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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1214346857 Beitrag begonnen von Kate1 am 25.06.2008 um 00:34:17 |
Titel: Einbürgerung Beitrag von Kate1 am 25.06.2008 um 00:34:17
Einbürgerung
Tippi [edit]Habe deine Zwei Posts mal zusammengefasst.[/edit] Hier konkreter: Bin seit 1997 bis 2007 in Deutschland als Studentin gewesen, mit „Bewilligung“. Seit April 2007 habe ich EU Aufenthaltsrecht. Seit 01.07.07 habe eine feste Arbeitsstelle und unbefristete Arbeitserlaubnis. Wollte mich einbürgern lassen, wurde mir aber abgesagt, da keinen „gewöhnlichen“ Aufenthalt die letzten 8 Jahren. Habe doch Freunde in NRW - bei den gleichen Bedingungen haben die Einbürgerung erteilt bekommen. Lebe in Bayern. Welche Bundesländer erkennen die 8Jahre Studium / Bewilligung zur Einbürgerung an? |
Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von Benoni am 26.06.2008 um 17:07:37
z.B. das Saarland ;)
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Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von Kate1 am 26.06.2008 um 18:15:32
Herzlichen Dank! :) Und Baden-Württemberg?
Gruß Kate1 |
Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von Sanija am 26.06.2008 um 19:33:27
Hi, Kate1.
Ich recycle mal eine Antwort von 2004: schrieb am 01.09.2004 um 14:42:34:
Ob sie (noch) richtig ist, könnte nur ein Experte verraten. |
Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von Ralf am 27.06.2008 um 00:47:10 Aletheia schrieb am 26.06.2008 um 19:33:27:
Im Prinzip schon noch richtig, wobei die Einschänkung nach meiner Kenntnis auch für Sachsen gilt. Allerdings gibt es auch Länder, für die ich gar keine Erkenntnisse zu diesem Punkt habe. Generell werden diese Zeiten in den genannten Ländern aber nur bei der Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG nicht angerechnet. Bei den §§ 8 und 9 sieht es anders aus. Seit der Änderung des AufenthG und des danach jetzt existierenden Rechts für "fertige Studenten", sich hier um eine Anstellung zu bemühen (was es ja vorher nicht gab), kann man aber m.E. durchaus berechtigte Zweifel an der Nicht-Anerkennung haben. Das letze Wort werden wie immer die Gerichte haben. Dazu muss allerdings erst mal jemand klagen. ;) |
Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von Ralf am 28.06.2008 um 11:35:41
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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