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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Kind von Ausländer,Nachfrage der AB
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Beitrag begonnen von starbuck am 14.06.2008 um 09:08:22

Titel: Kind von Ausländer,Nachfrage der AB
Beitrag von starbuck am 14.06.2008 um 09:08:22
Hallo Miteinander!

Habe eine Frage :
Mit einem Ausländer, nicht eu,  habe ich einen Sohn.
Er hatte damals die Aufenthaltsgenehmigung(?weiss nicht die genaue Bezeichnung) für ein Jahr bekommen,wegen dem Kind.
wir lebten damals zusammen und deshalb unterschrieb ich das dann auch,also wegen familiärer Gemeinschaft.

Leider verabschiedete er sich gleich darauf.

Die AB hatte dann nachgefragt-ich solle Auskunft geben wie sich das Verhältniss denn vom Vater zum Kind darstellt.
Das habe ich Wahrheitsgemäss gemacht.
Er hat nochmal eine Verlängerung bekommen aber nur für ein halbes Jahr.(Unterhalt bezahlt er nämlich!!!)

Kommt nun die AB wieder auf mich zu?
Kann ich eine Stellungnahme ablehnen?
Kann ich ein Gutachten-oder, wie sie mir sagten das sie dann den ASD(Jugendamt?)vorbeischicken-kann ich mich weigern?

Was passiert dann mit ihm?

Also die Dame meinte (AB) sie hätten schon Möglichkeiten herauszufinden wie der Sachverhalt sei.?????

Meint ihr das geht auch ohne mich?


Bin gespannt auf eure Antworten....


Titel: Re: Kind von Ausländer,Nachfrage der AB
Beitrag von Muleta am 14.06.2008 um 09:21:00

starbuck schrieb am 14.06.2008 um 09:08:22:
Meint ihr das geht auch ohne mich?


Du bist in keiner Weise zur Mitwirkung verpflichtet, brauchst also gegenüber der Behörde nichts zu sagen. Ob das dann auch sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt: Der Kindesvater wird seine AE regelmäßig nur verlängern können, wenn er das Kind regelmäßig sieht (Fälle wie bei Dir, in dem "lediglich" Unterhalt gezahlt wird, sind selten - ich persönlich würde argumentieren, dass die Unterhaltszahlung ebenfalls ausreicht...) In der Regel dient ein solcher Kontakt zwischen Kind und Vater auch dem Kindeswohl. Insbes. wenn das Kind schon im Kindergarten merken würde, dass seine Hautfarbe doch etwas dunkler ist als die von 'Mami', stellt sich bei einigen Kindern schon sehr früh die Frage nach der eigenen Herkunft.

Muleta

Titel: Re: Kind von Ausländer,Nachfrage der AB
Beitrag von starbuck am 16.06.2008 um 02:53:06
Danke für Deine Antwort!

Das erleichtert doch einiges.

Mein Problem ist das er vor dem Familiengericht falsche Angaben gemacht hat und ich keine Lust habe weiter involviert zu sein.
Und,klar,ein Vater der Unterhalt zahlt ist wirklich was wert!
Schade ist nur das es ja am Kontakt mit dem Kind festgemacht wird.
Das hat dann leider nix mehr mit Kindeswohl zu tun sondern ist emotionaler Missbrauch,aber das steht ja dann auf einem anderen Blatt.... :(

Titel: Re: Kind von Ausländer,Nachfrage der AB
Beitrag von trixie am 12.07.2008 um 22:23:03

starbuck schrieb am 16.06.2008 um 02:53:06:
Schade ist nur das es ja am Kontakt mit dem Kind festgemacht wird.

Nicht nur:


Zitat:
1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
...
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.


Und zur Personensorge gehört wohl auch das Finanzielle.

trixie


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