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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Besondere Integrationsleistungen! Frage an Experten https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1214315178 Beitrag begonnen von hardliner am 24.06.2008 um 15:46:18 |
Titel: Besondere Integrationsleistungen! Frage an Experten Beitrag von hardliner am 24.06.2008 um 15:46:18
Hallo ,
Wer besondere Integrationsleistungen erbringt, kann die Einbürgerungszeit sogar auf 6 Jahre verkürzen. Kann mir jemand von den EBH Experten genauer erklären was besondere Integrationsleistungen sind!? Danke ;) |
Titel: Re: Besondere Integrationsleistungen! Frage an Experten Beitrag von schweitzer am 24.06.2008 um 15:52:12
Das ergibt sich aus den Anwendungshinweisen des BMI zum StAG. Dort heißt es:
Zitat:
Zu beachten ist, dass dort "z.B." steht, die Aufzählung mit dem in den Hinweisen genannten also nicht als abgeschlossen zu betrachten ist und das von einem ERMESSEN der Staatsangehörigkeitsbehörde die Rede ist. Es bleibt also einzelfallbezogen "Spielraum", was konkret als besondere Integrationsleistung angesehen wird. Ich weiß nicht, ob das einer der EBH - Experten besser erklären kann - ich hab mich halt trotzdem getraut, weil ich denke, dass eine wirklich einzelfallbezogene Beurteilung hier im Forum, durch wen auch immer, nicht wirklich möglich ist. =schweitzer= |
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