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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> AE in der Lebenspartnerschaft!!!
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Beitrag begonnen von alieninhh am 02.06.2008 um 16:30:17

Titel: AE in der Lebenspartnerschaft!!!
Beitrag von alieninhh am 02.06.2008 um 16:30:17
Erstmal hi, an alle  :)

Ich habe letzte Woche geheiratet, bzw. mit meinem deutschen Partner eine Lebenspartnerschaft abgeschlossen. Nun tauchen paar Fragen auf, die jemand mir vielleicht beantworten kann.

1. Ich habe noch die AE zwecks Studiums, muss ich jetzt sofort zur AB gehen, um die AE ändern zu lassen?

2. Ich habe auf der Seite vom LSVD gelesen, dass es bei der Beantragung der AE zwecks Familienzusammenführung erforderlich sei, einen gemeinsamen Hauptwohnsitz zu haben, stimmt das??? Bei uns ist die Situation so, dass wir beide eigentumswohnungen haben und die Entfernung unserer Wohnungen liegt bei ca. 1 km und wir pennen eigentlich in beiden wohnungen. wissen jetzt gar nicht, ob man sich zusammenanmelden muss... :o

3. Da ich am Ende Sep. die Uni absolvieren werde, wenn ich jetzt die AE ändern lassen würde, würde ich noch diese paar monate studieren können, oder??? man weiß ja nie bei dem Ausländerrecht...

4. wissen welche Experte die Standard Unterlagenliste bei der Beantragung der AE zwecks Familienzusammenführung??? Ich habe gehört, der Ehemann muss mithingehen, stimmt das??? oder von AB abhängig???

Da sind die Fragen, die mir jetzt grade eingefallen sind, gibts vielleicht später noch mehr ;D aber schon mal vielen herzlichen Dank für eure Aufmerksamkeit!!!

Titel: Re: AE in der Lebenspartnerschaft!!!
Beitrag von Mick am 02.06.2008 um 19:27:13

alieninhh schrieb am 02.06.2008 um 16:30:17:
1. Ich habe noch die AE zwecks Studiums, muss ich jetzt sofort zur AB gehen, um die AE ändern zu lassen?

Hi,
ich würde es machen, da die AE dann vorteil-
hafter wäre.


alieninhh schrieb am 02.06.2008 um 16:30:17:
wissen jetzt gar nicht, ob man sich zusammenanmelden muss...

Ihr solltet eine der genutzten Wohnungen zur
gemeinsamen Hauptwohnung benennen, die
andere zur Nebenwohnung. Diesen Schritt vor
Schritt 1 erledigen.


alieninhh schrieb am 02.06.2008 um 16:30:17:
3. Da ich am Ende Sep. die Uni absolvieren werde, wenn ich jetzt die AE ändern lassen würde, würde ich noch diese paar monate studieren können, oder??

Ja und auch noch länger.

alieninhh schrieb am 02.06.2008 um 16:30:17:
Ich habe gehört, der Ehemann muss mithingehen, stimmt das???  

Da ist von auszugehen, da er mit unterschreiben
muss, dass Ihr die familiäre Lebensgemeinschaft
aufnehmt. Ansonsten die Urkunde über den Ein-
trag der Lebenspartnerschaft (keine Ahnung wie
das heißt, sorry ;) ) Ggf. bei der ABH vorher an-
rufen und fragen, was sie noch sehen wollen.


Titel: Re: AE in der Lebenspartnerschaft!!!
Beitrag von alieninhh am 02.06.2008 um 23:34:27
Danke Mick!!! :D noch eine Frage, vielleicht kannst du oder ein Expert hier mal beantworten, wäre sehr dankbar.... und zwar viele Leute in meinem Fall oder im ähnlichen Fall haben ja bei der AE Verlängerung 3 Jahre bekommen, gibt es da eine genaue Paragraph zu nennen??? oder hängt es mit der finanziellen Situation ab??? Danke!!!

Titel: Re: AE in der Lebenspartnerschaft!!!
Beitrag von Mick am 03.06.2008 um 07:18:54

alieninhh schrieb am 02.06.2008 um 23:34:27:
und zwar viele Leute in meinem Fall oder im ähnlichen Fall haben ja bei der AE Verlängerung 3 Jahre bekommen,

Hoi,
da erfolgte der Nachzug vermutlich zu einem Deutschen.
Für Euch gilt: 1 oder 2 Jahre.

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