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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Laut Pass "ledig" - wirksame Heiratsurkunde massgeblich?
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Beitrag begonnen von Tatjana am 03.06.2008 um 15:56:58

Titel: Laut Pass "ledig" - wirksame Heiratsurkunde massgeblich?
Beitrag von Tatjana am 03.06.2008 um 15:56:58
Hallo Forum,

vor einiger Zeit hatte ich eine Frage hinsichtlich der Wirksamkeit einer standesamtlichen Heirat mit einem Syrer in der Türkei – dank Euch ist vieles klarer geworden: Wirksamkeit in D – ja! Nun ergibt sich für mich eine Folgefrage hinsichtlich Wirksamkeit bzw. Anerkennung der Ehe im weiteren Ausland, z.B. USA – wenn wir als Ehepaar ein Aufenthaltsrecht dort beantragen wollen.

Das Problem: unsere Eheschließung würde nach syrischem Recht nicht anerkannt werden weil Syrien keine Zivilehe sondern nur religiöse Eheschließung kennt. Daher würde mein syrischer Ehemann mit einem Reisepass mit der Eintragung „ledig“ reisen. Wo wir doch als Ehepaar anerkannt werden wollen (weil das Aufenthaltsrecht des einen Ehepartners Wirkung auch für den anderen entfaltet)...
Frage: Reicht die Vorlage der apostillierten Heiratsurkunde aus, auch wenn sein Pass immer noch diesen „ledig“- Eintrag hat?

Ich hoffe sehr, dass Ihr mir auch damit weiterhelfen könnt, auch wenn es vielleicht nicht direkt das Forumthema betrifft.

Tatjana

Titel: Re: Laut Pass "ledig" - wirksame Heiratsurkunde massgeblich?
Beitrag von tapir am 03.06.2008 um 16:12:36

Troja schrieb am 03.06.2008 um 15:56:58:
Reicht die Vorlage der apostillierten Heiratsurkunde aus, auch wenn sein Pass immer noch diesen „ledig“- Eintrag hat?  

Geht Deine Frage über das hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1210302686/9#9 irgendwie hinaus? Haben wir das nicht da schon, soweit in diesem Rahmen möglich, geklärt? Wende Dich doch an das GK der USA in Frankfurt, die können Dir verbindlich Auskunft erteilen.
Warum kann die Eintragung im Heimatpass nicht geändert werden? Syrien mag zur Achse des Bösen gehören, wird aber doch wohl trotzdem im Ausland nach dortigem Recht wirksam geschlossene Ehen anerkennen. Die religiöse Form gilt ja nur für Eheschließung in Syrien. Insofern wäre dann die syr. Botschaft in Berlin der Ansprechpartner...

Titel: Re: Laut Pass "ledig" - wirksame Heiratsurkunde massgeblich?
Beitrag von Tatjana am 03.06.2008 um 16:23:20

tapir schrieb am 03.06.2008 um 16:12:36:
Warum kann die Eintragung im Heimatpass nicht geändert werden? Syrien mag zur Achse des Bösen gehören, wird aber doch wohl trotzdem im Ausland nach dortigem Recht wirksam geschlossene Ehen anerkennen. Die religiöse Form gilt ja nur für Eheschließung in Syrien.


Hallo tapir,
okay, tut mir leid, ich sehe ein - ich nerve... Du hattest mir damals sehr mit den Verständnisfragen geholfen.
Zur Achse des Bösen mag ich mich nicht weiter äußern - bin jetzt in Damaskus, pauschal kann man dies nicht abhandeln ... vieles ist hier anders, nicht immer mit unserem Rechtsverständnis übereinstimmend.
Eintragung im Heimatpass - könnte gut sein, dass wir dann sehr schnell den hiesigen Geheimdienst an den Hacken haben. Wollten wir irgendwie vermeiden. Und seine gesamte family - wir wollten heimlich heiraten. Es gibt hier immer noch Ehrenmorde und Schickanen etc.
Die Frage besteht für mich daher nach wie vor fort, werde mich an die von Dir benannten Stellen wenden.
Danke dennoch - Ihr habt hier ein tolles Forum für alle Hilfe- und Ratsuchenden eingerichtet!!

Titel: Re: Laut Pass "ledig" - wirksame Heiratsurkunde massgeblich?
Beitrag von tapir am 03.06.2008 um 17:14:07

Zitat:
okay, tut mir leid, ich sehe ein - ich nerve...

Nein, überhaupt nicht. Tut mir leid, wenn das so rüberkam. War nicht so gemeint.
Eine Sicherheitsüberprüfung einschl. Geheimdienstabfrage (dann von Seiten der Achse des Guten) wird es übrigens natürlich auch durch das US-Konsulat geben.

Titel: Re: Laut Pass "ledig" - wirksame Heiratsurkunde massgeblich?
Beitrag von Tatjana am 04.06.2008 um 00:19:56
Tapir, ist in Ordnung. Ich weiß, ich/wir sind vielleicht einwenig penibel in Detailfragen. Die ganze Angelegenheit hier ist subtil, wegen der hiesigen - d.h. syrischen - Rechtslage; Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Die US-Behörden werden mit Sicherheit checks durchführen, jedoch nur wegen dieser Heirat kaum jemanden strafrechtlich verfolgen. Die Syrer könnten dies schon (s. folgende Info des Syrischen Innenministeriums auf deren Webseite):

- Any civil status event concerning a Syrian citizen in a foreign country shall be deemed valid if it is treated according to the provisions of the laws of that country and does not contravene Syrian laws.  

- Syrians or Palestinians registered with the Establishment of Palestinian Refugees in the Syrian Arab Republic shall not be allowed to marry a foreign (non-Arab) spouse except by prior permission from the Minister of the Interior (legislative Decree No.272, dated Nov.3, 1969). Even when approved by a rule of court, such marriage shall not be registered if there is no prior approval by the said Ministry.  Every marriage deed of this sort shall be referred to the public prosecutor’s office to file a lawsuit against the person concerned (circular of the Interior Ministry No. 4037/4/4/5 (11/d), dated April 14, 1970).

Ich weiß, die Fragestellungen sprengen den Rahmen dieses Forums ... und wir, wir wollen einfach keinen Krieg mit seiner Familie, keine strafrechtliche Verfolgung, sondern einfach nur heiraten und auswandern ... sooo, nun auch einwenig Gefühlsduselei in diesem Rechtsforum  ;)

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