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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wiedereinreise nach Ausweisung
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Beitrag begonnen von Mely am 04.06.2008 um 13:03:20

Titel: Wiedereinreise nach Ausweisung
Beitrag von Mely am 04.06.2008 um 13:03:20
Hallo liebes Forum,

bin seit langer Zeit heimliche Mitleserin eures tollen Forums.Wir konnten auch sehr viele Tipps hier entnehmen und in die Praxis umsetzen.Doch durch die neue Gesetzaenderung sind wir uns nicht mehr genau sicher,was jetzt in unserem Fall zutrifft.Zu unserer Geschichte:

İch bin Deutsche,mein Mann Türke(in Deutschland geboren und aufgewachsen).Wir haben einen gemeinsamen Sohn(3 Jahre alt,deutsch/türkisch).İch bin momentan für mehrere Wochen in der Türkei und wieder Schwanger.

Mein Mann wurde in Deutschland straffaellig(bekam 6 Jahre Haft,Ausweisung) und wurde nach zweidrittel der Strafe auf Bewaehrung entlassen.Er ging anschliessend zur Auslaenderbehörde,die gaben ihm eine Bescheinigung(bis wann er Deutschland verlassen soll).Er reiste auch pünktlich aus Deutschland aus.Das war vor 4 Jahren.İch reiste hinterher,wir heirateten und ich blieb mit ihm in der Türkei.
Krankenversichert sind mein Sohn und ich über Deutschland.Das heist,wenn wir hier aerztliche Hilfe in Anspruch nehmen,müssen wir das Geld in Bar vorstrecken und die Quittung zu unserer Krankenkasse zuschicken,diese erstattet das Geld wieder zurück.
Vor ca. einem Jahr wurde unser Sohn schwer Krank und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden.Nach ein paar Tage Krankenhausaufenthalt wollten wir unseren Sohn abholen.Das Krankenhaus wollte uns das Kind erst aushaendigen,wenn wir die entstandenen Kosten(ca.800 Euro) erstattet haben.Solange würden sie ihn als ''Pfand'' einbehalten(Das ist leider nach wie vor gaengige Praxis hier).Es kam zu Wortgefechten und auch die Polizei wurde hinzugezogen.Wir haben dieses Geld durch Verwandte und Bekannte zusammengesammelt und konnten danach unser Kind mitnehmen.

Dieses Ereigniss hat mich dazu gebracht,dass ich nicht mehr in der Türkei leben möchte.Bin dann mit unserem Sohn zurück nach Deutschland,wo wir auch leben und gemeldet sind.Diese Syaendige hin und herfliegerei können wir uns auf dauer nicht mehr leisten.Deshalb probieren wir meinen Mann nach Deutschland zu holen.
Wir haben die Einreisesperre befristen lassen.Per Bescheid der Auslaenderbehörde wurde die Einreisesperre zum 30.05.2008 befristet.

Wir wollen nun ein Visumsantrag auf Familienzusammenführung stellen.Durch die Gesetzesaenderung sind wir uns nicht mehr sicher,den ich habe ja paar Jahre in der Türkei gelebt und unser Sohn ja auch.Und die LU waere auch nicht gesichert.Mein Mann hat sich hier nie wieder etwas zu Schulden kommen lassen.Das mussten wir der Auslaenderbehörde durch Führungszeugniss nachweisen.Doch Bekannte meinen nun,er würde auf Grund seiner Straftaten in Deutschland kein Visum mehr bekommen.Obwohl er nichts mehr offen hat,bzw. die Reststrafe vor einem Jahr erlassen wurde.Das hat uns sein Bewaehrungshelfer mitgeteilt.

Stimmt das den wirklich,dass die Botschaft eine Familienzusammenführung ablehnen wird,aufgrund seiner strafrechtlichen Vergangenheit in Deutschland?
Wir haben uns so sehr darauf gefreut,dass seine Einreisesperre aufgehoben wurde....und jetzt das!

İch waere über jede Hilfe hier sehr sehr Dankbar!

Mit freundlichen Grüssen

Melanie

Titel: Re: Wiedereinreise nach Ausweisung
Beitrag von Mick am 04.06.2008 um 13:13:20

Mely schrieb am 04.06.2008 um 13:03:20:
Stimmt das den wirklich,dass die Botschaft eine Familienzusammenführung ablehnen wird,aufgrund seiner strafrechtlichen Vergangenheit in Deutschland?  

Hi,

nein, davon würde ich nicht ausgehen. Ist ein
ganz normaler "Vorgang", dass in Anspruchsfällen
nach Befristung der Einreisesperre der Nachzug
zugelassen wird. Da backen die Botschaften auch
keine eigenen Brötchen.

Bezüglich Gesetzesänderung: Lass Deinen Gatten
den Nachzug (auch) zur Ausübung der Personen-
sorge für ein deutsches Kind beantragen. Dann
sollte die Sicherung des LU nicht problematisiert
werden.

Titel: Re: Wiedereinreise nach Ausweisung
Beitrag von Mely am 04.06.2008 um 13:34:43
DANKE MİCK !!!!

Wir hatten solche Angst,dass hier eine negative Antwort kommt,wo unsere Aenste bestaetigt werden.İch könnte schon wieder vor Glück weinen!

Eine Arbeit haette mein Mann in Deutschland auch sofort,naemlich bei seinem Bruder als: :163

Übrigens sowohl die Sachbearbeiterin,unserer Auslaenderbehörde,als auch ihre Vorgesetzte waren wirklich sehr Hilfreich und Verstaendnissvoll.

Nochmals recht herzlichen Dank Mick für Deine Antwort!

Liebe Grüsse

Melanie

Titel: Re: Wiedereinreise nach Ausweisung
Beitrag von Tippi am 07.06.2008 um 20:42:03
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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