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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Niederlassungserlaubnis - welche Zeiten werden angerechnet ?
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Beitrag begonnen von elle-wolke am 18.06.2008 um 14:25:07

Titel: Niederlassungserlaubnis - welche Zeiten werden angerechnet ?
Beitrag von elle-wolke am 18.06.2008 um 14:25:07
Hallo liebe Leute,
bin froh ab heute "mitspielen" zu dürfen.... ;).

Ich habe eine Frage zum Thema:

Die Studienzeit wird zur Hälfte eingerechnet und was ist mit dem Jahr einer Au-Pair Tätigkeit? Wird das Jahr anerkannt dazu oder nicht?
Währe für mich sehr wichtig, da ich mein Studium im September-Oktober abschliesse und könnte eventuell mit NE-Verfahren jetzt direkt starten.

Danke.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis - welche Zeiten werden angerechnet ?
Beitrag von ChicaLoca am 19.06.2008 um 07:47:56
nein, Au-Pair-Zeit wird nicht mit angerechnet

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