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Beitrag begonnen von aktas am 16.07.2008 um 15:18:12

Titel: zentralregister
Beitrag von aktas am 16.07.2008 um 15:18:12
hallo zuzamen ich wolte wisen ob mann von hıer aus türkeı ohne notar zum zentralregister ein schreiben schıkt das die meine vergangene schtrafen löchen es ist ja auch fast 10 jahre.?

Titel: Re: zentralregister
Beitrag von Ralf am 17.07.2008 um 21:19:15
Natürlich kann man solch einen Antrag auch aus dem
Ausland stellen.
Die entsprechende Vorschrift im BZRG lautet:

Zitat:
§ 49 Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen

(1) 1Die Registerbehörde kann auf Antrag oder von Amts wegen anordnen, daß Eintragungen entgegen den §§ 45, 46 zu tilgen sind, falls die Vollstreckung erledigt ist und das öffentliche Interesse der Anordnung nicht entgegensteht. 2Wohnt der Betroffene im Geltungsbereich dieses Gesetzes, so soll die Registerbehörde das erkennende Gericht und die sonst zuständige Behörde hören. 3Betrifft die Eintragung eine Verurteilung, durch welche eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist, so soll sie auch einen in der Psychiatrie erfahrenen medizinischen Sachverständigen hören.
(2) Hat der Verurteilte infolge der Verurteilung durch ein Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, oder das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, verloren, so darf eine Anordnung nach Absatz 1 nicht ergehen, solange er diese Fähigkeit oder dieses Recht nicht wiedererlangt hat.
(3) 1Gegen die Ablehnung einer Anordnung nach Absatz 1 steht dem Antragsteller innerhalb zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Entscheidung die Beschwerde zu. 2Hilft die Registerbehörde der Beschwerde nicht ab, so entscheidet das Bundesministerium der Justiz.

Die Chance, dass einem solchen Antrag statt gegeben
wird, dürfte aber eher gering sein.

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