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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Nachnamen "eindeutschen" bei Einbürgerung
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Beitrag begonnen von mona am 26.06.2008 um 13:42:30

Titel: Nachnamen "eindeutschen" bei Einbürgerung
Beitrag von mona am 26.06.2008 um 13:42:30
Hallo,

mein Mann möchte sich gern einbürgern lassen. Er ist Palästinenser aus Syrien und lebt seit einigen Jahren in Deutschland. Sein Nachname wurde in Syrien "falsch" geschrieben und wird nun in Deutschland immer falsch ausgesprochen. Kann er seinen Nachnamen bei der Einbürgerung so schreiben lassen, daß er richtig ausgesprochen wird?

Danke

Mona

Titel: Re: Nachnamen "eindeutschen" bei Einbürgerung
Beitrag von tapir am 26.06.2008 um 13:49:53
Da ich davon ausgehe, dass er staatenlos ist, gilt für seine Namensführung bereits jetzt deutsches Recht (Art. 5 Abs. 2 EGBGB), so dass die Frage nicht von einer Einbürgerung abhängt. Die Änderung kann möglicherweise nach Art. 47 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB (Erklärung gegenüber dem Standesbeamten) erfolgen, wobei hierzu ohne genaue Kenntnis seines beurkundeten und gewünschten Namens hierzu keine Angaben gemacht werden können. Falls Art. 47 Abs. 1 Nr. 5 nicht erfüllt ist, kann er eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen, die eigentlich in so einem Fall Erfolg haben müsste, wenn man sie gut begründet. Er soll einfach mal zum Standesamt gehen und den Fall schildern.

Titel: Re: Nachnamen "eindeutschen" bei Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 26.06.2008 um 13:50:51
Bei der Einbürgerung geht es um den Erwerb der deutschen
Staatsangehörigkeit, nichts anderes.

Ein Verfahren für eine Namensänderung wäre ein getrenntes
Verfahren, welches erst nach der Einbürgerung eingeleitet
werden kann, weil man erst dann deutschem Namensrecht
unterliegt. Je nach Bundesland ist dafür möglicherweise auch
eine ganz andere Behörde zuständig als für die Einbürgerung.

Verbinden kann man das jedenfalls nicht.


mona schrieb am 26.06.2008 um 13:42:30:
Sein Nachname wurde in Syrien "falsch" geschrieben

Wenn das so ist, wird wohl erst mal eine Berichtigung in
Syrien erforderlich sein.

Titel: Re: Nachnamen "eindeutschen" bei Einbürgerung
Beitrag von tapir am 26.06.2008 um 13:51:44

Ralf schrieb am 26.06.2008 um 13:50:51:
weil man erst dann deutschem Namensrecht
unterliegt.

Er ist Palästinenser, d.h. vermutlich staatenlos. Dann gilt jetzt schon deutsches Namensrecht, Art. 5 Abs. 2 EGBGB.


Zitat:
Je nach Bundesland ist dafür möglicherweise auch
eine ganz andere Behörde zuständig als für die Einbürgerung.

Das gilt für die öffentlich-rechtliche Namensänderung, für das Angleichungsverfahren (Art. 47) ist bundesweit der Standesbeamte zuständig.

Titel: Re: Nachnamen "eindeutschen" bei Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 26.06.2008 um 13:53:37

tapir schrieb am 26.06.2008 um 13:51:44:
Dann gilt jetzt schon deutsches Namensrecht, Art. 5 Abs. 2 EGBGB.  

Richtig, hab' ich übersehen. Aber nur, wenn er auch einen Reiseausweis
für Staatenlose besitzt. ;)


PS: Hab's mal in die Ecke für (u.a.) Namensänderungen verschoben.

Titel: Re: Nachnamen "eindeutschen" bei Einbürgerung
Beitrag von inge am 26.06.2008 um 13:59:48

mona schrieb am 22.03.2005 um 22:31:54:
Wie ihr in meinen früheren Postings vielleicht schon gesehen habt, hat mein Mann seinen Militärdienst noch nicht abgeleitet  


Müssen staatenlose Palästinser in Syrien Militärdienst leisten?

Titel: Re: Nachnamen "eindeutschen" bei Einbürgerung
Beitrag von tapir am 26.06.2008 um 14:23:55

Zitat:
Müssen staatenlose Palästinser in Syrien Militärdienst leisten?

Ja. Klingt komisch - ist aber so :-) . Sie dienen in dem syrischen Militär eingegliederten besonderne palästinensischen Verbänden.

Mona hat aber woanders geschrieben, dass Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch den OLG-Präsidenten beantragt werden mussten, was gegen Staatenlosigkeit spricht. Möglicherweise wurde aber dabei übersehen, dass Staatenlose das Befreiungsverfahren gar nicht durchlaufen müssen.

Oder er ist doch Syrer - was aber eigentlich bei den Palis nicht vorkommt.

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