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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Angemessener Wohnraum bei Verpflichtungserklärung
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Beitrag begonnen von Glenda am 23.06.2008 um 17:56:52

Titel: Angemessener Wohnraum bei Verpflichtungserklärung
Beitrag von Glenda am 23.06.2008 um 17:56:52
Hallo!
Mein Verlobter wohnt noch in Marokko, im Herbst wollen wir das Visum zur Eheschließung in Deutschland beantragen. Für die nötige Verpflichtungserklärung muss ich u.a. meinen Mietvertrag vorlegen. Ich habe bis jetzt im Studentenwohnheim gewohnt und werde nun, nach Abschluss der Uni, auf Suche nach einer Wohnung für mich und meinen Verlobten gehen. Deshalb wäre es interessant zu wissen, welche Mindestgröße die Ausländerbehörde sehen möchte um die Verpflichtungserklärung auszustellen und zu vermerken, dass genügend Wohnraum nachgewiesen wurde.
In einem anderen Forum war die Sprache von 45 qm für die erste Person plus 15 qm für meinen Verlobten, was sich an den Richtlinien des Sozialamtes orientieren sollen. Hier im Forum fand ich nur Daten für den Fall FZF zu Ausländern mit 12 qm pro Person nach §2 Abs 4 AufenthG.
Die Ausländerbehörde selbst teilte mir auf vorsichtige Nachfrage mit, es gäbe keine vorgeschriebenen Wohnraumgrößen, aber an irgendwas müssen die sich doch orientieren, oder?
Ich würde mich über Erfahrungsberichte und Auskünfte freuen, denn ungern möchte ich, dass alles daran scheitert, dass ich eine zu kleine Wohnung auswähle.
Vielen Dank

Titel: Re: Angemessener Wohnraum bei Verpflichtungserklärung
Beitrag von trixie am 23.06.2008 um 18:09:47

Glenda schrieb am 23.06.2008 um 17:56:52:
Die Ausländerbehörde selbst teilte mir auf vorsichtige Nachfrage mit, es gäbe keine vorgeschriebenen Wohnraumgrößen,  

... womit die Aussage der ABH absolut richtig ist. In der Vergangenheit wurden hier im Board Fälle besprochen, wo man zwischenzeitlich bei den Eltern bzw. Schwiegereltern wohnte, ohne dass es Schwierigkeiten gab.

Die Wohnungssuche kannst du somit ohne Probleme angehen.

Für die VE muss aber der LU gesichert sein. Genauso wie die Sprachkenntnisse deines Verlobten nachgewiesen werden müssen.

trixie

Titel: Re: Angemessener Wohnraum bei Verpflichtungserklärung
Beitrag von Marcelausbremen am 23.06.2008 um 21:12:07
Bei mir hiess es 12 qm für jeden, deshalb habe ich jetzt eine 45 qm Wohnung gemietet.

Titel: Re: Angemessener Wohnraum bei Verpflichtungserklärung
Beitrag von Glenda am 27.06.2008 um 00:41:07
Vielen Dank für die raschen Antworten. Jetzt bin ich etwas beruhigt. Und 12 qm pro Person, auch wenn das für unser Vsium keine rechtliche Grundlage hat, finde ich ja auch in Ordnung, wir möchten schließlich länger in der Wohnung bleiben.

Nochmals Dankeschön!

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