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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF bei Vorehe mit Ausländer https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1213620813 Beitrag begonnen von hampelines am 16.06.2008 um 14:53:32 |
Titel: FZF bei Vorehe mit Ausländer Beitrag von hampelines am 16.06.2008 um 14:53:32
Hallo,
mein Mann und ich begannen soeben unser Trennungsjahr mit Scheidungsabsicht. Zur Trennung führte neben diversen "Alltagsproblemen" die Tatsache, dass ich mich im letzten Jahr bei einer Freiwilligenarbeit in Westafrika verliebt habe. Nach meiner Scheidung planen wir im Heimatland meines Verlobten zu heiraten. Hier im Forum ist ab und an zu lesen, dass eine bereits bestandene Vorehe mit einem nichtdeutschen Ehepartner und anschließende FZF bei der folgenden FZF zu Problemen führen kann. Worauf muss ich mich einstellen? Danke. |
Titel: Re: FZF bei Vorehe mit Ausländer Beitrag von Eduard am 16.06.2008 um 15:12:13
Es gibt in §28 AufenthG keine Begrenzung, wie oft der Paragraph in Anspruch genommen werden kann. Also sollte die Vorehe eigentlich keine Rolle spielen (wird auch im Antragsformular nicht abgefragt). Allerdings, wenn die ABH von der Vorehe weiß, werden diese Informationen sicherlich in die Beurteilung, ob Scheinehe oder nicht, mit einfließen.
Unproblematisch im Hinblick auf eine mögliche Scheinehe sind z.B.: - Vorehe hat lange gehalten. - Der Ex kommt aus einem anderen Land (noch besser: anderer Kulturkreis) als der neue Partner. Problematisch sind z.B.: - Vorehe hat gerade so lange gehalten, wie es notwendig war, dem Ex das Aufenthaltsrecht zu sichern. - Der Ex und der Neue kommen aus dem gleichen Land (eventuell kennen sie sich sogar oder sind verwandt ...). Eduard |
Titel: Re: FZF bei Vorehe mit Ausländer Beitrag von tapir am 16.06.2008 um 15:20:03
Als Ergänzung dazu: Es gibt manchmal rechtliche und "urkundliche" Probleme, wenn Vorehen im Ausland aufgelöst wurden. Aber das ist ja hier anscheinend nicht der Fall...
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Titel: Re: FZF bei Vorehe mit Ausländer Beitrag von hampelines am 16.06.2008 um 16:20:10 Eduard schrieb am 16.06.2008 um 15:12:13:
Vielen Dank, das hilft mir weiter. Kann es zu o. g. Punkt interessant sein, dass trotz allem Initiativen zur Rettung unserer Ehe von mir ausgingen, z. B. Inanspruchnahme von Eheberatung? Letztendlich entschloss sich mein Mann zum Auszug. Danke. |
Titel: Re: FZF bei Vorehe mit Ausländer Beitrag von trixie am 12.07.2008 um 22:40:06 hampelines schrieb am 16.06.2008 um 16:20:10:
Ausländerrechtlich spielt das keine Rolle, ob bzw. von wem eine Eheberatung aufgesucht wurde. trixie |
Titel: Re: FZF bei Vorehe mit Ausländer Beitrag von Tippi am 12.07.2008 um 22:52:40
Letzter Beitrag 16.06.2008
TS zuletzt online 16.06.2008 Na dann hoffen wir mal, dass er in seinem "Alt-Fred" noch liest. |
Titel: Re: FZF bei Vorehe mit Ausländer Beitrag von hampelines am 25.07.2008 um 15:45:11
Da sich ein neues Problem ergibt, setze ich meinen Thread fort...
Aufgrund der Aufforderung war mein Noch-Ehemann heute bei der ABH, um seinen Aufenthaltstitel ändern zu lassen. Dieser wurde um 1 Jahr verlängert, nun nicht mehr gem. § 28(1), sondern gem. § 31... AufG. Trotz dass mein Mann arbeiten geht und eine eigene Wohnung mietete, wurde ihm mitgeteilt, dass er eventuell 2009 Dtl. verlassen müsse ("es kann sein"). :o Nach 2 Jahren in Dtl. geführter Ehe begannen wir unser Trennungsjahr am 6.6.08. Mein Anwalt teilte mir mit, dass man die Scheidung schon im April 2009 beantragen kann. Bei Scheidung käme es darauf an, dass 1 Jahr in Trennung gelebt wurde. Bis zum Scheidungstermin wäre es mindestens Juni 2009. Um Zeit bei der Scheidung zu sparen, läuft schon die Kontenklärung beim Rentenversicherer. Gibt es eine Ermessensbestimmung, Sonderregelung o. ä., dass mein Mann bis zum Abschluss der Scheidung einen Aufenthalt erhalten kann? Was geschieht, wenn er zur Ausreise aufgefordert wird und die Scheidung ist noch nicht abgeschlossen? Kann ich dann überhaupt geschieden werden? M. E. müssen ja beide Partner vor Gericht die Scheidungsabsicht erklären. Wie wird das in meinem Fall? Ich wäre ja somit im Nachteil. Vielen Dank. |
Titel: Re: FZF bei Vorehe mit Ausländer Beitrag von janetm am 25.07.2008 um 16:01:06 |
Titel: Re: FZF bei Vorehe mit Ausländer Beitrag von inge am 25.07.2008 um 16:06:48 hampelines schrieb am 25.07.2008 um 15:45:11:
Und? Kann immer sein. Ist bei der geschilderten Konstellation "Passbesitz, Arbeit, Wohnung, keine Vorstrafen" allerdings eher unwahrscheinlich. Kommt üblicherweise dann zum Tragen, wenn eines davon nicht mehr gilt. Ansonsten wird halt fröhlich nach 31 verlängert, bzw er kann in vermutlich ca. 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. |
Titel: Re: FZF bei Vorehe mit Ausländer Beitrag von hampelines am 25.07.2008 um 16:16:48 inge schrieb am 25.07.2008 um 16:06:48:
Das beruhigt mich. Mein Mann hat seinen Pass, eine guten Job, die Wohnung und ist nicht vorbestraft. |
Titel: Re: FZF bei Vorehe mit Ausländer Beitrag von trixie am 25.07.2008 um 16:28:37 hampelines schrieb am 25.07.2008 um 15:45:11:
Man kann auch in Abwesenheit geschieden werden. Das wird dann ganz gerne gemacht, wenn die geladene Partei die Termine immer wieder platzen lässt. hampelines schrieb am 25.07.2008 um 15:45:11:
Einer sollte dies wohl schon machen, sonst wird wohl das Scheidungsverfahren eingestellt. ;) hampelines schrieb am 25.07.2008 um 15:45:11:
Verstehe zwar nicht wieso. :-/ Tippi schrieb am 12.07.2008 um 22:52:40:
... wieder online am 25.07.2008 Tippi schrieb am 12.07.2008 um 22:52:40:
Man soll nicht immer so negativ denken. Scheidungsangelegenheiten ziehen sich bekanntlichermaßen immer etwas hin. ;) trixie |
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