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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Sirene Italien
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Beitrag begonnen von helix21 am 24.07.2008 um 11:02:29

Titel: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 24.07.2008 um 11:02:29
Hallo, ich bin total verzweifelt, habe gerade drei Stunden im Internet recherchiert und komme zu keinem Ergebnis.
Wer kann mir helfen?
Meine Ausländerbehörde ist seit drei Monaten mit dem Konsulationsverfahren beschäftigt und kriegt seit drei Monaten kein
Führungszeugnis aus Italien angefordert. Heute morgen habe ich angerufen. Die sind mittlerweile sowas von patzig zu mir, haben mich noch nicht einmal gesehen und verweigern trotzdem jeden Termin.
Das Einzige was die machen ist eine weitere Erinnerungsemail an die Sirene Deutschland zu schicken. Seit drei Monaten geht das so.
Die Sachbearbeiterin wies mich heute daraufhin, ich solle mich gefälligst gedulden, manche würden ein Jahr warten.
Wir sind am Ende, haben kein Geld mehr und ich bekomme auch keinen Rechtsbeistand weil ich mit meinem Bafög und dem 400-Eurojob über 800 € monatlich komme.
Ich habe bei der Sirene persönlich angerufen, sie geben keine Auskünfte, sagen aber dass sie keinerlei Möglichkeiten ausser dem ständigen Anmahnen des Dokumentes hätten.
Nun ist der Fall wahrscheinlich so, dass die Anfrage die Italiener nicht groß interessiert. Aber ohne Fristen und Sanktionsmöglichkeiten geht das ja immer so weiter.
Ich habe auf dem italienischen Konsulat angerufen,sie wissen von keiner Sirene Italien, meinten wahrscheinlich sei das Innenmisisterium zuständig. Ich habe keine Ahnung wohin ich mich wenden kann um dieses Führunmgzeugnis zu beschleunigen, da ich nicht sicher weiss wo mein Mann letztlich gemeldet war. Wahrscheinlich bräuchte ich eh eine Vollmacht, obwohl wir verheiratet sind. Was kann ich noch tun, bitte helft mir. Wir sind seit drei Jahren voneinander getrennt und ich geh bald daran kaputt.

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von inge am 24.07.2008 um 11:22:24
@mods: ggfs mal hier dranhängen
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1213449648/0#0
?


helix21 schrieb am 24.07.2008 um 11:02:29:
da ich nicht sicher weiss wo mein Mann letztlich gemeldet war

Bei der Abschiebung hat er doch sicherlich was schriftliches bekommen? Hat er sich den schon an die itl. Behörde gewandt, die damals die Abschiebung verfügt hat? Leidlich italienisch müsste er doch können, oder?

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 24.07.2008 um 11:29:01
Nein, er hat bei der Abschiebung gar nichts bekommen.
Er kann sehr gut Italienisch, war aber nur anfangs gemeldet, in den anderen Städten aber nicht mehr.
Wohin soll er sich in Italien wenden?

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von tapir am 24.07.2008 um 11:34:15
Er sollte sich auf Italienisch wenden an:

Garante per la protezione dei dati personali
(Data Protection Commissioner)
Piazza di Montecitorio, 121
I - 00186 Roma
Tel.: ++39-06-69677713
Fax: ++ 39-06-69677785
E-mail: garante@garanteprivacy.it
Internet: www.garanteprivacy.it

Diese Dienststelle ist u.a. zuständig für den Kontakt von Normalsterblichen (= Nichtbehörden) zur italienischen SIRENE.

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von inge am 24.07.2008 um 11:46:52

helix21 schrieb am 24.07.2008 um 11:29:01:
Nein, er hat bei der Abschiebung gar nichts bekommen

Na ja. Immerhin gab's sogar ein Gerichtsverfahren. Irgendwelche Schriftstücke entstehen durch sowas normalerweise.

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 25.07.2008 um 10:17:40
@tapir: Danke dir! Werd's dort versuchen.
@inge:I Danke für deine Antwort. In dem Gerichtsverfahren ist maximal ein Dokument entstanden, dass den Widerspruch gegen die Abschiebung ablehnt.
Ich weiss nicht,ob so ein Dokument hier was bringt.

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 10.08.2008 um 12:12:35
Hallo,

ich wollte nur mal melden, dass wir jetzt mehrmals an die Garante di Privacy und sogar an die Sirene Italien, deren Emailadresse ich jetzt endlich nach tagelanger Internetsuche ausfindig machen konnte, geschrieben haben, aber trotzdem nach mittlwerweile viereinhalb (!) Monaten das Führungszeugnis aus Italien auf sich warten lässt.
Gibt es noch irgendeine Möglichkeit, z.B. ein italienisches Verwaltungsrecht, Druck auf die auszuüben. Es ist wohl offensichtlich, dass da absichtlich blockiert wird!
Bei der ABH kann ich mich auch nicht mehr melden, sonst dreht die gute Frau da durch...

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von tapir am 10.08.2008 um 14:34:41
Es ist ein europaweit bekanntes Problem, dass die Dauer von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in Italien regelmäßig unerträglich lange ist. Italien ist hierfür schon oft vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Leider ist es offensichtlich für Italien immer noch günstiger, die erfolgreichen Beschwerdeführer nach Maßgabe der EGMR-Entscheidungen zu entschädigen, als die personelle und organisatorische Ausstattung von Verwaltung und Justiz nachhaltig zu verbessern.

In Deinem konkreten Fall kannst Du selbstverständlich in Italien Rechtsmittel ergreifen, doch wird auch dies wieder sehr lange dauern. Ich halte es für wichtig, die Fälle auf europäischer Ebene zur Sprache zu bringen, um so konstanten Druck auf Italien auszüben, um die Situation zu verbessern, was in einigen, wenigen Teilbereichen auch bereits funktioniert hat. Du kannst Dein Anliegen z.B. schildern:
SOLVIT (http://ec.europa.eu/solvit/site/index_de.htm)
EU Citizen Signpost Service (http://ec.europa.eu/citizensrights/front_end/index_de.htm)
EU-Kommission, Generaldirektion Justiz, Freiheit, Sicherheit (http://ec.europa.eu/justice_home/contact_us_de.htm)
Viel Erfolg!

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 10.08.2008 um 14:46:00
@tapir: Wow! Das ist doch mal was! Danke  [sens=sensationell.gif]
Sowas sagt einem natürlich sonst keiner.
Aber immerhin kann ich was machen, als bloss abwarten. Ich hoffe natürlich, dass diese Beschwerden auch wo ankommen.
Falls jemand Erfahrung damit hat, würd ich gerne mehr wissen.

Danke erstmal. Liebe Grüße!

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 24.10.2008 um 12:21:05
So, ich muss euch mal wieder erzählen, was es Neues gibt, auf dass Andere draus lernen:

Habe soeben mit der ABH telefoniert, hatte über das SOLVIT-Netzwerk rausgefunden, dass das Straferegister (bzw. Führungszeugnis) am 29.9 in Italien losgeschickt worden ist und erst heute ( 26 Tage später!) von meiner ABH , Auskunft erhalten.  Nur damit ihr wisst, wie lange ein Brief von Italien nach Deutschland über die Sirene so dauern kann.  >:(
Die SB sagte mirm dass 4 Strafverfahren aufgelistet seien.
1. Falschaussage (bei Verhaftung falschen Namen genannt)
2. Körperverletzung (Gewalt gegen Abschiebepolizisten)
3. Verstoss gegen das Aufenthaltsgesetz (ist klar)
4. Verstoss gegen BTM

Das Krasse ist jetzt: 1. und 4. sind noch in Verhandlung, die erste Anhörung findet am 18.11 statt. Wie soll das funktionieren,wenn er schon seit 1,5 Jahren nach Marokko abgeschben wurde???
Was sollte man jetzt in dem Fall machen?
Die Anhörung für das BTM ist im April 2009.

:Richter

Bis dahin sollte das Visumverfahren auf keinen Fall dauern, zumal wir bereits seit sechs Monaten drauf warten.
Mein Mann sagt, sie hätten jedem seiner Freunde und ihm einen Teil von 7g Haschisch aufgeschrieben, die sie bei einer Razzia auf dem Tisch gefunden hatten.
Müssen wir jetzt befürchten, dass er als "Dealer" bezeichnet wird?
Was kann ich noch tun? Die 1. Anhörung ist ja bald.
Wie sieht es in der Summe aus? Hütten die 4 Strafverfahren Einfluss auf das Visum?
Und ein weiteres Problem: die ABH verlangt die detaillierten Urteile,
vorher kann sie nichts sagen. Die SB besteht darauf, dass es ja Schriftverkehr geben muss, nur war mein Mann die letzten zweieinhalb Jahre ohen festen Wohnsitz und besitzt überhaupt nichts.
Wo und wie komme ich an Kopien?  :fragz:
Im italienischen Behördenschungel kenne ich mich nicht aus! :-/
Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen würde!

Ganz liebe Grüße helix :bisbald


Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von tapir am 24.10.2008 um 17:25:31

helix21 schrieb am 24.10.2008 um 12:21:05:
Was sollte man jetzt in dem Fall machen?

Die einzige sinnvolle Lösung, auch bzgl. Kopien der Entscheidungen sowie Vorbereitung der noch anstehenden Verhandlungen wäre m.E., einen Rechtsanwalt in Italien einzuschalten. Tipps dazu gibt es vielleicht über dieses Forum: http://www.stranieriinitalia.it/forum-stranieri/ . Viel Erfolg!

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 02.11.2008 um 13:24:58
Hallo Tapir,

danke dir für den Tipp, habe das Forum "tuttostranieri" in Italien gefunden. Das ist das Pendant zu uns hier.

[danke=dankeschoen.gif] [danke=dankeschoen.gif]

Dort hat der Administrator mich auf ein Präzedenzurteil aus Brüssel verwiesen und mir versichert, dass keine Urteile benötigt werden.


http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-rechtsprechung/448-eugh-rs.-c-503/03-31.01.2006-freizuegigkeit-sdue-schengen-einreiseverweigerung-ehegatte-farid.html


Wenn die ABH-Sachbearbeiterin ihm nicht bald das Visum gibt, soll ich Revision einlegen. Stimmt das?
ZUdem habe ich im Ausländergesetz, dieses Passus gefunden:

AusIG , letzte Änderung 2002:

§ 8 Besondere Versagungsgründe

(1) Die Aufenthaltsgenehmigung wird auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruches nach diesem Gesetz versagt, wenn

  5.      er die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zu Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht oder wenn Tatsachen belegen, dass er einer Vereinigung angehört, die den internationalen Terrorismus unterstützt, oder er eine derartige Vereinigung unterstützt.


Dies ist bei ihm ja nicht der Fall. Kann es also sein, dass wir gar keine Urteile benötigen und die ABH uns nur weiter hinhalten will?
Wenn ja, was können wir dagegen tun?

[verdacht=verdacht.gif]


gruss helixamona

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von maki am 02.11.2008 um 13:44:49

helix21 schrieb am 02.11.2008 um 13:24:58:
AusIG , letzte Änderung 2002:

Das AusIG ist seit dem 01.01.2005 vom Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) abgelöst worden.

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 02.11.2008 um 14:48:07
Also müsste das gelten:

§ 28 Familiennachzug zu Deutschen


(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

   1. Ehegatten eines Deutschen,

  ...

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden.

§ 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen


(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass
2. kein Ausweisungsgrund vorliegt,



--> § 53 Zwingende Ausweisung


Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er

1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist,

2. wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz, wegen Landfriedensbruches unter den in § 125a Satz 2 des Strafgesetzbuches genannten Voraussetzungen oder wegen eines im Rahmen einer verbotenen öffentlichen Versammlung oder eines verbotenen Aufzugs begangenen Landfriedensbruches gemäß § 125 des Strafgesetzbuches rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist oder

1. er wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, 3. er den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes zuwider ohne Erlaubnis Betäubungsmittel anbaut, herstellt, einführt, durchführt oder ausführt, veräußert, an einen anderen abgibt oder in sonstiger Weise in Verkehr bringt oder mit ihnen handelt oder wenn er zu einer solchen Handlung anstiftet oder Beihilfe leistet.......


ist das richtig? Folgt daraus, dass wir das Urteil abwarten müssen?


Wenn er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden müsste, hätten die Italiener ihn doch nicht abgeschoben, oder?


Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von tapir am 02.11.2008 um 20:04:49
Das muss ich mir mal etwas gründlicher ansehen, wozu ich erst in den nächsten Tagen kommen werde. Hab das aber "auf dem Radar".

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 05.11.2008 um 11:01:43
Okay, danke dir Tapir, dass du an meinem Fall dranbleibst.  :gr1
Habe mittlerweile Kontakt zu Italien, man versprach mir, die Infos über die Anhörungen bzw. Anklagen zuzumailen.
Es heißt für mich also erstmal Tee trinken.   :gähn:

:bisbald
helixamona

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 13.11.2008 um 20:41:17
Hallöchen an alle Interessierten ,

und über das Versagen der deutschen ABH berichtet wird hier:

Hab mich jetzt mit meinem Anwalt gesprochen.
Die ABH hatte anstatt nach Verurteilungen nach "krimalpolizeilichen Erkenntnissen" gefragt und deswegen haben wir den Salat.
Mein Anwalt sagt, Anhörungen hätten nicht unbedingt in einer Strafe zu resultieren, sondern seien auch innerhalb Ermittlungsverfahren normal.
Problem: Die ABH wartet auf Urteile, Italien setzt immer neue Anhörungstermine an, weil mein abgeschobener Mann nicht erscheint, es wird also nie zum Urteil kommen.Ein Teufelskreis.

Gibt es einnen Ausweg? Können beispielsweise Strafverfahren verjähren?
Mein Anwalt hat mir Sirene Deutschland telefoniert, die jetzt das Verfahren nochmal ordnungsgemäß durchführen, wenn das wieder fünf Monate dauert, bin ich in der Klapse und vorher geh ich der Frau noch an die Gurgel!!!! Weiß ja wo ihr Büro wohnt  :aufsmaul


Bis denne

[lach=ichlachmichwech.gif]



Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von fons am 13.11.2008 um 22:45:07

helix21 schrieb am 13.11.2008 um 20:41:17:
und vorher geh ich der Frau noch an die Gurgel!!!! Weiß ja wo ihr Büro wohnt

Trotz des Smilies in der Zeile darunter:
Bitte solche unangebrachten/unsachlichen Äußerungen
sein lassen. Das ärgert die hier aktiven Praktiker sehr!

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 13.11.2008 um 23:43:56
@fons: ok, is schon klar.
hoffentlich liest sie mit und kriegt so viel angst, dass sie gleich morgen das visum ausstellt.   ;)
da du ein praktiker bist, kannst du mir vielleicht weiterhelfen?

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von fons am 13.11.2008 um 23:54:44

helix21 schrieb am 13.11.2008 um 23:43:56:
hoffentlich liest sie mit und kriegt so viel angst, dass sie gleich morgen das visum ausstellt

Es reicht jetzt. ok!
Da hilft auch kein Smilie!


Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 14.11.2008 um 00:16:19
wow. hab noch nie'ne gelbe karte gekriegt  :-X

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von fons am 14.11.2008 um 00:18:09
Lies bitte NUB sonst gibt's noch ein Echo. Und frag
dich dann warum (ohne Echo bitte)

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 14.11.2008 um 00:32:17
Hallo,
hab grad Post von den italienischen Kollegen gekriegt.
Sie sind sich absolut sicher und genervt von meiner Unsicherheit und sagen, dass ich Einspruch einlegen soll oder Klage gegen die ABH einreichen (bloß keine Gewalt!) und zu SOLVIT gehen soll. Da:

Berichtigung der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. L 158 vom 30.4.2004)

Amtsblatt Nr. L 229 vom 29/06/2004 S. 35 - 48

KAPITEL VI BESCHRÄNKUNGEN DES EINREISE- UND AUFENTHALTSRECHTS AUS GRÜNDEN DER ÖFFENTLICHEN ORDNUNG, SICHERHEIT ODER GESUNDHEIT

Artikel 27

Allgemeine Grundsätze

(1) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Kapitels dürfen die Mitgliedstaaten die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht eines Unionsbürgers oder seiner Familienangehörigen, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit beschränken. Diese Gründe dürfen nicht zu wirtschaftlichen Zwecken geltend gemacht werden.

(2) Bei Maßnahmen aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren und darf ausschließlich das persönliche Verhalten des Betroffenen ausschlaggebend sein. Strafrechtliche Verurteilungen allein können ohne Weiteres diese Maßnahmen nicht begründen.

Das persönliche Verhalten muss eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt. Vom Einzelfall losgelöste oder auf Generalprävention verweisende Begründungen sind nicht zulässig.

(3) Um festzustellen, ob der Betroffene eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellt, kann der Aufnahmemitgliedstaat bei der Ausstellung der Anmeldebescheinigung oder - wenn es kein Anmeldesystem gibt - spätestens drei Monate nach dem Zeitpunkt der Einreise des Betroffenen in das Hoheitsgebiet oder nach dem Zeitpunkt, zu dem der Betroffene seine Anwesenheit im Hoheitsgebiet gemäß Artikel 5 Absatz 5 gemeldet hat, oder bei Ausstellung der Aufenthaltskarte den Herkunftsmitgliedstaat und erforderlichenfalls andere Mitgliedstaaten um Auskünfte über das Vorleben des Betroffenen in strafrechtlicher Hinsicht ersuchen, wenn er dies für unerlässlich hält. Diese Anfragen dürfen nicht systematisch erfolgen. Der ersuchte Mitgliedstaat muss seine Antwort binnen zwei Monaten erteilen.

(4) Der Mitgliedstaat, der den Reisepass oder Personalausweis ausgestellt hat, lässt den Inhaber des Dokuments, der aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit aus einem anderen Mitgliedstaat ausgewiesen wurde, ohne jegliche Formalitäten wieder einreisen, selbst wenn der Personalausweis oder Reisepass ungültig geworden ist oder die Staatsangehörigkeit des Inhabers bestritten wird.



Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 14.11.2008 um 16:53:54
Also, ich zitiere meinen Anwalt:

Die Richtlinie vom 29.06.04 hilft uns meiner Auffassung nach nur wenig weiter, weil nach meinem Verständnis diese Richtlinie sich auf Fälle bezieht, in denen "Drittausländer" bereits sich legal innerhalb der EU aufhalten.

Nach Auffassung Herrn ......(Chef der ABH)  ist diese Richtlinie nicht zu berücksichtigen, weil Sie als deutsche Staatsbürgerin in Deutschland eben nicht als Unions-Bürgerin gelten, sondern als Deutsche. Er könne zum Verhältnis Richtlinie/Schengener Durchführungsübereinkommen zwar auch nichts konkretes sagen, meint aber, dass die Richtlinie Ihren und Herrn ........ Fall betreffend nur zur Anwendung kommen könnte, wenn Sie selbst als Deutsche in einem anderen EU-Land sich aufhalten würden. Dies könnte zutreffen.

Ich kann mit meinem Logikverständnis nicht verstehen, warum ich zwar als Deutsche, nicht aber als Unionsbürgerin gelten soll
und warum ich im Ausland mehr EU- Rechte haben soll, als im Heimatland.

Hat noch jemand 'ne Idee, was man jetzt macht?

@tapir: Wo bist du mit deinen genialen Ratschlägen? ::)

grüße helixamona

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von tapir am 16.11.2008 um 23:19:27
Nach meiner vorläufigen Einschätzung ist die verlinkte EuGH-Entscheidung nicht anwendbar. Sie betrifft den Fall, dass ein Unionsbürger von seiner Freizügigkeit Gebrauch machen will. Du willst aber in Deutschland, Deinem Heimatstaat leben.

Dein Fall ist ziemlich schwierig, ohne Anwalt ist das alles nicht so einfach. Leider fehlt auch mir z.Zt. die Zeit für eine gründlichere Befassung mit der Sache. Viel Erfolg!

[edit]Sehe jetzt erst die neueren Posts (ja, es ist schon spät). Also, Du bist bereits anwaltlich beraten, das ist gut. Die Steine scheinen nun ja zumindest langsam zu rollen. Nicht verzweifeln![/edit]

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 17.11.2008 um 10:21:48
Hey Tapir, danke dir, hoffe du bist wohl erholt.  :pc:

Leider hat mein Anwalt weniger Ahnung als du und er hilft mir bis jetzt kostenfrei, deshalb kann ich ihn nicht dauernd nerven.
Im italienischen Forum sagte man mir, dass wenn ich schon einmal im europäischen Ausland studiert/gelebt oder gearbeitet hätte, was alles drei zutrifft, gälte ich als Unionsbürgerin mit wechselndem Wohnsitz.
Sie berufen sich damit auf eine Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62005J0291:DE:HTML

Ich war leider nie mit Wohnsitz in Italien gemeldet, könnte  aber anhand Unieinschreibungen und bestandenen Klausuren
meinen zehnmonatigen Studienaufenthalt dort beweisen, oder mir von meiner englischen Arbeitsstelle, bei der ich davor ein Jahr mit Unterbrechungen in Italien gearbeitet habe, eine Bescheinigung ausstellen lassen.

Wie geht man jetzt vor?



Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von thsths am 17.11.2008 um 19:48:36

helix21 schrieb am 17.11.2008 um 10:21:48:
Ich war leider nie mit Wohnsitz in Italien gemeldet, könnte  aber anhand Unieinschreibungen und bestandenen Klausuren
meinen zehnmonatigen Studienaufenthalt dort beweisen, oder mir von meiner englischen Arbeitsstelle, bei der ich davor ein Jahr mit Unterbrechungen in Italien gearbeitet habe, eine Bescheinigung ausstellen lassen.

Ja, das wäre eine Möglichkeit. Dies geht zurück auf das Urteil "Surinder Singh" vom EuGH, 7. Juli 1992, C-370/9. Du musst nachweisen, dass Du 6 Monate zusammen mit Deinem Partner im Ausland gelebt und Dein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt hast. Ein Studium sollte dafür ausreichen, und kurze Unterbrechungen dürften keine Rolle spielen.

Mit diesem Hintergrund kannst Du ein Visum unter europäischem Recht beantragen - und zu den Details in Deutschland wissen andere hoffentlich mehr.

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 27.11.2008 um 11:54:01
@thsths Hallo, danke dir für deine gedankliche Beschäftigung mit meinem Fall. Muss dir aber mitteilen, dass es nun doch nicht ging, weil wir in Italien noch nicht verheiratet gewesen sind. Schade :-(

Die neuesten Nachrichten über den "großartigen" Job meiner ABH:

Ein Politiker hat sich für mich mit dem AA in Berlin in Verbindung gesetzt:
Dieses beruft sich auch auf die Einreisesperre aus Italien an der das Visum scheitern würde, die bis zum 5.9.2009 belegt sei und gegebenfalls verlängert werden könnte.
Dieses Datum höre ich damit zum Ersten Mal, näheres weiss das AA aber nicht.

Nach Auffassung des AA obliegt es meinem Mann seine Einreisesperrung zu begrenzen. Dies hätte ihm die Deutsche Botschaft bereits mitgeteilt und auf Sirene Deutschland verwiesen.
Dies stimmt nicht!!! Mein Mann hat seit 1.5.2008 nichts von der deutschen Botschaft gehört.
Die deutsche Botschaft hätte keinen Einfluss auf Verfahren und Dauer bei den italienischen Behörden.

Jetzt mal eine blöde Frage: Ist das Konsultationsverfahren nicht genau das, was jetzt von meinem Mann selbst erwartet wird?
Ich dachte, die beiden Länder müssten sich abstimmen, ob etwas gegen eine erneute Einreise ins Schengengebiet spricht und ein Ehegattennachzug an sich hebt sowieso eine Einreisesperre auf.
Dies wurde mir ganz zu Beginn mitgeteilt und dies war einer der Gründe für unsere Heirat.

So langsam glaube ich, dass die linke Hand nicht weiß, was die Rechte tut und jeder das Gesetz für sich so auslegt
um am Besten dazustehen. Deutschland verweist auf Italien und umgekehrt.Kann sein, dass ich falsch liege?


Jedenfalls rief mich eben mein Anwalt an und meinte, er hätte nocheinmal mit der Sirene Deutschland telefoniert und die hätten von einem Konsultationsverfahren überhaupt nichts gewusst, geschweige denn, dass mein Mann mit einer Deutschen verheiratet ist.
Sie meinten dann hätte man den Vermerk im SIS schon längst herausnehmen müssen.

Es wird immer komplizierter hier!

Mein Mann ist übrigens am 18.11. in einer der Anhörungen nun freigesprochen worden, es steht aber noch eine für den 17.4.2009 aus, bei der er wahrscheinlich auch freigesprochen werden wird.
Was also, soll die ganze Schikane?

Hat irgendwer von euch da draussen noch den Überblick?
Beziehungsweise eine Ahnung was man jetzt unternehmen muss?
Mein Anwalt informiert sich, aber er ist fassungslos angesichts solcher
Schiefläufe.

Ich wäre froh, wenn sich einer der Experten mal äussern könnte,
ich glaube mittlerweile sind wir echt tief in der Behördenmühle...

Liebe Grüße helixamona

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von Mick am 27.11.2008 um 12:00:29

helix21 schrieb am 27.11.2008 um 11:54:01:
Ich wäre froh, wenn sich einer der Experten mal äussern könnte,

Hi,
was soll das bringen? Ohne Akteneinsicht und Rück-
sprache mit mehr als einem Beteiligten kann da nix
bei rumkommen.

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 27.11.2008 um 12:11:43
@mick
Die Akteneinsicht bekommst du, wenn du dir meinen Fall von Anfang an durchliest. Dann wirst du auch verstehen, dass es nicht bringt,mit Beteiligten zu sprechen, die jeweils das Schengener Durchführungsübereinkommen anders auslegen.

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 28.11.2008 um 11:04:49
Okay ich formuliere einige meiner Frage ein bisschen klarer, vielleicht antwortet dann jemand:

Wenn die ABH eine Visumsanfrage zum Ehegattennachzug bekommt und feststellt, dass die Person im SIS ausgeschrieben ist, muss sie dann automatisch das Kosultationsverfahren einleiten und die Sirene Deutschland davon unterrichten, dass eine Heirat stattgefunden hat?

Was kann man tun,wenn dies nach sechs Monaten nicht passiert ist und eigentlich gar nichts passiert ist, bis auf die Anforderung "kriminalpolizeilicher Erkenntnisse", bei denen noch ausstehende Anhörungen in bestimmten Strafverfahren festgestellt wurden?
Kann dies einer Ausgabe des Visums im Wege stehen?

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 30.11.2008 um 16:04:29
ich setz mich hiermit nochmal auf die agenda, vielleicht antwortet mir dann jemand....ist echt wichtig, kommt gebt euch 'nen ruck!

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von Mick am 30.11.2008 um 16:57:10

helix21 schrieb am 28.11.2008 um 11:04:49:
Wenn die ABH eine Visumsanfrage zum Ehegattennachzug bekommt und feststellt, dass die Person im SIS ausgeschrieben ist, muss sie dann automatisch das Kosultationsverfahren einleiten und die Sirene Deutschland davon unterrichten, dass eine Heirat stattgefunden hat?

Hi,

nein, eine Automatik besteht da nicht. Nach Art. 25 SDÜ wird das
Verfahren eingeleitet, wenn ein Aufenthaltstitel erteilt werden soll.
Es kann also durchaus erst alles andere geprüft werden. Komme
ich dann so schon zu dem Schluss, dass ich keinen Titel erteilen
werde, dann spare ich mir auch das Konsultationsverfahren.


helix21 schrieb am 28.11.2008 um 11:04:49:
Was kann man tun,wenn dies nach sechs Monaten nicht passiert ist und eigentlich gar nichts passiert ist, bis auf die Anforderung "kriminalpolizeilicher Erkenntnisse", bei denen noch ausstehende Anhörungen in bestimmten Strafverfahren festgestellt wurden?

Wie soll ich das verstehen? Es sind noch Strafverfahren anhängig?
Dann wird grundsätzlich der Ausgang der Verfahren abgewartet.

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 01.12.2008 um 10:43:52
@Mick: Danke dir, dann werde ich mich jetzt mal um das Verfahren kümmern und rausfinden worum es da genau gehen soll. :-/

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 02.12.2008 um 19:34:15
Hallo hier zur Info an alle ähnlich betroffenen Leute!!!!!::::

Vorgestern hat mein Anwalt sich mit der zuständigen Sachbearbeiterin der Sirene Deutschland unterhalten und es ist herausgekommen, dass meine SB der ABH den Fall über 7 Monate falsch behandelt hat!!!
Das Konsulationsverfahren ist nicht eingeleitet worden und die Sirene  wusste nicht dass mein Mann mit einer Deutschen verheiratet ist, was üblichweise eine sofortige Sperrung im SIS zur Folge hat.
Anstattdessen wurde sogar nach "kriminalpolizeilichen Erkenntnissen" in Italien angefragt, obwohl eigentlich nur Verurteilungen relevant sind. Da gegen meinen Mann noch ein Bagatell-Strafverfahren läuft, wird dessen Ausgang jetzt von der ABH abgewartet. Schöne Sch...
Die SB der Sirene hat jetzt erstmal meine ABH angerufen und ihnen erklärt wie man richtig arbeitet und promt hat die SB der ABH zum ersten Mal mit mir Kontakt aufgenommen, weil sie jetzt wegen dem Verfahren was braucht.
Vorher hat sie sich 7 Monate nicht gemeldet und mich jedes Mal unfreudnlichst abgertigt am Telefon.
Miese Menschen sowas.... >:(, trotzdem darf ich Weihnachten wahrscheinlich noch allein feiern, ich hab so 'ne Wut, sag ich euch!

Titel: Re: Sirene Italien/Konsulatationsverfahren
Beitrag von helix21 am 05.02.2009 um 13:10:36
Hallo da draussen,

es gibt Neuigkeiten, wird auch mal Zeit, da unser Visumsantrag zur Ehegattenzusammenführung seit dem 1. Mai 2008 laufen sollte.
Die SIRENE hat jetzt endlich die Löschung des Eintrages im SIS veranlassen können, was eigentlich sofort nach Antrga hätte geschehen müssen, dann wäre mein Mann auch schon längst da.
Das Problem sind noch einige Bagatellstrafverfahren meines Mannes in Italien, die im Zusammenhang mit der Abschiebung vor eineinhalb Jahren entstanden sind, aber in Italien noch gelistet und verhandelt werden, ohne dass der Angeklagte überhaupt noch im Land ist.
Durch einen Verfahrensfehler ist die ABH auf diese aufmerksam geworden und will jetzt mit der Visumsvergabe bis zu deren Ausgang abwarten oder jeweils die Anklageschriften einsehen.
Das Problem: Italien blockiert diese. Ich rufe täglich in Italien an seit zwei Wochen und jeder Sachbearbeiter erzählt mir etwas anderes.

Meine Frage: Ist das Vorgehen der ABH in diesem Fall rechtens?
Wenn ich die Schriften nicht besorgen kann, was muss die ABH dann unternehmen?

Denn die SIRENE ihrerseits hat nun die Zusammenarbeit mit der ABH in diesem Fall gekündigt, da sie nicht verstehen, wie hier vorgegangen wird.

Titel: Re: Sirene Italien
Beitrag von helix21 am 12.02.2009 um 16:02:57
Hallooooooooooo,

heute ist ein wunderschöner Tag.
Die letzte Anklage hat sich als unhaltbar erwiesen und soeben habe ich erfahren, dass dem Visumantrag nun statt gegeben wird, da nichts mehr im Wege steht.

Jucheeeeee, wir sind seit August 2006 getrennt, seit November 2007 verheiratet, seit Mai 2008 läuft der Visumsantrag uns seit März 2009 wieder zusammen!  Was für eine lange Zeit. Endlich Ende  :o

Ich wünsche allen, die hier Anregungen suchen, dass sie sowas nicht durchmachen müssen und viel Glück!  :)


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