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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Kann ich jetzt schon den Antrag stellen? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1214040796 Beitrag begonnen von benam5534 am 21.06.2008 um 11:33:16 |
Titel: Kann ich jetzt schon den Antrag stellen? Beitrag von benam5534 am 21.06.2008 um 11:33:16
Hallo!
Ich bin seit 07.07 mit einer Deutschen verheiratet, und besitzte seit 09.07 eine Aufenthaltsgenehmigung nach §28 Abs. 1 Satz 1 (erteilt wurde erstmal nur für ein Jahr, dem nächst wird auf 2 Jahre verlängert, wenn nichts schief läuft) ich bin Wohnhaft in NRW, und bin 2002 in Bundesrepublik eingereist, mit einem Visum für eine Privatschule, aus dem Visum wurde seiner Zeit ein AUFENTHALTSBEWILLIGUNG(wegen der Privatschule) bis 2003 erteilt. danach wurde die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert aber ein Zusatzetikett auf dem Pass geklebt, dass die Aufenthaltsbewilligung von Seite x wird bis 2004 vorläufing verlängert. ich hatte ab 2004 bis 2007 eine Duldung, Kann ich jetzt schon den Antrag auf die Einbürgerung stellen damit ich in 07.09 bzw. 09.09 eingebürgert werde? oder sind überhaupt die Voraussetzungen erfüllt? Danke im Voraus Gruß Benny |
Titel: Re: Kann ich jetzt schon den Antrag stellen? Beitrag von Ralf am 22.06.2008 um 13:20:15 benam5534 schrieb am 21.06.2008 um 11:33:16:
Voraussetzungen für § 9: http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/regel.htm Zitat:
Das sehe ich frühestens ab 2010 als erfüllt an, weil weder die Zeiten mit Duldung noch die Zeiten davor anrechenbar sind. benam5534 schrieb am 21.06.2008 um 11:33:16:
Die meisten Behörden nehmen einen Antrag frühestens 3 Monate vor dem Erreichen der erforderlichen Aufenthalts- dauer entgegen. Den Antrag noch eher zu stellen ist sowieso wenig sinnvoll, da dann bis zur Bearbeitung viele Unterlagen bereits veraltet sind. |
Titel: Re: Kann ich jetzt schon den Antrag stellen? Beitrag von benam5534 am 23.06.2008 um 10:57:16
hallo ralf
aber warum werden die Zeiten mit Aufenthaltsbewilligung nicht berechnet ich hatte gehört die werden in NRW angerechnet? (nur ein Verständnisfrage) gruß |
Titel: Re: Kann ich jetzt schon den Antrag stellen? Beitrag von Ralf am 23.06.2008 um 19:55:09 benam5534 schrieb am 23.06.2008 um 10:57:16:
Hi! Das Problem ist nicht die Bewilligung, sondern die darauf folgende Duldung. Bei einer Duldung handelt es sich nicht um einen rechtmäßigen Aufenthalt, weil der Duldungs- inhaber ausreisepflichtig ist. Wir haben es also mit einer Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes zu tun. Dazu sagt § 12b StAG: Zitat:
Da dies hier vermutlich nicht der Fall ist, bleibt die Unter- brechung nicht außer Betracht, mit der Folge, dass die erforderliche Aufenthaltsdauer "am Stück" zurück gelegt werden muss. |
Titel: Re: Kann ich jetzt schon den Antrag stellen? Beitrag von benam5534 am 25.06.2008 um 09:07:02
hi
hmm, nun verstehe ich die Vorgehensweise, vielen Dank nochmal also es wird es mitte 2010 sowoet sein und ich werde den Antrag Anfang 2010 stellen, dann wird wohl nichts schief gehen :) danke Ralf Gruß |
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