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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Namensänderung notwendig ?
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Beitrag begonnen von tomgehl am 13.07.2008 um 05:42:00

Titel: Namensänderung notwendig ?
Beitrag von tomgehl am 13.07.2008 um 05:42:00
Hallo :)

Habe im Februar meine Frau geheiratet. Da sie Russin ist haben wir auf dem deutschen Standesamt meinen Namen als Familiennamen gewählt.
Zur Zeit hat sie dadurch 2 Namen, einmal den Familiennamen hier in Deutschland  und in Russland ihren "Exnamen".
Nun hat das ABH den Aufenthaltstitel in Ihren Pass eingeklebt und einen zusätzlichen Aufkleber gefertigt, wo steht das nach Personenstandrecht sie hier in Deutschland anders heißt.
Nun meint das ABH, sie hat ihren Pass umzuschreiben auf den neuen Namen, sobald sie einen neuen bekommt.
Ist das so ? Bisher stört sich niemand daran. Könnte nicht im neuen Reisepass ebenfalls solch ein Aufkleber kleben ?

DANKE für Eure Hilfe !

Titel: Re: Namensänderung notwendig ?
Beitrag von janetm am 13.07.2008 um 13:12:08
Vielleicht hilft dir das weiter (unten im Thread geht es um Russland)

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Aloha

Titel: Re: Namensänderung notwendig ?
Beitrag von tomgehl am 14.07.2008 um 06:02:19
Danke janetm

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