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Beitrag begonnen von parser am 18.07.2008 um 10:23:53

Titel: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von parser am 18.07.2008 um 10:23:53
Hallo die Mitglieder der Board,
in ein paar Wochen werde ich eingebürgert.
Da ich nach Spanien kurz danach ausreisen werde,
habe ich mich heute bei dem Bürgeramt nach notwendigen Unterlagen erkundigt.
Mir wurde u.a. gesagt, dass allein die Original-Einbürgerungsurkunde nicht ausreichend wäre und erst ab die Eintragung in "System" kann ich den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises bzw. (vorläufigen) Reisepasses stellen, die Eintragung kann bis EINER Woche dauern:-(((
Lt. Auskunft sollte ich bei der "Ausländerstelle"!!! erscheinen, und der Bescheid darüber geben.

Als ich gefragt habe, wieso bei der  "Ausländerstelle",und nicht bei der EBH, mir wurde geantwortet "Dass die EBH ist doch dasselbe wie "Ausländerstelle",

Nun ist die Frage:Ist so was korrekt? Gibt es welche Vorschrifte dazu?
Weder im StAg noch im "Gesetz über Personalausweise" habe ich die passende Stelle gefunden.
Was unter "System" gemeint wird?

Apropos: weitere Details gibt es hier:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1215324471/0#10

Danke an Euch für die Antworten:-)

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von inge am 18.07.2008 um 10:34:03

Zitat:
Nun ist die Frage:Ist so was korrekt? Gibt es welche Vorschrifte dazu?

"Technische" bzw organisatorische Fakten sind üblicherweise nicht "per Gesetz" geregelt.
Wenn die Einbürgerung erst im "System" sein muss, heißt das vermutlich nur dass der notwendige Programmpunkt (für Perso-Antrag -Erstellung) der Software offensichtlich nicht ausgewählt werden kann, solange kein entsprechender Datensatz vorhanden ist.

Dagegen kannst du dich vermutlich genausowenig wehren wie gegen Postlaufzeiten, Sonn- und Feiertage, etc pp. Ist halt (so wie die Aussage zu interpretieren ist) ganz einfach "technisch bedingt".


Zitat:
erst ab die Eintragung in "System" kann ich den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises bzw.

Den Antrag kannst du auch vorher stellen, weil die gesetzliche Voraussetzung ja gegeben ist. Der kann aber halt erst dann bearbeitet werden, wenn auch die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.


Zitat:
"Dass die EBH ist doch dasselbe wie "Ausländerstelle"

Vermutlich geht's hier einmal um den "Ort" um einmal um "zuständige Behörde".

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von Mikael321 am 18.07.2008 um 10:42:52

parser schrieb am 18.07.2008 um 10:23:53:
Mir wurde u.a. gesagt, dass allein die Original-Einbürgerungsurkunde nicht ausreichend wäre
Kann ich mir nicht vorstellen ! Hast du die Urkunde, bist du Deutscher und hast das Recht, Pass und Perso zu bekommen. ( auch die Pflicht diesen mitzuführen)

Bei uns war der zeitliche Ablauf so : 8:15 Eintreffen bei der EBH. Übergabe der Urkunde. Danach zum EWO Amt. Antrag auf Pass und Perso, plus Antrag auf vorläufigen Pass und Perso. 9:00 verlassen des Rathaus mit vorläufigen Perso und Pass .

3 Wochen später kam der normale Perso, und 4 Wochen später der normale Pass.

Das die deine Daten erst noch ins System einpflegen müssen, kann nicht dein Problem sein. Mit der übergabe der Urkunde, bist du Deutscher. Das ist mehr Beweis das du Deutscher bist, als bei den meisten anderen vorbringen können , die einen Pass beantragen. Bin mal gespannt, was die Experten dazu sagen.

Michael

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von barbarella am 18.07.2008 um 11:09:03

Mikael321 schrieb am 18.07.2008 um 10:42:52:
Bei uns war der zeitliche Ablauf so : 8:15 Eintreffen bei der EBH. Übergabe der Urkunde. Danach zum EWO Amt. Antrag auf Pass und Perso, plus Antrag auf vorläufigen Pass und Perso. 9:00 verlassen des Rathaus mit vorläufigen Perso und Pass .  


Mein Mann hat das genauso gemacht - ging ohne Probleme (in Bayern).

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von inge am 18.07.2008 um 11:41:59
Mal auf drei Dinge zart hingewiesen:

1. Welches Software-Produkt eine Kommune zur Erleichterung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben einsetzt, ist nicht vorgeschrieben und selbst wenn dem so wäre, dann mit Sicherheit nicht bundeseinheitlich (lang lebe der Föderalismus). Im Zweifel sind alle Produkte möglich, die erforderliche Schnittstellen unterstützen bzw normierte Datenimport- und export-Formate haben.

2. Nur weil ein Teilaspekt scheinbar "zu lange" dauert, sollte man nicht unbedingt glauben, dass "zu Fuss" alles schneller gehen würde. Würden die Kommunen heute ihre PCs in den ESchrott schmeißen, wäre das Gejammer vermutlich groß, weil dann ALLES länger dauert (bzw teurer wird).

3. Jeder darf Software schreiben. Also einfach mal schnell hingesetzt und "Superkommune 1.0" reinhacken und dann unter GPL verteilen
;)

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von Mikael321 am 18.07.2008 um 13:51:39

inge schrieb am 18.07.2008 um 11:41:59:
Welches Software-Produkt eine Kommune zur Erleichterung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben einsetzt, ist nicht vorgeschrieben
Sicherlich nicht. Wenn die Software aber nicht das macht, was sie soll, könnte (müsste) sie dafür verantwortlich sein. Bin ich Deutscher habe ich das Anrecht auf einen Pass. Wenn es eilt auch sofort. Wenn Urkunde da ist , ist zu 100 % bewiesen, das ich Deutscher bin. Daraus folgt, das ich noch am gleichen Tag einen Pass bekommen kann. Ist es bei der Software nicht möglich, das zu machen, ohne vorher die Daten einzupflegen, ist das mindeste was man machen kann ( sollte ja nicht täglich vorkommen ), die Daten SOFORT einzupflegen, damit der Neubürger auch gleich mit seinem Pass zb. in den Urlaub fahren kann. ( Besonders dann wenn vorher auf eine Ausbürgerung bestanden wurde, und dadurch sowieso einige Zeit kein Pass zur verfügung stand. )


Michael

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von fons am 18.07.2008 um 13:58:15
Sind denn noch sachliche Fragen offen?

Sonst nähern wir uns dem Stammtisch.
Und damit dem Ende hier.

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von inge am 18.07.2008 um 14:10:00

Zitat:
Daraus folgt, das ich noch am gleichen Tag einen Pass bekommen kann.

Dann ist das Problem ja gelöst. Mit dem entsprechenden Paragraphen und "ist sofort zu"-Zitat zieht geht Parser zum Einwohnermeldeamt und das Problem ist gelöst ...

@Parser:
Hier schon mal angefragt:
http://www.bundespolizei.de/nn_251824/DE/Home/07__Dienstleistungen__Online/Passersatzpapiere/__rap__anmod.html

oder schon mal nach nem "vorläufigen Reisepass" gefragt?

@Fons:
Parser fragte "Nun ist die Frage:Ist so was korrekt? Gibt es welche Vorschrifte dazu?"
Also sucht er vermutlich nach einem rechtlichen "Druckmittel" um die Passerstellung zu beschleunigen.
Ich bezweifele dass es dieses gibt - lasse mich aber unter Nennung eines Paragraphen oder Urteils vom Gegenteil überzeugen, da ich ja nicht im Einwohnermeldeamt arbeite.

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von ronny am 18.07.2008 um 14:16:44
Mal abgesehen von dem an anderer Stelle bereits geäußerten Rat (ruhiger zu werden), haben wir für die ganz ungeduldigen Neudeutschen (andere auch ) in Deutschland mittlerwile den Express-Pass eingeführt.

Dieser wird gegen Extra Gebühr von einigen wenigen Kommunen angeboten, die sich dem DIGANT-Verfahren angeschlossen haben. Ob seine Kommune da dran hängt, oder  welche der Kommunen in seinem Bundesland dann diesen Service übernimmt mag der TE mal bei seiner Gemende erfragen:

http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_buerger/buerger_persdok/persdok_xpress.html

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von trixie am 18.07.2008 um 14:57:27

inge schrieb am 18.07.2008 um 14:10:00:
Hier schon mal angefragt:
http://www.bundespolizei.de/nn_251824/DE/Home/07__Dienstleistungen__Online/Passe...

Ich glaube nicht, dass das eine Lösung ist, da er noch kein deutsches Ausweisdokument besitzt, welches abgelaufen ist.


Zitat:
Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertrittsdokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von den Grenzbehörden noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden


trixie

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von parser am 18.07.2008 um 15:02:51

ronny schrieb am 18.07.2008 um 14:16:44:
Mal abgesehen von dem an anderer Stelle bereits geäußerten Rat (ruhiger zu werden), haben wir für die ganz ungeduldigen Neudeutschen (andere auch ) in Deutschland mittlerwile den Express-Pass eingeführt.

Dieser wird gegen Extra Gebühr von einigen wenigen Kommunen angeboten, die sich dem DIGANT-Verfahren angeschlossen haben. Ob seine Kommune da dran hängt, oder  welche der Kommunen in seinem Bundesland dann diesen Service übernimmt mag der TE mal bei seiner Gemende erfragen:

http://www.bundesdruckerei.de/de/service/service_buerger/buerger_persdok/persdok_xpress.html


Über den Express-Pass habe ich auch gefragt, mir wurde jedoch gesagt, dass ich keinerlei der Ausweisdokumente bekomme, wenn ich "im System" nicht eingetragen bin:-(

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von parser am 18.07.2008 um 15:06:41

inge schrieb am 18.07.2008 um 14:10:00:
..
Hier schon mal angefragt:
http://www.bundespolizei.de/nn_251824/DE/Home/07__Dienstleistungen__Online/Passersatzpapiere/__rap__anmod.html

oder schon mal nach nem "vorläufigen Reisepass" gefragt?

Bei Bundespolizei habe ich noch nicht nachgefragt.
Ich habe jedoch gefragt, ob ich
ein vorläufiger Reisepass
ein vorläufiger Personalausweis
ein Express-Pass
ein Reiseasuweis

bekommen kann. Es wurde aber immer wieder auf das "System" hingewiesen. Ah ja wurde gesagt "wir "beim Bürgeramt" können dies nicht eintragen.

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von Einbeck am 18.07.2008 um 15:07:27

Mikael321 schrieb am 18.07.2008 um 13:51:39:
Bin ich Deutscher habe ich das Anrecht auf einen Pass. Wenn es eilt auch sofort


Sofort? Wirklich sofort? Einige stunden oder einen Tag wirst du wahrscheinlich warten müssen, wirklich sofort geht es nicht.
Sorry einen solchen Anspruch kann ich nirgends erkennen oder herleiten.
Sorry, das steht nirgends das du sofort einen Pass oder Personalausweis bekommen musst.
Selbst früher mußten die Pässe/Perso noch erst mit Hand oder besonderer Schreibmaschine geschrieben werden,
Passbilder eingeklebt werden etc. gut Ding will Weile,
auch muss man Antrag und Unterlagen ja erst prüfen.
Auch der vorl. Perso wird nicht im Hand auflegen erstellt.


Kann nur Inge's Link erneut posten

http://www.bundespolizei.de/nn_251824/DE/Home/07__Dienstleistungen__Online/Passersatzpapiere/__rap__anmod.html


@parser,

ist docjh einfach im system musst Du als deutscher geführt werden,
also muss man nach Einbürgerung diese erfassen und Deine Daten im System verändern.

Danach wird das System für Dich Pass und Perso Beantragung freigeben.
In einer Software ist oft vieles miteinander verknüpt und die Perso/Pass Programme, greifen sicherlich die Daten des Meldeamtes /Einwohnermeldeates ab.

So und da wir deine Behörde und deren verwendete Software nicht kennen, wissen wir auch nicht wer dort die Datenerfassung und Datenkorrektur macht, die EBH oder zentral und wie lange dies dauert bzw. im system wirksam wird.

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von parser am 18.07.2008 um 15:11:42

Einbeck schrieb am 18.07.2008 um 15:07:27:
Kann nur Inge's Link erneut posten

http://www.bundespolizei.de/nn_251824/DE/Home/07__Dienstleistungen__Online/Passersatzpapiere/__rap__anmod.html


Und was ist damit?

Zitat:
Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertrittsdokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von den Grenzbehörden noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden


Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von inge am 18.07.2008 um 15:15:36

trixie schrieb am 18.07.2008 um 14:57:27:
da er noch kein deutsches Ausweisdokument besitzt, welches abgelaufen ist.



Zitat:
Die Ausstellung eines Passersatzpapiers ist beispielsweise in folgenden Fällen denkbar:

- Zeitlich abgelaufener und somit ungültiger Reisepass, sofern im Zielstaat die Einreise mit dem Personalausweis nicht möglich ist;
- zeitlich abgelaufener und somit ungültiger Personalausweis, aber ein Reisepass nicht vorhanden ist;
- kein Reisepass oder Personalausweis, jedoch Geburtsurkunde und amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Führerschein) vorhanden;
- nur Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises vorhanden.


Fragen bei den BuPols wird vermutlich noch kostenlos sein

elek Antrag:

Zitat:
*Identitätsnachweis
Als Identitätsnachweis werde ich bei Abholung des Passersatzes eines der folgenden Dokumente vorlegen:
abgelaufener Pass oder Ausweis (Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderausweis, Kinderpass)
notfalls sonstiger amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein), Kopien der vorgenannten Dokumente oder Geburtsurkunde

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von parser am 18.07.2008 um 15:16:53

Mikael321 schrieb am 18.07.2008 um 10:42:52:
Kann ich mir nicht vorstellen ! Hast du die Urkunde, bist du Deutscher und hast das Recht, Pass und Perso zu bekommen. ( auch die Pflicht diesen mitzuführen)

Michael

Es war aber leider mir genau so erklärt:-/

BTW.

Mikael321 schrieb am 18.07.2008 um 10:42:52:
( auch die Pflicht diesen mitzuführen)

Michael

Ich habe aber gelesen, dass keine Pflicht, den Personalausweis mitzuführen, besteht...

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von trixie am 18.07.2008 um 15:18:54

parser schrieb am 18.07.2008 um 15:11:42:
Und was ist damit?

Wie ist deine Frage zu verstehen.

Ich bin der Meinung, dass du nicht darauf berufen kannst, da du noch nie ein deutschen Ausweiskokument, welches nun abgelaufen ist, besessen hast.


parser schrieb am 18.07.2008 um 15:16:53:
Ich habe aber gelesen, dass keine Pflicht, den Personalausweis mitzuführen, besteht...  

Das hast du auch richtig gelesen. ;)

trixie

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von inge am 18.07.2008 um 15:21:39
Mein Gott ...

Bundespolizei-Hotline 01805 234566 (14 Cent/Min., Mobilfunkpreise können abweichen) - 24 Stunden für Sie da!

DER maximal 1 Euro wird doch in der Reisekasse entbehrlich sein, oder?


Zitat:
Ich habe aber gelesen, dass keine Pflicht, den Personalausweis mitzuführen, besteht...

Die Aussage ist ja auch genauso falsch wie die "muss sofort" Aussage.

Folge der Stimme der Domina auf dem Schmuddelkanal nach Mitternacht: RUF ... MICH ... AN!
(nicht mich natürlich, sondern die BuPol ;) )

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von Daddy am 18.07.2008 um 17:42:27
Hi ...

es soll also nach Spanien gehen ...

Über welche amtlichen Lichtbildausweise im weiteren Sinne verfügst du?  zB Führerschein ...

Der Führerschein z.B., deine Einbürgerungsurkunde sollten für einen Reiseausweis als Passersatz und die gewünschte Reise nach Spananien reichen ;)

Man kann diesen RaP übrigens auf der genannten HP auch online beantragen ...

Einschränkung: Ausstellung im Regelfall max. für 1 Monat, Kosten 8 Euronen.

Daddy

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von parser am 18.07.2008 um 22:18:24

Daddy schrieb am 18.07.2008 um 17:42:27:
..

Über welche amtlichen Lichtbildausweise im weiteren Sinne verfügst du?  zB Führerschein ......
Daddy

Momentan habe ich nur eine Bescheinigung mit dem "angetackerten" Lichtbild, die mir die EBH ausgestellt habe. Der ukrainische Reisepass wurde von EBH Seite provisorisch "abgenommen". Der erhalte ich lt. der EBH-Aussage wieder: und zwar bei der Anmeldung zu feierlicher Zeremonie.

D.h ich werde nach der Zeremonie die Einbürgerungsurkunde und den
ukrainische Reisepass haben.

fons: [edit]Zitat gerichtet[/edit]

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von tapir am 18.07.2008 um 22:37:40

inge schrieb am 18.07.2008 um 11:41:59:
1. Welches Software-Produkt eine Kommune zur Erleichterung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben einsetzt, ist nicht vorgeschrieben und selbst wenn dem so wäre, dann mit Sicherheit nicht bundeseinheitlich (lang lebe der Föderalismus). Im Zweifel sind alle Produkte möglich, die erforderliche Schnittstellen unterstützen bzw normierte Datenimport- und export-Formate haben.

2. Nur weil ein Teilaspekt scheinbar "zu lange" dauert, sollte man nicht unbedingt glauben, dass "zu Fuss" alles schneller gehen würde. Würden die Kommunen heute ihre PCs in den ESchrott schmeißen, wäre das Gejammer vermutlich groß, weil dann ALLES länger dauert (bzw teurer wird).

3. Jeder darf Software schreiben. Also einfach mal schnell hingesetzt und "Superkommune 1.0" reinhacken und dann unter GPL verteilen


Sorry, aber zumindest vorläufige Personalausweise MUSS die zuständige Behörde technisch auch ohne Rückgriff auf digital gespeicherte Datensätze ausstellen können. Sonst wäre im Fall des Eintritts eines Datenverlustes bzw. Systemausfalls die Behörde völlig handlungsunfähig, was sicher bereits höheren Orts bedacht worden ist und insoweit muss es daher technische Lösungen auch für solche Fälle geben.

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von Daddy am 19.07.2008 um 00:42:01

parser schrieb am 18.07.2008 um 22:18:24:
D.h ich werde nach der Zeremonie die Einbürgerungsurkunde und den ukrainische Reisepass haben.


Also für einen Reiseausweis als Passersatz bedarf es mindestens eines amtlichen Lichtbildausweises ... bei dir kommt ggf. aufgrund der Kürze seit der EB noch die EB- Urkunde hinzu, da keine deutschen Ausweisdokumente vorliegen ... mach dich nicht kirre, bring einfach mit was du hast und die Kollegen richten das dann schon ;)

Wobei der vorläufige Personalausweis bzw. Reisepass relativ schnell ausgestellt werden sollte und mE auch könnte...

Daddy

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von thom am 19.07.2008 um 01:32:27

parser schrieb am 18.07.2008 um 22:18:24:
Momentan habe ich nur eine Bescheinigung mit dem "angetackerten" Lichtbild, die mir die EBH ausgestellt habe. Der ukrainische Reisepass wurde von EBH Seite provisorisch "abgenommen". Der erhalte ich lt. der EBH-Aussage wieder: und zwar bei der Anmeldung zu feierlicher Zeremonie.  

Wer keinen Führerschein hat und seinen Pass bei der Botschaft abgeben muss, kommt z.B. nach fast 2 Jahren zur EBH ohne jeden Lichtbildausweis. Dort muss er erstmal allein über die alten Fotos identifiziert werden...

Bis zur Ausstellung der Urkunde hat er nichts an Ausweismöglichkeiten, dann bis zur Zeremonie ggf. weitere Monate dieses lächerliche Faltblatt mit dem "angetackerten" Lichtbild - wenn es dann noch dran ist und man auch wiedererkannt wird. Und dann soll es nochmal dauern bis zum vorläufigen Personalausweis?
Man kann sich manchmal über sehr viele Monate nicht ausweisen, keine Rechtsgeschäfte vornehmen, nicht reisen, beruflich kann es erhebliche Probleme geben, selbst bei Bank, Post, Krankenhaus etc.

Sofort nach der Ausbürgerung müsste grundsätzlich ein vorläufiger Reiseausweis mit einem Vermerk zum Einbürgerungsverfahren ausgestellt werden, alles andere ist m.E. gar nicht zulässig.
thom

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von thom am 19.07.2008 um 02:13:02

thom schrieb am 19.07.2008 um 01:32:27:
Sofort nach der Ausbürgerung müsste grundsätzlich ein vorläufiger Reiseausweis [für Staatenlose] mit einem Vermerk zum Einbürgerungsverfahren ausgestellt werden, alles andere ist m.E. gar nicht zulässig.  

da man in dieser Zeit tatsächlich staatenlos ist, sind auch lange Bearbeitungszeiten, fehlende Urlaubsvertretungen und Zeremonien im 4-Monate-Rythmus nicht akzeptabel.

Titel: Re: Einbürgerungsurkunde, Ausstellung eines Personalausweises
Beitrag von fons am 19.07.2008 um 10:35:06
Also ich habe nun genug von dem Gemeckere

:closed

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