i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Personenstandsrecht >> Heirat Deutsch + Philippina, EFZ noetig?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1214246383

Beitrag begonnen von Waaahsabi am 23.06.2008 um 20:39:42

Titel: Heirat Deutsch + Philippina, EFZ noetig?
Beitrag von Waaahsabi am 23.06.2008 um 20:39:42
Moin allerseits,

Ich habe eine relativ komplexe Situation meinerseits.

Ich moechte gerne meine philippinische Freundin heiraten, bin selbst deutscher Nationalitaet, wohne jedoch seit >1 Jahr in den Niederlanden.

Bisher konnte mir keine Behoerde o.ae. beantworten, ob ich fuer eine Heirat auf den Philippinen ein deutsches EFZ brauche, oder ob ich meine Personenstandspapiere hier vom niederlaendischen Standesamt beziehen kann (die NL-Prozedur ist um den Faktor 100000 einfacher).

Kann ich also als Deutscher auf den Philippinen mit niederlaendischem "Legal Capacity to conduct marriage" heiraten, oder muss ich dafuer die deutschen Papiere vorlegen?

Ich hoerte, dass es darueberhinaus das sogenannte Freizuegigkeitsrecht gibt, das mir die Sache in der Theorie erleichtern kann. Daher Frage 2:

Wobei kann mir das Freizuegigkeitsrecht in meiner Situation genau helfen?

Fuer detaillierte Antworten waere ich aeusserst dankbar. :)

Titel: Re: Heirat Deutsch + Philippina, EFZ noetig?
Beitrag von Eduard am 23.06.2008 um 20:52:24
Zum EFZ kann ich nichts sagen (umgekehrt in D bräuchte sie das EFZ aus ihrem Heimatland, auch wenn sie bereits in D leben würde, aber auf den Philippinen können andere Regeln gelten).

Freizügigkeitsrecht: Wenn Du mit der Heiratsurkunde eine Aufenthaltserlaubnis für sie in NL beantragst (oder wie immer das da heisst), ist kein Sprachnachweis erforderlich. Selbst wenn Ihr später nach D umzieht, bleibt auch der Sprachnachweis erspart.

Eduard

Titel: Re: Heirat Deutsch + Philippina, EFZ noetig?
Beitrag von trixie am 23.06.2008 um 21:14:33

Waaahsabi schrieb am 23.06.2008 um 20:39:42:
Bisher konnte mir keine Behoerde o.ae. beantworten, ob ich fuer eine Heirat auf den Philippinen ein deutsches EFZ brauche,

Versuche es einmal mit der Forensuche und den Begriffen "Philippinen EFZ" oder "Philippinen Ehefähigkeitszeugnis". Dieses Thema wurde gerade in letzter Zeit wieder stark diskutiert.

Für eine Heirat auf den Philippinen wirst du wohl oder übel deutsche Dokumente benötigen. ;)

trixie

Titel: Re: Heirat Deutsch + Philippina, EFZ noetig?
Beitrag von hge2001 am 24.06.2008 um 04:41:36

trixie schrieb am 23.06.2008 um 21:14:33:


Für eine Heirat auf den Philippinen wirst du wohl oder übel deutsche Dokumente benötigen. ;)

trixie


Dann wäre dies die Marschrichtung (?):

. EFZ beim deutschen Standesamt beantragen  (regeln sind bekannt)
. Heirat auf den Philippinen
. Mit der Heiratsurkunde ein FZ-Visum nach NL beantragen  

hge



Titel: Re: Heirat Deutsch + Philippina, EFZ noetig?
Beitrag von Waaahsabi am 24.06.2008 um 08:57:17

hge2001 schrieb am 24.06.2008 um 04:41:36:
Dann wäre dies die Marschrichtung (?):

. EFZ beim deutschen Standesamt beantragen  (regeln sind bekannt)
. Heirat auf den Philippinen
. Mit der Heiratsurkunde ein FZ-Visum nach NL beantragen  

hge

Ja, so dachte ich bisher auch. Ich hatte nur gehofft, mir den Bloedsinn mit dem EFZ ersparen zu koennen.  :-/
Ich denke, das Visum sollte (in der Theorie) nicht so kompliziert sein, sofern ich die Heiratsurkunde etc vorlegen kann.

Titel: Re: Heirat Deutsch + Philippina, EFZ noetig?
Beitrag von Eduard am 24.06.2008 um 09:50:36
Wäre es eigentlich möglich, in so einem Fall in NL zu heiraten?

Eduard



Titel: Re: Heirat Deutsch + Philippina, EFZ noetig?
Beitrag von Waaahsabi am 25.06.2008 um 07:46:05
Lt. meiner Recherche duerfte es relativ schwierig sein, sie zwecks Heirat nach NL zu holen, bin aber diesbzgl noch nicht fertig mit recherchieren. Ich kann mir aber vorstellen, dass der Papieraufwand - vom Visum abgesehen - aehnlich ist wie fuer das EFZ.

Das Hauptproblem ist halt - wie immer - das Visum und dessen Vergaberichtlinien. Wenn ich was neues in Erfahrung bringen kann, werde ich das hier natuerlich auch mal posten.

Was man mir bei der niederl. ABH erzaehlte: Das Visum fuer NL ist unabhaengig davon, ob man heiraten moechte, oder nicht, dh. in der Theorie gelten wohl dieselben Voraussetzungen zur Erteilung, incl. der (voellig widersinnigen) Rueckkehrwilligkeit. Jedoch ist genau dies der Punkt, bei dem ich noch nicht voellig durchblicke.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.