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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ausbürgerung in der Ukraine direkt ?
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Beitrag begonnen von HelloMick am 26.06.2008 um 14:53:11

Titel: Ausbürgerung in der Ukraine direkt ?
Beitrag von HelloMick am 26.06.2008 um 14:53:11
Hallo,

meine Frau möchte dieses Jahr in die Ukraine in den Urlaub.
Gleichzeitig möchte sie sich in der Ukraine abmelden. Könnt ihr mir vielleicht sage was sie dazu alles benötigt und wie land das ungefähr dauern kann ?


Danke.

Mick


Titel: Re: Ausbürgerung in der Ukraine direkt ?
Beitrag von inge am 26.06.2008 um 15:01:54
Am besten da fragen, wo man sich auskennt -> Ukraine.
Erste Tipps: http://www.mudranet.de/
Anmeldung bei der UA Botschaft ist aber auf jeden Fall Pflicht! Das ist eine Sache des ukrainischen Melderechts und die Botschaften sind halt die Meldeämter für im Ausland lebende Ukrainer. In D gilt die Meldepflicht ja für alle IN D, aber nicht mehr außerhalb. In UA gilt die Meldepflicht auf jeden Fall für alle UA Bürger - egal wo sie leben.
Registriert man sich nicht bei der Botschaft, sind die nicht zuständig wegen Pass und auch eine Ausbürgerung ist (afaik) nicht möglich.

Titel: Re: Ausbürgerung in der Ukraine direkt ?
Beitrag von fons am 26.06.2008 um 15:03:56
@HelloMick

Ich hab dein Post in dem anderen thread gelöscht. Bitte
keine neuen Sachverhalte in bestehende threads ver-
mischen. Hier ist deine Frage doch schon gestellt und
wird auch sicher gelesen (hast ja schon eine Antwort).


Titel: Re: Ausbürgerung in der Ukraine direkt ?
Beitrag von HelloMick am 27.06.2008 um 23:35:49
Danke für die Infos.

Hat jemand schon Erfahrungen gemacht zwecks Abmeldung in der Ukraine. Wird auf dieser Seite empfohlen.

Mick

Titel: Re: Ausbürgerung in der Ukraine direkt ?
Beitrag von Peter_B am 28.06.2008 um 13:01:02
Hallo,

meine Frau hat das ganze Prozedere schon hinter sich. Die Anmeldung als dauerhaft im Ausland lebender Ukrainer in Deutschland beim ukr. Konsulat beinhaltet die Abmeldung in der Ukraine. Das ist wohl ein Grund dafür, warum die Anmeldung so lange dauert (im Augenblick mind. 1 Jahr). Wenn die Anmeldung durch ist, bekommt sie einen entsprechenden Stempel im Reisepass. Der (blaue) Inlandspass wird dann von der Botschaft eingezogen.

Deine Frau sollte sich UNBEDINGT bei der  ukr. Botschaft anmelden, denn nur dann kann sie die Hilfe der Botschaft in Anspruch nehmen. Wenn sie beispielsweise ihren Pass verliert oder der alte Pass abläuft, dann wird die Botschaft nur dann einen neuen ausstellen, wenn sie ordentlich registriert ist. Der Antrag für die Registrierung ist sehr umfangreich, es müssen viele Dokumente beschafft werden. Am besten, Ihr fangt gleich damit an.
Du findest alle Informationen dazu auf der Internet-Seite der Botschaft.  

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