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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Einreise Baby mit deutschem Vater
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Beitrag begonnen von hochsaler am 24.06.2008 um 19:51:55

Titel: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von hochsaler am 24.06.2008 um 19:51:55
Zuerst einmal ein Hallo an alle Forenbesucher. Ich habe mich hier neu angemeldet, weil ich mir hier Hilfe erhoffe. Falls das Thema jedoch in einer anderen Rubrik besser aufgehoben wäre, bitte ich den Administrator, es dorthin zu verschieben.

Hier die Vorgeschichte: Sohn wird als Kind eines Deutschen und einer Ausländerin während eines Auslandaufenthaltes geboren (2008). Die Geburt wird beim Auslandsstandesamt in Berlin angezeigt und daraufhin auch eine deutsche Geburts- und Abstammungsurkunde ausgestellt.

Sicher denkt jetzt jeder, kein Problem, dann ist das Kind doch auch Deutscher. Aber genau hier beginnt auch schon das Problem. Da die Behörden in dem Land sehr schlampig arbeiten und Korruption weit verbreitet ist, macht die zuständige Botschaft u. a. Zweifel an der ebenfalls vorgelegten lokalen Geburtsurkunde geltend und verweigert die Ausstellung eines deutschen Reisepasses.

Und damit nun zu meiner Frage. Aber bitte hier keine Spekulationen und auch keine Ratschläge bezüglich des deutschen Passes. Daran arbeite ich weiter und ergreife evtl. auch rechtliche Schritte. Nur dauert das alles sehr lange Zeit.

Meine einzige Frage lautet daher, welche Möglichkeiten es für das Kind gibt, trotzdem schnellstmöglich nach Deutschland einzureisen. Wir, die Eltern, haben unseren Wohnsitz in Deutschland und keinen Wohnsitz im Heimatland meiner Frau! Das Kind hat auch einen gültigen ausländischen Reisepass.

Allerdings hat in einem ähnlichen, mir bekannten Fall die Botschaft auch die Ausstellung eines Visums verweigert, weil das Kind ja auch deutsch wäre und Deutschen kein Visum ausgestellt werden könne. Eine Mitwirkung der Botschaft halte ich daher für ziemlich ausgeschlossen. Die Geburtsurkunde ist wohl auch nicht ausreichend für einen Grenzübertritt.

Was braucht das Kind also genau für eine Einreise nach Deutschland? Gibt es auch vom Auslandsstandesamt in Berlin eine Abschrift aus dem Geburtenbuch und genügt diese für den Grenzübertritt? Oder braucht es gar keinen Nachweis über die Staatsangehörigkeit und kann das Kind evtl. mit dem ausländischen Reisepass einreisen? Kann vielleicht die ABH ein entsprechendes Dokument ausstellen?

Ich wäre für alle Vorschläge dankbar, am besten mit Angabe von Gesetzestexten oder Quellen. Gerne auch andere Varianten, die mir bislang nicht eingefallen sind.

Vielen Dank an alle.

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von thom am 24.06.2008 um 21:16:14

hochsaler schrieb am 24.06.2008 um 19:51:55:
Eine Mitwirkung der Botschaft halte ich daher für ziemlich ausgeschlossen.  
Einen dt. Pass oder einen Eintrag in den dt. Pass des Vaters bzw. ein Visum im ausl. Pass wird das Kind benötigen, ohne Mitwirkung der Botschaft wirds nicht gehen.

Musste die Botschaft denn bei der Ausstellung der Geburts- und Abstammungsurkunde durch das Standesamt I nicht bereits mitwirken - oder kamen ihr erst später Zweifel?
thom

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von Eduard am 24.06.2008 um 21:36:44
Dumme Frage: Würde folgendes gehen:
Nach D zurückfliegen (ohne Baby), mit der Geburtsurkunde anmelden und einen Kinderreisepass beantragen? Nach welcher Rechtsvorschrift könnte das verweigert werden? Und selbst wenn, ich könnte mir vorstellen, dass sich da so mancher Beamter erweichen liesse ...

Ansonsten fiele mir noch ein:
- FZF zur Mutter, falls nur die Vaterschaft in Frage steht. Wird aber auch wieder darauf hinauslaufen, dass erst die Geburtsurkunde in Ordnung sein muß ...
- Ins Nachbarland reisen und bei der dortigen Botschaft vorsprechen. Ich würde mich wundern, wenn diese nicht ebenfalls berechtigt wäre, einen deutschen Reisepass für das Kind auszustellen (vielleicht irre ich mich aber, mal sehen, was die Experten sagen).

Eduard



Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von fons am 24.06.2008 um 21:41:43
Du kannst das Kind hier nicht anmelden, wenn es nicht
tatsächlich hier ist. Sonst wär das "falsche Angaben ge-
macht"

Das mit dem Erweichen riecht nach .. Augen zu machen.
Klar ist die Situation doof, aber zuständig ist die Botschaft.

Sonst niemand.


Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von Eduard am 24.06.2008 um 21:43:42
Siehe mein Nachtrag: ist wirklich ausschließlich die Botschaft im Geburtsland zuständig?

Eduard

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von fons am 24.06.2008 um 21:48:22
JA

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von thom am 24.06.2008 um 21:52:30
Eduard,
die Botschaft verweigert trotz Geburtsurkunde wohl Pass und Visum und macht " u. a. Zweifel an der ebenfalls vorgelegten lokalen Geburtsurkunde geltend" , d.h. konkret, sie bezweifelt Vaterschaft und/oder Mutterschaft und nicht nur ein Stück Papier.
thom

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von tapir am 24.06.2008 um 21:53:14
Ich sehe das wie fons. Die deutsche Geburtsurkunde hat Beweiswirkung nach § 60 Abs. 1 S. 1 PStG. "Zweifel" an ihrer inhaltlichen Richtigkeit genügen nicht - die Botschaft müsste die Unrichtigkeit nachweisen können, § 60 Abs. 2 PStG. Auch passrechtlich kann sie sich bei Zweifeln an der Identität nicht "zurücklehnen" und einfach nein sagen, sondern hat nach § 6 Abs. 3 S. 1 PaßG von Amts wegen Ermittlungen anzustellen (welcher Art auch immer die hier sein mögen). Die Botschaft sollte mit höflichem Schreiben auf die Sach- und Rechtslage hingewiesen werden. Ich persönlich würde auch eine Frist setzen (dennoch höflich bleiben).

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von Einbeck am 24.06.2008 um 21:59:58

hochsaler schrieb am 24.06.2008 um 19:51:55:
Hier die Vorgeschichte: Sohn wird als Kind eines Deutschen und einer Ausländerin während eines Auslandaufenthaltes geboren (2008). Die Geburt wird beim Auslandsstandesamt in Berlin angezeigt und daraufhin auch eine deutsche Geburts- und Abstammungsurkunde ausgestellt.  


Verständnisfrage
Du hast eine Geburtsanzeige mit lokaler Geburtsurkunde beim deutschen Konsulat/Botschaft gemacht?


hochsaler schrieb am 24.06.2008 um 19:51:55:
Sicher denkt jetzt jeder, kein Problem, dann ist das Kind doch auch Deutscher. Aber genau hier beginnt auch schon das Problem. Da die Behörden in dem Land sehr schlampig arbeiten und Korruption weit verbreitet ist, macht die zuständige Botschaft u. a. Zweifel an der ebenfalls vorgelegten lokalen Geburtsurkunde geltend und verweigert die Ausstellung eines deutschen Reisepasses.
 


Das Konsulat/Botschaft das die lokale Geburtsurkunde für die Geburtsanzeige akzeptiert hat,
will jetzt wo sogar eine dt. Geburtsurkunde des Standesamt I in Berlin vorliegt den Pass nicht ausstellen dies unter Hinweis auf die lokale Geb. Urkunde, die man bei der Geburtsanzeige akzeptiert hat?


hochsaler schrieb am 24.06.2008 um 19:51:55:
Allerdings hat in einem ähnlichen, mir bekannten Fall die Botschaft auch die Ausstellung eines Visums verweigert, weil das Kind ja auch deutsch wäre und Deutschen kein Visum ausgestellt werden könne. Eine Mitwirkung der Botschaft halte ich daher für ziemlich ausgeschlossen. Die Geburtsurkunde ist wohl auch nicht ausreichend für einen Grenzübertritt.


Das eheliche Kind eines Deutschen StA. ist Deutsch. Deutschen StA. können keine Visa für Deutschland ausgestellt werden.
Daher wäre die Frage des Passes vorangig zu klären.

Kannst Du evtl. etwas mehr Feedback geben?
je nach Größe unserer AV ist Passsachbearbeiter und Sachbearbeiter der Geburtsanzeige identisch bzw. haben selben vorgesetzten, das Handeln macht so wenig Sinn.

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von Eduard am 24.06.2008 um 22:22:03

tapir schrieb am 24.06.2008 um 21:53:14:
Ich persönlich würde auch eine Frist setzen (dennoch höflich bleiben).


Ich frage mich, wie da der Rechtsweg aussieht - bei einem Säugling würde ich ein gerichtliches Eilverfahren für angebracht halten, da es dem Säugling nicht zuzumuten ist, vorübergehend von den Eltern getrennt zu sein.

Eduard

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von hochsaler am 25.06.2008 um 05:19:12
Vielen Dank für die zahlreichen Meldungen. Es wird mir also nichts anderes übrigbleiben, als den steinigen Weg des deutschen Passes weiter zu verfolgen.

Hier noch ein paar zusätzliche Informationen, ich weiß allerdings nicht, inwieweit sie sachdienlich sind:

  • Die Mutter des Kindes besitzt natürlich eine NE mit Aufenthalt in Deutschland seit mehr als 5 Jahren.
  • Die Geburt wurde beim örtlichen Standesamt angezeigt (sprich die lokale Geburtsurkunde von diesem zum Auslandsstandesamt in Berlin weitergeleitet). Die örtliche Standesbeamtin hat den Antrag "vorgeprüft", aber natürlich nicht inhaltlich, sondern lediglich auf Vollstädigkeit etc.
  • Ob und inwieweit die Botschaft bei der Bearbeitung der Geburtsanzeige mitgewirkt hat, weiß ich allerdings nicht. Jedenfalls ist für das Heimatland meiner Frau regelmäßig eine Urkundenprüfung vorgesehen. Ich wurde allerdings weder darüber informiert noch wurde ich für eine Urkundenprüfung zur Kasse gebeten.
  • Die Ausstellung der deutschen Urkunden benötigte jedoch einen Zeitraum von rund 3 Monaten.
  • Die lokale Geburtsurkunde habe ich dem Passantrag nur ergänzend beigelegt (persönliches Gespräch mit der Botschaft, Anwesenheit von mir, Mutter und Kind).
  • Nach Diskussion mit den Mitarbeitern am Schalter wurde die Ausstellung des Passes vom Leiter der Konsularabteilung persönlich verweigert.
  • Die Ablehnung erfolgte nur mündlich, ich wurde nicht auf meine Möglichkeiten eines Widerspruchs etc. hingewiesen.


Sollten sich daraus noch weitere Anhaltspunkte ergeben, so wäre ich für weitere Informationen dankbar.


Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von trixie am 25.06.2008 um 07:49:59

hochsaler schrieb am 25.06.2008 um 05:19:12:
Die Mutter des Kindes besitzt natürlich eine NE mit Aufenthalt in Deutschland seit mehr als 5 Jahren.  

... dann wäre darauf zu achten, dass die NE nicht erlischt, wenn sich die Mutter des Kindes länger als 6 Monate nicht in Deutschland befindet. Unbedingt vor Ablauf der 6 Monate mit der ABH Kontakt aufnehmen und eine Verlängerung der Rückreisefrist beantragen.

trixie

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von thom am 25.06.2008 um 08:53:50
Hattest Du irgendwo eine Vaterschaftsanerkennung abgegeben?
Eigentlich wäre dies bei der Botschaft erforderlich gewesen, ansonsten gibt es doch keine Geburtsurkunde vom Standesamt I.
thom

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von trixie am 25.06.2008 um 09:06:33

thom schrieb am 25.06.2008 um 08:53:50:
Hattest Du irgendwo eine Vaterschaftsanerkennung abgegeben?  

Sofern die Angaben in seinem Profil richtig sind, ist er verheiratet. Dann bedarf es keiner Vaterschaftsanerkennung mehr, da er automatisch als Vater gilt, solange die Vaterschaft nicht angefochten wird.

trixie

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von thom am 25.06.2008 um 09:18:47
Wenn es um ein Kind aus seiner Ehe ginge, verstehe ich aber das Problem an der Botschaft, und warum der Weg zum Pass trotz GU ein steiniger sein sollte, nicht mal ansatzweise.
thom

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von trixie am 25.06.2008 um 09:29:55
@ thom

Scheinbar vermutet die Botschaft, dass man ein fremdes Baby als das seine ausgeben möchte und es sich bei der lokalen Geburtsurkunde um ein anderes Kind handelt.

trixie

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von Muleta am 25.06.2008 um 09:33:16

hochsaler schrieb am 24.06.2008 um 19:51:55:
Die Geburt wird beim Auslandsstandesamt in Berlin angezeigt und daraufhin auch eine deutsche Geburts- und Abstammungsurkunde ausgestellt.

...

Was braucht das Kind also genau für eine Einreise nach Deutschland?


Die Einreise nach Deutschland ist doch überhaupt nicht das Problem - das Kind wird nicht alleine in Zurückweisungshaft genommen. Das Problem ist doch eher, wie das Kind in ein Flugzeug nach Deutschland kommt: ohne Pass und ggf. Visum wird es an dieser Stelle scheitern.

Muleta

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von Eduard am 25.06.2008 um 10:28:29

trixie schrieb am 25.06.2008 um 09:29:55:
Scheinbar vermutet die Botschaft, dass man ein fremdes Baby als das seine ausgeben möchte und es sich bei der lokalen Geburtsurkunde um ein anderes Kind handelt.


So was ist natürlich theoretisch (theoretisch! ich möchte hier niemandem etwas unterstellen) möglich. Eine "inoffizielle" Adoption. Ist in manchen Ländern nicht unüblich. Entsprechende Zweifel sollten sich aber mit einem DNA-Test ausräumen lassen.

Ansonsten, auch wenn ich die Paragraphen nicht so gut kenne wie Tapir, frage ich mich ebenfalls: wie kann die deutsche Botschaft eine vorgelegte deutsche Urkunde einfach so ignorieren?

Ich würde als erstes auf einen schriftlichen Bescheid bestehen - im mündlichen Gespräch kann man viel sagen, aber eine schriftliche Ablehnung müßte korrekt begründet werden. Oder man wendet sich gleich an den nächsten Vorgesetzten ...

Eduard

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von trixie am 25.06.2008 um 10:51:55

Eduard schrieb am 25.06.2008 um 10:28:29:
wie kann die deutsche Botschaft eine vorgelegte deutsche Urkunde einfach so ignorieren?  


Wenn die Urkunde aufgrund der nationalen GU - also ohne Amtsprüfung oder Legalisation der Botschaft - ausgestellt wurde und somit Zweifel an der Echtheit der GU bestehen.

trixie

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von Einbeck am 25.06.2008 um 13:11:38
Würde gerne wissen wo das Kind geboren wurde und ob die lokale Geburtsurkunde ohne
Legalisation/Echtsheitsprüfung der Botschaft/Konsulates vom örtlichen deutschen Standesamt bzw. dem Standesamt I in Berlin akzeptiert wurde.

@Hochsaler
Falls die Geburtsanzeige beim Standesamt in Deutschland erfolgte wird die Botschaft/Konsulat nicht beteiligt weder das Standesamt I Berlin noch das örtliche deutsche Standesamt
beteiligen die Botschaft.
Der Bearbeitungsprozess beim Standesamt I in Berlin daher halt länger.


Hast Du die lokale Geburtsurkunde des Heimatlandes legalisieren lassen?

Theoretisieren können wir hier viel ebenso mutmassen oder unterstellen,
habe im meiner Berufspraxis schon sehr viel erlebt.
Tuen wir es nicht warten wir ab, was uns der TS noch zum Sachverhalt mitteilen will.

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von Eduard am 25.06.2008 um 13:23:00
Jetzt hab ich mal selbst ins Gesetz geschaut, §60 PStG:

(1) Die Personenstandsbücher beweisen bei ordnungsgemäßer Führung Eheschließung, Geburt und Tod und die darüber gemachten näheren Angaben. [...]
(2) Der Nachweis der Unrichtigkeit der beurkundeten Tatsachen ist zulässig.[...]

D.h. wie Tapir schon schrieb, die Geburtsurkunde hat Beweiskraft. Es ist zwar erlaubt, den Nachweis der Unrichtigkeit zu führen ... aber es ist eben ein Nachweis erforderlich, ein bloßer Zweifel schränkt die Beweiskraft noch nicht ein.

Mal abgesehen vom Gesetzeswortlaut, zu einem Rechtsstaat gehört auch Rechtssicherheit. Nehmen wir an, die Geburtsurkunde ist tatsächlich inhaltlich falsch, dann gibt es sicher einen rechtlich vorgesehenen Weg für die Botschaft, eine Korrektur zu veranlassen. Gibt es den nicht, oder reicht die Beweislage dafür nicht aus, dann hat die Botschaft das zu akzeptieren. (Genauso wie ja auch vom Bürger erwartet wird, dass er den Rechtsweg und die vorgesehenen Fristen einhält, wenn er mit Entscheidungen des Staates nicht einverstanden ist.)

Eduard

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von Einbeck am 25.06.2008 um 14:00:24

Eduard schrieb am 25.06.2008 um 13:23:00:
D.h. wie Tapir schon schrieb, die Geburtsurkunde hat Beweiskraft. Es ist zwar erlaubt, den Nachweis der Unrichtigkeit zu führen ... aber es ist eben ein Nachweis erforderlich, ein bloßer Zweifel schränkt die Beweiskraft noch nicht ein.

Mal abgesehen vom Gesetzeswortlaut, zu einem Rechtsstaat gehört auch Rechtssicherheit. Nehmen wir an, die Geburtsurkunde ist tatsächlich inhaltlich falsch, dann gibt es sicher einen rechtlich vorgesehenen Weg für die Botschaft, eine Korrektur zu veranlassen. Gibt es den nicht, oder reicht die Beweislage dafür nicht aus, dann hat die Botschaft das zu akzeptieren. (Genauso wie ja auch vom Bürger erwartet wird, dass er den Rechtsweg und die vorgesehenen Fristen einhält, wenn er mit Entscheidungen des Staates nicht einverstanden ist.)
 


@Eduard
glaube mir den Kollegen ist das Recht und die Rechtslage bekannt.

Keiner von uns bearbeitet den Antrag noch kennt er den Sachverhalt, ausserhalb der wenigen bekannten Details.
Meine Berufserfahrung sagt mir, hier ist vieles möglich...
dabei belasse ich es.

Warum geben wir den Behördenmitarbeitern nicht mal einen Vertrauensvorschuss
und gestehen Ihnen zu das, Sie gute und wichtige Gründe für Ihr Handeln haben.
Könnte aus Erfahrung einiges Berichten......

Falls der Pass versagt werden sollte wird es einen rechtsmittelfähigen Bescheid geben, der Rechtsweg steht offen.

Es liegt am TS selbst uns hier mehr Details zu nennen.

Bitte auch Antwort #11 von Trixie zu Auslandsaufenthalt und Ablauf der NE der Ehefrau beachten.
Wielange ist die Mutter denn schon im Ausland?


Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von tapir am 25.06.2008 um 15:06:10

Einbeck schrieb am 25.06.2008 um 13:11:38:
und ob die lokale Geburtsurkunde ohne
Legalisation/Echtsheitsprüfung der Botschaft/Konsulates vom örtlichen deutschen Standesamt bzw. dem Standesamt I in Berlin akzeptiert wurde

Warum ist das so wichtig? Denn nicht die Echtheit sondern die inhaltliche Richtigkeit wird ja anscheinend bezweifelt.

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von thom am 25.06.2008 um 19:52:52
hochsaler, falls die Ehefrau bereits hochschwanger in die Heimat flog, gibt es dafür keine deutsche ärztliche Bescheinigung, Mutterpass, Anmeldung der Schwangerschaft bei der Fluggesellschaft oder andere Beweise ?
Dies wäre m.E. die einzige problematische Konstellation.
thom

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von trixie am 25.06.2008 um 20:00:01

thom schrieb am 25.06.2008 um 19:52:52:
falls die Ehefrau bereits hochschwanger in die Heimat flog, gibt es dafür keine deutsche ärztliche Bescheinigung, Mutterpass, Anmeldung der Schwangerschaft bei der Fluggesellschaft oder andere Beweise ?  

Was sollte das letztendlich beweisen? M. M. nur dass sie schwanger war und ein Kind entbunden hat. Aber nicht, dass das Kind welches sie nun versorgt, mit dem Kind auf der Geburtsurkunde identisch ist.

trixie

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von hochsaler am 26.06.2008 um 06:42:58

Einbeck schrieb am 25.06.2008 um 13:11:38:
Würde gerne wissen wo das Kind geboren wurde und ob die lokale Geburtsurkunde ohne
Legalisation/Echtsheitsprüfung der Botschaft/Konsulates vom örtlichen deutschen Standesamt bzw. dem Standesamt I in Berlin akzeptiert wurde.


Dann hier noch mal ein paar Informationen zu den gestellten Fragen.

Die Botschaft hat die Legalisation von Urkunden schon längst eingestellt. Eine Echtheitsprüfung findet ja nur im Bedarfsfall und auf Antrag statt. Ich gehe aber davon aus, daß es eine "Länderliste" gibt, in der die Länder verzeichnet sind, aus denen Urkunden üblicherweise überprüft werden sollen. Ob eine derartige Echtheitsprüfung vom Auslandsstandesamt Berlin in Auftrag gegeben wurde, entzieht sich aber meiner Kenntnis. Ich habe einfach die erforderlichen Unterlagen eingereicht und nach ca. 3 Monaten die deutschen Urkunden erhalten.

Nun zum zweiten Punkt, der wahrscheinlich Auslöser für die Ablehnung der Botschaft war: wir besitzen keinen Mutterpass. Meine Frau hat sich für rund 6 Monate in ihrer Heimat aufgehalten (Bescheinigung der ABH liegt schon vor, NE ist also kein Problem). Zum Zeitpunkt der Abreise waren wir uns selbst über die Schwangerschaft nicht sicher und meine Frau hat auch nie einen Arzt aufgesucht. Ein Rückflug war dann aber nicht mehr möglich.

Unabhängig von den Möglichkeiten, die noch verbleiben, möchte ich zum Schluß noch mal konkret auf den Begriff der Rechtssicherheit eingehen. Angenommen, die Botschaft stellt doch noch den Pass aus, könnte das ganze Theater ja beim nächsten Anlass wieder von vorne los gehen. Das kann es doch wohl nicht sein, oder?

Vielen Dank noch mal.


Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von tapir am 26.06.2008 um 09:49:54

hochsaler schrieb am 26.06.2008 um 06:42:58:
könnte das ganze Theater ja beim nächsten Anlass wieder von vorne los gehen.

Warum, ich dachte, das Kind soll in Deutschland leben. Glaube nicht, dass dann die Passbehörde hier in Deutschland solche Probleme verursachen wird.

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von trixie am 26.06.2008 um 10:21:06
Sorry hochsaler, auch wenn du das Fehlen eines Mutterpasses und das Nichtaufsuchen eines Arztes versuchst zu erklären, sind viele deiner Aussagen nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar.


hochsaler schrieb am 26.06.2008 um 06:42:58:
Meine Frau hat sich für rund 6 Monate in ihrer Heimat aufgehalten  

--> also Vergangenheit! Und jetzt? Ist sie nicht mehr in der Heimat?

Hier schreibst du:

hochsaler schrieb am 26.06.2008 um 06:42:58:
Ich habe einfach die erforderlichen Unterlagen eingereicht und nach ca. 3 Monaten die deutschen Urkunden erhalten.  

Rechnet man die Zeit hinzu, die du für den Antrag des Reisepass bisher aufgewandt hast, dürfte die Geburt vor ungefähr 4 Monaten gewesen sein. Wenn deine Frau sich aber seit 6 Monaten im Heimatland aufhält, wäre sie im 7. Monat schwanger gewesen. Eine Reise von Deutschland in ihr Heimatland wäre somit auch nicht ratsam gewesen.

Oder anders betrachtet:

Spätestens im 3. Monat ist man sich als Frau sicher, ob man schwanger ist oder nicht. Somit hält sich deine Frau mittlerweile seit mindestens 10 in ihrem Heimatland auf und nicht erst 6, so wie du geschrieben hat und hat in der Zeit nie einen Arzt aufgesucht. Auch in ärmen Ländern geht eine schwangere Frau zum Arzt, vor allem wenn die Kosten bezahlt werden können.

Sorry, aber es sind zu viele Unstimmigkeiten in deinen Äußerungen, die eine andere Vermutung zulassen. Und das wird die Botschaft, die vor Ort die Gegebenheit besser kennt, auch wissen.

trixie

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von Eduard am 26.06.2008 um 13:32:39

trixie schrieb am 26.06.2008 um 10:21:06:
Zitat von hochsaler am Heute um 06:42:58:
Meine Frau hat sich für rund 6 Monate in ihrer Heimat aufgehalten  

--> also Vergangenheit! Und jetzt? Ist sie nicht mehr in der Heimat?


Könnte ein Versehen sein, wenn  er den ganzen Tag englisch spricht.
Im Englischen  "My wife has been here for 6 months" heisst korrekt ins Deutsche übersetzt "Meine Frau ist seit 6 Monaten hier."

Was das andere anbelangt, die späte Flugreise, die Unkenntnis der Schwangerschaft (*), ist zwar ungewöhnlich, aber nicht unmöglich. Im Sinne einer pragmatischen Lösung, warum schickst Du nicht einfach Deine Frau zum Arzt? Ein kürzlich stattgefundene Schwangerschaft müßte sich leicht feststellen lassen. Was ist mit Zeugen für die Geburt etc.? Wenn das alles fehlt, kann man den Verdacht der Botschaft allerdings nachvollziehen.

Auch wenn ich immer noch nicht verstehe, auf welcher Rechtsgrundlage selbst bei Vorliegen von Verdachtsmomenten hier der Reisepass verweigert wird, ist es sicher erfolgversprechender, die Verdachtsmomente der Botschaft mit entsprechenden Mitteln zu entkräften, statt auf der Beweiskraft der Geburtsurkunde herumzureiten.

Eduard


Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von trixie am 26.06.2008 um 13:51:32

Eduard schrieb am 26.06.2008 um 13:32:39:
Im Englischen  "My wife has been here for 6 months" heisst korrekt ins Deutsche übersetzt "Meine Frau ist seit 6 Monaten hier."  


... dann wird die Sache auch nicht schlüssiger, denn dann wäre das hier zutreffend:


trixie schrieb am 26.06.2008 um 10:21:06:
Wenn deine Frau sich aber seit 6 Monaten im Heimatland aufhält, wäre sie im 7. Monat schwanger gewesen

... da er ja schon seit drei Monaten die GU hat.

trixie

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von Eduard am 26.06.2008 um 14:35:19
Bei komplikationsloser Schwangerschaft kann man bis etwa zu 35. Woche fliegen. Zu dem anderen, naja es wirft sicher Fragen auf, und man kann vermuten, dass uns etwas verheimlicht wird (oder vielleicht  ist es nur die Ehefrau, die etwas verheimlicht?) Wir haben aber nicht genug Fakten, um das zu entscheiden.

Eduard

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von trixie am 26.06.2008 um 14:47:21

Eduard schrieb am 26.06.2008 um 14:35:19:
Bei komplikationsloser Schwangerschaft kann man bis etwa zu 35. Woche fliegen.  

Das ist richtig, solange einem die Airline auch mitnimmt.

Aber dann ist das wieder unschlüssig:

hochsaler schrieb am 26.06.2008 um 06:42:58:
Zum Zeitpunkt der Abreise waren wir uns selbst über die Schwangerschaft nicht sicher  


Vielleicht liefert uns der TS noch Infos, um die Spekulationen zu beenden.

trixie

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von hochsaler am 28.06.2008 um 09:51:02

Muleta schrieb am 25.06.2008 um 09:33:16:
Die Einreise nach Deutschland ist doch überhaupt nicht das Problem - das Kind wird nicht alleine in Zurückweisungshaft genommen. Das Problem ist doch eher, wie das Kind in ein Flugzeug nach Deutschland kommt: ohne Pass und ggf. Visum wird es an dieser Stelle scheitern.

Genau so sehe ich das auch. Und deshalb war ja die Frage, welche Papiere es braucht, evtl. auch ohne deutschen Pass.


trixie schrieb am 26.06.2008 um 10:21:06:
Auch in ärmen Ländern geht eine schwangere Frau zum Arzt, vor allem wenn die Kosten bezahlt werden können.

Das ist sicher die deutsche Mentalität: Man hat ja eine Krankenversicherung, also geht man auch zum Arzt. Viele Ausländer machen das sicher auch so, wenn sie erst mal in den Genuss der Krankenversicherung gekommen sind.
Aber ich denke, das hängt doch stark von der Herkunft ab. In einem wirklich armen Land geht niemand zum Arzt, wenn es nicht unbedingt sein muß, weil die Mittel dafür einfach fehlen bwz. die Familie hungern muss oder Schulden gemacht werden müssen. Außerdem geht dort niemand alleine zum Arzt, denn außer Behandlungen und Verschreibungen macht der gar nichts. Die Medikamente, Verbandszeug, Essen etc. müssen alle von den mitgebrachten "Helfern" besorgt werden. Und jemand mit diesen Erfahrungen soll dann hier plötzlich allein 20km zur nächsten größeren Kreisstadt fahren, weil es entsprechende Fachärzte bzw. Krankenhäuser selbst hier auf dem flachen Land nicht gibt? Und im Ausland ist die deutsche Krankenversicherung erst recht kein "Allheilmittel", die übernimmt nämlich generell nur Kosten im EU-Ausland, darüberhinaus wird es schon schwierig bis unmöglich.


Eduard schrieb am 26.06.2008 um 13:32:39:
Auch wenn ich immer noch nicht verstehe, auf welcher Rechtsgrundlage selbst bei Vorliegen von Verdachtsmomenten hier der Reisepass verweigert wird, ist es sicher erfolgversprechender, die Verdachtsmomente der Botschaft mit entsprechenden Mitteln zu entkräften, statt auf der Beweiskraft der Geburtsurkunde herumzureiten.

Da stimme ich ja voll und ganz zu. Allerdings ist die Frage, wie das geschehen könnte.

Dazu noch eine kurze Anmerkung zu der Vaterschaftsanerkennung, die hier auch schon genannt wurde, für uns als verheiratetes Paar aber natürlich nicht möglich ist. Auf der Suche nach diesem Begriff fand ich etliche Urteile, wo es auch Zweifel an der Vaterschaft gab. Aber die Richter entschieden, dass die Vaterschaftsanerkennung in jedem Fall gültig ist, auch wenn sie von einem offensichtlich "wildfremden" Mann vorgenommen wurde, der weder Frau noch Kind vorher je gesehen haben konnte (Deutschland nachweislich nicht verlassen).

Und noch mal als Hinweis, alle Forderungen des Merkblattes der Botschaft hatten wir bereits komplett erfüllt, z. B. persönliches Erscheinen. Dass ein Mutterpass benötigt würde, steht übrigens nicht auf dem Merkblatt!

Wenn ich also das Problem auch mit einer Unterschrift beenden könnte, hätte ich das ja auch längst getan. Tatsächlich hat man mir auch zuerst am Schalter der Botschaft angeboten, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben. Dazu hatte ich mich sofort bereiterklärt, aber die Mitarbeiter haben dann wieder einen Rückzieher gemacht.

Als zweites hat man mir dann eine Echtheitsprüfung der Dokumente angeboten. Auch hier hatte ich bereits eingewilligt, denn bei schnellstmöglicher Durchführung hätte das eine zusätzliche Wartezeit von maximal 2 bis 4 Wochen bedeutet. Doch hier gab es einen erneuten Rückzieher.

Schließlich hat man die auch hier schon erwähnten medizinischen Tests vorgeschlagen. Aber diese konnten nicht mehr durchgeführt werden. Denn sie sollten, wenn vielleicht auch nicht in den Räumen der Botschaft dann doch unter Aufsicht des/der Beamten durchgeführt werden. D. h., es wäre ein weiterer Termin von Mutter und Kind in der Hauptstadt erforderlich gewesen, das erforderliche Material hätte in Deutschland bestellt und wieder eingeschickt werden müssen. Insgesamt wäre der erwartete Zeitrahmen also ca. 3 Monate gewesen.

Nun ist es aber so, daß wir jetzt vom Kind getrennt sind, der Test kann also so nicht mehr durchgeführt werden. Bislang war ein Heimflug für meine Frau, auch aus finanziellen Gründen, nur ca. alle 2 bis 3 Jahre möglich. Jetzt kommt ein kurzfristiger Flug erst recht nicht mehr in Frage, denn es haben sich, wie schon erwähnt, bereits viele Arztkosten angehäuft, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu kommen die laufenden Kosten für die Verpflegung des Babys. Solange das Kind nicht hier bei uns ist, gibt es natürlich auch weder Eltern- noch Kindergeld noch irgend eine Unterstützung. Die Kosten für den Test selbst in Höhe von mehreren hundert Euro soll ich wohl auch noch selbst tragen.

Sollte für die Ausräumung der Zweifel also ein weiterer Aufenthalt notwendig sein, sehe ich dazu in den nächsten Monaten oder sogar 1-2 Jahren keine Möglichkeit. Wenn es jedoch eine entsprechende Verwaltungsvorschrift oder aber einen Gesetzestext gäbe, wonach z. B. eine eidesstattliche Versicherung erforderlich aber auch ausreichend ist, dann erledige ich das gerne innerhalb weniger Tage. Deshalb wiederhole ich hier noch mal meine Bitte, entsprechende Stellen zu zitieren und Fakten zu nennen. Mit irgendwelchen Spekulationen kann ich leider überhaupt nichts anfangen und werde auch nicht weiter darauf eingehen. Mich interessiert einzig, ob es eine Rechtsgrundlage für eine Versagung des Passes gibt bzw. mit welchen Mitteln dieser begegnet werden kann.

Vielen Dank für das Verständnis.

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von thom am 28.06.2008 um 10:46:56

hochsaler schrieb am 28.06.2008 um 09:51:02:
Allerdings ist die Frage, wie das geschehen könnte.

Ein DNA-Test für Mutter und Kind kann problemlos aus der Ferne über die Botschaft laufen.
Eine ärztliche Bescheinigung, dass Deine Frau kürzlich ein Kind geboren hat, ist machbar.
thom

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von trixie am 28.06.2008 um 10:56:37
Du schreibst viel, versuchst zu erklären/aufzuklären, trotzdem bleiben die Zweifel bestehen, weil deine Aussagen nicht unbedingt schlüssig sind.


hochsaler schrieb am 28.06.2008 um 09:51:02:
In einem wirklich armen Land geht niemand zum Arzt, wenn es nicht unbedingt sein muß, weil die Mittel dafür einfach fehlen bwz. die Familie hungern muss oder Schulden gemacht werden müssen. Außerdem geht dort niemand alleine zum Arzt, denn außer Behandlungen und Verschreibungen macht der gar nichts. Die Medikamente, Verbandszeug, Essen etc. müssen alle von den mitgebrachten "Helfern" besorgt werden.

Diese Verallgemeinerung dürfte doch nicht auf deutsch-verheirate im Ausland zutreffen, wenn du hier selber schreibst:

hochsaler schrieb am 28.06.2008 um 09:51:02:
es haben sich, wie schon erwähnt, bereits viele Arztkosten angehäuft,  

Dann wäre doch ein weiterer Beweis gegeben, dass man deine Frau in der Schwangerschaft medizinisch betreut hat.

Genauso wenig ist es für mich verständlich, dass die Mutter ihr Baby in der Heimat zurück läßt, weil es Schwierigkeiten mit dem Pass gibt.
Statt noch drei Monate im Heimatland zu verweilen, bis der Test gemacht ist, nimmt sie es jetzt in Kauf, ihr Kind die nächsten Jahre nicht mehr zu sehen.

Sorry! Das kann ich einfach nicht verstehen.


hochsaler schrieb am 28.06.2008 um 09:51:02:
Die Kosten für den Test selbst in Höhe von mehreren hundert Euro soll ich wohl auch noch selbst tragen.

Keiner wird bei seinem Kind die Frage stellen, welchen finanziellen Aufwand er betreiben muss, damit der Nachweis des eigenen Kindes erbracht ist, zumal du ja das fehlende Eltern- und Kindergeld beklagst. Die Kosten des Testes wären innerhalb von ein paar Monaten wieder in deiner Brieftasche.

Dieser Weg des Tests wäre doch der einfachere und schnellere gewesen.


hochsaler schrieb am 28.06.2008 um 09:51:02:
Dass ein Mutterpass benötigt würde, steht übrigens nicht auf dem Merkblatt!

... aber sicherlich der Hinweis, dass weitere Unterlagen gefordert werden können.


hochsaler schrieb am 28.06.2008 um 09:51:02:
Als zweites hat man mir dann eine Echtheitsprüfung der Dokumente angeboten. Auch hier hatte ich bereits eingewilligt, denn bei schnellstmöglicher Durchführung hätte das eine zusätzliche Wartezeit von maximal 2 bis 4 Wochen bedeutet. Doch hier gab es einen erneuten Rückzieher.

Warum hattest du hier keinen formlosen Antrag gestellt?

Unabhängig davon, ob es rechtens ist oder nicht, dass die Botschaft keinen Reisepass ausstellt, hat sie diesen erst einmal verweigert. Dir bleibt letztendlich nur noch der Rechtsweg offen, auch wenn das Verhalten der Botschaft nicht rechtens sein sollte.

trixie

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von hochsaler am 28.06.2008 um 11:29:18

trixie schrieb am 28.06.2008 um 10:56:37:
Warum hattest du hier keinen formlosen Antrag gestellt?

Danke für den Tipp, auch wenn es der einzige Satz im ganzen Posting war, der endlich auf meine konkrete Frage einging.

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von trixie am 28.06.2008 um 12:04:34

ryka schrieb am 28.06.2008 um 11:51:51:
es gibt Frauen, die keinen Arzt aufsuchen, weil sie schwanger sind.  

Da magst du Recht haben, aber der TS schreibt doch selber, dass er bisher schon hohe Arztkosten gehabt hat. Ergo gibt es jemanden, der die Schwangerschaft beweisen kann.


ryka schrieb am 28.06.2008 um 11:51:51:
Für die letzte Geburt flog ich 3 Wochen vorher nach Afrika. Dort erhielt ich vom Krankenhaus ein Zettelchen in dem stand: Mrs XY has born a baby

OK! Und wie hat es dann mit dem Ausstellen des Reisepasses funktioniert?


ryka schrieb am 28.06.2008 um 11:51:51:
Im Ausland lebt man einfach anders und die deutschen Sitten sind wirklich nicht so wichtig.  

Auch das ist richtig! Doch wenn man in Deutschland leben möchte, sind eben deutsche Gesetze, Vorgaben usw. einzuhalten. Das dürfte auch dem TS bekannt sein.

trixie

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von Muleta am 28.06.2008 um 12:20:48

hochsaler schrieb am 28.06.2008 um 09:51:02:
...


mir wird das langsam zu unübersichtlich, daher fasse ich mal kurz zusammen (möge dann berichtigt werden):

- Kind im Ausland geboren.
- Vater (dt.) mit Mutter zum Ztpkt d Geburt verh
- GebUrkunde (StA Berlin) liegt vor
- Botschaft stellt kein Reisedokument f Kind aus

Dazu wäre anzumerken:
- das Kind ist dt.
- die GebUrkunde beweist die Verwandtschaftsverhältnisse
- die inhaltliche Richtigkeit der GebUrk könnte zwar überprüft, aber nur gerichtlich geändert werden.

Die Botschaft ist offensichtlich der Ansicht, dass das tatsächlich existierende Kind nicht von der angeblichen KiMu abstammt (recht häufig vorkommender Fall in bestimmten Ländern...)

Lösungsmöglichkeiten:

- DNA-Test bzgl. Mutter und Kind (sehr zuverlässig)
- Nachweis über eine kürzlich beendete Schwangerschaft (naja, wer sich damit zufrieden gibt...)
- Klage auf Erteilung eines Kinderreisepasses am zuständigen VG
- Kind bleibt wo es ist

Das war's. Such Dir eine Variante aus. Alle anderen Erwägungen dürften besser ins Userforum passen.

Muleta

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von tapir am 28.06.2008 um 19:40:30

Muleta schrieb am 28.06.2008 um 12:20:48:
die inhaltliche Richtigkeit der GebUrk könnte zwar überprüft, aber nur gerichtlich geändert werden


Der abgeschlossene Geburteneintrag als solcher kann in der Tat nur durch das Amtsgericht geändert werden. Sein Inhalt kann aber m.E. auch ohne gerichtliche Entscheidung unbeachtlich sein bzw. werden, wenn der Nachweis der Unrichtigkeit geführt wird, was auch in einem Verwaltungsverfahren (hier einschl. Visumverfahren) oder in einem Verwaltungsrechtsstreit erfolgen kann.

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von Muleta am 28.06.2008 um 21:01:30

tapir schrieb am 28.06.2008 um 19:40:30:
Sein Inhalt kann aber m.E. auch ohne gerichtliche Entscheidung unbeachtlich sein bzw. werden, wenn der Nachweis der Unrichtigkeit geführt wird, was auch in einem Verwaltungsverfahren (hier einschl. Visumverfahren) oder in einem Verwaltungsrechtsstreit erfolgen kann.


womit sich das Problem, so oder so, auf die Frage der Beweislast reduziert... (wenn man denn den Rechtsweg gehen will/muss).

Muleta

Titel: Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Beitrag von hochsaler am 29.06.2008 um 07:03:27

Muleta schrieb am 28.06.2008 um 12:20:48:
...
Lösungsmöglichkeiten:

- DNA-Test bzgl. Mutter und Kind (sehr zuverlässig)
- Nachweis über eine kürzlich beendete Schwangerschaft (naja, wer sich damit zufrieden gibt...)
- Klage auf Erteilung eines Kinderreisepasses am zuständigen VG
- Kind bleibt wo es ist

...


Danke, diese Art Informationen wollte ich eigentlich von Anfang an.

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