i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> USA Bürger -> ständig in Deutschland leben https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1215631672 Beitrag begonnen von bananafish am 09.07.2008 um 21:27:52 |
Titel: USA Bürger -> ständig in Deutschland leben Beitrag von bananafish am 09.07.2008 um 21:27:52
Hallo!
Kann mir jemand helfen, wie meine Mutter (USA-Bürgerin, Rente in USA) nach Deutschland zum ständigen Leben kommen kann? Danke! :) |
Titel: Re: USA Bürger -> ständig in Deutschland leben Beitrag von Einbeck am 09.07.2008 um 21:37:07
Lebst Du in Deutschland? Welche Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus hast Du?
Mutter frühere Deutsche oder schon mal in Deutschland gelebt? Wieviel Rente erhält deine Mutter, reicht dies mit Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes? Würde Ihre Rente auch weitergezahlt werden, wenn Sie in Deutschland lebt? Wichtig ist, sie bräuchte eine Krankenversicherung die auf Dauer Arztkosten, Medikamente, Krankenhaus Pflege etc. in Deutschland übernehmen würde, hat Sie eine solche Krankenversicherung? |
Titel: Re: USA Bürger -> ständig in Deutschland leben Beitrag von inge am 09.07.2008 um 21:55:56 bananafish schrieb am 09.07.2008 um 21:27:52:
Abgesehen von den sonstigen Erfordernissen sollte sie allerdings nicht unbedingt bei dir einziehen, bzw ZU nahe bei dir wohnen. Wenn sie nämlich hauptsächlich ZU DIR kommt, wäre das §36 aufenthg und damit nur im Falle einer "außergewöhnlichen Härte" möglich. Wenn sie nur nach D kommt, weil hier das Wetter so toll ist und Sauerkraut viel gesünder als Hotdogs ist, ist das §7 und da ist keine "Härte" erforderlich (der darf allerdings nicht als Ausweichparagraph genutzt werden!). |
Titel: Re: USA Bürger -> ständig in Deutschland leben Beitrag von bananafish am 09.07.2008 um 22:39:16
Ich habe deutsche Staatsangehörigkeit.
Meine Mutter bekommt ca. 800 USD Rente und sie hatte früher nichts mit Deutschland zu tun. [edit]Ich füge dein Folgepost hier ein. Tippi[/edit] Die Rente wird in Deutschland auch ausgezahlt. Wegen Krankenversicherung muss ich nachfragen. Wenn es eine Rolle spielt, ich bin Dr.-Ing. Gibt es ein Gesetz, dass Mutter/Vater unter erleichterten Bedingungen einwandern dürfen? |
Titel: Re: USA Bürger -> ständig in Deutschland leben Beitrag von inge am 09.07.2008 um 22:53:53 bananafish schrieb am 09.07.2008 um 22:39:16:
Also wohl nicht der "reiche Ausländer" aus den VAH BMI Zitat:
Prof. Dr. würde genausowenig helfen Zitat:
Ja. Der angesprochene §36 aus dem AufenthG. Allerdings ist die erforderliche AUSSERGEWÖHNLICHE Härte eher selten nachweisbar. Insb, muss der Zuzug nach D der einzige Weg sein, um die Härte zu beseitigen. "Erleichterte" Bedinungen sind also relativ ... |
Titel: Re: USA Bürger -> ständig in Deutschland leben Beitrag von trixie am 09.07.2008 um 22:54:34 bananafish schrieb am 09.07.2008 um 22:39:16:
Nur eben besagter §: Zitat:
trixie |
Titel: Re: USA Bürger -> ständig in Deutschland leben Beitrag von bananafish am 09.07.2008 um 23:05:56
Sieht wohl nicht so prickelnd aus.
Meine Mutter ist übrigens Krankenschwester vom Beruf, vielleicht wäre eine Arbeitsmigration was. Hier sind doch einige Amis stationiert, wahrscheinlich haben die da auch Krankenhäuser oder sowas. Aber naja. Danke allen erstmal! |
Titel: Re: USA Bürger -> ständig in Deutschland leben Beitrag von trixie am 09.07.2008 um 23:13:47 bananafish schrieb am 09.07.2008 um 23:05:56:
Da müßte erst eine Vorrangprüfung gemacht werden, um eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten. Aber mal im Ernst! Sie ist Rentnerin und somit dürfte das ausgeschlossen sein. trixie |
Titel: Re: USA Bürger -> ständig in Deutschland leben Beitrag von ChicaLoca am 10.07.2008 um 10:31:19 bananafish schrieb am 09.07.2008 um 22:39:16:
dann ist es dir finanziell vielleicht möglich die private Krankenversicherung zu bezahlen, die notwendig ist für die Sicherung des Lebensunterhaltes deiner Mutter |
Titel: Re: USA Bürger -> ständig in Deutschland leben Beitrag von bananafish am 11.07.2008 um 22:54:06
ja, aber einen Grund zum Aufenthalt braucht Sie doch.
Ich glaube ich habe es! Man darf 2 mal je 3 Monate im Jahr ohne Visum in Deutschland bleiben. Und andere 2 mal z.B. in Holland. Also, ganzes Jahr. :-)) |
Titel: Re: USA Bürger -> ständig in Deutschland leben Beitrag von trixie am 11.07.2008 um 23:09:13 bananafish schrieb am 11.07.2008 um 22:54:06:
Das Recht 90 Tage im Halbjahr zu bleiben bezieht sich auf ganz Schengen. Sind die 90 Tage verbraucht muss erst einmal wieder für drei Monate aus Schengen ausgereist werden, bevor man wieder nach Schengen einreisen darf. trixie |
Titel: Re: USA Bürger -> ständig in Deutschland leben Beitrag von Einbeck am 11.07.2008 um 23:23:43 bananafish schrieb am 11.07.2008 um 22:54:06:
Wo hast du denn das gelesen? Quelle? Bitte beachten Schengener Staaten und deren Abkommen sowie nationales Ausländerrecht. Die US-Bürger sind visafrei für 90 Tage im sogenannten Halbjahreszeitraum in den Schengener Staaten. Da es mit den USA ein altes vor Schengen abgeschlossenes Sichtvermerksabkommen gem. § 16 AufenthV gibt, würde man die Zeit in den Niederlanden (Schengener Staat) auf die 3 Monate die man visafrei als US Bürger in Deutschland nicht anrechnen. Dies gilt aber nur für Deutschland.... Weiß aber nicht ob dies umgekehrt in den Niederlanden auch der Fall ist. Wenn die Niderlande die Zeit in Deutschland anrechnet kann man dort im Rahmen des Schengener Abkommen nicht mehr visafrei einreisen. Zitiere folgende Quelle: http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=35841&view=next mit nachfolgenden Text: SDÜ und SDK sind grundsätzlich für Kurzaufenthalte bis zu 3 monaten innerhalb von 6 monaten anzuwenden, für längere Aufenthalte gilt nationales Recht. (Art. 10 SDÜ) Voraufenthaltszeiten in anderen Schengen Staaten sind grundsätzlich anzurechnen (Art. 20 I SDÜ, siehe auch: Westphal-Stoppa - Ausländerrecht für die Polizei - 3.Auflage 2007 - Kapitel B Nr. 7.2.4.3.) Die Anrechnung der Voraufenthaltszeit gilt nach § 16 AufenthV NICHT, soweit Sichtvermerksabkommen vor Inkrafttreten des SDÜ geschlossen wurden (Die Staaten findet man in Anlage A Nr.1 der AufthV). Dazu zählen auch US-Bürger. diese können sich also 3 Monate in Deutschland aufhalten, egal, wie lange sie schon in anderen Schengen Staaten waren. Problematisch ist hier das "formale Ausreisen". Grundsätzlich ist das "Missbrauch der Kurzaufenthaltsregelung" und daher ist eine Einreise von Anfang an nicht mehr Visumsfrei und Art 20 I SDÜ findet keine Anwendung (vgl. Westphal-Stoppa -3.Auflage 2007 - Kapitel B Nr. 7.2.4.3.) Allerdings fallen US-Bürger wieder unter die Sonderegelung des §41 AufenthV, wonach u.A. US-Bürger auch für längere Aufenthalte (über 3 Monate) in das Bundesgebiet einreisen dürfen, ohne im Besitz eines Visums zu sein. Müssen dieses aber spätestens 3 Monate nach der Einreise beantragen (§41 III AufenthV). Tut er das nicht, begeht er bei Vorsätzlichem Handeln eine Straftat (gem. § 95 I Nr.2 AufenthG) und bei Fahrlässigkeit eine Owi (gem. § 98 I AufenthG). (vgl. Westphal-Stoppa - 3.Auflage 2007 - Kapitel B Nr. 7.7.) |
Titel: Re: USA Bürger -> ständig in Deutschland leben Beitrag von bananafish am 11.07.2008 um 23:23:54
Hm... Danke für Info...
Es bleibt also England dann... Das war meine Laie-Vermutung :-[ Eine Frage noch:die Sache ist kompliziert, wie ich sehe, aber wenn es doch klappt mit solchen "visalosen" Aufenthalten, wird dieses Zeitraum bei späterer Einbürgerung angerechnet (in 8 Jahren, wenn ich mich nicht irre)? |
Titel: Re: USA Bürger -> ständig in Deutschland leben Beitrag von trixie am 11.07.2008 um 23:53:32 Zitat:
Du irrst. Für die Einbürgerung wird ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt gefordert, der aber als "Besucher" nicht gegeben ist. trixie |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |