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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Anfrage Eingügerungstest
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Beitrag begonnen von celine217 am 25.06.2008 um 12:00:43

Titel: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von celine217 am 25.06.2008 um 12:00:43
Liebe alle leute :),
bin seit März,2001 nach DE gekommen und habe im Januar 2008 der Eingügerungsantrag gestellt.
Heute erhalte die Scheibe von EBH,dass ich der Einbügerungstest mitmachen muss.
Meine Frage ist,wenn die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Intergrationskures vorgeliegt,muss man trozdem den TEST teilnehmen :-??

Grüße

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von celine217 am 27.06.2008 um 09:43:30

celine217 schrieb am 25.06.2008 um 12:00:43:
Liebe alle leute :),
bin seit März,2001 nach DE gekommen und habe im Januar 2008 der Eingügerungsantrag gestellt.
Heute erhalte die Scheibe von EBH,dass ich der Einbügerungstest mitmachen muss.
Meine Frage ist,wenn die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Intergrationskures vorgeliegt,muss man trozdem den TEST teilnehmen :-??

Grüße


Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von inge am 27.06.2008 um 09:47:00
ja

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von celine217 am 01.07.2008 um 13:30:44
Um Zeit zu sparen,gibt es die Möglichkeit,dass der EBstest nicht mitmachen?
verstehe nicht,obwohl man das Intergrationskurs absolviert hat,der Einbuügerungstest noch mitmachen musste.

Vielen Dank für euer Tips!! :)

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von inge am 01.07.2008 um 13:45:37

Zitat:
Um Zeit zu sparen

Im ganzen Einbürgerungsrummel dürfte der Test das am schnellsten zu absolvierende sein, denke ich.

Aus welchem Land kommst du?


Das Gesetz sagt:
(5) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 7 sind in der Regel durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachgewiesen. Zur Vorbereitung
darauf werden Einbürgerungskurse angeboten; die Teilnahme daran ist nicht verpflichtend.

In der Regel = es gibt Ausnahmen. IKurs muss fast jeder machen, also wäre es Quatsch wenn der für eine Regelausnahme gelten würde.
Im Zweifel müsstest du für die Ausnahme wahrscheinlich auch so viele Nachweise bringen, dass der Test selber eh' einfacher und schneller wäre ;)

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von trixie am 01.07.2008 um 15:12:32

inge schrieb am 01.07.2008 um 13:45:37:
Im Zweifel müsstest du für die Ausnahme wahrscheinlich auch so viele Nachweise bringen, dass der Test selber eh' einfacher und schneller wäre  

... wobei man beim Einbürgerungstest auch durchfallen kann und es auch nach der 3. vergeigten Prüfung keinen Bonus gibt. ;)

trixie

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von celine217 am 01.07.2008 um 15:51:57
OK.
Aber schade sehe ich das so aus,dass ich der Test auf jeden Fall mitmachen sollte. :-[
EB ist ein sehr langer und auch noch komplizierter Weg!!

Inge,trixie,danke nochmal für euer Tips!!

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von celine217 am 02.07.2008 um 15:02:22
Habe den Test zum Orientierungskurs erfolgreich abgelegt.
Muss noch der EBstest mitmachen?Ich kann das wirklich nicht verstehen!! :'(

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von inge am 02.07.2008 um 15:09:54

Zitat:
Muss noch der EBstest mitmachen?

Nein, jetzt nicht mehr.
Wer dreimal nachfragt, ist durchgefallen :(

In den VAH des BMI zum StAG steht nix drin, dass der IKurs den EB-Test ersetzen kann:

Zitat:
Deren Nachweis ist in der Regel durch eine Bescheinigung über einen erfolgreich bestandenen Einbürgerungstest erbracht (vergleiche Nummer 10.5). Zum Nachweis genügt auch der erfolgreiche Abschluss einer deutschen Hauptschule oder ein vergleichbarer oder höherer Abschluss einer deutschen allgemein bildenden Schule. Kein Nachweis ist erforderlich bei Minderjährigen unter 16 Jahren und sonstigen nicht handlungsfähigen Personen im Sinne des § 80 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (vergleiche Nummer 10.1.2) sowie bei Einbürgerungsbewerbern, die den Nachweis wegen ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder aufgrund ihres Alters nicht erbringen können (vergleiche Nummer 10.7).

Natürlich steht es dir völlig frei, gegenüber der EBH deine Gegenargumente vorzbringen. Nützen werden die dir vermutlich allerdings nix ...

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von trixie am 02.07.2008 um 15:12:04

inge schrieb am 01.07.2008 um 13:45:37:
IKurs muss fast jeder machen, also wäre es Quatsch wenn der für eine Regelausnahme gelten würde.

Wieso sollte dies keine Ausnahme darstellen?

Der I-Kurs ist erst seit 2005 aktuell. Und aus dieser "Generation" dürften es nur wenige sein, die sich jetzt schon mit dem Thema "Einbürgerung" befassen. Die meisten Anwärter dürften vor dieser Zeit stammen und da gab es den I-Kurs noch gar nicht.

trixie

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von Me4Ever am 02.07.2008 um 15:44:26
Hallo,

um richtig Zeit zu Sparen, hätte ich gern mal was gefragt und zwar:

1. Ab wann ist der Test ablegbar?
2. darf jeder den schreiben oder nur mit zulassung von EBH?
3. wie kann man sich dafür vorbereiten?
4. was würde es dann kosten?

wenn es jetzt schon geht, dann macht man das jetzt und gebe das gleich ab bei der EBH.

Grüße,

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von inge am 02.07.2008 um 16:19:47

trixie schrieb am 02.07.2008 um 15:12:04:
Der I-Kurs ist erst seit 2005 aktuell

Und was ist mit §44a Abs 1 Nr 2 u. 3?
celine stammt auch von "vorher" und hat trotzdem den Kurs gemacht. Nach 4 Jahren Aufenthalt in D ... ???

Und wenn der OKurs für EB funzen würde - warum wird er dann nicht als ebenbürtig erwähnt.
Drin ist der OKurs immerhin:

Zitat:
(7) Das Bundesministerium der Innern wird ermächtigt, die Prüfungs- und Nachweismodalitäten des Einbürgerungstests sowie die Grundstruktur und
die Lerninhalte des Einbürgerungskurses nach Absatz 5 auf der Basis der Themen des Orientierungskurses nach § 43 Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu regeln.

Dann hätte man ja reinschreiben können, dass ein bestandener OKurs ebenfalls als Nachweis dienen kann.

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von trixie am 02.07.2008 um 16:32:52

Zitat:
Dann hätte man ja reinschreiben können, dass ein bestandener OKurs ebenfalls als Nachweis dienen kann.

OK! Das hätte man machen können. Der O-Kurs wird oft als "zweites Glied" geführt, ohne extra erwähnt zu werden. So läuft der O-Kurs in  § 17 Abschlusstest, Zertifikat Integrationskurs auch unter dem I-Kurs.

trixie

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von rnogueir am 02.07.2008 um 16:51:32
Hallo zusammen,

moment mal!


celine217 schrieb am 25.06.2008 um 12:00:43:
Meine Frage ist,wenn die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Intergrationskures vorgeliegt,muss man trozdem den TEST teilnehmen :-??


Der Einbürgerungstest wird nur ab 1. September existieren. Wenn der Einbürgerungsprozess bis zum 31. August abgeschlossen wird, besteht kein Bedarf auf einen Test.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat Celine die Bescheinigung des  Integrationskurses und lebt seit 2001 in Deutschland - ein klarer Fall von Einbürgerung nach 7 Jahren (verkürzter Aufenthalt durch eine Integrationskursteilnahme). Also, der Test wäre nur nötig, wenn der Einbürgerungsprozess zu lang dauert (Januar bis September, das wäre schon ziemlich lang)...

Habe ich etwas verpasst?

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von inge am 02.07.2008 um 17:14:44

rnogueir schrieb am 02.07.2008 um 16:51:32:
Der Einbürgerungstest wird nur ab 1. September existieren. Wenn der Einbürgerungsprozess bis zum 31. August abgeschlossen wird, besteht kein Bedarf auf einen Test.

Sie schrieb:

Zitat:
Heute erhalte die Scheibe von EBH,dass ich der Einbügerungstest mitmachen muss.

Damit würde zumindest die EBH den Bedarf sehen. Und die müssen's ja wissen ;)

Eine Einbürgerungszusicherung hat sie wohl auch noch nicht, womit vermutlich auch die Ausbürgerung aus dem aktuellen Staatsverband noch nicht begonnen wurde. Dauert ja auch gerne mal ein paar Monate je nachdem.
Und nach Verwendung des bestimmten Artikels zu urteilen, bestehen Chancen dass "Celine" ursprünglich mal aus dem Bereich der alten UdSSR kam - also ist die Ausbürgerung auch kein schneller Vorgang.
Aber vlt sagt Celine ja noch, welche Nationalität(en?) sie innehat.

Nachtrag bzgl EB-Test:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1213546086/0#0

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von Linda.1001 am 02.07.2008 um 22:07:43
Und was passiert, wenn jemand beim Test 3 mal durchgefallen ist?
Könnte dieser jemand dann nicht mehr eingebürgert werden?

Ich meine (mal off topic, sorry sorry): Viele Deutsche würden durch diesen Einbürgerungstest mit Pauken und Trompeten durchfallen.

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von ryka am 02.07.2008 um 22:23:36

Linda.1001 schrieb am 02.07.2008 um 22:07:43:
Ich meine (mal off topic, sorry sorry): Viele Deutsche würden durch diesen Einbürgerungstest mit Pauken und Trompeten durchfallen.


Deswegen muss der Einzubürgende das Ganze auch nur im Kurzzeitgedächtnis abspeichern.
[lol=lol.gif]

Ryka


Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von Ralf am 02.07.2008 um 22:32:23

Linda.1001 schrieb am 02.07.2008 um 22:07:43:
Ich meine (mal off topic, sorry sorry): Viele Deutsche würden durch diesen Einbürgerungstest mit Pauken und Trompeten durchfallen.

Da die Testfragen (bis auf ein paar Beispiele) bisher noch
gar nicht veröffentlicht wurden, wird man das wohl kaum
jetzt schon beurteilen können.


Linda.1001 schrieb am 02.07.2008 um 22:07:43:
Und was passiert, wenn jemand beim Test 3 mal durchgefallen ist?  

Nach dem was man hört kann der Test beliebig oft wieder-
holt werden.

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von Linda.1001 am 02.07.2008 um 22:34:58
Ach so, danke Ralf!  :)

Ich bezog mich jetzt auf die schon veröffentlichten Fragen.
Versteht mich nicht falsch, ich finde die Idee eines Tests schon sinnvoll aber über ein paar der Themen die in den Fragen vorkamen habe ich mich aufgeregt.

LG und einen schönen Abend euch allen noch  :)

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von celine217 am 03.07.2008 um 09:15:26
Vielen Dank für euer Tips!
Bin chinesin und kommt aus NRW. :)

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von inge am 03.07.2008 um 09:31:33
Wenn du Festland-China meinst, ist zumindest die ausbürgerung ja kein Problem, da du die chin.StA eh' automatisch verlierst.

Die EBH schätzt also, dass die EB erst nach dem 1.9. erfolgen kann. Oder ... (ob das überhaupt möglich ist?) man "verzögert" das Ganze absichtlich, UM den EBTest machen zu können. Dürfte in dem Fall dann eine Anweisung des IM NRW sein?
Oder ... du hast nur eine Benachrichtung wonach du den Test machen musst, FALLS die EB erst nach dem 1.9 stattfindet.

Frage: Da in D seit 2001 und Antrag im Jan 08 -> verkürzte EB nach 7 Jahren? In welchem Monat 2001 bist du gekommen?

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von celine217 am 03.07.2008 um 10:59:21
inge,vielen Dank für Deine Antwort!
Ich bin seit März,2001 nach DE gekommen.EB Antrag ist verkürzte nach 7 Jahre.

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von Mono am 03.07.2008 um 11:28:38

Linda.1001 schrieb am 02.07.2008 um 22:07:43:
Viele Deutsche würden durch diesen Einbürgerungstest mit Pauken und Trompeten durchfallen.

Die müssen sich ja auch nicht entscheiden, ob sie Deutsche werden wollen. Ein Ausländer sollte jedoch genauer wissen, worauf er sich einlässt.

Nur mal so zum Vergleich:

Wer sich in Großbritannien auf  Dauer niederlassen (außer EU-Bürger) oder einbürgern lassen möchte, muss grundsätzlich den Computer-Test ‚Life in the United Kingdom’ bestehen. Von 24 Fragen müssen in 45 Minuten mindestens 18 Fragen richtig beantwortet werden. Kosten: 34 GBP. Zur Vorbereitung gibt es ein Buch mit 145 Seiten

www.tsoshop.co.uk/bookstore.asp?trackid=001261&FO=1240167&DI=602043,

das auch von ‚Alt-Briten’ gern gekauft und gelesen wird, da es viel Nützliches und Wissenswertes enthält.

Wessen englische Sprachkenntnisse nicht ausreichen, muss vor Ort einen integrierten Sprach (ESOL)- und Citizen-Kurs besuchen. Den Test muss er aber trotzdem bestehen. Ohne Test-Bescheinigung wird der Antrag gar nicht erst angenommen.

Dort ist allerdings weniger das Problem, wie man dem Test möglichst entgehen kann, sondern dass man kurzfristig einen Test-Termin bekommt. Seitdem nämlich bekannt wurde, dass die Regierung eine Änderung der bisherigen Einbürgerungsregelung plant, wird das Home Office von Anträgen überrollt. In Diskussion sind eine 'Einbürgerung auf Probe' sowie der verpflichtende Nachweis, was der Neubürger dem Land an Nutzen bringen kann. Da könnte der ein oder andere in Beweisnot kommen  ;).

Und hier kann man üben:

www.hiren.info/life-in-the-uk-test/1

Auch geeignet für den landeskundlichen Teil im Englischunterricht an deutschen Schulen.

Mono


Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von Sanija am 03.07.2008 um 12:19:06
Aus völlig ungesicherter Quelle vernahmen meine Ohren,
dass es ähnlich wie beim Theorietest für den Führerschein
einen 100-Fragenkatalog geben wird, aus dem 30 Fragen im Test gestellt werden.

Bitte nicht erschlagen, ich will nur sagen,
dass der Test mit ein wenig gutem Willen leicht zu bestehen sein könnte
und Einbürgerungsbewerber ihn vielleicht unnötig fürchten.

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von schweitzer am 03.07.2008 um 12:30:51

Aletheia schrieb am 03.07.2008 um 12:19:06:
dass es ähnlich wie beim Theorietest für den Führerschein
einen 100-Fragenkatalog geben wird, aus dem 30 Fragen im Test gestellt werden.


Stimmt nicht ganz, Sanija  ;) - ganz aktuelle, gesichertere und seriöse Infos zu Anzahl der Fragen, Auswahl der Fragen, Kosten und Wiederholbarkeit des Kurses finden sich hier. (Blaues bitte klicken!)


Aletheia schrieb am 03.07.2008 um 12:19:06:
Bitte nicht erschlagen


Erschlagen wird hier nicht und wenns einer probiert, dann erst:  :hau und dann: :zelle  -  ;)


=schweitzer=

Titel: Re: Anfrage Eingügerungstest
Beitrag von Blaise am 13.07.2008 um 21:29:53

Mono schrieb am 03.07.2008 um 11:28:38:
Und hier kann man üben:

www.hiren.info/life-in-the-uk-test/1


Mein erster Versuch (in 5 Minuten):
Score: 18/24 (75 %)
You have PASSED the Test

Blaise :D

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