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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Prüfung Zertifikat Deutsch B1
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Beitrag begonnen von cyrano am 09.06.2008 um 13:24:14

Titel: Prüfung Zertifikat Deutsch B1
Beitrag von cyrano am 09.06.2008 um 13:24:14
Hallo zusammen,

ich hätte eine kurze Frage zu dem Thema Prüfung Zertifikat Deutsch B1.
Wir haben geheiratet und meine Frau ist seit ca. 8 Mon. in Deutschland. Sie hat gleich mit dem Integrationskurs begonnen und wird demnächst den Kurs beenden.
Sie hat eine Teilnahmeverpflichtung.

Die Frage wäre nun, muß sie jetzt an der Prüfung teilnehmen oder kann sie sich zu einem anderen Termin anmelden. Sie möchte gern die Prüfung erfolgreich abschliessen und ist der Meinung, daß sie noch ein bischen Zeit bräuchte um sich darauf vorzubereiten.
Im Kurs sagte man ihr, sie müsse teilnehmen. Ich habe versucht Information zur Prüfungspflicht zu finden, jedoch ohne Erfolg.

Kann jemand vielleicht etwas mehr zu diesem Themas sagen? Darf man die Prüfung auch ein halbes Jahr später machen?

Imho: Es macht doch kein Sinn in eine Prüfung zu gehen, wenn man weiß das es vielleicht nicht ausreicht.

Titel: Re: Prüfung Zertifikat Deutsch B1
Beitrag von barabisa am 09.06.2008 um 21:24:41
Richtig ist: Sie muss nach 600 Unterrichtseinheiten an einer Prüfung teilnehmen. Infrage kommt die Prüfung A2 oder die Prüfung B1 "Zertifikat Deutsch". Das Ziel der Integrationskurse ist das Niveau B1. Wenn deine Frau noch nicht soweit ist, kommt im Prinzip die Prüfung A2 infrage. Unabhängig vom Ergebnis hat sie Anspruch auf 300 weitere Unterrichtseinheiten. Viele Kursträger führen aber nur die Prüfung B1 durch, weil z.B. der Aufwand für 2 Prüfungen groß ist. Bei Nichtbestehen ergibt sich wie oben der Anspruch auf 300 weitere Unterrichtseinheiten.
Informationen finden sich in der Integrationskursverordnung: www.integration-in-deutschland.de

Titel: Re: Prüfung Zertifikat Deutsch B1
Beitrag von cyrano am 11.06.2008 um 14:05:17
Hallo barabisa,

vielen Dank für deine Antwort.
Unser (ihr) Ziel ist natürlich B1. Aber ich habe das Gefühl das es keinen genauen Zeitrahmen (ausser innerhalb von 2 Jahren) gibt, wann die Prüfung gemacht werden soll.

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