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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Aufenthaltserlaubnis nach § 38a - Daueraufenthalt-EG
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Beitrag begonnen von Denkan am 20.06.2008 um 11:39:14

Titel: Aufenthaltserlaubnis nach § 38a - Daueraufenthalt-EG
Beitrag von Denkan am 20.06.2008 um 11:39:14
Liebe ABHler und Interessierten,

§ 38a AufenthG ist eine relativ neue Regelung und verschafft den Berechtigten einen Aufenthalt.

Wie wird die Aufenthaltserlaubnis in der Praxis gehandhabt. Gibt es zu den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen noch zusätzliche? Oder reicht es, dass der Antragsteller einen Daueraufenthalt-EG in einem anderen Staat hat.

Kann der Ausländer nach Deutschland einreisen und hier den Antrag stellen oder muss er aus dem Ausland, z.B. Italien ein Visumsverfahren anstrengen?

beste Grüße

Denkan

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach § 38a - Daueraufenthalt-EG
Beitrag von Mick am 20.06.2008 um 11:52:26
Hi,

guckst Du auf der Startseite "Aufenthaltstitel".
Dort:

http://www.info4alien.de/atitel.htm#8

So einfach ist es also nicht.

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