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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
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Beitrag begonnen von bostanci89 am 10.07.2008 um 17:55:26

Titel: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von bostanci89 am 10.07.2008 um 17:55:26
hallo wie ihr wisst habe ich meinen kind hier in deutschland auf die welt gebracht...

ich habe erfahren das mein kind keinen deutschen pass bekommt mit der bedründung das ich im jahr 2005 11 tage ohne aufhenthalt wäre  :-[

ich hätte angeblich was spät beantragt ich war damals minderjährig..ist doch eigentlich nicht mein schuld  :-[

bin seid geburt hier habe auch die niederlassungserlaubnis

und mein kind wird keine deutsche :'(

könnt ihr mir vllt tipps geben was ich machen kann???

ich zb werde am dienstag die unterlagen für mich abgeben kann aber sein das sie es bei mir auch nicht akzeptieren weil ich alg2 empfängerin bin...

ich kann ja nix anderes machen..kann ja jetzt nicht arbeiten gehen wegen mein baby..

könnt hr mir vllt tipss geben was ich für sie machen kann?

miteinbürgern wenn es geht???

lg bostanci

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von trixie am 10.07.2008 um 18:44:24

bostanci89 schrieb am 10.07.2008 um 17:55:26:
..ist doch eigentlich nicht mein schuld

... aber auch nicht die der ABH. Da kannst du deinen Eltern den A.... aufreißen.


bostanci89 schrieb am 10.07.2008 um 17:55:26:
ich zb werde am dienstag die unterlagen für mich abgeben kann aber sein das sie es bei mir auch nicht akzeptieren weil ich alg2 empfängerin bin...

Da sehe große Probleme. Bevor du den Antrag stellst, wende dich lieber nochmals an eine Migrantenberatungsstelle. Wenn der Antrag abgelehnt oder auch später zurückgenommen wird, sind bereits Kosten zu zahlen.

Solange weder dein Kind deutsch ist, noch du, gibt es auch kaum eine Möglichkeit für eine FZF von deinem Mann zu dir.

Ob die kurze Unterbrechung wirklich zum Schaden gereichen können, mögen die Experten beurteilen.
Ich bin hier nur auf die Anwendungshinweise des BMI zum Staatsangehörigkeitsgesetz gestoßen.


Zitat:
12b.3 Zu Absatz 3 (Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts)

Kurzfristige Unterbrechungen des rechtmäßigen Aufenthalts infolge einer nicht rechtzeitigen Beantragung des Aufenthaltstitels oder der Verlängerung desselben bleiben außer Betracht, wenn sie bereits bei der Entscheidung über den Aufenthaltstitel außer Betracht geblieben sind


trixie

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von Ralf am 10.07.2008 um 20:01:35

bostanci89 schrieb am 10.07.2008 um 17:55:26:
ist doch eigentlich nicht mein schuld

Doch, ab dem 16. Geburtstag ist ein Ausländer für seine
ausländerrechtlichen Belange selbst verantwortlich. Die
Frage ist nur, was das für Auswirkungen hat.


trixie schrieb am 10.07.2008 um 18:44:24:
Ich bin hier nur auf die Anwendungshinweise des BMI zum Staatsangehörigkeitsgesetz gestoßen.


Zitat:
12b.3 Zu Absatz 3 (Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts)

Kurzfristige Unterbrechungen des rechtmäßigen Aufenthalts infolge einer nicht rechtzeitigen Beantragung des Aufenthaltstitels oder der Verlängerung desselben bleiben außer Betracht, wenn sie bereits bei der Entscheidung über den Aufenthaltstitel außer Betracht geblieben sind

Schon mal der richtige Ansatz. Da dort nirgends steht, dass
das nur für Einbürgerungen gilt, ist das selbstverständlich
auch auf den Geburtserwerb nach § 4 (3) anzuwenden.

Ansonsten müsste man natürlich wissen, woran es denn nun
genau hapert.

Wenn es wirklich nur so war, dass bostanci89 ihre eigene AE
erst ein paar Tage nach dem 16. Geburtstag beantragt hat,
dann hat das Kind die deutsche StA nach § 4 (3) erworben.


bostanci89 schrieb am 10.07.2008 um 17:55:26:
ich habe erfahren das mein kind keinen deutschen pass bekommt

Wie und woher hast du das erfahren? Gibt es eine schriftliche
Entscheidung?


bostanci89 schrieb am 10.07.2008 um 17:55:26:
ich zb werde am dienstag die unterlagen für mich abgeben kann aber sein das sie es bei mir auch nicht akzeptieren weil ich alg2 empfängerin bin...

ich kann ja nix anderes machen..kann ja jetzt nicht arbeiten gehen wegen mein baby..

Doch, genau aus diesem Grund wird man es akzeptieren
müssen, denn Voraussetzung ist, dass der Bewerber "den
Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten
Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen
nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht
zu vertreten hat
"

Letzteres ist üblicherweise der Fall, wenn ein Kleinkind zu
versorgen ist. Ich gehe dabei davon aus, dass sich die
Angelegenheit nach § 10 richtet.


bostanci89 schrieb am 10.07.2008 um 17:55:26:
miteinbürgern wenn es geht???

Miteinbürgerung kann vorsichtshalber mitbeantragt werden,
wenn sich dann heraus stellt, dass das Kind schon deutsch ist,
hat sich das eh erledigt.

Für's Kind sollte ein Staatsangehörigkeitsausweis beantragt
werden, dann muss sich die StA-Behörde jedenfalls genauer
mit dem Fall befassen.

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von chij am 10.07.2008 um 21:37:30
Hi Ralf,


Ralf schrieb am 10.07.2008 um 20:01:35:
Schon mal der richtige Ansatz. Da dort nirgends steht, dass
das nur für Einbürgerungen gilt, ist das selbstverständlich
auch auf den Geburtserwerb nach § 4 (3) anzuwenden.


damals, bei meinem EB-Verfahren, hab ich mir auch Sorgen wg. einer kleinen Unterbrechung gemacht - hatte mal geschlampt und die Verlängerung des Aufenthaltstitels zu spät beantragt. Bei meiner Einbürgerung ist diese Unterbrechung der Rechtmäßigkeit ohne Folgen geblieben, mir fällt aber ein, dass ich damals bei meinen Recherchen immer wieder über ein Urteil stolperte, wo es um einen ähnlichen Fall ging wie bei bostanci89. Das Gericht befand damals, dass die Nicht-Einbürgerung des Kindes aufgrund der selbstverschuldeten (kurzen!) Unterbrechung der Rechtmäßigkeit bei der Mutter rechtens war.
Mal schauen, vielleicht finde ich das Urteil wieder.

Viele Grüße
chij

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von chij am 10.07.2008 um 21:56:13

chij schrieb am 10.07.2008 um 21:37:30:

Mal schauen, vielleicht finde ich das Urteil wieder.


das Urteil, welches ich damals las, hab ich noch nicht gefunden, dafür aber das hier. Das BVerwG hat am 18.11.2004 Folgendes entschieden:


Zitat:
Das Kind ausländischer Eltern erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG auch dann, wenn der rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt eines Elternteils in Deutschland seit acht Jahren nur deshalb kurzfristig unterbrochen war, weil er den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (hier: Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis) um wenige Tage verspätet gestellt hat.


sieht also doch ganz gut aus, würde ich sagen

http://lexetius.com/2004,3621

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von Ralf am 10.07.2008 um 22:19:13

chij schrieb am 10.07.2008 um 21:56:13:
das Urteil, welches ich damals las


"Damals" hört sich nach "länger her" an. ;)
Es war tatsächlich einmal anders. Als nämlich zum
1.1.2000 der § 4 (3) ganz neu geschaffen wurde,
gab es im StAG noch keine Regelung über die
Unterbrechung des Aufenthaltes, diese befand
sich im damaligen AuslG bei den dortigen Regeln
über die Anspruchseinbürgerung und konnte daher
im StAG nicht angewendet werden.
Zum 1.1.2005 wurde das ja bekanntlich geändert,
seidem sind auch die Vorschriften zur Anspruchs-
einbürgerung da, wo sie hingehören, im StAG.

Das BVerwG hat seinerzeit eine Regelungslücke
gestopft, die es aber seit dem 1.1.2005 ohnehin
nicht mehr gibt.


Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von trixie am 10.07.2008 um 22:38:59

Ralf schrieb am 10.07.2008 um 20:01:35:
Schon mal der richtige Ansatz. Da dort nirgends steht, dass
das nur für Einbürgerungen gilt, ist das selbstverständlich
auch auf den Geburtserwerb nach § 4 (3) anzuwenden.

Danke für deine Ergänzung. Meinen Hinweis hatte ich eigentlich auf die deutsche Staatsbürgerschaft für das Kind abgestellt - kam vielleicht nicht so heraus - da ich mir nicht sicher war, ob die Einbürgerung von bostanci89 problemlos verlaufen wird. Deshalb hatte ich ja geschrieben, dass es mit ALG II Bezug etwas schwieriger sein könnte.

Wenn sich für die Einbürgerung der TS die Unterbrechung nicht negativ auswirkt, wäre das ja umso besser.

Damit ihr Mann bald nach Deutschland kommen kann, wäre doch sicherlich die Klärung der Staatsangehörigkeit des Kindes sinnvoller; dürfte wohl auch schneller über die Bühne gehen, als die Einbürgerung der TS.

trixie

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von oki am 10.07.2008 um 23:12:48

trixie schrieb am 10.07.2008 um 22:38:59:
Damit ihr Mann bald nach Deutschland kommen kann, wäre doch sicherlich die Klärung der Staatsangehörigkeit des Kindes sinnvoller; dürfte wohl auch schneller über die Bühne gehen


Das waere hinsichtlich seines,in wenigen Monaten,bevorstehenden Militaerdienstes auch dringend zu empfehlen.Ansonsten würde eine FZF erst nach seinem Wehrdienst stattfinden.


Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von Ralf am 10.07.2008 um 23:19:35

oki schrieb am 10.07.2008 um 23:12:48:
Das waere hinsichtlich seines,in wenigen Monaten,bevorstehenden Militaerdienstes auch dringend zu empfehlen.Ansonsten würde eine FZF erst nach seinem Wehrdienst stattfinden.


:b2t: !

Hier geht es um Staatsangehörigkeitsrecht!

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von bostanci89 am 11.07.2008 um 10:35:38
also ich antworte jetzt weil ich es est jetzt gelesen habe..

erstmal danke das ihr geantwortet habt..

ich habe keine schriftlich entscheidung mein beraterin hat die ASB angerufen und sie meinten das ich im jahr 2005   11 tage ohne aufhenthalt wäre was ich nicht verstehe..

ich weiss nur das ich in 2005 mein aufhenthalt unbefristet gemacht habe und nun ist da ein niederlassungserlaubnis...

ich will auch nicht aufgeben ich will das sie den deutschen pass bekommt :-[:-[

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von Ralf am 11.07.2008 um 13:36:21
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von Ralf am 11.07.2008 um 14:09:56

bostanci89 schrieb am 11.07.2008 um 10:35:38:
ich habe keine schriftlich entscheidung mein beraterin hat die ASB angerufen

Mit einer mündliche Auskunft sollte man sich hier keines-
falls zufrieden geben, also Staatsangehörigkeitsausweis
für das Kind beantragen. Die Gebühr dafür beträgt 25 Euro.


bostanci89 schrieb am 11.07.2008 um 10:35:38:
und sie meinten das ich im jahr 2005 11 tage ohne aufhenthalt wäre was ich nicht verstehe..

Ich vermute mal folgendes (was ja ziemlich häufig vor-
kommt): Die ursprüngliche AE war gültig bis zum 16.
Geburtstag, bzw. bis zum Tag davor, und die Verläng-
erung wurde erst 11 Tage nach Ablauf der alten AE
beantragt.

In diesem Fall ist keine schädliche Unterbrechung
eingetreten, das Kind ist deutsch.

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von bostanci89 am 11.07.2008 um 18:29:44
ich freu mich immer wieder wenn ich von euch positives höre..

aber was soll ich sagen bzw wohin soll ich gehen und sagen das mein kind doch deutsche wird..

könnt ihr mir vllt wenn ihr so lieb seid irgendein gesetz oder irgendwas schreiben damit ich mir es kopieren kann und damit zum anwalt oder sonst irgendwohin gehen kann

würd mich sooooo sehr freuen

lg bostanci

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von Muleta am 11.07.2008 um 18:43:30

bostanci89 schrieb am 11.07.2008 um 18:29:44:
ich freu mich immer wieder wenn ich von euch positives höre..

aber was soll ich sagen bzw wohin soll ich gehen und sagen das mein kind doch deutsche wird..

könnt ihr mir vllt wenn ihr so lieb seid irgendein gesetz oder irgendwas schreiben damit ich mir es kopieren kann und damit zum anwalt


Bei wirklich guten Ideen will ich gerne helfen:

*************

Sehr geehrte/r Frau/Herr Rechtsanwältin/Rechtsanwalt,

mein gerade geborenes Kind hat möglicherweise die deutsche Staatsangehörigkeit erworben (§ 4 Abs. 3 StAG). Leider ist die zuständige Behörde aber der Ansicht, dass es mir (der Mutter) am ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in den vergangen 8 Jahren fehlte. Nach meinem 16. Geburtstag wurde nämlich ein Verlängerungsantrag einige Tage zu spät gestellt, so dass ich Deutschland verlassen und mit einem Familiennachzugsvisum wiederkommen musste.

Bitte tun Sie folgendes:

1.) sorgen Sie dafür, dass die zuständige Behörde feststellt, dass mein Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat und beantragen Sie in diesem Zusammenhang einen Staatsangehörigkeitsausweis für mein Kind.

2.) Weisen Sie in diesem Zusammenhang bitte darauf hin, dass mir als türkische Staatsangehörige ununterbrochen ein Aufenthaltsrecht aus Art. 7 ARB 1/80 zustand und mein Aufenthalt daher zu keinem Zeitpunkt unrechtmäßig war.

3.) Im Falle der Ablehnung legen Sie bitte Rechtsmittel für mich ein. Ich beziehe Leistungen nach dem SGB II und bitte Sie daher, Prozesskostenhilfe für mich bzw. mein Kind zu beantragen. Ich werde Ihnen einen aktuellen Bescheid über die Leistungen kurzfristig zukommen lassen.

Vielen Dank!


*************

Das ganze an einen RA, der sich damit auskennt (ggf. bei Deiner örtlichen Rechtsanwaltskammer oder eine Migrationsberatungsstelle fragen).


Zitat:
oder sonst irgendwohin gehen kann


so schlimm ist es jetzt auch wieder nicht.

Muleta

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von trixie am 11.07.2008 um 19:00:26

Muleta schrieb am 11.07.2008 um 18:43:30:
... so dass ich Deutschland verlassen und mit einem Familiennachzugsvisum wiederkommen musste.  

Hier hast du versehentlich das Problem einer anderen Userin ins Spiel gebracht. Bostanci war die ganze Zeit in Deutschland. Sie mußte nicht ausreisen und wieder mit einem Visum einreisen. ;)

trixie

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von Muleta am 11.07.2008 um 19:18:14

trixie schrieb am 11.07.2008 um 19:00:26:
Hier hast du versehentlich das Problem einer anderen Userin ins Spiel gebracht. Bostanci war die ganze Zeit in Deutschland. Sie mußte nicht ausreisen und wieder mit einem Visum einreisen. ;)


oh Sch**** - das wieder gerade zu biegen dürfte das i4a-team eine neue Festplatte kosten.

@bostanci: Streiche den Satzteil "so dass ich Deutschland verlassen und mit einem Familiennachzugsvisum wiederkommen musste.". Der Rest passt dann wieder.

Muleta

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von Odysseus am 11.07.2008 um 19:54:10
warum alle Leute immer gleich zum Anwalt rennen bzw. zu einem hingeschickt werden - zumal wenn sie sich eigentlich keinen leisten können - werde ich nie begreifen.
Wenn es nach einer Ablehnung des Antrages zur Klage kommt, dann kann immer noch ein Anwalt, ggf. bereits mit dem Widerspruch beauftragt werden, denn dafür ist die Prozesskostenhilfe eigentlich da, nicht damit Anwälte für's Antragstellen und Postsortieren bezahlt werden.

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von Muleta am 11.07.2008 um 20:07:28

Odysseus schrieb am 11.07.2008 um 19:54:10:
warum alle Leute immer gleich zum Anwalt rennen bzw. zu einem hingeschickt werden - zumal wenn sie sich eigentlich keinen leisten können - werde ich nie begreifen.
Wenn es nach einer Ablehnung des Antrages zur Klage kommt, dann kann immer noch ein Anwalt, ggf. bereits mit dem Widerspruch beauftragt werden,


da bei bostanci (wenn ich mich hier recht erinnere) der Nachzug des Kindesvaters im Raume steht, der nämlich sinnvollerweise zum *deutschen* Kind erfolgen soll, dann dürfte es in ihrem Interesse liegen, möglichst schnell eine *richtige* Entscheidung der zuständigen Behörde zu erhalten. Der Einsatz eines kompetenten Anwalts im Verwaltungsverfahren ist daher in diesem Fall wahrscheinlich ausgesprochen sinnvoll. Das damit eine finanzielle Belastung verbunden ist bzw. sein kann, muss eben gegen die realistische Möglichkeit eines schnelleren Vaternachzugs abgewogen werden.

Muleta

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von bostanci89 am 11.07.2008 um 21:02:17
danke das ihr mir geholfen habt..bzw tipps gegeben habt..ich werde mir es von muleta kopieren und ausdrucken das wird mir schon helfon (hoffentlich) ich muss es mit anwalt machen ,weil ich ja auch will das der papa endlich zu uns kommt :-[

ich werd euch benachrichtigen wenn was neues gibt

ihr seid alle lieb

lg

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von bostanci89 am 16.07.2008 um 10:52:21
HALLO AN ALLE

ich wollte ja am 15.7.08 also gestern meine unterlagen für mich abgeben wegen einbürgerung..die dame wollte mein antrag nicht annehmen weil sie sagte es wird so oder so abgeleht wegen den 11 tagen im jahr 2005..ich soll herauskriegen um was esda geht..

sie meinte wenn es ne duldung oder sowas ähnliches ist kann ich die 8 jahre vergessen bzw die einbürgerung..weiss aber gar nicht was ne duldung ist :-[

ich weiss gar nicht wieso die probleme machen ich hab nix spät beantragt soweit ich weiss..kann mich gar nicht erinnern...

was bleibt mir eigentlich übrich???

was kann oder soll ich machen??

anwalt einschalten?

würd es mir was bringen???

:-[

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von inge am 16.07.2008 um 11:24:09
Ablehnen der Annahme des Antrags wäre so wie geschehen (wenn so geschehen) erstmal nicht zulässig. Insbesondere wären ja nur bei einer schriftlichen Ablehnung der Einbürgerung Rechtsmittel möglich.

Im Zweifel also (wie bereits angesprochen) den Antrag stellen und nicht abwimmeln lassen. Die Ablehnung kostet zwar auch erstmal Geld, aber DANN hat man was in der Hand gegen das man vorgehen kann.

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von Odysseus am 16.07.2008 um 14:46:23
Sollte die Kollegin den Antrag trotzdem nicht annehmen, gibt's immer noch die gute alte Post, mit der man den Antrag - ggf. mit Einschreiben - übersenden kann. Der Hausbriefkasten tut's natürlich auch.

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von trixie am 16.07.2008 um 15:00:56

bostanci89 schrieb am 16.07.2008 um 10:52:21:
was kann oder soll ich machen??

Wende dich doch einmal eine Migrantenberatungsstelle.
Wenn du den Antrag stellst und er abgelehnt wird, sind auf alle Fälle schon einmal Gebühren zu bezahlen.

Nach einer schriftlichen Ablehnung wirst du dich wohl oder übel an einen Anwalt wenden müssen.

trixie

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von Ralf am 16.07.2008 um 21:38:01

bostanci89 schrieb am 16.07.2008 um 10:52:21:
die dame wollte mein antrag nicht annehmen

Die Annahme des Antrages darf nicht verweigert werden.
Wie schon gesagt wurde: zur Not per Einschreiben mit
der Post schicken.


bostanci89 schrieb am 16.07.2008 um 10:52:21:
sie sagte es wird so oder so abgeleht

Die Dame muss ein Genie sein, wenn sie das mit einem
kurzen Blick auf den Antrag feststellen kann, ohne dass
tatsächlich ganz offensichtliche Ablehnungsgründe vor-
handen sind. So etwas wäre z.B. der Fall, wenn der
Behörde bekannt ist, dass der Antragsteller gerade
5 Jahre im Knast gesessen hat oder mal gerade erst
kurze Zeit in Deutschland ist. Aber selbst in einem
solchen Fall hat der Antragsteller einen Anspruch darauf,
dass der Antrag ordentlich geprüft und beschieden wird.


bostanci89 schrieb am 16.07.2008 um 10:52:21:
wegen den 11 tagen im jahr 2005

Weise die Dame mal notfalls freundlich auf den § 12b StAG
hin.


bostanci89 schrieb am 16.07.2008 um 10:52:21:
ich soll herauskriegen um was esda geht

Ne, das ist der Job der Behörde.


bostanci89 schrieb am 16.07.2008 um 10:52:21:
sie meinte wenn es ne duldung oder sowas ähnliches ist kann ich die 8 jahre vergessen

Ja, wenn es eine Duldung war. War es denn eine?
Hat damals irgendwann einmal eine Ausreisepflicht
zur Debatte gestanden? Eine Duldung wird es aber
kaum gewesen sein, wenn lediglich die Verlängerung
der AE ein paar Tage zu spät beantragt wurde.


bostanci89 schrieb am 16.07.2008 um 10:52:21:
was bleibt mir eigentlich übrich???

was kann oder soll ich machen??

Antrag stellen, abwarten und Tee trinken.
Ach ja: und das Ergebnis hier mitteilen. ;)


bostanci89 schrieb am 16.07.2008 um 10:52:21:
anwalt einschalten?

Das steht dir selbstverständlich jedezeit frei, kostet
aber dein Geld.

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von bostanci89 am 17.07.2008 um 09:57:42
danke für eure antworten...ich werd mit mein beraterin am freitag mal zu  dem herr gehen der gesagt hat das ich 11 tage offen hab..da werden wir erstmal für mein kind beantragen,,dann warten wir auf die schriftliche ablehnung...und dann werden wir ein anwalt einschalten..

dann werd ich es  auch für mich beantragen,, bevor wir den 1. september haben :-[

ih bin alg2 empfängerin kostet es trotzdem was für mich??

bzw viel geld?

ps: ich werd aufjedenfall euch benachrichtigen

denn dank euch kriege ich doch die infos

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von Ralf am 17.07.2008 um 21:39:17

bostanci89 schrieb am 17.07.2008 um 09:57:42:
ich werd mit mein beraterin am freitag mal zudem herr gehen der gesagt hat das ich 11 tage offen hab

Mach das mal.


bostanci89 schrieb am 17.07.2008 um 09:57:42:
da werden wir erstmal für mein kind beantragen

Im Grunde muss da gar nichts beantragt werden, denn
die Prüfung, ob ein in Deutschland geborenes Kind
ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit
nach § 4 Abs. 3 StAG erworben hat, muss der Standes-
beamte von Amts wegen vornehmen. Dazu wird er
natürlich andere Behörden beteiligen.
Nur wenn du darüber eine Urkunde haben möchtest,
muss diese besonders beantragt werden. Die Gebühr
für diesen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt
25 Euro.


bostanci89 schrieb am 17.07.2008 um 09:57:42:
dann warten wir auf die schriftliche ablehnung

Wenn da nicht doch eine Duldung im Raum gestanden
hat, sollte mich eine Ablehnung wundern.


bostanci89 schrieb am 17.07.2008 um 09:57:42:
dann werd ich es auch für mich beantragen,, bevor wir den 1. september haben  

Mach das. Aber da das Verfahren wohl kaum vor
dem 1.9. abgeschlossen werden kann, wirst du
an dem neuen Einbürgerungstest so oder so
teilnehmen müssen. Also schon mal üben. ;)

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von bostanci89 am 17.07.2008 um 22:50:18
ach neee  :-[ ich will den test nicht machen bin nicht so schlau genug :'(

aufkeinenfall hatte ich eine duldung es war aufjedenfall eine 11 tagige verspätung..wie die mir es am telefon gesagt hatten..also das ich 11 tage spät mein aufhenthalt beantragt habe...

deswegen werden die mir es wieder ablehnen


bin mir sicher :-[ :-[ :-[

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von Ralf am 17.07.2008 um 23:03:42

bostanci89 schrieb am 17.07.2008 um 22:50:18:
deswegen werden die mir es wieder ablehnen

Nein!


bostanci89 schrieb am 17.07.2008 um 22:50:18:
ich will den test nicht machen bin nicht so schlau genug  

:nixsag

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von nixwissen am 17.07.2008 um 23:15:00
Hi,

mal keine Angst vor dem Test, man muß nicht schlau sein sondern muß nur ein paar Tatsachen lernen.
Die Fragen sind ja online verfügbar.
Gehe sie durch, was Du nicht weisst kriegst Du mit Wikipedia raus.

Daß die 11 Tage Verspätung damals nicht schädlich sein dürften wurde doch schon von kompetenter Seite geschrieben (ich persönlich kann das nicht beurteilen). Gehe erstmal davon aus, daß es so ist.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von Ralf am 17.07.2008 um 23:17:48

bostanci89 schrieb am 17.07.2008 um 22:50:18:
test


Äh Stop!

Hast du einen deutschen Schulabschluss? Dann hat sich
das mit dem Test wohl erledigt, da das auch als Nachweis
für die erforderlichen Kenntnisse gilt.

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von bostanci89 am 17.07.2008 um 23:46:40
ja habe einen haubtschulabschluss leider mit ausreichend und mangelhaft

weil ich die arbeiten nie mitgeschrieben habe

bereue es soooo :-[

Titel: Hauptschulabschluss
Beitrag von Mono am 18.07.2008 um 08:23:47
Hast du von der Hauptschule ein Abschluss- oder ein Abgangszeugnis? Wenn deine schulischen Leistungen nur mit 'ausreichend' und 'mangelhaft' bewertet worden sind, kannst du keinen Hauptschulabschluss haben.

Wie hast du im Anschluss an den Besuch der Hauptschule deine Teilzeitschulpflicht erfüllt (Berufsschule, Berufsvorbereitungsjahr oder Berufseinstiegsjahr), oder warst du wegen deiner Schwangerschaft von der Schulpflicht freigestellt?

Mono

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von bostanci89 am 18.07.2008 um 13:09:32
hallo ihr lieben..

ich war heute mit meiner Beraterin bei dem Herr der den Pass abgelehnt hat..  wir haben die Gesetze bzw die paragraphe  aus diesem forum ausgedruckt und ihm es vorgelegt..

er meinte ich soll einen formlosen antrag stellen.und es am montag abgeben dann wird es nochmal geprüft. Mein beraterin hat ein Schreiben für mich geschrieben was ich am montag abgeben werde.

Er meinte vllt gebe es eine ausnahme..(vllt könnten die doch noch die Lücke heilen)
Dann soll ich warten bis ich einen bescheid kriege..wenn es negativ ist soll ich einen Anwalt einschalten.

meint ihr es wird abgeleht wegen den 11 tagen?, mein Beraterin hat auch rein geschrieben das ich damals minderjährig war und das mein Vater mich nicht drauf hingewiesen hat es zu verlängern..

ps: ich habe ´kein abgangszeugnis..habe einen  haubtschulabschluss..mit 2 mangelhaften und rest mit ausreichend..



Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von trixie am 18.07.2008 um 13:26:27

bostanci89 schrieb am 18.07.2008 um 13:09:32:
meint ihr es wird abgeleht wegen den 11 tagen?,

Welche Antwort erwartest du nun von uns?
Wir werden darüber nicht entscheiden. So bringt dich auch eine Antwort nicht weiter.

Du hast doch heute eine ganze Menge erreicht. Darüber solltest du dich freuen und etwas gelassen ins Wochenende gehen.

Du wirst uns doch sicherlich informieren, wenn du den Bescheid bekommen hast. ;)

trixie

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von bostanci89 am 18.07.2008 um 13:28:48
:-/ genau es wird mir ja nix bringen

aber ich freu mich jetzt schon drauf vllt klappt es ja doch noch..

naja wünsche euch allen ein schönes wochenende

bis dann

werde euch benachrichtigen  :)

lg

Titel: Re: Hauptschulabschluss
Beitrag von Ulf am 19.07.2008 um 14:33:44

Mono schrieb am 18.07.2008 um 08:23:47:
Hast du von der Hauptschule ein Abschluss- oder ein Abgangszeugnis? Wenn deine schulischen Leistungen nur mit 'ausreichend' und 'mangelhaft' bewertet worden sind, kannst du keinen Hauptschulabschluss haben.


Je nach Bundesland geht das, vgl. http://www.gesamtschule-aachen-brand.de/Sek1-Abschluss.htm

Gruß, ULF

Gruß, ULF

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von bostanci89 am 21.07.2008 um 19:24:24
hallo leute,

ich habe heute meinen formlosenantrag abgegeben für meine Tochter ilayda..

ich habe gefragt wie lange die überprüfung nochmal dauern wird, er meinte 2 monate vllt auch länger stimmt es???

anfang  september ist er im urlaub,
was ist wenn er es bis dahin nicht überprüft weil er meinte das es ganz viel anträge gibt die er überprüfen muss :-[

lg

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von inge am 22.07.2008 um 09:15:29

bostanci89 schrieb am 21.07.2008 um 19:24:24:
er meinte 2 monate vllt auch länger stimmt es???

Besser als der zuständige Bearbeiter wird es HIER wohl kaum einer wissen, oder?

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von trixie am 22.07.2008 um 09:24:46

bostanci89 schrieb am 21.07.2008 um 19:24:24:
was ist wenn er es bis dahin nicht überprüft

... dann wirst du wohl oder übel noch etwas länger warten müssen. ;)

Übe dich in Geduld, auch wenn es schwer fällt.

trixie

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von bostanci89 am 22.07.2008 um 13:12:58

inge schrieb am 22.07.2008 um 09:15:29:
Besser als der zuständige Bearbeiter wird es HIER wohl kaum einer wissen, oder?



trotzdem kann ich doch meine frage stellen oderrr????? >:( >:(

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von inge am 22.07.2008 um 14:28:57

Zitat:
trotzdem kann ich doch meine frage stellen oderrr?????

Eigentlich ... nein ;)
"ICH brauche min 2 Monate, um IHREN Antrag zu bearbeiten"
"Wir" bearbeiten aber nicht DEINEN Antrag. Und WIR wissen auch nicht, was der Sachbearbeiter sonst noch so zu tun hat.

Was hilft es dir, wenn hier jemand schreibt: "Das hat bei mir nur 2 Wochen gedauert!" ?

Die einzige Person, die eine halbwegs sinnvolle Zeitschätzung geben kann, hat sie dir schon gegeben.

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von Ralf am 22.07.2008 um 15:58:28

inge schrieb am 22.07.2008 um 14:28:57:
Die einzige Person, die eine halbwegs sinnvolle Zeitschätzung geben kann, hat sie dir schon gegeben.  

Genau. Zwei Monate sind außerdem eine sehr realistische
Angabe. Diese Zeit ist i.d.R. auch erforderlich, weil verschiedene
andere Behörden beteiligt werden müssen.

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von bostanci89 am 22.07.2008 um 21:11:36
okey dann werd ich mal warten müssen :-[

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von bostanci89 am 26.08.2008 um 13:51:01
hallo ihr lieben  :)

endlich ist mein tochter ilayda ne deutsche geworden..ich hab ein anruf bekommen das ich es morgen abholen gehen kann :)

ich bin so überglücklich dank euch..

denn die paragraphe hab ich von euch und al das was ralf geschriebn hat hab ich mir ausgedruckt und ihn es vorgelegt gehabt natürlich war ich mit meiner beraterin da gewesen

jetzt muss ich doch kein anwalt einschalten..

jetzt ist nur noch mein problem mein mann..

er wurde gestern eingeladen zur untersuchung, und nächstes jahr am august oder november soll er in die Armee... jetztb muss ich nur noch das klären damit er hier her kann...

ich kann nur noch tanzen  ;) :) :) :) :) :) :) :) :)

ich dank euch allleeeennnnnnnnnnnnnnnnnnnnn

liebe grüsse bostanci

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von ryka am 26.08.2008 um 14:27:22
Hallo,


Der  [blumen=bluems.gif] steht auf dem Tisch, alle
:applaus:  denn es gibt :yippieh: :gnews


Herzlich willkommen!

Ryka



Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von Ralf am 26.08.2008 um 16:57:16

bostanci89 schrieb am 26.08.2008 um 13:51:01:
endlich ist mein tochter ilayda ne deutsche geworden


Na also, geht doch! ;)


:haken

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von Muleta am 26.08.2008 um 17:24:30

bostanci89 schrieb am 26.08.2008 um 13:51:01:
ich hab ein anruf bekommen das ich es morgen abholen gehen kann :)


da hat wirklich jemand eine gute Tat begangen. Dir einen Glückwunsch und dem Sachbearbeiter ein fettes Danke!


Zitat:
jetzt ist nur noch mein problem mein mann..


das solltest Du jetzt nicht so negativ sehen - er kann ja nichts dafür. Und mit einem deutschen(!) Kind dürfte zumindest sein aufenthaltsrechtliches Problem lösbar sein.

Muleta

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von Sanija am 26.08.2008 um 21:21:30
Da freue ich mich mit.
Herzlichen Glückwunsch, Bostanci
und danke, dass Du's uns mitgeteilt hast!

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von bostanci89 am 26.08.2008 um 21:32:00
ich würd euch doch nie vergessen, denn dank euch kommt man ja weiter  :) :) :)
ich finds gut das es so eine seite (und das es so nette liebe leute wie euch gibt) ....

ich würd euch gerne eine schöne blume als smile schencken weiss aber nicht wie mans macht  :)

ein dickes DANKESCHÖÖÖÖÖNNNNN


Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von thom am 26.08.2008 um 22:21:45
Glückwunsch !!!

und gute Idee: "al das was ralf geschriebn hat hab ich mir ausgedruckt und ihn es vorgelegt"

Titel: Re: Re:mein kind bekommt einen deutschen Pass
Beitrag von trixie am 26.08.2008 um 23:42:19
Ich freue mich sehr für dich, dass alles so gut geklappt hat und dass es nun wesentlich einfacher gehen wird, dass dein Mann nach Deutschland kommen kann.

Ich habe vorsichtshalber schon mal die Überschrift geändert. ;)

trixie

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von tapir am 26.08.2008 um 23:52:06
Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!

Titel: postitiver Ausgang
Beitrag von fons am 26.08.2008 um 23:58:28
Hola bostanci89

Au von mir Glüggwunsch. Hat gedauert aber dein Einsatz
hat sich wohl gelohnt. Und danke auch für das Echo.

Am Rande des Geländers:

trixie schrieb am 26.08.2008 um 23:42:19:
Ich habe vorsichtshalber schon mal die Überschrift geändert. Zwinkernd

wie du am Folgepost siehst, nutzt das nur für dein eigen
post was.

Titel: Re: Re:mein kind bekommt keinen deutschen Pass
Beitrag von Ralf am 07.09.2008 um 07:33:33
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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