderungsgrund, solange die Vorlage der beglaubigten Kopie bei einer Behörde bestimmt ist.

Muleta

Titel: Re: Beglaubigung der Ablichtungen von Reisepässen / Personalausweisen
Beitrag von ronny am 04.08.2008 um 07:50:24

Muleta schrieb am 03.08.2008 um 14:36:39:
Ich sehe, jedenfalls bezogen auf das VwVfG, keinen Hinderungsgrund, solange die Vorlage der beglaubigten Kopie bei einer Behörde bestimmt ist.  


Du mußt als Beglaubigender aber genau angeben (im Beglaubigungsvermerk)bei welcher Behörde die Vorlage erfolgt.

Und das ist der casus knacktus, man kann das immer nur für einen Einzelfall beglaubigen.

Ich kriege gerade den Link auf die hessische Verordnung zum § 33 HVwVfG online nicht gefunden.... :-/

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Beglaubigung der Ablichtungen von Reisepässen / Personalausweisen
Beitrag von Muleta am 04.08.2008 um 11:12:32

ronny schrieb am 04.08.2008 um 07:50:24:
Du mußt als Beglaubigender aber genau angeben (im Beglaubigungsvermerk)bei welcher Behörde die Vorlage erfolgt.


ja klar: "zur Vorlage beim Standesamt xyz" Und schon habe ich eine beglaubigte Kopie - die Beglaubigung wird 'unter Privaten' ja nicht dadurch entwertet, dass die beglaubigende Behörde den entsprechenden Vermerk draufmacht. Insofern ist die ganze Regelung m.E. sowieso witzlos...

Muleta

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.