i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Scheinehe
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1212711366

Beitrag begonnen von gerit am 06.06.2008 um 02:16:06

Titel: Scheinehe
Beitrag von gerit am 06.06.2008 um 02:16:06
Hallo alle zusammen!
Habe letztens von dem Freund meines Mannes erfahren,das er eine Verwandte von ihm nur geheiratet hat um einen Aufenthalt zu bekommen.
Er hat sozusagen der Frau 10 000Euro versprochen ,sie geheiratet und kein Eheleben mit ihr geführt,nach Erhalt des Aufenthaltes haben Sie sich scheiden lassen.Nun hat er eine Frau aus Tunesien geheiratet und sie hierher geholt.

Eigentlich wussten das die Verwandten ,sogar die Eltern der Frau! und Bekannten nur die ABH eben nicht.
Kann man sowas noch anzeigen?Ich finde es unverschämt das solche Schmarotzer den heiligen Bund der Ehe ausnutzen ,die Beamten an der Nase rumführen ,den deutschen Staat verarschen,eine grosse billige Sozialwohnung bekommen und andere die ehrlich und korrekt sind darunter leiden müssen.

Kann man sowas noch anonym anzeigen?wo kann man das anzeigen ?und soll man die Mitwisser nennen?also die Verwandschaft und Bekannte?
Würde der "Anzeiger"Konsequenzen tragen müssen?Er ist allerdings schon seit zwei Jahren geschieden.
Ich bin nicht ausländerfeindlich,mein Mann ist selber Ausländer .Ich finde sowas gegenüber anderen ehrlichen Menschen einfach unverschämt!Und solche Menschen haben es einfach nicht verdient nach solchen hinterhältigen Machenschaften hier zu leben..


Titel: Re: Scheinehe
Beitrag von Mick am 06.06.2008 um 07:39:27
Hoi,

mangels ausländerrechtlicher Fragen wurde das
Post verschoben.

Antworten bitte nicht so unsachlich wie die Aus-
gangsfrage. Merci.

@TS: Surftipp

Titel: Re: Scheinehe - Was bringt eine nachträgliche Anzeige?
Beitrag von trixie am 06.06.2008 um 08:21:23
Grundsätzlich kannst du anonym bei der ABH deine "Beweise" vorbringen. Wenn du aber komplett anonym bleiben möchtest - sprich du dich gegenüber der ABH nicht outest - kann man auch keine Rückfragen an dich richten. Outest du dich aber, bist du in den Akten vermerkt. Bei einem Klageverfahren hätte die Gegenseite über einen Rechtsanwalt die Möglichkeit Akteneinsicht zu nehmen. Dort würde man dann auch erfahren, wer die Sache ins Rollen gebracht hat. Bei einer Gerichtsverhandlung würdest du u. U. als Zeuge geladen werden.

Eventuell könnte man auch bei der Sachverhaltsschilderung auf deine Person schließen, wenn du die absolute Anonymität bevorzugst. Eine andere Frage ist, ob man das - nachdem die Scheidung schon zwei Jahre zurück liegt - ganze nachträglich noch beweisen kann, ob es auch noch andere Zeugen gibt, die auch bereit wären auszusagen.

Dass man als Zeuge immer der Gefahr unterliegt, dass Rache geübt wird, sollte dich nicht unbedingt davon abhalten, die Augen zu verschließen und zu schweigen.

trixie

Titel: Re: Scheinehe
Beitrag von gerit am 06.06.2008 um 13:42:14
Danke für die Antwort.Dann lass ich es lieber.Vielleicht hat jemand anders mehr Zivilcourage bei denen der Typ mit seiner Scheinehe rumprahlt.
Grüsse gerit

Titel: Re: Scheinehe
Beitrag von gerit am 06.06.2008 um 14:02:56
Ich wollte noch was dazufügen.Sein Bruder hat mit der selben Masche die Freundin der Verwandten geheiratet.Nämlich zur selben Zeit ,am selben Ort,und  zur gleichen Zeit wurden sie auch geschieden.Zeugen gibt es  sehr viele.Die haben nichtmal Fotos miteinander.

Titel: Re: Scheinehe
Beitrag von jellybelly am 08.06.2008 um 19:30:32
sorry, aber muss das hier sein ???

in so einer Form und mit dieser Fragestellung ??

nicht jeder, der eine Straftat anzeigt, die ihn nicht selbst betrifft, ist ein Denunziant, aber dies hier ist m.E. Zwangsouting.

jellybelly, der hofft, als relativer Newbee hier nicht aus lauter gesundem Menschenverstand Porzellan zerschlagen zu haben ;)

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.