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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Staatsbürgerschaft fürs Kind https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1214659758 Beitrag begonnen von yvonne_c am 28.06.2008 um 15:29:18 |
Titel: Staatsbürgerschaft fürs Kind Beitrag von yvonne_c am 28.06.2008 um 15:29:18
hab mal ne frage, da ich vor ein paar tagen mit meiner tochter zur reisepassbeantragung war.
kennt sich hier jemand mit der doppelten staatsbürgerschaft aus? maryam hat nur die deutsche. kann man auch die türkische beantragen und wenn ja wo? kann sie dann beide staatsbürgerschaften lebenslang behalten oder muss sie, wenn sie 18 wird eine abgeben? (dazu ist vielleicht noch zu sagen ich bin deutsche in deutschland, papa ist türke in der türkei - dementsprechende staatsangehörigkeiten) |
Titel: Re: Staatsbürgerschaft fürs Kind Beitrag von Mikael321 am 28.06.2008 um 16:29:22 yvonne_c schrieb am 28.06.2008 um 15:29:18:
Das deutsche Recht sagt : Wenn ein Elternteil Deutsch ist, ist das Kind auch Deutsch Nach dem türkischen Staatsangehörigkeitenrecht wird die türkische Staatsangehörigkeit von dem Vater und der Mutter auf die Kinder übertragen, gleich wo auf der Welt die Geburt stattfindet . ( Da bin ich nicht 100 % sicher ) Wenn es aber so ist, haben deine Kinder dann die Doppelte Staatsbürgerschaft, die sie müssen sich NICHT mit 18 Jahren entscheiden. Micha |
Titel: Re: Staatsbürgerschaft fürs Kind Beitrag von Ralf am 28.06.2008 um 17:37:13 yvonne_c schrieb am 28.06.2008 um 15:29:18:
Mikael321 hat da schon Recht. Wenn ein Elternteil türkischer Staatsangehörigkeit ist, ist auch das Kind türkisch. Die türkische StA muss also nicht erst beantragt werden, das Kind besitzt sie schon. Vorausgesetzt natürlich, dass die Vaterschaft auch registriert ist. Den (für eine evtl. Reise in die Türkei sogar erforderlichen) türkischen Reisepass erhält man beim zuständigen türkischen Generalkonsulat. |
Titel: Re: Staatsbürgerschaft fürs Kind Beitrag von yvonne_c am 28.06.2008 um 17:40:55
also die vaterschaft wurde von vater auf dem deutschen generalkonsulat in der türkei angenommen.
bei türkischen behörten wurde nichts gemacht. muss man dort also auch noch anmeldungen tätigen? und wäre es möglich pass etc in der türkei im heimatort des vaters zu beantragen und die dazugehörige staatsbürgerschaft? (weil momentan ist es so das ich mit unserer tochter in deutschland bin und der papa in der türkei) |
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