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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Aufhebung der Einsreisesperre steht bevor
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Beitrag begonnen von schoko am 04.06.2008 um 19:39:25

Titel: Aufhebung der Einsreisesperre steht bevor
Beitrag von schoko am 04.06.2008 um 19:39:25
kurz in stichworten:
mein mann wurde 2005 abgeschoben; 2006 haben wir in seinem heimatland geheiratet, von daher haben wir eine besfristung bis august 2008 erhalten.
direkt nach meiner rückkehr aus ghana wurden alle papiere vom Anwalt nach gräfenhainichen gesandt. dort wurde uns unterstellt die Dokumente inklusive beglaubigter deutscher übersetzung  seien nicht echt das hätte eine kriminaltechnische überprüfung ergeben.  ergo: ehe wird nicht anerkannt. dann forderte die abh von dort ein familienbuch an. hier weiss ich dazu bin ich nicht gesetzlich zu verpflichtet. das ganze zog sich bis februar 2008 hin. plöttzlich wollte mein hiesiges standesamt noch mal ein affidavit und eine geburtsurkunde.
es wurde alles beantragt nur leider dauert die post hin und her sehr lange und manchmal gehen auch dinge von ghana nach hier "verloren".


meine Frage: darf mein mann wenn er das FZF bekommt nach der Einreisesperre wieder einreisen und die restlichen angelegenheiten von deutschland aus regeln?

Titel: Re: Aufhebung der Einsreisesperre steht bevor
Beitrag von Mick am 04.06.2008 um 20:01:35

schoko schrieb am 04.06.2008 um 19:39:25:
darf mein mann wenn er das FZF bekommt nach der Einreisesperre wieder einreisen

Hi,
verstehe nicht, wie das klappen soll, wenn die
Ehe nicht anerkannt ist. Oder habe ich was
übersehen?
Ansonsten: Klares "Ja", wenn mit "FZF" das ent-
sprechende Visum gemeint ist.

Titel: Re: Aufhebung der Einsreisesperre steht bevor
Beitrag von Zak am 04.06.2008 um 20:01:40
Hi schoko,

mit Befristung der Wirkung der Einreisesperre und einem Visum
zur FZF darf Dein Mann einreisen.

:endsmilie

Titel: Re: Aufhebung der Einsreisesperre steht bevor
Beitrag von schoko am 05.06.2008 um 09:25:06
nein mick es wurde nichts übersehen.

ich versuche es mal genauer zu definieren: sachsen-anhalt hat eine 3 jährige einreisesperre verhängt aber will unsere ehe nicht anerkennen solange die herren dort kein familienbuch haben.
sachsen - anhalt war der letzte "zwangs"wohnsitz meines mannes

meine abh hier wo ich wohne sagt das ist schikane da ich nicht gesetzlich dazu verpflichtet bin im voraus ein solches buch anzulegen. sie haben die ehe sofort anerkannt können aber nichts machen.


zak wenn ich dich richtig verstehe kann er dann das restliche an papieren was fehlt mitbringen und von hier weitermachen? das visumsverfahren wurde schon beantragt.


danke für eure antworten

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