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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Nachnamen "eindeutschen" bei Einbürgerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1214480550 Beitrag begonnen von mona am 26.06.2008 um 13:42:30 |
Titel: Nachnamen "eindeutschen" bei Einbürgerung Beitrag von mona am 26.06.2008 um 13:42:30
Hallo,
mein Mann möchte sich gern einbürgern lassen. Er ist Palästinenser aus Syrien und lebt seit einigen Jahren in Deutschland. Sein Nachname wurde in Syrien "falsch" geschrieben und wird nun in Deutschland immer falsch ausgesprochen. Kann er seinen Nachnamen bei der Einbürgerung so schreiben lassen, daß er richtig ausgesprochen wird? Danke Mona |
Titel: Re: Nachnamen "eindeutschen" bei Einbürgerung Beitrag von tapir am 26.06.2008 um 13:49:53
Da ich davon ausgehe, dass er staatenlos ist, gilt für seine Namensführung bereits jetzt deutsches Recht (Art. 5 Abs. 2 EGBGB), so dass die Frage nicht von einer Einbürgerung abhängt. Die Änderung kann möglicherweise nach Art. 47 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB (Erklärung gegenüber dem Standesbeamten) erfolgen, wobei hierzu ohne genaue Kenntnis seines beurkundeten und gewünschten Namens hierzu keine Angaben gemacht werden können. Falls Art. 47 Abs. 1 Nr. 5 nicht erfüllt ist, kann er eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen, die eigentlich in so einem Fall Erfolg haben müsste, wenn man sie gut begründet. Er soll einfach mal zum Standesamt gehen und den Fall schildern.
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Titel: Re: Nachnamen "eindeutschen" bei Einbürgerung Beitrag von Ralf am 26.06.2008 um 13:50:51
Bei der Einbürgerung geht es um den Erwerb der deutschen
Staatsangehörigkeit, nichts anderes. Ein Verfahren für eine Namensänderung wäre ein getrenntes Verfahren, welches erst nach der Einbürgerung eingeleitet werden kann, weil man erst dann deutschem Namensrecht unterliegt. Je nach Bundesland ist dafür möglicherweise auch eine ganz andere Behörde zuständig als für die Einbürgerung. Verbinden kann man das jedenfalls nicht. mona schrieb am 26.06.2008 um 13:42:30:
Wenn das so ist, wird wohl erst mal eine Berichtigung in Syrien erforderlich sein. |
Titel: Re: Nachnamen "eindeutschen" bei Einbürgerung Beitrag von tapir am 26.06.2008 um 13:51:44 Ralf schrieb am 26.06.2008 um 13:50:51:
Er ist Palästinenser, d.h. vermutlich staatenlos. Dann gilt jetzt schon deutsches Namensrecht, Art. 5 Abs. 2 EGBGB. Zitat:
Das gilt für die öffentlich-rechtliche Namensänderung, für das Angleichungsverfahren (Art. 47) ist bundesweit der Standesbeamte zuständig. |
Titel: Re: Nachnamen "eindeutschen" bei Einbürgerung Beitrag von Ralf am 26.06.2008 um 13:53:37 tapir schrieb am 26.06.2008 um 13:51:44:
Richtig, hab' ich übersehen. Aber nur, wenn er auch einen Reiseausweis für Staatenlose besitzt. ;) PS: Hab's mal in die Ecke für (u.a.) Namensänderungen verschoben. |
Titel: Re: Nachnamen "eindeutschen" bei Einbürgerung Beitrag von inge am 26.06.2008 um 13:59:48 mona schrieb am 22.03.2005 um 22:31:54:
Müssen staatenlose Palästinser in Syrien Militärdienst leisten? |
Titel: Re: Nachnamen "eindeutschen" bei Einbürgerung Beitrag von tapir am 26.06.2008 um 14:23:55 Zitat:
Ja. Klingt komisch - ist aber so :-) . Sie dienen in dem syrischen Militär eingegliederten besonderne palästinensischen Verbänden. Mona hat aber woanders geschrieben, dass Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch den OLG-Präsidenten beantragt werden mussten, was gegen Staatenlosigkeit spricht. Möglicherweise wurde aber dabei übersehen, dass Staatenlose das Befreiungsverfahren gar nicht durchlaufen müssen. Oder er ist doch Syrer - was aber eigentlich bei den Palis nicht vorkommt. |
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