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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> scheidung
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Beitrag begonnen von kakuna am 26.06.2008 um 00:42:01

Titel: scheidung
Beitrag von kakuna am 26.06.2008 um 00:42:01
Hallo,

Ich habe Deutsche Frau und Kleines Sohn, habe Niederlassungserlaubnis,Sie hat scheidungsantrag gestellt ,Wie kann ich scheiden, dass ich werde keine Unterhaltspflichten haben in Zukunft ?

Ich möchte sorgerecht verzichten, ist gefahr Niederlassungserlaubnis ?Welche einige Nachteile oder vorrteile kann haben?

habe schon Unterhaltsschulden ,ich bin arbeitslos,kann das ausweisungsgrund sein oder eigenständigen Aufenthaltsrecht beeinflussen??

Danke





Titel: Re: scheidung
Beitrag von inge am 26.06.2008 um 01:13:37

Zitat:
Wie kann ich scheiden, dass ich werde keine Unterhaltspflichten haben in Zukunft ?

Gar nicht!
Ich wollt ja jetzt was schreiben, aber wg Schrottplatzgefahr verkneif ich mir das!

Dein Aufenthaltstitel ist jedenfalls nicht in Gefahr. NE ist ziemlich "fest" und da müsstet du schon massiv Mist bauen, dass die flöten geht. Scheidung, arbeitslos etc reicht jedenfalls im Normalfall nicht.

Deiner zukünftigen Ex-Frau bist du unterhaltspflichtig ... oder sie dir. Je nachdem wer halt mehr verdient.
Deinem Kind bist du auch ohne sorgerecht unterhaltspflichtig. So leicht kann man sich in D nicht aus der Verantwortung stehlen! Eine Ehe wird ggfs auf kurze Zeit geschlossen, aber für ein Kind trägt man Verantwortung (im Zweifel mindestens finanziell!) bis es komplett auf eigenen Beinen steht. Muss man sich halt vorher überlegen.

Titel: Scheidung: Seine Folgen für den Aufenthaltstitel und den Kindsunterhalt
Beitrag von trixie am 26.06.2008 um 01:32:22

inge schrieb am 26.06.2008 um 01:13:37:
Deiner zukünftigen Ex-Frau bist du unterhaltspflichtig ...  

Das dürfte sich aber mit Erreichen des 3. Lebensjahres des Kindes nach dem neuen Unterhaltsrecht nur noch schwer durchsetzen lassen.


kakuna schrieb am 26.06.2008 um 00:42:01:
Ich möchte sorgerecht verzichten

Was versprichst du dir davon? Du verlierst damit sämtliche Mitsprache-, Informations- und Entscheidungsrechte über dein Kind.

Du solltest dich von dem Wort Sorgerecht nicht blenden lassen, dass du bei einem Verzicht nicht mehr für dein Kind sorgen mußt. Du bist solange in der finanziellen Verantwortung, bis das Kind auf eigenen Beinen stehen kann. Sollte es einmal studieren, kannst du ja selber ausrechnen, wie lange du zahlungspflichtig bist.


kakuna schrieb am 26.06.2008 um 00:42:01:
habe schon Unterhaltsschulden  

Die dürften aber wohl nur aus dem Kindsunterhalt stammen. Sollte deine Frau Unterhaltsvorschuss für das Kind bekommen, mußt du darauf achten, dass die aufgelaufenen Unterhaltsschulden eines Tages nicht "doppelt" vollstreckt werden, sprich von der Kindsmutter und von der Unterhaltsvorschußkasse, vertreten durch das jeweilige Bundesland.

trixie

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