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Beitrag begonnen von tascha am 27.06.2008 um 18:30:57

Titel: Einbürgerung
Beitrag von tascha am 27.06.2008 um 18:30:57
Hi,

ich lebe seit 10,5 Jahren in Deutschland. ich hatte ca. 8 Jahre eine Aufenthaltsbewilligung und ca. 2 Jahre eine Aufenthaltsbewilligung Parag. 17. Ich arbeitete in der Forschung. Ab September 2008 habe ich eine Stelle als wiss. Mitarbeiterin an der Uni. Ich muss mich einbuergern lassen, um eine Approbation zu bekommen. Bis ich es erledigt habe, kann ich klinisch nicht arbeiten. Ich werde in Aachen arbeiten. Wie sieht es fuer mich mit der Einbuergeruns aus? Ich habe noch keine Ahnung, welche Aufenthaltserlaubnis ich bekommen werde. In meinem Fall geht es nicht mehr um die Ausbildung, sonder um die Taetigkeit in der Forschung. Als Studentin habe ich ueber 3 Jahre Sozialversicherungsbeitraege bezahlt. Ausserdem habe ich vor, fuer die letzen 2 Jahre die freiwillige Beitraege nachzuzahlen. Die Klinik schein interresiert zu sein. Der Chef hat mir versprochen zu helfen. Ausserdem habe ich 5 Jahre bei Diakonie mit den Spaetaussidlern gearbeitet.   Es ging um die Integrationskurse. Ich habe ein super Zeugniss. Also, kann ich eingebuergert werde und wie lange kann es dauern?

Natalya

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von inge am 27.06.2008 um 18:45:47
Guckst du:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/anspruch.htm
Wenn deine Studienjahre angerechnet werden und du zum Zeitpunkt der Antragstellung eine AE hast, die eine Anspruchseinbürgerung erlaubt, sollte es ja wohl klappen.

Dauer: 6-9 Monate deutscherseits und eine unbekannte Anzahl von Monaten (vermutlich deutlich 2-stellig) russischerseits.


Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von tascha am 28.06.2008 um 11:35:41
Danke Inge, ich hoffe nur, dass ich die richtige AE bekommen werde.

Gruss

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